Rottweiler Simba, 3 Jahre, und Aslan, 8 Monate - euthanasiert

Beide hatten grosse Angst, als sie abtransportiert wurden. Insbesondere der Lütte. Seht euch mal die Bilder an. Die Euthanasie im Tierheim hat man ohne Grund verweigert.
 

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  • 1. Mai 2024
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Hi Nieni ... hast du hier schon mal geguckt?
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Grausam, wie sie in den Käfigen abtransportiert werden, das hätte man den beiden doch echt ersparen können... mir laufen die Tränen runter... hoffentlich sind die beiden gut angekommen... :heul:
 
Das sind sie... ganz sicher!

Ich würde wahnsinnig gerne mitmachen @Nieni.
Aber ohne mehr Hintergrundwissen tue ich mich ein bischen schwer :(
 
Ich würde wahnsinnig gerne mitmachen @Nieni.
Aber ohne mehr Hintergrundwissen tue ich mich ein bischen schwer :(
So ist das. Ich komme auch gerade von einer Reise zurück und lese auf der Seite vom TH-Hildesheim diesen Vorgang.
Leider habe ich auch schon bei ähnlichen "Verwaltungsakten" erfahren müssen, dass sich Veterinäramt und Landrat angeblich im Rahmen der Gesetzeslage verhalten hätten und ein Landrat ohnehin lediglich eine "politische Funktion" innehabe und rechtlich kaum zu greifen ist.
Ich will nun auch nicht eine Diskussion darüber anfangen, ob die Tötung richtig oder verfrüht war, entscheidend ist für mich, wie hier mit Tieren (und letztendlich auch den Tierheimmitarbeitern) umgegangen wurde.
Und wenn ich dann noch das Aufgebot an Polizei, Ordnungsamtmitarbeitern und Fahrzeugen betrachte wurde bei dieser Aktion auch "lustig" öffentliches Geld verschleudert. Eine Tötung im Tierheim wäre allemal kostengünstiger gewesen.
Unter dem Strich: Ich kann gar nicht so viel essen, wie ich ko.... möchte. :wut:
Grüße Klaus
 
Das sind sie... ganz sicher!

Ich würde wahnsinnig gerne mitmachen @Nieni.
Aber ohne mehr Hintergrundwissen tue ich mich ein bischen schwer :(

Hast du dir die Anzeige schon runtergeladen?
Dort findet sich eigentlich der gesamte Hintergrund zu der Geschichte und deren Ablauf.

Unsere Anzeigen sind heute per Einschreiben versendet worden.

Simba und Aslan..es ist unfassbar was euch passieren musste.
Und die Gewissheit das so etwas immer wieder passieren kann und wird bringt mich fast um den Verstand.
Ich weiß das eure Seelen nun frei und glücklich sind..
dennoch - das alles hätte nie passieren dürften.

Ich hoffe ihr könnt vergessen was euch die Menschen angetan haben und die Liebe die ihr wenn auch nur kurz erhalten habt tragt ihr immer bei euch.
Machts gut ihr Süßen..

Grüßt mir meine Lieben!!!
 
Solange Menschen denken, dass Tiere nicht fühlen,
solange müssen Tiere fühlen, dass Menschen nicht denken.

Ihr bleibt unvergessen......:heul:

Grüsst mein Bärchen von mir (Verordnungsopfer "gestorben" 24.04.2002)
 
Mir fehlen einfach die Worte. Statt die Menschen, die für den Vorfall überhaupt verantwortlich waren, zu bestrafen, werden die Hunde getötet. Und selbst das noch auf eine so indiskutable Weise und mit einer solchen Ignoranz gegenüber den Tierheim-Mitarbeitern wie auch den Vierbeinern selbst.
:heul::rot:

Ihr beiden Kerlchen, hoffentlich habt ihr wenigstens jetzt endlich eure Ruhe, sie war euch ja selbst auf dem letzten Weg nicht vergönnt.

Traurige Grüße
Alex
 
Meine Anzeige geht heute oder morgen auch raus.

Ich bin immer wieder sprachlos ob der Menschen, die zu so etwas fähig sind. Diese Ignoranz, Kälte und Gleichgültigkeit gegenüber den beiden Seelen!

Ich hoffe immer wieder, dass es eine ausgleichende Gerechtigkeit gibt. Überzeugt bin ich nicht davon aber ich wünschte mir, dass denen das widerfährt, was sie anderen antun. Nichtsdestotrotz hilft das Simba und Aslan nicht mehr.

Traurige Grüße

Yasemin mit Amon und Betty und Mieke und Quirin im Herzen
 
...und lese auf der Seite vom TH-Hildesheim diesen Vorgang....
....

...der "Vorgangsbericht",der dort vorhin noch zu lesen war,steht da nun nicht mehr oder bin ich doof?
Da steht nur noch der Absatz drunter...der ja eher hoffnung macht für die beiden Rottis,...?
 
Hallo @all,

Ihr habt hier den Mustertext einer Strafanzeige gegen das OA Hildesheim wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz bereitgestellt.

So weit - so gut, das kann ich voll und ganz unterschreiben aber - mir kommen in dem Zusammenhang wieder genau die gleichen Gedanken, die ich auch nach dem Tod des kleinen Volkan hatte:

Die Halterin der beiden Hunde war mehrfach (24 x +/-) einschlägig wegen Gewaltdelikten und Drogendelikten vorbestraft.

Wenn ich recht informiert bin sind die Hunde in ihrer Hand auch anderweitig schon auffällig geworden, das Ordnungsamt wußte also von den Tieren und ihrer Verhaltensauffälligkeit.

In Niedersachsen gilt ein Landeshundegesetz:


Nach diesem Gesetz hätte diese Person diese Hunde überhaupt nicht mehr halten dürfen, hätte das OA längst tätig werden müssen und ihr die Hunde im Zweifelsfall entziehen müssen. Aber nein, anstatt gemäß der existierenden Gesetze zu handeln wartet man lieber ab bis dann richtig was passiert.

Bedeutet: Die zuständige Verwaltungsbehörde war mal wieder nicht bereit oder fähig, eine bekannte potentielle Gefahrenlage zu erkennen und gemäß der VORHANDENEN Rechtsgrundlage konsequent zu handeln.

Für mein Verständnis bietet dieser Sachverhalt die Möglichkeit einer weiteren Strafanzeige gegen den LK Hildesheim und sein Ordnungsamt: Mitverschulden an den Körperverletzungen bei den beiden Kindern durch Unterlassen / Untätigkeit und Nichtwarnehmung seiner Amtspflichten.

LG / athos
 
Hallo Athos,

woher hast Du die Infos? Wenn dem so ist, dann laßt uns endlich was tun. Es kann nicht sein, dass wiederholt das Versagen der Ordnungs- und Veterinärämter dazu führt, dass die eigentlichen Opfer hingerichtet werden. Nicht falsch verstehen, die Kinder mal ganz außen vor.

Es müssten nur genug Leute mitmachen, sonst verpufft eine solche Initiative. Und bald haben wir dann französische Zustände hier. Es muss Druck aufgebaut werden.

Traurige Grüße

Yasemin, Amon und Betty mit Mieke und Quirin im Herzen
 
Hallo Athos,

woher hast Du die Infos? Wenn dem so ist, dann laßt uns endlich was tun. Es kann nicht sein, dass wiederholt das Versagen der Ordnungs- und Veterinärämter dazu führt, dass die eigentlichen Opfer hingerichtet werden. Nicht falsch verstehen, die Kinder mal ganz außen vor.

Es müssten nur genug Leute mitmachen, sonst verpufft eine solche Initiative. Und bald haben wir dann französische Zustände hier. Es muss Druck aufgebaut werden.

Traurige Grüße

Yasemin, Amon und Betty mit Mieke und Quirin im Herzen
*soweit zustimm*
 
Hallo Mieke & Wurschti,

die Information, daß die Halterin drogenabhängig und wegen Drogen- und Körperverletzungsdelikten merhfach ( ca. 23 mal ) vorbestraft war kann jeder der bislang stattgefundenen Berichterstattung in der BILD-Zeitung und z.B. der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung entnehmen.
Ebenso bin ich der Meinung ( hier müsste man nochmal explizid recherchieren ) stand in diesen Zeitungen, daß es bereits Auffälligkeiten der beiden Hunde gab, weshalb auch das Ordnungsamt eingeschaltet wurde.

Nun bringen wir das mal in Bezug zum Niedersächsischen Landeshundegesetz:

Recht und Gesetz in Niedersachsen
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
Vom 12.Dezember 2002 (Nds.GVBl. Nr.1/2003 S.2), geändert am 30.10.2003 (Nds.GVBl. Nr.25/2003 S.367) - VORIS 21011 -

in Auszügen (am besten mal den Link anklicken und den ganzen Text lesen:(


§2
Allgemeine Pflichten

Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen.

§ 3
Erlaubnispflicht

(1) Wer einen nach Maßgabe des Absatzes 2 gefährlichen Hund hält, bedarf der Erlaubnis.

(2) Erhält die Behörde einen Hinweis darauf, dass ein Hund eine gesteigerte Aggressivität aufweist, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt hat, so hat sie den Hinweis von Amts wegen zu prüfen. Ergibt die Prüfung Tatsachen, die den Verdacht rechtfertigen, dass von dem Hund eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht, so stellt die Behörde fest, dass der Hund gefährlich ist.

§ 5
Voraussetzungen und Inhalt der Erlaubnis

(1) Die Erlaubnis ist nur zu erteilen, wenn ...

die Hundehalterin oder der Hundehalter das 18.Lebensjahr vollendet hat und die zum Halten des gefährlichen Hundes erforderliche Zuverlässigkeit (§6), persönliche Eignung (§7) und Sachkunde (§:cool: besitzt,
die Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten durch einen Wesenstest (§9) nachgewiesen ist,



§ 6
Zuverlässigkeit

Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt in der Regel nicht, wer

wegen
einer anderen, vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Geldstrafe von mehr als 50 Tagessätzen oder zu einer Freiheitsstrafe
rechtskräftig verurteilt worden ist, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind, oder

wiederholt oder gröblich gegen Vorschriften dieses Gesetzes verstoßen hat.


§ 7
Persönliche Eignung

(1) Die erforderliche persönliche Eignung besitzt in der

Regel nicht, wer ...

von Alkohol oder Betäubungsmitteln abhängig ist

(2) Sind Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die persönliche Eignung begründen, so kann die Behörde die Beibringung eines fachärztlichen oder fachpsychologischen Gutachtens anordnen.

Recht und Gesetz in Niedersachsen


Die Musterstrafanzeige gegen den LK und das OA Hildesheim wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz wurde offenbar von einem rechtlich gut informierten Mitglied dieses Forums formuliert.
Für meine Person möchte ich mich da nicht so weit aus dem Fenster lehnen, aber ich denke, wenn Interesse besteht, könnte jemand mit diesen Informationen auch wieder eine entsprechende Strafanzeige begründen.

Wenn das Ding hieb- und stichfest formuliert ist bin ich auch als Absender mit dabei.
Wie schon angedeutet, man hätte sowas damals in Hamburg-Wilhelmsburg schon machen sollen.

Gruß / athos
 
Weiß jemand, warum der Bericht von der "Abholung" der beiden armen Kerlchen von der Seite des Tierheims Hildesheim entfernt wurde? :verwirrt:

Liebe Grüße
Alex
 
also gestern stands noch drauf.... vielleicht ärger mit den behörden?!
 
Nee, es ist noch da, Yasemine hat's schneller gemerkt: Wenn man oben im Menü auf einen anderen Punkt klickt und dann wieder zurück auf die Startseite, sind die neueren Meldungen beide wieder online.

Liebe Grüße
Alex
 
Soeben in den 09:30 Kurznachrichten auf NDR 1 Niedersachsen:
( Zitiert aus dem Gedächtnis )

Die Tötung zweier Rottweiler durch den Landkreis Hildesheim hat zu mehreren Strafanzeigen wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz geführt.
Die Staatsanwaltschaft Hildesheim sieht keinen Grund für Ermittlungen, aus ihrer Sicht hat die Behörde völlig korrekt gehandelt.

:wut: athos
 
Die Staatsanwaltschaft Hildesheim sieht keinen Grund für Ermittlungen, aus ihrer Sicht hat die Behörde völlig korrekt gehandelt.
Das war zu befürchten.
Da es sich ja augenscheinlich um keine privaten Strafanzeigen handelte (die kosten u.U. sehr viel Geld), liegt es im Ermessen der Staatsanwaltschaft bei solche Anzeigen "im öffentlichen Interesse" zu ermitteln und gegebenenfalls eine Verhandlung anzusetzen.
Hinzu kommt, dass durch die Anzeigenflut (ich verweise hier auf die Vordrucke im Internet) der Eindruck einer "Stimmungsmache" entstehen kann.
Zudem wird die Behörde (der Landrat steht als rein politisch verantwortliche ohnehin aussen vor) wohl tatsächlich nach den Buchstaben der Gesetze gehandelt haben. Moral und Ethik haben vor Gericht leider nur sehr wenig Platz.:(
Grüße Klaus
 
es ist trotzallem sehr traurig.....:(
 
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