Die Chippflicht/HF Pflicht für 40/20 Hunde besteht seit 2001, "mittlerweile" ist da wohl das falsche Wort.Das Chippen mitlerweile pflicht ist wußte ich nicht, daher war er nicht gechippt. Mit der Haftpflicht ist es erst seid Februar 08 pflicht, wußte ich auch erst nach dem schreiben.
OdinBaby schrieb:Was wäre wenn Odin nicht geflüchtet wäre,hä?!
Will jemand einen Löffel Senf zum Popcorn?
Mit der Haftpflicht ist es erst seid Februar 08 pflicht, ...
Mit der Haftpflicht ist es erst seid Februar 08 pflicht, ...
Echt?
Ich dachte immer neben dem Chip wäre auch die Haftpflicht bei 20/40-Hunden in NRW seit 2001 Pflicht.
(Quelle: )Anforderungen an den Umgang mit großen Hunden sind:
- Pflicht zur Anzeige der Haltung,
- Sachkundenachweis, soweit nicht dreijährige unbeanstandete Haltung oder Zugehörigkeit zu sachkundigen Personenkreisen oder Berufsgruppen,
- Sachkundebescheinigung durch anerkannte Stellen (z.B. Hundesportvereine) oder benannte Tierärztinnen/Tierärzte,
- Zuverlässigkeit; Vorlage eines Führungszeugnisses nur bei Anhaltspunkten für Unzuverlässigkeit,
- Haftpflichtversicherung für den Hund,
- Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip,
- Anleinpflicht innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile im öffentlichen Verkehrsraum.
Richtig, den Sachkundenachweis brauchte ich nicht machen da ich eine Golden Retriver hündin gehabt habe.
Der Hund ließ ja nicht auf meinen namen sondern auf den Namen meiner Eltern, demnach wußte ich nicht was man alles so brauch d.h. Haftpflicht etc...meine Eltern leben auch in NS und da ist es ja auch evtl. anders mit den regelungen.
Ich kenne das so, das wenn man so ne "warnung" mit zB. dem OA ausspricht achtet man mehr darauf das der Hund nicht abhaut o.ä.
ist das sooo schwierig?
OdinBaby, versuch doch bitte einfach mal mit den Leuten zu sprechen - zum OA rennen kannst du ja immer noch
- Sachkundenachweis, soweit nicht dreijährige unbeanstandete Haltung oder Zugehörigkeit zu sachkundigen Personenkreisen oder Berufsgruppen,
Demnach hätte der Goldie auf OdinBaby angemeldet sein müssen und zwar vor Inkrafttreten des LHG NRW. Ansonsten müsste sie einen Sachkundenachweis machen. Siehe auch: Landeshundegesetz NRW §11/4.
- (Quelle: )
- Sachkundenachweis, soweit nicht dreijährige unbeanstandete Haltung oder Zugehörigkeit zu sachkundigen Personenkreisen oder Berufsgruppen,
Demnach hätte der Goldie auf OdinBaby angemeldet sein müssen und zwar vor Inkrafttreten des LHG NRW. Ansonsten müsste sie einen Sachkundenachweis machen. Siehe auch: Landeshundegesetz NRW §11/4.
- (Quelle: )
Den roten Abschnitt wuerde ich jetzt so interpretieren, dass z.B. jemand der im Elternhaus immer Hunde gehabt hat, also "zugehoerig zu sachkundigen Personen" ist, auch keinen Nachweis braucht.
Richtig, den Sachkundenachweis brauchte ich nicht machen da ich eine Golden Retriver hündin gehabt habe. Der Hund ließ ja nicht auf meinen namen sondern auf den Namen meiner Eltern (...).
Demnach hätte der Goldie auf OdinBaby angemeldet sein müssen und zwar vor Inkrafttreten des LHG NRW. Ansonsten müsste sie einen Sachkundenachweis machen. Siehe auch: Landeshundegesetz NRW §11/4.
- Sachkundenachweis, soweit nicht dreijährige unbeanstandete Haltung oder Zugehörigkeit zu sachkundigen Personenkreisen oder Berufsgruppen,
Demnach hätte der Goldie auf OdinBaby angemeldet sein müssen und zwar vor Inkrafttreten des LHG NRW. Ansonsten müsste sie einen Sachkundenachweis machen. Siehe auch: Landeshundegesetz NRW §11/4.
- (Quelle: )
Den roten Abschnitt wuerde ich jetzt so interpretieren, dass z.B. jemand der im Elternhaus immer Hunde gehabt hat, also "zugehoerig zu sachkundigen Personen" ist, auch keinen Nachweis braucht.