Problem erkannt, aber . . .
Es gibt eine Kampfhunde-Verordnung, die Umsetzung ist aber offensichtlich nicht so einfach
Es ist offenbar nicht ganz einfach, einem jungen Mann aus Völklingen, der bei der Polizei als gewaltbereit bekannt ist, seinen American Staffordshire, also einen so genannten Kampfhund, wegzunehmen.
- Von MARTIN ROLSHAUSEN -
Völklingen. Papier ist geduldig. Diesen Eindruck haben jedenfalls zwei junge Frauen aus Völklingen in Bezug auf das Papier, auf dem diverse Kamphunde-Verordnungen niedergeschrieben sind. Am vergangen Montag, also heute vor genau einer Woche, haben Ursula B. und Elke H. bei der Polizei Inspektion einen Zwischenfall mit dem Besitzer eines so genannten Kampfhundes gemeldet. Der junge Mann, Mitte 20, läuft allerdings immer noch mit seinem American Staffordshire durch die Völklinger Innenstadt.
Der Zwischenfall ereignete sich nach Angaben der beiden Frauen gegen 20 Uhr in der Püttlinger Straße. Der junge Mann sei offenkundig angetrunken gewesen, habe seinen Hund auf offener Straße geschlagen und getreten. "Der Hund hat richtig gequietscht", sagt Ursula B. Außerdem sei der Mann nicht zuletzt wegen seines hohen Alkoholpegels überhaupt nicht mehr in der Lage gewesen, den kräftigen Hund richtig an der Leine zu halten. Einen Maulkorb - wie vorgeschrieben - habe der American Staffordshire auch nicht getragen.
"Wir haben ihn gestört und gesagt, dass er aufhören soll, den Hund zu quälen", berichtet Ursula B. im Gespräch mit unserer Zeitung. Daraufhin sei der Mann regelrecht ausgerastet, habe gesagt, dass er mit seinem Hund machen könne, was er wolle. Und gedroht habe er: Wenn die beiden Frauen nicht die Klappe halten und verschwinden würden, dann lasse er den Hund auf sie los.
Weil ihnen die Lage zu gefährlich erschien, haben sich die Ursula B. und Elke H. wirklich aus dem Staub gemacht - und zwar schnurstracks zur Polizei-Inspektion in der Cloosstraße. "Die wollten erst gar nix machen. Wir sind dann aber einfach nicht gegangen, und dann hat der Beamte das doch aufgeschrieben", schildert Ursula B. den weiteren Verlauf des Abends aus ihrer Sicht. Bei der Polizei hat man das etwas anders in Erinnerung. Alles sei korrekt gelaufen, heißt es. Der Halter des Hundes sei nicht zum ersten Mal negativ aufgefallen, erklärte der stellvertretende Leiter der Polizei-Inspektion Völklingen, Werner Hartmann, gestern auf Anfrage der "Saarbrücker Zeitung". Die Anzeige der beiden Frauen gegen den Mann liege vor.
Und nicht nur die: Am gleichen Abend ist der Mann noch einmal aufgefallen. In der Bismarckstraße sei er in eine gewalttätige Auseinandersetzung verwickelt gewesen, in deren Verlauf er eine Glastür eingetreten habe, heißt es bei der Polizei. Was die Verstöße gegen die Kampfhunde-Verordnung angeht, sei die Sache ans Ordnungsamt der Stadt Völklingen weitergeleitet worden. Dort werde derzeit die Zuverlässigkeit des Hundehalters geprüft. Das heißt im Klartext: Der Mann muss einen so genannten Sachkundenachweis erbringen. Polizeihauptkommissar Hartmann befürchtet, dass der junge Mann "a) finanziell gar nicht in der Lage ist, den Lehrgang zu bezahlen, b) auch gar nicht gewillt ist, das zu tun. Und c) stellt sich die Frage, was dann mit dem Hund geschieht", weist Werner Hartmann auf einen wunden Punkt in der neuen Kampfhunde-Verordnung hin.
Genau das ist auch ein Punkt, der der Stadtverwaltung Sorge macht. "Die Tierheime wollen diese Hunde nicht, einschläfern dürfen wir sie laut Tierschutzgesetz auch nicht. Es ist schon vorgekommen, dass eine Mitarbeiterin einen solchen Kampfhund mit nach Hause genommen hat, weil wir nicht wussten, was wir tun sollten", berichtet Stadt-Pressesprecher Uwe Peter Grieger. Im vorliegenden Fall werde man erst einmal den - bis zum Wochenende bei der Stadt noch nicht eingetroffenen - Polizeibericht lesen.
"Der Fall berührt ja unter Umständen wegen der Drohung gegen die beiden Frauen auch eine strafrechtliche Ebene, für die unser städtisches Ordnungsamt dann wiederum nicht zuständig ist", erklärt Pressesprecher Grieger. Nach Prüfung des Falles werde die Stadt, wie in bereits abgeschlossenen Fällen dieser Art, handeln - und zwar nicht nur auf dem Papier.
Es gibt eine Kampfhunde-Verordnung, die Umsetzung ist aber offensichtlich nicht so einfach
Es ist offenbar nicht ganz einfach, einem jungen Mann aus Völklingen, der bei der Polizei als gewaltbereit bekannt ist, seinen American Staffordshire, also einen so genannten Kampfhund, wegzunehmen.
- Von MARTIN ROLSHAUSEN -
Völklingen. Papier ist geduldig. Diesen Eindruck haben jedenfalls zwei junge Frauen aus Völklingen in Bezug auf das Papier, auf dem diverse Kamphunde-Verordnungen niedergeschrieben sind. Am vergangen Montag, also heute vor genau einer Woche, haben Ursula B. und Elke H. bei der Polizei Inspektion einen Zwischenfall mit dem Besitzer eines so genannten Kampfhundes gemeldet. Der junge Mann, Mitte 20, läuft allerdings immer noch mit seinem American Staffordshire durch die Völklinger Innenstadt.
Der Zwischenfall ereignete sich nach Angaben der beiden Frauen gegen 20 Uhr in der Püttlinger Straße. Der junge Mann sei offenkundig angetrunken gewesen, habe seinen Hund auf offener Straße geschlagen und getreten. "Der Hund hat richtig gequietscht", sagt Ursula B. Außerdem sei der Mann nicht zuletzt wegen seines hohen Alkoholpegels überhaupt nicht mehr in der Lage gewesen, den kräftigen Hund richtig an der Leine zu halten. Einen Maulkorb - wie vorgeschrieben - habe der American Staffordshire auch nicht getragen.
"Wir haben ihn gestört und gesagt, dass er aufhören soll, den Hund zu quälen", berichtet Ursula B. im Gespräch mit unserer Zeitung. Daraufhin sei der Mann regelrecht ausgerastet, habe gesagt, dass er mit seinem Hund machen könne, was er wolle. Und gedroht habe er: Wenn die beiden Frauen nicht die Klappe halten und verschwinden würden, dann lasse er den Hund auf sie los.
Weil ihnen die Lage zu gefährlich erschien, haben sich die Ursula B. und Elke H. wirklich aus dem Staub gemacht - und zwar schnurstracks zur Polizei-Inspektion in der Cloosstraße. "Die wollten erst gar nix machen. Wir sind dann aber einfach nicht gegangen, und dann hat der Beamte das doch aufgeschrieben", schildert Ursula B. den weiteren Verlauf des Abends aus ihrer Sicht. Bei der Polizei hat man das etwas anders in Erinnerung. Alles sei korrekt gelaufen, heißt es. Der Halter des Hundes sei nicht zum ersten Mal negativ aufgefallen, erklärte der stellvertretende Leiter der Polizei-Inspektion Völklingen, Werner Hartmann, gestern auf Anfrage der "Saarbrücker Zeitung". Die Anzeige der beiden Frauen gegen den Mann liege vor.
Und nicht nur die: Am gleichen Abend ist der Mann noch einmal aufgefallen. In der Bismarckstraße sei er in eine gewalttätige Auseinandersetzung verwickelt gewesen, in deren Verlauf er eine Glastür eingetreten habe, heißt es bei der Polizei. Was die Verstöße gegen die Kampfhunde-Verordnung angeht, sei die Sache ans Ordnungsamt der Stadt Völklingen weitergeleitet worden. Dort werde derzeit die Zuverlässigkeit des Hundehalters geprüft. Das heißt im Klartext: Der Mann muss einen so genannten Sachkundenachweis erbringen. Polizeihauptkommissar Hartmann befürchtet, dass der junge Mann "a) finanziell gar nicht in der Lage ist, den Lehrgang zu bezahlen, b) auch gar nicht gewillt ist, das zu tun. Und c) stellt sich die Frage, was dann mit dem Hund geschieht", weist Werner Hartmann auf einen wunden Punkt in der neuen Kampfhunde-Verordnung hin.
Genau das ist auch ein Punkt, der der Stadtverwaltung Sorge macht. "Die Tierheime wollen diese Hunde nicht, einschläfern dürfen wir sie laut Tierschutzgesetz auch nicht. Es ist schon vorgekommen, dass eine Mitarbeiterin einen solchen Kampfhund mit nach Hause genommen hat, weil wir nicht wussten, was wir tun sollten", berichtet Stadt-Pressesprecher Uwe Peter Grieger. Im vorliegenden Fall werde man erst einmal den - bis zum Wochenende bei der Stadt noch nicht eingetroffenen - Polizeibericht lesen.
"Der Fall berührt ja unter Umständen wegen der Drohung gegen die beiden Frauen auch eine strafrechtliche Ebene, für die unser städtisches Ordnungsamt dann wiederum nicht zuständig ist", erklärt Pressesprecher Grieger. Nach Prüfung des Falles werde die Stadt, wie in bereits abgeschlossenen Fällen dieser Art, handeln - und zwar nicht nur auf dem Papier.