Die baden-württischen Polizisten sorgen sich um ihre Diensthunde. Wie mir erklärt wurde, gelten Polizeidiensthunde im Sinne der ba-wü Verordnung als Kampfhunde im Sinne der Verordnung aufgrund ihrer Zivilschärfe.
Das ist ja nicht so schlimm, werdet ihr denken - die sind ja ausgenommen durch einen Extraparagraphen.
Solange sie im Dienst sind, ja, aber wenn diese "ausgesondert" werden nicht mehr. Das heißt, sie dürfen nicht veräußert werden (da eine Erlaubnis nicht ausgestellt werden wird) und müssen entweder vom Hundeführer behalten oder ihr restliches Dasein im Tierheim verbringen/ bzw. eingeschläfert werden.
Daher wird angestrebt, die Diensthunde nach ihrer Amtszeit zum Diensthund a.D. (außer Dienst) zu ernennen. Ist das nicht Ironie???
shevoice
Das ist ja nicht so schlimm, werdet ihr denken - die sind ja ausgenommen durch einen Extraparagraphen.
Solange sie im Dienst sind, ja, aber wenn diese "ausgesondert" werden nicht mehr. Das heißt, sie dürfen nicht veräußert werden (da eine Erlaubnis nicht ausgestellt werden wird) und müssen entweder vom Hundeführer behalten oder ihr restliches Dasein im Tierheim verbringen/ bzw. eingeschläfert werden.
Daher wird angestrebt, die Diensthunde nach ihrer Amtszeit zum Diensthund a.D. (außer Dienst) zu ernennen. Ist das nicht Ironie???
shevoice