Es kommt halt darauf an, wann und wegen was ein Diensthund untauglich geschrieben wird. Wie schon erwähnt, werden die Hunde erst mal zur Probe übernommen, meist 4 Wochen. In dieser Zeit wird der Hund komplett geröngt (HD, ED, Schulter und Wirbelsäule), versäumte Impfungen aufgefrischt, der Hund entwurmt, Blutbild gemacht etc. um sicher zu sein, daß der Hund wirklich kerngesund ist. Polizeidienst ist ein harter Job, auch für einen Hund. Des weiteren wird der Hund auch gearbeitet und in seinen Leistungen beurteilt, je nachdem wo er eingesetzt werden soll.
Alle Kosten, die in dieser Zeit anfallen (Untersuchungen, Betreuung, Ausbildung...) werden voll und ganz vom Staat bzw. dem Land übernommen.
Nach der Probezeit entscheidet sich, ob der Hund in den Polizeidienst geht oder nicht. Wenn nicht, geht er zurück an den Verkäufer, wird also nicht gekauft, die Gründe werden dem V. mitgeteilt.
Ist der Hund erstmal angekauft ist er Bundes- bzw. Landeseigentum. Und ebenso wie z.B. ein Tierhändler, ein Reitstallbesitzer etc. sind auch die Behörden gezwungen, mit ihrem Etat zu haushalten. Deshalb ist es teilweise nicht möglich, Hunde zu behandeln, nur um sie im Dienst behalten zu können. Übersteigen die Behandlungskosten einen gewissen Betrag, der je nach Hund verschieden ausfallen kann (für einen ausgebildeten Sprengstoffsuchhund ist nunmal mehr drin, als für einen 8 Jahre alten Kasernenwachhund), wird diese nicht übernommen und der Hund ausgemustert. Es kommen in Betracht:
Der Hundeführer übernimmt den Hund privat.
Der Hund wird an Privat verkauft.
Der Hund wird eingeschläfert.
Möglichkeit 1 ist oft nicht möglich, z.B. hatte ein Kollege meines Mannes in den letzten Jahren das Pech, daß die ihm zugewiesenen Hunde bereits nach kurzer Zeit untauglich wurden, er führt nun den vierten Hund in zwei Jahren. Wohin soll er sie den stecken, wenn er alle übernommen hätte? Aufs Sofa? Und wer soll sich darum kümmern, schließlich ist er ja mit dem neuen Diensthund unterwegs. Es hat also oft nichts danit zu tun, daß Polizisten den Ex-Hund nicht wollen, aber sie können halt einfach nicht.
Bliebe die Abgabe an Privat. Wird oftmals gemacht, es gibt aber auch Hunde, die so knalle sind (hochaggressiv) oder führerbezogen, oder auch nur alt oder krank, daß sich niemand findet, der den Hund nehmen will oder kann. Hier wird eingeschläfert, ein Grund liegt dann aber auch vor, also keine Unterstellungen von wegen "das dürfen die nicht". Dazu kommt, daß die Unterbringung nach dem Ausscheiden ja auch noch Geld kostet. Rein wirtschaftlich betrachtet sind solche Hunde unnütze Fresser, deshalb werden Fristen bis zur Euthanansie gesetzt. Mag in Euren Augen barbarisch sein, würde es anders gemacht würden sich auch wieder viele aufregen, warum der Staat sowas noch durchfüttert. Auch wenns hart ist, der Hund hat im Polizeidienst denselben Stellenwert wie eine Dienstjacke, ein Schlagstock oder ein Dienstfahrzeug. Er ist eine Sache.