Pitbull ohne Wesenstest Haltegenehmigung?

Bulli_Fan

10 Jahre Mitglied
Hallo,

ich habe von einem Notfall gehört, wo der Besitzer seinen Pitbull dringend abgeben will, weil er jetzt erst von den Auflagen und den damit verbundenen Kosten erfahren hat. Ich würde den Hund ja eventuell aufnehmen, kenne mich aber nun mit den Auflagen in diesem Fall nicht so gut aus. Der Hund ist 12 Monate alt und hat noch keinen Wesenstest und ist zudem als Mischling (ohne Rasseangaben) gemeldet. Kann ich eine Haltegenehmigung bekommen, wenn ich den Wesenstest wie vorgeschrieben - also wenn der Hund 15-18 Monate alt ist - ablege? Wie sieht es aus wegen dem Anmelden der Rasse, da er ja bisher als Mischling läuft? Ich weiß nichtmal, ob es genau ein Pitbull ist, da der jetzige Besitzer meint "Wenn ich in Google Bildersuche ´Pitbull Doggen Mix´ oder ´Pitbull´ eingebe, finde ich das mein Hund so aussieht wie die Hunde auf den Bildern." Dazu muss ich ja wohl nichts sagen...

Es wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte :)


Liebe Grüße
 
  • 26. April 2024
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Hi Bulli_Fan ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hast du dir die Aufnahme denn gut überlegt? Du bist noch sehr jung. Sorry, wenn ich darauf jetzt eingehe, aber ich erlebe eben sehr häufig, dass Leute in dem Alter nicht garantieren können, dass sie dem Hund die nächsten 15 Jahre das bieten können, was er braucht.

Nun aber zu deiner Frage:

Der Hund wird derzeit illegal gehalten. Das ist mal Fakt.

Du musst auf deinem OA vorsprechen, ob du den Hund ohne Wesenstest aufnehmen darfst. Das liegt im Ermessen des Ordnungsbeamten. Ich habe gerade letztens einen Staffmix (ja, auch Mischlinge fallen unter die Verordnung) nach BW vermittelt, wo der Hund VOR Aufnahme den Wesenstest ablegen musste.

Dann solltest du noch nachfragen, ob ihr eine erhöhte Steuer für diese Hunde in der Gemeinde habt. Denn da könnte evtl. ein böses Erwachen kommen, wenn die 600,- verlangen.
 
wenn der Hund älter als 6 Monate ist, müsste er schon den 1. WT haben, mit 18 Monaten den 2......
Deine Kommune KANN dir die Haltung eiens solchen Hundes bis 18 Mon erlauben, muss es aber nicht....
 
Danke für eure Antworten :)

Bei meiner Gemeinde kann ich erst morgen anrufen und ich hoffe auch jemand zu erreichen, der Ahnung hat, weil ich auch schon welche am Telefon hatte, die nicht mal wussten was ein Kategorie 1 und ein Kategorie 2 Hund ist. Auf jeden Fall wollen sie mich und den Hund vorher kennenlernen und auf dem Feld hat er anscheinend mit Wesenstest auch keinen Leinenzwang mehr.

Zu der Hundesteuer weiß ich, dass es ohne Wesenstest 360€ sind und mit Wesenstest die "normale" Steuer von 96€ ist.

Ich will den Hund ja wenn dann auch nur als Pflegestelle aufnehmen und das eben genau aus dem Grund, das ich nicht weiß wie es in den nächsten Jahren bei mir aussieht.
 
Was ist eigentlich aus dem Hund Prada geworden?

Wie wäre es, wenn man dann gleich nach einem richtigen Zuhause für den Hund sucht?
 
Manchmal ist die Abgabe im Tierheim auch nicht die schlechteste Lösung. Dann kann er ordentlich vorbereitet, getestet und vermittelt werden.
 
Auf jeden Fall wollen sie mich und den Hund vorher kennenlernen und auf dem Feld hat er anscheinend mit Wesenstest auch keinen Leinenzwang mehr.

Das ist falsch!

Er hat auch MIT Wesenstest Leinenzwang in BaWü. Einen Antrag auf Leinenbefreiung kann man meines Wissens nach dann stellen, wenn man mit dem Hund die BH oder den VDH Team Test bestanden hat.
 
Auf jeden Fall wollen sie mich und den Hund vorher kennenlernen und auf dem Feld hat er anscheinend mit Wesenstest auch keinen Leinenzwang mehr.

Das ist falsch!

Er hat auch MIT Wesenstest Leinenzwang in BaWü. Einen Antrag auf Leinenbefreiung kann man meines Wissens nach dann stellen, wenn man mit dem Hund die BH oder den VDH Team Test bestanden hat.

Geeeenau :) hab grade einen Thread dazu gehabt.
Man muss in manchen Gemeinden noch nicht mal eine Gehorsamsprüfung abgelegt haben, aber es ist schon üblich so.
 
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