Dienstag, 10.04.2001
"Papiertiger" gegen Kampfhund...
Ablehnung durch VG Ries
Deiningen (hum). Wie berichtet, lehnte die Gemeinde Deiningen den Antrag einer dort wohnenden Hundehalterin auf Haltung ihres American Staffordshire Terrier ab. Deiningens Bürgermeister Karlheinz Stippler zufolge ergaben rechtliche Prüfungen jedoch, dass die Verwaltungsgemeinschaft Ries als "Behörde der Gemeinde Deiningen im übertragenen Wirkungskreis" zuständig für die Angelegenheit sei. Der gemeindliche Bescheid wurde deshalb aufgehoben; stattdessen erließ die Verwaltungsgemeinschaft einen Ablehnungsbescheid und ordnete den sofortigen Vollzug an, wie der geschäftsleitende Beamte der VG, Rudolf Hirschbolz, bestätigte. Vom Anwalt der Hundehalterin wurde gegen diesen Bescheid Widerspruch beim Verwaltungsgericht Augsburg eingelegt. Außerdem wurde Antrag auf "wiederherstellende Wirkung des Widerspruchs" gestellt. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes wird im Verlaufe der nächsten Woche erwartet; so lange werden keine Maßnahmen ergriffen.
"Papiertiger" gegen Kampfhund...
Ablehnung durch VG Ries
Deiningen (hum). Wie berichtet, lehnte die Gemeinde Deiningen den Antrag einer dort wohnenden Hundehalterin auf Haltung ihres American Staffordshire Terrier ab. Deiningens Bürgermeister Karlheinz Stippler zufolge ergaben rechtliche Prüfungen jedoch, dass die Verwaltungsgemeinschaft Ries als "Behörde der Gemeinde Deiningen im übertragenen Wirkungskreis" zuständig für die Angelegenheit sei. Der gemeindliche Bescheid wurde deshalb aufgehoben; stattdessen erließ die Verwaltungsgemeinschaft einen Ablehnungsbescheid und ordnete den sofortigen Vollzug an, wie der geschäftsleitende Beamte der VG, Rudolf Hirschbolz, bestätigte. Vom Anwalt der Hundehalterin wurde gegen diesen Bescheid Widerspruch beim Verwaltungsgericht Augsburg eingelegt. Außerdem wurde Antrag auf "wiederherstellende Wirkung des Widerspruchs" gestellt. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes wird im Verlaufe der nächsten Woche erwartet; so lange werden keine Maßnahmen ergriffen.