Dogmaster, ich wage zu bezweifeln, das die Hunde im Rahmen des LHG NRW angemeldet (OA mit allen nötigen Unterlagen, Sachkundenachweis und Co.) und gehalten wurden. Das ist natürlich eine reine Mutmaßung meinerseits - das gebe ich zu - aber ganz sicher alles andere als eine Ausnahme (Erfahrungswert). Die wenigsten Großhundehalter, welche ich "kenne" haben ihre Hunde "ordnungsgemäß" gemeldet (und ich bin fast sicher, das so einige davon durch den Sachkundenachweis fliegen würden ...). Was nutzt also das "beste" Gesetz, wenn es nicht durchgeführt wird?
kann sein, kann nicht sein
aber schwarze schafe unter den haltern gibt es ebenfalls bei allen hunderassen.
wieviele arbeitslose gibt es in deutschland, die liebendgerne arbeiten wollen und sogar bereit sind, für einen oder sogar unter dem mindestlohn zu arbeiten? vielleicht sollten die gemeinden,städte usw. sich da mal ein paar von holen, um ihre z.b. hundehalter zu überprüfen. ich denke, dass die bezahlung solcher ,,kontrolleure,, sich mit den einnahmen der verhängten bußgeldern und nachgeforderten hundesteuern wohlmöglich decken würde.