Oberhausen : Ausser Kontrolle - Ausgerissene Kangals zerfleischen kleinen Terrier

Dogmaster, ich wage zu bezweifeln, das die Hunde im Rahmen des LHG NRW angemeldet (OA mit allen nötigen Unterlagen, Sachkundenachweis und Co.) und gehalten wurden. Das ist natürlich eine reine Mutmaßung meinerseits - das gebe ich zu - aber ganz sicher alles andere als eine Ausnahme (Erfahrungswert). Die wenigsten Großhundehalter, welche ich "kenne" haben ihre Hunde "ordnungsgemäß" gemeldet (und ich bin fast sicher, das so einige davon durch den Sachkundenachweis fliegen würden ...). Was nutzt also das "beste" Gesetz, wenn es nicht durchgeführt wird?

HSH Freund: Auf Dein Post reagiere ich erst gar nicht groß ... Das, was Du (mir) hier unterstellst, ist mitnichten das Thema - und schon mal gar nicht mein Thema! :unsicher:

Kangals sind aber nicht mehr auf der Liste.

Sind 40/20er
 
  • 18. Mai 2024
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Hi Dog-Runner ... hast du hier schon mal geguckt?
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ogmaster, ich wage zu bezweifeln, das die Hunde im Rahmen des LHG NRW angemeldet (OA mit allen nötigen Unterlagen, Sachkundenachweis und Co.) und gehalten wurden. Das ist natürlich eine reine Mutmaßung meinerseits - das gebe ich zu - aber ganz sicher alles andere als eine Ausnahme (Erfahrungswert). Die wenigsten Großhundehalter, welche ich "kenne" haben ihre Hunde "ordnungsgemäß" gemeldet (und ich bin fast sicher, das so einige davon durch den Sachkundenachweis fliegen würden ...). Was nutzt also das "beste" Gesetz, wenn es nicht durchgeführt wird?

Kangals sind aber nicht mehr auf der Liste.

Sind 40/20er

Das weiß ich. Und? Sie müssen dennoch beim OA gemeldet werden (nicht nur beim Stadtsteueramt), ein polizeiliches Führungszeugnis muss vorgelegt - und ein Sachkundenachweis abgelegt und bestanden werden. Innerhalb bebauter Ortschaften müssen 20/40er an die Leine (nicht: Flexi oder Schleppe). ;)
 
Ich versteh die Diskussion hier nicht.
Jeder der die Ecke kennt wäre zu der selben Annahme gekommen wie Consultani.

Sind Erfahrungswerte Vorurteile?
 
:nee:

Unglaublich wie schnell man in eine bestimmte Ecke gedrängt wird...
 
auch ich finde die Art wie hier über das Geschehen in Oberhausen spekuliert wird etwas krass...

Möchte zu Andrea gern noch was zufügen
>>> Menschen mit rassistischen Vorurteilen diskriminieren andere aufgrund solcher Zugehörigkeit, institutioneller Rassismus verweigert bestimmten Gruppen Vorteile und Leistungen oder privilegiert andere<<<

Auf der Liste stehen Hunde beider Rassen 1. Listung Sokas UND 2. Listung Kangal&versch. weitere HSH. Statt zu überlegen wie evtl. zukünftig weiter gegen diesen (auch) Hunderassismus möglichst geschlossen angegangen werden kan, wird sich sinnlos angefeindet.
Ist es nicht so, das sowohl Kangals, wie auch Sokas "leider" sehr oft in falscher Obhut leben (müssen) und dies dann, durch solche Vorfälle auf aller Kosten gehn könnte - sowohl Hunde, als auch Menschen?

LG
Iris
 
Ist es nicht so, das sowohl Kangals, wie auch Sokas "leider" sehr oft in falscher Obhut leben (müssen) und dies dann, durch solche Vorfälle auf aller Kosten gehn könnte - sowohl Hunde, als auch Menschen?

Vorsichtig mit Deinen Vorurteilen! Man könnte das als Rassismus auslegen, da es sich bei dem Halter genannten Hundes um einen Menschen mit Migrationshintergund handelt. ;)
 
es gibt so ne und so ne*
Es gibt viele Deutsche die ganz toll mit ihrem Kangal umgehen, doch auch Gegenteilige.
Genauso auch bei den türkisch ... Stämmigen.

Jedoch finde ich es falsch gleich zu pauschalisieren, warum wer schuld hatte.
Und für mich ist es nach wie vor noch nicht sicher geklärt, wie diese 2 Kangals dort leben.
Das sie zuvor noch nie auffällig waren kann auch versch. Gründe haben. Entweder der Halter kümmert sich sonst gut um die Hunde, oder er hatte Glück das sie zuvor noch nie ausbrechen konnten...sehr jung sind...

Trotzdem finde ich es sehr schade, das nicht anders zusammen diskutiert werden kann.
Schöner wäre in die Richtung, "wie können wir Halter solcher Rassen, gegen die immer wieder aufkommenden schlechten Vorurteile, durch >vereinzelte Vorfälle< vorgehen - damit sich die Hundeverordnungen nicht wieder so wie zu Anfang verschärfen?"

DAS ist die Sorge und Frage die mir bei solchen schlechten Nachrichten in meinen Gedanken rumschwirren. Die täglichen Gassigänge sind schon so schwierig genug, immer wieder die Anfeindungen...
Denke nicht das die Politiker damit auch nur ein Problem haben, die Gesetze wieder zu verschärfen und dadurch nen Batzen mehr Steuereinnahmen erzielen.

Große ******* ist, gleich im Januar 09 zwei Beißvorfälle mit Listenhunden:shit:

LG
Iris

LG
Iris
 
es gibt so ne und so ne*
Es gibt viele Deutsche die ganz toll mit ihrem Kangal umgehen, doch auch Gegenteilige.
Genauso auch bei den türkisch ... Stämmigen.
hi iris
genau hier liegt doch das problem. ich kann nur nicht verstehen wie, wenn sie das wort türkischer hundehalter etc. hören sogleich mit allen nur zu verfügung stehenden vorurteilen
aufwarten.
immerhin müsste es sicher eine möglichkeit geben dies alles sachlicher zu diskutieren. der kangal IST nunmal der nationalstolz der türken und wer es sich erlauben kann hat eben so einen hund. nur ist es an unsereiner, welcher solch hunde hat, diese mit umso mehr verantwortung durchs leben zu führen. die hunde werden immerhin mit genauso vielen vorurteilen behangen, wie sokas o.ä. hsh`s sind nunmal keine befehlsempfänger mit welchen ich auf hundeplätzen etc..in der obersten rige mitlaufe. dessen muss man sich bewusst sein.
sind jedoch diese hunde mal auf der strasse alleine unterwegs, werden sie sich wie jeder andere hund auch benehmen.. hierbei sehe ich keinerlei unterschiede. es sind und bleiben hunde, mit den gleichen verhaltensweisen wie jeder andere auch.
sind jedoch hsh nicht sozialisiert, kennen nix etc, sind sie m.e. wesentlich ernster zu nehmen als pitti staff und co und alle anderen grösseren rassen. schon alleine ihrer grösse wegen und weil sie genau wissen was es heisst zu "verteidigen".
jedoch kann solch ein vorfall JEDEM passieren..und wer behauptet seine hunde würden niemals ausbüxen können etc... sorry der tut nix anderes als den ganzen tag hinter seinem hund herzulaufen.
die ganze aufreisserische mache der zeitung ist und bleibt getue. solche dinge passieren sicher fast tag täglich, ohne dass es überhaupt in zeitungen etc erwähnt wird..
nur diesmal hatte eben ein kind den anderen hund an der leine.
ist dies nicht der eigentliche grund für das ganze theater?
 
Hallo Andrea, ich stimme dir voll und ganz zu*

klar kann es JEDEM passieren, das sich der Hund mal selbstständig macht. Meine Maus war auch schon 2 mal ne Nacht weg, weil sie bei nem Hasen durchgestartet ist und ich so schnell nicht reagieren konnte und schon erstrecht keinen Einfluß mehr hatte...Gut ich könnte sie nun dashalb für immer anleinen, doch das möchte ich ihr nicht antun.

Ich finde auch die komplette Diskussionsweise irrsinnig, erstrecht in so einem Forum wie dieses hier.
Darum habe ich oben erwähnt, das beide Seite mit der gleichen Problematik zu kämpfen haben. Meine 2 HSH können noch so lieb sein (was sie wie ich meine auch sind).
Doch die Pasanten springen vor mir weg, teils auf die Strasse weil sie vor den Hunden angst haben. Wenn ich dann versuche den Wind aus den Segeln zu nehmen, bekomme ich zur Antwort
"Aber was IMMER über SOLCHE HUNDE in der Zeitung steht ... ich habe angst vor ihren Hunden, man kann nie wissen wie die in der nächsten Sekunde reagieren...das sind Tiere usw..".

und ich kann mir nicht vorstellen, das es nur mir so geht.
Darum wäre eine solche Diskussion besser ganz anders, sachlich, unser aller Probleme angehend zu führen und zu überlegen wie dagegen zu wirken.
Statt gegenseitig auf den vermeindlich "typischen Haltern" der anderen Rasse drauf zu stürzen.

Ich denke wir sollten uns Gedanken drüber machen, wie wir die Bevölkerung vom Gegenteil überzeugen können, das es "traurige Einzelfälle" sind.
 

Das weiß ich. Und? Sie müssen dennoch beim OA gemeldet werden (nicht nur beim Stadtsteueramt), ein polizeiliches Führungszeugnis muss vorgelegt - und ein Sachkundenachweis abgelegt und bestanden werden. Innerhalb bebauter Ortschaften müssen 20/40er an die Leine (nicht: Flexi oder Schleppe). ;)

das pol. führungszeugnis braucht man für einen 40/20er nicht, aber versicherungsnachweis und chip. bislang hab ich es hier auch noch nie erlebt, dass ein o-amt-mitarbeiter oder polizist sich wegen der benutzung einer flexi beschwert hätte. was die leinenlänge angeht, darf ja jede stadt ein eigenes süppchen kochen... :hallo:
 
das pol. führungszeugnis braucht man für einen 40/20er nicht, aber versicherungsnachweis und chip. bislang hab ich es hier auch noch nie erlebt, dass ein o-amt-mitarbeiter oder polizist sich wegen der benutzung einer flexi beschwert hätte. was die leinenlänge angeht, darf ja jede stadt ein eigenes süppchen kochen... :hallo:

Unter Umständen schon, nämlich dann, wenn das OA Deine "Zuverlässigkeit" überprüfen will. Meines wurde angefordert und man sagte mir, das dies Usus sei - jedes OA entscheidet aber für sich. Schau hier:

§ 11
Große Hunde

(1) Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), ist der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen.

(2) Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt, den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und dies gegenüber der zuständigen Behörde nachweist. Die Art und Weise der Überprüfung der Zuverlässigkeit obliegt der zuständigen Behörde. § 4 Abs. 7, § 5 Abs. 5 und § 6 Abs. 3 gelten entsprechend.

(3) Der Nachweis der Sachkunde kann auch durch die Sachkundebescheinigung einer oder eines anerkannten Sachverständigen, einer anerkannten sachverständigen Stelle oder von durch die Tierärztekammern benannten Tierärztinnen und Tierärzten erteilt werden.

(4) Als sachkundig zum Halten von Hunden gelten auch Personen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes mehr als drei Jahre große Hunde gehalten haben, sofern es dabei zu keinen tierschutz- oder ordnungsbehördlich erfassten Vorkommnissen gekommen ist, und die dies der zuständigen Behörde schriftlich versichert haben.

(5) Die zuständige Behörde kann die Beantragung eines Führungszeugnisses zum Nachweis der Zuverlässigkeit anordnen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel an der Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters begründen.

(6) Große Hunde sind außerhalb eines befriedeten Besitztums innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen. § 5 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend.

Quelle: Hund und Halter

Zur Leinenlänge gab es hier mal einen Fred für NRW, müsste ich jetzt heraussuchen - aber auch da gibt es Vorschriften. Wenn das OA das locker sieht, ist es doch gut - aber das war ja nicht die Frage. ;))

Auf der Liste stehen Hunde beider Rassen 1. Listung Sokas UND 2. Listung Kangal&versch. weitere HSH.

Das stimmt nicht.

§ 10
Hunde bestimmter Rassen

(1) Für den Umgang mit Hunden der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden gelten § 4 mit Ausnahme von Absatz 2 und die §§ 5 bis 8 entsprechend, soweit in Absatz 2 und 3 nichts Abweichendes bestimmt ist.
 
Kangals sind aber nicht mehr auf der Liste.

Sind 40/20er

Das weiß ich. Und? Sie müssen dennoch beim OA gemeldet werden (nicht nur beim Stadtsteueramt), ein polizeiliches Führungszeugnis muss vorgelegt - und ein Sachkundenachweis abgelegt und bestanden werden. Innerhalb bebauter Ortschaften müssen 20/40er an die Leine (nicht: Flexi oder Schleppe). ;)

Nein, ein Führungszeugnis muss nicht vorgelegt werden.
Er muss angemeldet, versichert und ein 'kleiner' SKNW muss gemacht werden.
Aber kein Führungszeugnis ;)
Und Leinenzwang herrscht für jeden Hund in bebauten Ortschaften.
Edit: hab grad Ninchens Post gesehen.
Naja, das scheint aber veraltet zu sein, immerhin steht ja da der Kangal noch mit drauf, und dem ist ja nun nicht so.
Aber pol. Führungszeugnis ist ja nun keine PFLICHT zur Haltung 40/20 und i.d.R. wird es nicht angefordert.
 
Kangals sind aber nicht mehr auf der Liste.

Sind 40/20er

Das weiß ich. Und? Sie müssen dennoch beim OA gemeldet werden (nicht nur beim Stadtsteueramt), ein polizeiliches Führungszeugnis muss vorgelegt - und ein Sachkundenachweis abgelegt und bestanden werden. Innerhalb bebauter Ortschaften müssen 20/40er an die Leine (nicht: Flexi oder Schleppe). ;)

Nein, ein Führungszeugnis muss nicht vorgelegt werden.
Er muss angemeldet, versichert und ein 'kleiner' SKNW muss gemacht werden.
Aber kein Führungszeugnis ;)
Und Leinenzwang herrscht für jeden Hund in bebauten Ortschaften.

*narf* Schaust Du mein letztes Post ... ;)

Hunde unter 20/40 unterliegen keiner allgemeinen Leinenpflicht (ausser: Öffentliche Gebäude, Spielplätze, öffentliche Verkehrsmittel und Co.). Ich habe gerade (von einem Vermittlungshund, 35 cm SH) eine Ordnungsverfügung vorliegen (speziell für DIESEN Hund), welche Leinenpflicht ausdrücklich innerhalb bebauter Ortschaften VORSCHREIBT, was nicht nötig wäre, wenn dies grundsätzlich per Gesetz geregelt wäre. :hallo:
 
wenn der HH gewerbetreibender ist,liegt sicher ein führungszeugnis vor. das braucht er zur anmeldung seines gewerbes. (jedenfalls bei uns,brandenburg,ist das so.)

LG
 
Also, hier darf man nichtmal nen Chihuahua ohne Leine laufen lassen an der Straße.
 
Also, hier darf man nichtmal nen Chihuahua ohne Leine laufen lassen an der Straße.

Ich bin ja kein Jurist und lasse mich gerne eines Besseren belehren (sinnvoll finden würde ich eine Anleinpflicht an Strassen und Co. auch, alleine schon wegen der allgemeinen Gefährdung durch Unfälle und Co.). ;)

Aber warum gibt es einen §11 welcher explizit bei 20/40 Hunden die Anleinpflicht vorschreibt, wenn dies so wie so für ALLE Hunde gelten würde? :verwirrt:

Ich zitiere mal aus der Stadtsteuersatzung für Essen (abgeschrieben:(

2. Wichtige Hinweise
(...) Wer auf Strassen oder Anlagen Hunde mit sich führt, hat dafür zu sorgen, das diese weder Personen noch Tiere gefährden noch Sachen beschädigen können. Soweit (...) keine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde, dürfen gefährliche Hunde (...) nur angeleint (...) geführt werden. Sonstige Hunde mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 cm und/oder 20 kg dürfen (...) nur angeleint geführt werden.

Anlagehunde und 20/40 werden explizit aufgeführt, "alle anderen" nicht.
 
Ich denke wir sollten uns Gedanken drüber machen, wie wir die Bevölkerung vom Gegenteil überzeugen können, das es "traurige Einzelfälle" sind.
Schon richtig. Allerdings:
A) wissen wir derzeit nicht, ob es sich in Oberhausen um einen sog. traurigen Einzelfall handelte.
Die Haltung der beiden Kangale könnte durchaus in Ordnung sein und das ganze ist eine unglückliche Verkettung, wie sie jedem Hundehalter passieren kann.
B) habe ich so meine Zweifel, die Bevölkerung vom Gegenteil überzeugen zu können, wenn schon in der Presse geschrieben wird "Kangals zerfleischen kleinen Terrier". Da hat doch jeder Leser gleich vor Augen, wie so ein armer kleiner Hund von großen Bestien total zerrissen wird (obwohl in der Realität vielleicht nur durch einen unglücklichen Biss eine wichtige Ader getroffen wurde).
C) vorgefasste Meinungen und Vorurteile zu ändern ist recht schwierig. Es gibt da ja genügend Beispiele, wie:
Die Einwanderer/Ausländer nehmen uns die Arbeitsplätze weg,
alle Moslems sind potentielle Bombenleger,
alle kurzgeschorenen Männer sind Rechtsradikale,
alle Arbeitslosen sind faul und Schmarotzer.
In Einzelfällen mag das ja zutreffen, doch gerade diese Einzelfälle werden oft von der Presse verbreitet und dann als allgemeingültig übernommen.
Grüße Klaus
 
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