Hallo,
wir überlegen ja, ob wir uns in diesem Jahr einen Zweithund anschaffen. Nun denke ich, dass es auf jeden Fall ein zweiter Listenhund werden wird.
Nun meint mein Mann, dass mir das OA die Halteerlaubnis verweigern kann, wenn der Hund nicht aus dem hiesigen Tierheim stammt. Ich bin allerdings der Meinung, dass das berechtigte Interesse ALLE Tierheime betrifft.
Wer hat nun Recht?
wir überlegen ja, ob wir uns in diesem Jahr einen Zweithund anschaffen. Nun denke ich, dass es auf jeden Fall ein zweiter Listenhund werden wird.
Nun meint mein Mann, dass mir das OA die Halteerlaubnis verweigern kann, wenn der Hund nicht aus dem hiesigen Tierheim stammt. Ich bin allerdings der Meinung, dass das berechtigte Interesse ALLE Tierheime betrifft.
Wer hat nun Recht?