NRW - Kann das OA bei einem Hund aus dem Tierheim die Halteerlaubnis verweigern?

Honesty

KSG-Resulatat™
20 Jahre Mitglied
Hallo,

wir überlegen ja, ob wir uns in diesem Jahr einen Zweithund anschaffen. Nun denke ich, dass es auf jeden Fall ein zweiter Listenhund werden wird.

Nun meint mein Mann, dass mir das OA die Halteerlaubnis verweigern kann, wenn der Hund nicht aus dem hiesigen Tierheim stammt. Ich bin allerdings der Meinung, dass das berechtigte Interesse ALLE Tierheime betrifft.

Wer hat nun Recht? :D
 
  • 16. Juni 2024
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Hallo Honesty,

ja manche Städte handhaben das leider tatsächlich so. Sie stellen nur Haltergenehmigungen für Listeunhunde des eigenen Tierheimes aus - das ist aber weder die Regel, noch ist es zulässig soweit ich weiß. Wieder andere Städte erlauben zwar Listenhunde aus anderen Tierheimen, jedoch nur wenn diese in NRW sind - auch das ist jedoch m.W. nicht zulässig. Ist halt nur immer fraglich, ob man dann den Nerv hat, das durchzuklagen...

Hat dein Mann denn Anhaltspunkte dafür, dass es da Probleme geben könnte? Denn die Regel ist das absolut nicht. Wir haben problemlos sowohl einen Staff-Bull aus dem Tierheim der Nachbarstadt, als auch einen Staff-Bull aus Baden-Württemberg genehmigt bekommen. Ich habe die Sachbearbeiteroin vorher gefragt und sie hat gesagt, die Gesetzeslage sei eindeutig: Es muss eine Tierschutzeinrichtung sein, ein anerkannter Verein, ansonsten nix mit genehmigung. Wo dieser beheimatet ist, sei unerheblich. Nun ist unsere Sachbearbeiterin generell sehr listenhundfreundlich - ist das bei eurem OA anders?

Ich kann nur sagen, nein jursitisch dürfen sie das eigentlich nicht verweigern - das ist die Info, die ich dazu haben. Einige Städte tun es trotzdem und bauen halt darauf, dass man nicht dagegen klagt. Die meisten fügen sich dann ja auch...

Was jedoch zulässig ist - und manche Städte handhaben das nach doch erfolgtenm Klagen jetzt eben so: Falls es eine Listenhundsteuer gibt, die nach Wesenstest reduziert/aufgehoben wird, so kann diese Reduzierung/Aufhebung nur für Hunde des eigenen Tierheimes ermöglicht werden. Ebenso wie eine vorrübergehende Steuerbefreiung wegen der Übernahme eines TH-Hundes häufig nur für Übernahme aus dem eigenen TH gilt!

LG

Natalie
 
Hi Natalie,

Anhaltspunkte für die Annahme gibt es eigentlich nicht. Ich habe im Internet nach Hunden gesucht und dabei hat er diesen Punkt "in den Raum" geworfen. Bisher war mir das neu - ich dachte immer es wäre egal, aus welchem Tierheim man einen Hund übernimmt. :(

Eine Kampfhundesteuer gibt es hier bisher jedoch nicht.
 
Ich höre das jetzt z. B. zum ersten mal! :verwirrt::uhh:
Sachen gibts... tstststs

Ich komme ja aus Duisburg und habe vor 2 Jahren Bijay aus dem Tierheim in Soest geholt!
Es gab garkeine Probleme!
Wenn das wirklich so ist, würd ich doch einfach mal nachfragen!
Probieren geht ja bekanntlich über studieren... *gg*
 
Ich würde mir da auch gar keinen Kopp machen, wenn es doch dafür gar keine Anzeichen gibt. Das ist echt die absolute Ausnhame, in den allermeisten Städten geht das problemlos und das würde ich auch erstmal so erwarten und voraussetzen... Zerbrich dir doch den Kopf nicht um ungelegte Eier! :)

Wie gesagt, m.W. dürfen sie das juristisch auch nicht verbieten. Manche probieren es halt trotzdem. Aber ihr wohnt doch eher ländlich oder vertu ich mich da jetzt? Sowas kenne ich jetzt wenn dann auch eher aus Großstadttierheimen, deren eigene Tierheime überlaufen...
 
Ich bin allerdings der Meinung, dass das berechtigte Interesse ALLE Tierheime betrifft. Wer hat nun Recht? :D

Die Halterlaubnis hängt laut Gesetz und Durchführungsverordnung in NRW nicht von der Wahl des Tierheims ab.

Kann dein Mann ja nachlesen. :p
 
Hallo,

wir überlegen ja, ob wir uns in diesem Jahr einen Zweithund anschaffen. Nun denke ich, dass es auf jeden Fall ein zweiter Listenhund werden wird.

Nun meint mein Mann, dass mir das OA die Halteerlaubnis verweigern kann, wenn der Hund nicht aus dem hiesigen Tierheim stammt. Ich bin allerdings der Meinung, dass das berechtigte Interesse ALLE Tierheime betrifft.

Wer hat nun Recht? :D

Soweit ich weiß, bist du ja auch aus NRW, oder?

Kann dir da zwar auch nicht aus eigener Erfahrung weiterhelfen, habe aber mal unter



hier von der Startseite aus nachgeschaut.

Dort steht unter:

Öffentliches Interesse

"Ein öffentliches Interesse an der Haltung aus Gründen des Tierschutzes liegt in der Regel vor, wenn ein Hund aus einem Tierheim oder einer vergleichbaren Einrichtung an eine Privatperson vermittelt werden soll. In derartigen Fällen hat die Erlaubnisbehörde durch entsprechende Nebenbestimmungen sicherzustellen, dass die Vorschriften des LHundG NRW eingehalten werden (vgl. Nr. 4.4)."

Das würde ich jetzt auch so verstehen, dass sich das nicht auf ein bestimmtes Tierheim oder vergleichbare Einrichtung bezieht, sondern auf Tierheime oder vergleichbare Einrichtungen allgemein.

Aber im Verstehen dieser tollen Gesetzestexte bin ich zugegebenermassen nicht so bewandert, zumal man dann ja auch einen Teil im



findet, das aber ja wieder mit den



vergleichen muß. :rolleyes::uhh:

Das führt bei mir immer zur endgültigen Vewirrung. Durchblicken tue ich da nicht wirklich mehr :heul:


Aber vielleicht meldet sich ja noch wer, der da besser durchblickt

Auf jeden Fall daumendrück für den eventuellen Zweithund :)
 
die meisten o-ämter geben sich damit zufrieden, dass der hund aus irgendeinem tierheim oder von irgendeiner tierschutz-orga ist (inländisch natürlich). einfach mal ganz naiv bei eurem oa anfragen, ob das egal ist, aus welchem tierheim der hund kommt. (ich kenne duisburger, die listenhunde aus dem berliner tierheim haben usw)
 
Hallo,

vielen Dank für eure ganzen Antworten. :hallo:

Eigentlich gehe ich davon aus, dass es hier keine Probleme geben wird. Wie Natalie schon sagt - wir wohnen in einer kleinen Stadt, recht ländlich gelegen. Das Problem ist, dass in unserem Tierheim nur sehr selten Listenhunde sitzen. Im Moment z.B. kein Einziger.Da bleibt uns ja nichts anderes übrig, als in anderen Tierheimen zu schauen...

Den Gesetzestext würde ich allerdings auch so auslegen, dass es egal ist, welches Tierheim. :)
 
Honesty frag doch schriftlich bei Deinem zuständigen Ordnungsamt an.
Dann hast Du etwas in der Hand und es gibt keine wilden Spekulationen.
Und wenn die Haltegenehmigung von dort verweigert werden sollte, gibt es noch eine übergeordnete Behörde und sicher wird das Tierheim, aus welchem der Hund kommen soll, Dir auch behilflich sein.
 
Hier gab es vor kurzem schonmal einen Thread zum Thema.

Und zwar hier.

Fazit: In Düsseldorf wurde das LHG kurzfristig so ausgelegt, aber mittlerweile nicht mehr.

Ist hat alles Glückssache... wie so oft, wenn die Verwaltung im Spiel ist.
 
Thai ist aus dem örtlichen TH . Daisy kommt von Vlotho , ich hatte keine Probs .
Mitgenommen - angemeldet , fertig .
 
Mhmmm, das macht ja schon mal Mut, dass die meisten keine Probleme hatten... :)
 
Hast du dir denn schon überlegt welche Rasse und Geschlecht euer zukünftiger Mitbewohner/in sein soll? Vielleicht können wir dir ja bei der Suche helfen :)
 
Mhmmm, ehrlich gesagt leg ich mich da nicht so fest. Der Hund sollte vom Wesen her eher ruhig sein, damit er unserem Oppa nicht auf den Geist geht :D

Wichtig ist uns nur, dass er oder sie sich mit Rüden versteht und Kindern gegenüber freundlich ist. Alter ist völlig egal, es darf auch sehr gerne ein älterer Hund sein.

Ich hab z.B. gerade Gipsy & Pakky auf der HP des Tierheims Düsseldorf gesehen und die beiden sind echt zuckersüß :love:

Allerdings wäre da das Problem, dass man nur mit einem Listenhund gehen darf und wir dann drei hätten :(
 
Hier eine Dobidame und eventuell ein Rotti (da steht nix genaues:(


hier noch ein paar Rotti´s und Staff´s,
die Bullidame ist soweit ich weiß unverträglich

Amstaff und Bulldog mixe


Staff ohne große infos


Vielleicht ist ja auch ein Wautz dabei der nicht unter die verordnung fällt z.b. in Krefed ist eine Labbihündin die als Wurfmaschiene ausgebeutet wurde.
 
Danke für die Links - allerdings hab ich so ziemlich alle TH-Seiten durch. Im Tierheim Oekoven ist die Mary anscheinend ne Süße :)
 
Das waren jetz halt die die mir so auf anhieb einflielen, weil alle in der relativen nähe von mir :) hast du denn mal bei
reingeschaut?
 
Käme denn nicht eventuell auch deine Patenhündin (oder Ex-Patenhüdnin?)

http://forum.ksgemeinde.de/tierverm...endin-dringend-seit-9-jahren-im-tierheim.html

in Frage?

Die aktuelle Beschreibung von Blanka auf der Seite des Tierheim Bocholt sieht nämlich so aus:

Name: Blanka
Geburtsjahr: 1997
Rasse: American Staffordshire-Terrier
Kastriert: Ja
Geschlecht: Hündin
im Tierheim seit: 1999


Obwohl Blanka die meisten Jahre ihres Lebens bei uns im Tierheim verbracht hat, hat sie die Hoffnung auf ein eigenes Zuhause nie aufgegeben!

Dabei ist das Zwingerleben überhaupt nichts für sie. Die ersten Minuten des Gassigehens muss sie sich erst einmal austoben, dann allerdings läuft sie vorbildlich an der Leine.

Blanka ist eine sehr freundliche Hündin, sie zeigt sich bei ihren Menschen absolut anhänglich und verschmust. Offen geht sie auf alle Zweibeiner zu.

Blanka ist gut erzogen, sie hat den Wesenstest mit Bravour bestanden. Terrierbedingt kann sie allerdings ein kleiner Sturkopf sein.

Blanka versteht sich mit Rüden gut, Hündinnen und Katzen mag sie nicht so gerne. Weil sie so lange auf ein eigenes Heim verzichten musste, möchten wir sie als Einzelhund vermitteln.

Welche Familie mit Einfühlungsvermögen, Konsequenz und Terriererfahrung gibt Blanka endlich ein eigenes Zuhause? Kinder sollten wegen ihres zum Teil stürmischen Wesens schon im Teenyalter sein.

Auch eine Pflegestelle in unserer Region wird akzeptiert - Hauptsache Blanka wird endlich glücklich!



Das liest sich für mich ja doch schon etwas anders, als die Beschreibung vor einigen Jahren (soll keinem ein Vorwurf sein, logischerweise verändern sich Hunde im Laufe solch langer Zeit ja auch)

Ich weiß ja nicht, ob du diese aktuelle Beschreibung schon kanntest?

Dass da jetzt zwar drinsteht, dass man sie gerne als Einzelhund vermitteln möchte, weil sie so lange auf ein eigenes Heim verzichten musste, würde mich aber nicht davon abhalten, das doch nochmal zu hinterfragen, bevor ihr ein Heim vorenthalten wird (Eventuell doch besser ein Heim als Zweithund als fast lebenslang Tierheim?)

Ob deine Bedingung, dass der Zweithund "Kindern gegenüber freundlich ist", hiermit:
"Kinder sollten wegen ihres zum Teil stürmischen Wesens schon im Teenyalter sein" in Einklang zu bringen wäre, weiß ich natürlich auch nicht, aber für mich liest sich das ganze doch schon so, dass es einer Nachfrage wert wäre :)
 
Hi Dagmar,

das habe ich auch überlegt, allerdings hat man mir beim letzten Mal gesagt, dass sie mit Hunden nicht verträglich sei. :verwirrt: Deshalb wundert mich die aktuelle Beschreibung.

Aber ich denke, dass wir mit dem Oppa auch nochmal nach Bocholt fahren werden, dann kann man diesen Punkt ja testen.
 
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