nochmal Bremen

bickrottis

20 Jahre Mitglied
Antwort des Bremischen Petitionsausschusses auf
unsere Eingabe vom 10. November 2000
(Muss bremer Gesetzentwurf aufgrund der Überprüfung des Petitionsausschuss nachgebessert werden?)

18, Mai 2001

Gesetzliche Regelung über das Halten von Hunden

Sehr geehrter Herr Storck,

mit Ihrer Eingabe vom 10. November 2000 hat sich der Petitionsausschuss nunmehr abschließend befaßt und der Stadtbürgerschaft eine Empfehlung zur Beschlussfassung vorgelegt.

Während ihrer Sitzung am 15, Mai 2001 ist die Bürgerschaft (Landtag) der Empfehlung des Petitionsausschusses gefolgt und hat Ihre Eingabe für erledigt erklärt

Die Städte Bremen und Bremerhaven haben zur Abwehr von Gefahren durch Hundehaltung, insbesondere der Haltung sog. Kampfhunde übereinstimmende Polizeiverordnungen erlassen, die insbesondere auch vor dem Hintergrund schwerwiegender Zwischenfälle mit Hunden im letzten Jahr ergänzt worden sind.

Unter Berücksichtigung der Entwicklung der Gesetzgebung des Bundes (Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde), der Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Bremen in Normenkontrollverfahren zu den Polizeiverordnungen sowie der Beschlüsse der Innenministerkonferenz war es angezeigt, die Polizeiverordnungen durch eine gesetzliche Regelung abzulösen, Durch das jetzt vorgelegte Gesetz über das Halten von Hunden erfolgt auf landesgesetzlicher Ebene eine Regelung über die Hundehaltung, insbesondere soweit es um gefährliche Hunde geht.

Zu dem in Ihrer Eingabe genannten Entwurf einer Tierschutz-Hunde-Verordnung des Bundes ist aus bremischer Sicht folgendes anzumerken. Nach der Zunahme von Vorfällen mit gefährlichen Hunden war es allerdings aus Sicht der Bundesregierung und der Länder erforderlich, neben den bestehenden landesgesetzlichen Regelungen auch in dieser Verordnung die Zucht und Haltung aggressionsgesteigerter Hunde zu berücksichtigen,

Bei Hunden mit einer Aggressionssteigerung im Sinne des § 11 b Abs. 2 des Tierschutzgesetzes kann es sich grundsätzlich um Tiere jeder Hunderasse handeln. Im Einzelfall kann also jeder Hund von dieser Einstufung betroffen sein. Unstrittig dürfte auch sein, dass Kreuzungen von Haushunden und anderen Caniden meistens handelt es sich dabei um Wölfe - stets als aggressionsgesteigert eingestuft worden.

Umstritten ist dagegen - auch in Fachkreisen - die Einstufung der Pitbull-Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Bullterrier als von vornherein gefährliche Hunde. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass viele Zuchtlinien dieser Rassen, die ursprünglich für den Kampf gezüchtet worden waren, ein erblich bedingtes übersteigertes Aggressionsverhalten zeigen. Diese Tiere leiden darunter, dass sie anderen Hunden gegenüber kein artgemäßes Sozialverhalten zeigen können. Zum Schutz dieser Hunde (und damit auch zum Schutz anderer Hunde und des Menschen) ist es daher aus Tierschutzsicht sinnvoll, die Zucht dieser Rassen dahingehend zu beeinflussen, dass nur Tiere, die einen Wesenstest erfolgreich bestanden haben, zur planmäßigen Fortpflanzung gelangen können.*)

Mit freundlichen Grüßen

Silke Striezel

--------------------------------------------------------------------------------

*)Anmerkung:
Der gefettete Teil der Antwort steht eklatant im Widerspruch zu dem geplanten Bremer Gesetz über das Halten von Hunden. (Wird hier nachgebessert?)

Auszug aus dem geplanten Bremer Gesetz über das Halten von Hunden § 1 Gefährliche Hunde:

(3) Hunde der Rassen Pit-Bull-Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden sind gefährliche Hunde nach Absatz 1 Nr. 3.

(4) Mit den in Absatz 3 genannten Hunden darf nicht gezüchtet werden. Der Handel mit diesen Hunden ist verboten.


Quelle :



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Hallo Bickrotti,

also, ist ja irgendwie merkwürdig. Da schreiben die Bremer was von wesensgetesteten Hunden, mit denen gezüchtet werden darf und das Tierschutz-Hundezuchtgesetz verbietet ab 1.9.2001 jegliche Zucht in Deutschland von 4 Hunderassen.

Was soll der Mist. Weiß der eine mal wieder nicht, was der andere tut?



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Beckersmom
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Ich habe frueher mal gelernt,dass Bundesrecht in der
Regel dem Landesrecht vorgeht.
 
Hallo Wilfried,

.....da haste aber absolut richtig gelernt
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Liebe Grüße

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Beckersmom
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Hallo Beckersmom,
bin schon 55 und war mit 20 auf der Uni......

Gruesse aus dem heute sonnigen
Oostende-Belgien
wo mein AmStaff frei laufen darf....
 
tja , Mom , ich weiß auch nicht , worauf das abzielt !
Sieh es einfach mal positiv : ein weiteres Bundesland trägt der Realität rechnung !

Vera

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Nochmal: das Bundesgesetz verbietet nicht die Zucht von 4 Hunderassen, sondern regelt nur den Import/Verbringen und das Betreten von Wohnungen/Geschäftsräumen. Im Bundesgesetz wird ausdrücklich erwähnt, daß die Landesverordnungen im einzelnen bestärkt werden und erst wenn in einer Landesverordnung die Zucht verboten wird, gilt´s auch.

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shevoice
 
Hallo Shevoice,

dann schau Dir doch bitte mal die "Tierschutz-Hundezucht-Verordnung" der Bundesregierung an. Da steht klar und deutlich, daß es ab 1.9.2001 ein Zuchtvebot von 4 Hunderassen in Deutschland geben
wird
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Liebe Grüße

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Beckersmom
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Gib mal bitte den Link, die dürfte nicht verabschiedet sein, oder? Laut der Änderung im Bundesgesetz vom 21.4. gibt es das jedenfalls nicht. Falls das ganze über ein anderes Gesetz geregelt wird, bin ich immernoch überzeugt, es werden neue Rassen entstehen und dem Kind einfach ein anderer Name gegeben.

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shevoice
 
Ich hab da was gefunden - ist das wirklich wahr????
*augenreib* - da ist aber klammheimlich was ganz fieses ausbaldowert worden!!!

Rhein-Neckar-Zeitung vom 6.6.01:

NEUE PFLICHTEN FÜR HUNDEHALTER

Berlin (AP/dpa) Am 1. September treten strengere Tierschutzvorschriften für die Hundehaltung in Kraft. Nach den heftigen Debatten über Kampfhunde hat Verbraucherschutzministerin Reante Künast nun eine für alle Hunde geltende Verordnung vorgelegt. Diese regelt nicht nur das Zuchtverbot für besonders aggressive Hunderassen sondern auch Platzbedarf, Fütterung oder Pflege der Tiere insgesamt. Hundehalter sind dann verpflichtet, ihren Tieren genügend Auslauf zu geben und ausreichend soziale Kontakte zu Artgenossen und Betreuern zu ermöglichen - auch in Zwinger- und Anbindehaltung.

Das Ministerium geht auch gegen das anhaltende Kupieren von Hunden vor. Zur Bekämpfung des Kupiertourismus dürfen künftig Hunde, denen der Schwanz gestutzt wurde, nicht mehr ausgestellt werden. Die Erfahrungen nach der Einführung des gesetzlichen Kupierverbotes 1998 hätten gezeigt, daß Hunde ins Ausland gebracht und dort kupiert würden oder kupierte Hunde aus dem Ausland eingeführt würden um bestimmte Rassemerkmale zu erreichen, erklärte das Ministerium.

Bei großen Hundezuchten soll die Zahl der Hunde, die von einer Person beaufsichtigt werden dürfen, begrenzt werden. Die Betreuer müssen besondere Kentnisse nachweisen. Verboten werden Zucht und Kreuzung mit Pitbull-Terriern, Bullterriern, Staffordshire Bullterriern und American-Staffordshire-Terriern. Die Bestimmungen der Verordnung treten am 1. September 2001 in Kraft.
Für einzelne baulich und organisatiorisch aufwendige Anpassugen wie etwa das Platzangebot bei der Zwingerhaltung sind längere Übergangsfristen vorgesehen.


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shevoice
 
Tja Shevoice,

die Rechtsverordnung wurde veröffentlicht und tritt am 1.9.2001 in Kraft.

Das ist aber nicht das letzte Wort, das schwöre ich Euch
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Beckersmom
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von shevoice:
Nochmal: das Bundesgesetz verbietet nicht die Zucht von 4 Hunderassen, [/quote]

Hi.
Wie Beckersmom ja schon schrieb:
Das Gesetz ermächtigt den Verordnungsgeber, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, welche Tiere betroffen sind. Die Zucht kann/muß verboten werden, wenn es sich um Qualzuchten handelt.

Soweit finde ich das okay, z.B. daß das Züchten mit Zuchtlinien gestoppt wird, in denen verstärkt z.B. Augenerkrankungen oder HD auftritt.

Die Ermächtigung, die betroffenen Hunde zu bestimmen, hat nun das "Verbraucherschutzministerium" dazu genutzt, die vier üblicherweise diskriminierten Hunderassen in die Liste für ein Zuchtverbot aufzunehmen.

Das ist natürlich überhaupt nicht okay, denn nicht bestimmte Rassen sind erblich bedingt gesteigert aggressiv, sondern, so wird es ja selbst von den Politikern immer wieder zitiert wird "bestimmte Zuchtlinien".

Die Ermächtigung, Einzelheiten zu erarbeiten, besteht für "das Züchten mit Wirbeltieren bestimmter Arten, Rassen und Linien".

Die jetzt beschlossene Rechtsverordnung bedeutet praktisch das beschlossene Aussterben der 4 diskriminierten Rassen(/Typus) von Hunden ohne Einzelfallprüfung.

Es wird insbesondere denjenigen Tieren, die bereits im Wesenstest ihre "Fähigkeit zum sozialen Verhalten nachgewiesen" haben, unterstellt, daß sie dieses Prüfungsergebnis gar nicht hätten bekommen können.

Zitat niedersächsische Verordnung: "- die Sozialverträglichkeit des Hundes durch einen erfolgreich abgelegten Wesenstest nachgewiesen ist. "
-&gt; Deutlich über 90 % haben bestanden.

Es ist lächerlich, wenn nach Tausenden von erfolgreich abgelegten Wesenstest das "Verbraucherministerium" schreibt ( ),
daß
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>
"... Pitbull-Terriern, Bullterriern, Staffordshire Bullterriern und American-Staffordshire-Terriern. ... treten besonders ausgeprägt ein erblich bedingt übersteigertes Aggressionsverhalten auf. Solche Hunde litten darunter, dass sie anderen Hunden gegenüber kein artgemäßes Sozialverhalten zeigen könnten
[/quote]

Mit dieser Begründung müßte man alle Politiker ausrotten, weil es unter ihnen einzelne korrupte, faschistische und straffällige Exemplare gibt.

Allerdings muß ich zugeben, daß ich mit so einer schnellen, dreisten und offensichtlich überzogenen Regelung nicht gerechnet hatte. Ich finde, hier müssen sich die betroffenen Züchter schnell zusammentun und bis 1.9.2001 diese regelung vor Gericht kippen.

ciao
Andreas
 
Andreas: Exactemente :verlegen:)

Gruß Sab.





...out of the dark - into the light, the brightness...
 
Der Dreh-und Angelpunkt ist das Bundesgesetz !
Ich hoffe, daß sich genügend Hundefreunde der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zur Verfügung stellen und daß diese Erfolg hat !

Vera

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