Immerwieder schön, wenn sich Leute bei anderen für Falschinfos bedanken
So, damit ihr nicht suchen müsst, hier der Vertrag wortgeteu kopiert:
Per Fax erhalten an 20. September 2005, 09,33 Uhr von Christiane Rohn
Tierübereignungsvertrag
zwischen dem Gnadenhof „Lebenswürde für Tiere e. V." - im Folgenden Gnadenhof genannt –
und
dem Bezirksamt Hamburg Mitte, Verbraucherschutzamt - im Folgenden Bezirksamt Hamburg-Mitte genannt. wird folgender Vertrag rechtsverbindlich geschlossen:
Das Bezirksamt Hamburg Mitte übereignet dem Gnadenhof folgendes Tier:
Art: Hund
Rasse: American Staffordshire Terrier Farbe: rotbraun, Red Nose Alter: geb. ca. 2001
Name: .Sugar"
Geschlecht: weiblich, unkastriert Mikrochip - Nr: 276 097 200 059 955
.erfolgte Impfungen: Impfpass wurde übergeben: ja nein
§ 1 Kostenübernahme
Es entstehen dem Bezirksamt Hamburg -Mitte weder für den Transport noch für die Unterbringung Kosten noch sonstige Kosten wie z. B. für die tierärztliche Versorgung
§ 2 Pflichten des Gnadenhofes
Die Abholung und der Transport des Hundes zum Gnadenhof erfolgt durch den Gnadenhof.
Der Gnadenhof verpflichtet sich, das Tier artgerecht unterzubringen, zu pflegen, zu füttern, Im Bedarfsfall tierärztlich versorgen und regelmäßig Impfen und entwurmen zu lassen.
§ 3 Gewährleistung und Haftungsausschluss
Der Hund wurde vom Bezirksamt Hamburg-Mitte als gefährlich im Sinne des § 1 Abs. 3 der Hamburger
Hundeverordnung vom 20.7.2000 eingestuft.
Dem Gnadenhof werden als Hinweise zur Charakteristik des Hundes die beiden durch das Bezirksamt Hamburg Mitte In Auftrag gegebenen Wesenstests in Form von Sachverständigengutachten zur Verfügung gestellt.
§ 4 Abgabe des Hundes an Dritte
Die Vermittlung des Tieres bedarf grundsätzlich der Zustimmung der Freien und Hansestadt Hamburg. Einer Vermittlung des Tieres hat die Freie und Hansestadt Hamburg nur zuzustimmen, wenn
a) die Ungefährlichkeit des Tieres durch einen erneuten Wesenstest belegt wurde;
b) wenn das Tier an einen Halter vermittelt wird, der seinen Wohnsitz und ständigen Aufenthalt außerhalb von Hamburg hat. Dies ist durch eine Meldebescheinigung nachzuweisen;
c) wenn gewährleistet ist, dass ein zukünftiger Halter zuverlässig ist. Der Freien und Hansestadt Hamburg ist bei Zweifeln Gelegenheit zu geben, die Zuverlässigkeit (durch geeignete Unterlagen oder im Rahmen einer Anhörung) zu überprüfen.
§ 5 Sonstiges
Jede Änderung oder Ergänzung des Vertrages bedarf der Schriftform.
Sollte eine Klausel dieses Vertrages nicht wirksam sein, bleiben die übrigen Klauseln davon unberührt.
Hamburg, den 20. 07. 2005
Gnadenhof „Lebenswürde für Tiere e.V.“
Unterschrift Christiane Rohn
Dr. Günther (Veterinärdirektor)
Bezirksamt Hamburg – Mitte
Verbraucherschutzamt
Abt. Veterinärwesen u. Lebensmittelsicherheit
So und nun?
Es scheitert ja schon an Punkt, da es auf dem Argenhof in über einem Jahr niemand auf die Reihe gebracht hat, mit Sugar einen Wesenstest zu machen. Aber dafür gibt es sicher auch Erklärungen...
P.S. Ich bin jetzt hier wech und kann vermutlich die nächsten 2 Tage nicht antworten. Es sei den Arcor ist schneller als erwartet.