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Sera und Rest
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Neuer Nachweis für Hunde erforderlich
Siegen/NRW, 7.1.02
Halter von bestimmten Hunden müssen jetzt ihre Sachkunde nachweisen. Eine entsprechende Regelung der Landeshundeverordnung NRW ist seit dem 1. Januar 2002 in Kraft. Die Details erläuterte die beim Kreisveterinäramt angestellte Tierärztin Anne-Kathrin Knipp.
WR: Was ist das Ziel der neuen Regelung?
Knipp: Eine größere Sicherheit für die Allgemeinheit. Bisher mussten Halter ihre Sachkunde für Hunde der Anlage 1 wie etwa Pitbull Terrier oder der Anlage 2 wie etwa Dobermann und Rottweiler nachweisen. Dafür ist nach wie vor das Veterinäramt zuständig. Die neue Regelung betrifft Hunde der dritten Kategorie, die "nur" potenziell gefährlich werden können.
WR: Um welche Vierbeiner geht es dabei?
Knipp: Betroffen sind alle, die eine Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern oder aber ein Gewicht von mindestens 20 Kilogramm erreichen. Die Widerristhöhe misst man am höchsten Punkt der Schulterblätter.
WR: Wohin müssen sich die Halter wenden?
Knipp: An bestimmte Tierärzte. Dort weisen sie in einem Gespräch nach, dass sie sachkundig sind. Eine Liste der berechtigten Tierärzte im Kreisgebiet ist bei den örtlichen Ordnungsämtern erhältlich. Die Sachkunde-Bescheinigung müssen die Halter dann wieder dem Ordnungsamt vorlegen.
WR: Wie detailliert ist der Nachweis?
Knipp: Es werden keine Besonderheiten, sondern nur Basiswissen abgefragt. Wer sich einen Hund anschafft, sollte sich sowieso vorher mit seinem Verhalten vertraut machen. So kann etwa eine nicht-artgerechte Haltung Aggressivität hervorrufen. Im Sachkundenachweis geht es auch darum, wieviel Bewegung oder welche Sozialkontakte zu Artgenossen und Menschen der Hund hat. Die Erziehung des Hundes wird anhand von Alltagssituationen besprochen, etwa wie er sich verhält, wenn ein Jogger naht.
Quelle:
Bis dann Sera
Nie vergessen wirst Du sein.
Siegen/NRW, 7.1.02
Halter von bestimmten Hunden müssen jetzt ihre Sachkunde nachweisen. Eine entsprechende Regelung der Landeshundeverordnung NRW ist seit dem 1. Januar 2002 in Kraft. Die Details erläuterte die beim Kreisveterinäramt angestellte Tierärztin Anne-Kathrin Knipp.
WR: Was ist das Ziel der neuen Regelung?
Knipp: Eine größere Sicherheit für die Allgemeinheit. Bisher mussten Halter ihre Sachkunde für Hunde der Anlage 1 wie etwa Pitbull Terrier oder der Anlage 2 wie etwa Dobermann und Rottweiler nachweisen. Dafür ist nach wie vor das Veterinäramt zuständig. Die neue Regelung betrifft Hunde der dritten Kategorie, die "nur" potenziell gefährlich werden können.
WR: Um welche Vierbeiner geht es dabei?
Knipp: Betroffen sind alle, die eine Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern oder aber ein Gewicht von mindestens 20 Kilogramm erreichen. Die Widerristhöhe misst man am höchsten Punkt der Schulterblätter.
WR: Wohin müssen sich die Halter wenden?
Knipp: An bestimmte Tierärzte. Dort weisen sie in einem Gespräch nach, dass sie sachkundig sind. Eine Liste der berechtigten Tierärzte im Kreisgebiet ist bei den örtlichen Ordnungsämtern erhältlich. Die Sachkunde-Bescheinigung müssen die Halter dann wieder dem Ordnungsamt vorlegen.
WR: Wie detailliert ist der Nachweis?
Knipp: Es werden keine Besonderheiten, sondern nur Basiswissen abgefragt. Wer sich einen Hund anschafft, sollte sich sowieso vorher mit seinem Verhalten vertraut machen. So kann etwa eine nicht-artgerechte Haltung Aggressivität hervorrufen. Im Sachkundenachweis geht es auch darum, wieviel Bewegung oder welche Sozialkontakte zu Artgenossen und Menschen der Hund hat. Die Erziehung des Hundes wird anhand von Alltagssituationen besprochen, etwa wie er sich verhält, wenn ein Jogger naht.
Quelle:
Bis dann Sera

Nie vergessen wirst Du sein.