NDS: Zu viele gefährliche Hunde in Tierheimen

So wirklich klar ist die Formulierung, im Gesetzestext, bezüglich einem Wesenstest, nicht

(1) 1Erhält die Fachbehörde einen Hinweis darauf, dass ein Hund, der von einer
Hundehalterin oder einem Hundehalter nach § 1 Abs. 2 gehalten wird, eine gesteigerte
Aggressivität aufweist, insbesondere
1. Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende
Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt hat oder
2. auf Angriffslust, auf über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft oder
Schärfe oder auf ein anderes in der Wirkung gleichstehendes Merkmal gezüchtet,
ausgebildet oder abgerichtet ist,
so hat sie den Hinweis zu prüfen. 2Ergibt die Prüfung nach Satz 1 Tatsachen, die den
Verdacht rechtfertigen, dass von dem Hund eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit
ausgeht, so stellt die Fachbehörde fest, dass der Hund gefährlich ist. 3Die Klage gegen die
Feststellung nach Satz 2 hat keine aufschiebende Wirkung.
(2) 1Wer einen Hund hält, der außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes durch
Verwaltungsakt als gefährlich eingestuft worden ist, hat dies der Fachbehörde unverzüglich
mitzuteilen. 2Die Fachbehörde hat zu prüfen, ob der Hund gefährlich ist; Absatz 1 Sätze 2
und 3 gilt entsprechend.

Und auch eine Erläuterung, die mal zum besseren Verständnis, für die Bürger, herausgegeben wurde bringt nicht wirklich Licht ins Dunkel.

Gefährliche Hunde gem. § 7 NHundG
Ein Hund, der Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt hat oder auf Angriffslust, auf über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft oder
Schärfe oder auf ein anderes in der Wirkung gleichstehendes Merkmal gezüchtet, ausgebildet oder abgerichtet ist, kann nach Prüfung durch die zuständige Fachbehörde (Landkreis/kreisfreie Stadt) als gefährlich eingestuft werden.
 
  • 28. April 2024
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Hi Podifan ... hast du hier schon mal geguckt?
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Bekannten ist letztens folgendes im schönen Niedersachsen passiert: Sie geht mit ihrem angeleinten Hund Gassi. Da kommt von einem Hof ein Schäferhund, rennt quer über die Straße, greift ohne Zögern ihren Hund an und verletzt ihn, beißt im Eifer des Gefechts auch noch der Bekannten ins Knie, schließlich kann die Bekannte den Hund am Halsband greifen, steht da in der einen den Schäferhund, in der anderen ihren auch nicht kleinen Hund und brüllt um Hilfe. Nach einer gefühlten Ewigkeit kommt ein Nachbar und verfrachtet den Schäferhund wieder auf den Hof, während ein anderer Nachbar ihr erste Hilfe leistet. Sie ruft ihren Mann an, der bringt ihren Hund zum Tierarzt (mehrere Bissverletzungen) und anschließend sie zum Arzt (Bisswunde am Knie, Hose kaputt)... Von den Nachbarn erfährt die Bekannte, dass der Schäferhund nicht zum ersten Mal zugelangt hat.
Abends kommen Herrchen und Frauchen des Schäferhundes (ein junges Paar), entschuldigen sich, bieten an, die Tierarztrechnung zu zahlen (haben sie auch) und überreichen einen Blumenstrauß. Sie erzählen, dass der Schäferhund ein ausgemusterter Polizeihund wäre und ein Aggressionsproblem mit anderen Hunden hat. Trotzdem rennt der auf dem zur Straße hin offenen Hof ungesichert rum. Kurz nach dem Vorfall lief der wieder auf dem Hof rum.
Meine Bekannte hat das Paar nicht angezeigt, hat denen aber mit einer Anzeige gedroht, wenn der Hund weiterhin ungesichert auf dem Hof rumläuft.

Es wird bei weitem nicht alles angezeigt, was passiert.
Und es gibt Hunde, die nicht ohne sind! Das muss auch mal gesagt sein!

Meine Bekannte hat sich bis heute nicht mehr getraut, wieder mit ihrem Hund dort an der Straße entlang zu gehen.

Gruß
tessa
 
...................

Es wird bei weitem nicht alles angezeigt, was passiert.
Und es gibt Hunde, die nicht ohne sind! Das muss auch mal gesagt sein!
............

Ist richtig, wir haben den Hund, der damals unsere Cora zusammen gebissen hat auch nicht gemeldet und auch da haben wir erfahren, dass es schon Probleme mit ihm gegeben hat.
Aber, wie auch in deinem Bericht, hat der Halter sich entschuldigt und geholfen Cora ins Auto zu bekommen.
Mit den Tierarztkosten sah es leider anders aus, da der Hund nicht versichert war.

Ist wohl so, auf der einen Seite gibt es Leute, die vielleicht mehr "Toleranz" besitzen, als ihnen gut tut und andere rufen wegen einem Hundefurz schon die Polizei!
 
Ja das ist so eine Sache. Wann ist es besser anzuzeigen, weil der HH uneinsichtig ist und Wiederholung zu befürchten?

Ich hab in den letzten zwei Jahren zwei Bisse davon getragen. Jeweils als ich dazwischen gegangen bin, als ein kleinerer Hund meinen Elo angegriffen hat. Nun denn, zum Arzt musste ich nicht und Little hatte nur Fell verloren.

Die eine HH war aber noch so dreist und meinte das wäre halt die Natur. Grrr... . Angezeigt hab ich niemanden.

Und anders herum - Evita ist im Sommer durch eine offene Terassentür in das Wohnzimmer eines Nachbarn gelatscht. Der Nachbar wußte, dass wir gerade unseren Hund aus den Augen verloren hatten und auf der Suche waren. Er hat den Hund am Halsband zur Haustüre raus geführt und bei der Übergabe gestreichelt. Dreht sich um und ruft die Polizei.
 
........... Er hat den Hund am Halsband zur Haustüre raus geführt und bei der Übergabe gestreichelt. Dreht sich um und ruft die Polizei.

So ein A....!

Wir haben bislang ein mal das OA informiert, da wir zwei mal hintereinander ein und den selben Hund von der Straße geholt haben, da er fast überfahren worden ist.
Kein Halsband, mit Namen, Telefonnummer u.ä. und auch nicht gechippt.
Das erste mal landete er im Tierheim und wurde dann dort, eine ziemliche Zeit später doch von seinem Halter abgeholt.

Ein Zeit lang später das selbe Spiel - Hund von der Straße sammeln, zum TA bringen um zu schauen, ob er einen Chip hat, da er wieder kein Halsband um hatte und wieder kein Chip vorhanden.
Über Umwege hat der TA dann aber doch erfahren, wer der Halter ist und was wir so über die allgemeinen Haltungsbedingungen erfuhren klang auch nicht toll.
Außerdem hatte er dem TA erzählt, eigentlich wollte man den Hund eh los werden.

Das OA haben wir wegen des fehlenden Chip angerufen, weil es uns einfach geärgert hat, dass wir den Hund auch beim zweiten mal, nicht problemlos dem Halter zurück geben konnten und dieser, im Falle eines Unfalls, verursacht durch seinen Hund, eventuell auch nicht zu finden wäre.
Es hätte uns gereicht, wenn sie ihn ermahnen.
Mit der Begründung, um sich um das zu kümmern hätten sie keine Kapazitäten geschah aber gar nichts.
 
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