Irgendwo habe ich gelesen beim Widerspruch keinen Rückzieher zu machen.
Genau Leute das ist das wichtigste. Es würde einem Verrat gegen Euch selbst gleichen.
…also das ist so, die Hundsteuer/Alle Hunderassen/ ist nach Aussagen des Institut für Öffentliches Recht Abt. Verwaltungsrecht der Uni Bonn, Professor Dr. jun. Günter Erbel Verfassungswidrig,
So ist Fakt das die Hundesteuer nur noch in BaWü und Saarland, sowie in den drei Stadtstaaten Berlin, Bremen, und Hammburg zur Pflichtsteuer erklärt wurde.
Also in allen Bundesländern ist die Hundesteuer eine Angelegenheit der Kommunen nach eigenem ermäßen den Hundebesitzer zu besteuern. Daher gibt es einige Orte in Bayern, Hessen, Brandenburg und Sachsen die keine Hundesteuer haben. Das heißt, wir werden nach Art. 3 des GG von den jeweiligen hiesigen Politikern belogen, (steuerliche Gleichheit).
Die Bereicherung der Kommunen sich an den Listenhunden zu bedienen hat unter Absprache des obersten Gericht – mit der Politik, im Frühjahr April 2004 stattgefunden.
Praktiziert seit Jan. 2000 setzen sich Politiker und Kommunen über jeglichen Schutz von Mensch und Tier hinweg.
Die Auffassung der Politiker, mit einer höheren Steuer Beißvorfälle zu verhindern ist ein Alibi sich beim Bürger zu bedienen.
Die Skrupellosigkeit sich an dem Leid von Menschen, die durch unsachgemäßes halten von Tieren (wo durch auch Beißereien entstehen) …sich über jeden Unfall regelrecht zu erfreuen und es dazu benutzen ihre Kommunalen Kassen aufzufüllen.
Die Hundesteuer widerspricht nach Bürgerlichem Recht den Art. 3 d. GG, Art. 2 d. GG (Recht auf unversteuertes Eigentum) und Art. 14 d GG. (erdrosselnde Wirkung auf den Bürger).
Wir sind 5Mill Hundebesitzer, eine Klage kostet unsere Bürgerinitiative 120 tausend Euro,
das sind pro Nase 24c die noch dazu bei Frau Heidrun Schulz /Spendenkonto /steuerlich Abgesetz werden können.
Wenn aber nur 10%
der Hundehalter jeweils einen Euro spenden würden, wären die Kosten für eine Klage gedeckt, die ja bis zum Europäischen Gerichtshof durchgefochten werden müsste. Bei unseren deutschen Gerichten werden wir mit Sicherheit bis zur letzten Instanz verlieren.
Wir (also die IG-Hund) haben keinen Einfluss auf das Spendenkonto. Es liegt komplett in der Kompetenz von "Hilfe für Tiere in Not e.V."
Sie können unsere Initiative auf jeden Fall unterstützen, in dem sie unser Anliegen einer breiten Öffentlichkeit bekannt machen könnten. Für den Einen oder Anderen mögen 100 oder 200 Euro Hundesteuer eine Kleinigkeit sein, für viele bedeutet es aber eine Belastung und soziale Ungerechtigkeit, die es sonst bei keiner anderen Steuerart gibt.
Tierliebe darf nicht mit einer Steuer bestraft werden. Diese Ungerechtigkeit haben viele europäische Länder bereits erkannt und die Hundesteuer aus moralischen Gründen abgeschafft. Sie ist mit dem
Tierschutzgedanken nicht vereinbar. Eine Hundeplage gibt es auch nicht. Die Hundesteuer mit der Begründung "Hundekotbeseitigung durch die Stadt" zu erheben, käme einer Strafsteuer gleich und ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Ein Mehraufwand an Reinigung durch die städtischen
Betriebe wird ebenfalls nicht betrieben, da die Straßenreinigung so oder so durchgeführt werden muß. Auch hierfür zahlt der Bürger seine Straßenreinigungsgebühr. Für die Verunreinigung von öffentlichen Wegen und Plätzen gibt es ordnungspolitisches Recht. Es kann in solchen Fällen
ein empfindliches Bußgeld erhoben werden.
Mit freundlichen Grüßen, Marillion „Bürgerinitiative und Interessengemeinschaft Deutscher Hundefreunde gegen die Hundesteuer“
Genau Leute das ist das wichtigste. Es würde einem Verrat gegen Euch selbst gleichen.
…also das ist so, die Hundsteuer/Alle Hunderassen/ ist nach Aussagen des Institut für Öffentliches Recht Abt. Verwaltungsrecht der Uni Bonn, Professor Dr. jun. Günter Erbel Verfassungswidrig,
So ist Fakt das die Hundesteuer nur noch in BaWü und Saarland, sowie in den drei Stadtstaaten Berlin, Bremen, und Hammburg zur Pflichtsteuer erklärt wurde.
Also in allen Bundesländern ist die Hundesteuer eine Angelegenheit der Kommunen nach eigenem ermäßen den Hundebesitzer zu besteuern. Daher gibt es einige Orte in Bayern, Hessen, Brandenburg und Sachsen die keine Hundesteuer haben. Das heißt, wir werden nach Art. 3 des GG von den jeweiligen hiesigen Politikern belogen, (steuerliche Gleichheit).
Die Bereicherung der Kommunen sich an den Listenhunden zu bedienen hat unter Absprache des obersten Gericht – mit der Politik, im Frühjahr April 2004 stattgefunden.
Praktiziert seit Jan. 2000 setzen sich Politiker und Kommunen über jeglichen Schutz von Mensch und Tier hinweg.
Die Auffassung der Politiker, mit einer höheren Steuer Beißvorfälle zu verhindern ist ein Alibi sich beim Bürger zu bedienen.
Die Skrupellosigkeit sich an dem Leid von Menschen, die durch unsachgemäßes halten von Tieren (wo durch auch Beißereien entstehen) …sich über jeden Unfall regelrecht zu erfreuen und es dazu benutzen ihre Kommunalen Kassen aufzufüllen.
Die Hundesteuer widerspricht nach Bürgerlichem Recht den Art. 3 d. GG, Art. 2 d. GG (Recht auf unversteuertes Eigentum) und Art. 14 d GG. (erdrosselnde Wirkung auf den Bürger).
Wir sind 5Mill Hundebesitzer, eine Klage kostet unsere Bürgerinitiative 120 tausend Euro,
das sind pro Nase 24c die noch dazu bei Frau Heidrun Schulz /Spendenkonto /steuerlich Abgesetz werden können.
Wenn aber nur 10%
der Hundehalter jeweils einen Euro spenden würden, wären die Kosten für eine Klage gedeckt, die ja bis zum Europäischen Gerichtshof durchgefochten werden müsste. Bei unseren deutschen Gerichten werden wir mit Sicherheit bis zur letzten Instanz verlieren.
Wir (also die IG-Hund) haben keinen Einfluss auf das Spendenkonto. Es liegt komplett in der Kompetenz von "Hilfe für Tiere in Not e.V."
Sie können unsere Initiative auf jeden Fall unterstützen, in dem sie unser Anliegen einer breiten Öffentlichkeit bekannt machen könnten. Für den Einen oder Anderen mögen 100 oder 200 Euro Hundesteuer eine Kleinigkeit sein, für viele bedeutet es aber eine Belastung und soziale Ungerechtigkeit, die es sonst bei keiner anderen Steuerart gibt.
Tierliebe darf nicht mit einer Steuer bestraft werden. Diese Ungerechtigkeit haben viele europäische Länder bereits erkannt und die Hundesteuer aus moralischen Gründen abgeschafft. Sie ist mit dem
Tierschutzgedanken nicht vereinbar. Eine Hundeplage gibt es auch nicht. Die Hundesteuer mit der Begründung "Hundekotbeseitigung durch die Stadt" zu erheben, käme einer Strafsteuer gleich und ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Ein Mehraufwand an Reinigung durch die städtischen
Betriebe wird ebenfalls nicht betrieben, da die Straßenreinigung so oder so durchgeführt werden muß. Auch hierfür zahlt der Bürger seine Straßenreinigungsgebühr. Für die Verunreinigung von öffentlichen Wegen und Plätzen gibt es ordnungspolitisches Recht. Es kann in solchen Fällen
ein empfindliches Bußgeld erhoben werden.
Mit freundlichen Grüßen, Marillion „Bürgerinitiative und Interessengemeinschaft Deutscher Hundefreunde gegen die Hundesteuer“