...nach Aussagen des Institut für Öffentliches Recht

Marillion

15 Jahre Mitglied
Irgendwo habe ich gelesen beim Widerspruch keinen Rückzieher zu machen.

Genau Leute das ist das wichtigste. Es würde einem Verrat gegen Euch selbst gleichen.





…also das ist so, die Hundsteuer/Alle Hunderassen/ ist nach Aussagen des Institut für Öffentliches Recht Abt. Verwaltungsrecht der Uni Bonn, Professor Dr. jun. Günter Erbel Verfassungswidrig,



So ist Fakt das die Hundesteuer nur noch in BaWü und Saarland, sowie in den drei Stadtstaaten Berlin, Bremen, und Hammburg zur Pflichtsteuer erklärt wurde.

Also in allen Bundesländern ist die Hundesteuer eine Angelegenheit der Kommunen nach eigenem ermäßen den Hundebesitzer zu besteuern. Daher gibt es einige Orte in Bayern, Hessen, Brandenburg und Sachsen die keine Hundesteuer haben. Das heißt, wir werden nach Art. 3 des GG von den jeweiligen hiesigen Politikern belogen, (steuerliche Gleichheit).

Die Bereicherung der Kommunen sich an den Listenhunden zu bedienen hat unter Absprache des obersten Gericht – mit der Politik, im Frühjahr April 2004 stattgefunden.

Praktiziert seit Jan. 2000 setzen sich Politiker und Kommunen über jeglichen Schutz von Mensch und Tier hinweg.

Die Auffassung der Politiker, mit einer höheren Steuer Beißvorfälle zu verhindern ist ein Alibi sich beim Bürger zu bedienen.

Die Skrupellosigkeit sich an dem Leid von Menschen, die durch unsachgemäßes halten von Tieren (wo durch auch Beißereien entstehen) …sich über jeden Unfall regelrecht zu erfreuen und es dazu benutzen ihre Kommunalen Kassen aufzufüllen.

Die Hundesteuer widerspricht nach Bürgerlichem Recht den Art. 3 d. GG, Art. 2 d. GG (Recht auf unversteuertes Eigentum) und Art. 14 d GG. (erdrosselnde Wirkung auf den Bürger).



Wir sind 5Mill Hundebesitzer, eine Klage kostet unsere Bürgerinitiative 120 tausend Euro,

das sind pro Nase 24c die noch dazu bei Frau Heidrun Schulz /Spendenkonto /steuerlich Abgesetz werden können.



Wenn aber nur 10%

der Hundehalter jeweils einen Euro spenden würden, wären die Kosten für eine Klage gedeckt, die ja bis zum Europäischen Gerichtshof durchgefochten werden müsste. Bei unseren deutschen Gerichten werden wir mit Sicherheit bis zur letzten Instanz verlieren.

Wir (also die IG-Hund) haben keinen Einfluss auf das Spendenkonto. Es liegt komplett in der Kompetenz von "Hilfe für Tiere in Not e.V."

Sie können unsere Initiative auf jeden Fall unterstützen, in dem sie unser Anliegen einer breiten Öffentlichkeit bekannt machen könnten. Für den Einen oder Anderen mögen 100 oder 200 Euro Hundesteuer eine Kleinigkeit sein, für viele bedeutet es aber eine Belastung und soziale Ungerechtigkeit, die es sonst bei keiner anderen Steuerart gibt.

Tierliebe darf nicht mit einer Steuer bestraft werden. Diese Ungerechtigkeit haben viele europäische Länder bereits erkannt und die Hundesteuer aus moralischen Gründen abgeschafft. Sie ist mit dem

Tierschutzgedanken nicht vereinbar. Eine Hundeplage gibt es auch nicht. Die Hundesteuer mit der Begründung "Hundekotbeseitigung durch die Stadt" zu erheben, käme einer Strafsteuer gleich und ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Ein Mehraufwand an Reinigung durch die städtischen

Betriebe wird ebenfalls nicht betrieben, da die Straßenreinigung so oder so durchgeführt werden muß. Auch hierfür zahlt der Bürger seine Straßenreinigungsgebühr. Für die Verunreinigung von öffentlichen Wegen und Plätzen gibt es ordnungspolitisches Recht. Es kann in solchen Fällen

ein empfindliches Bußgeld erhoben werden.



Mit freundlichen Grüßen, Marillion „Bürgerinitiative und Interessengemeinschaft Deutscher Hundefreunde gegen die Hundesteuer“

 
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Hi Marillion ... hast du hier schon mal geguckt?
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würde EIN Euro tatsächlich reichen?Dann würd ich mitmachen...MEHR ist im Moment nicht drin-LEIDER- unterschrieben habe ich schon vor einiger Zeit..........
 
und wer hat denn schon einmal mit diesen Argumenten bei seiner Gemeinde bzw. Stadt die Hundesteuer verweigert?

Und was haben die dazu gesagt?
 
Auf gerichtlichem Wege sehe ich im Moment wenig Chancen die Hundesteuer abzuschaffen. Die Verwaltungsgerichte und deren höhere Instanzen präsentieren sich als willige Erfüllungsgehilfen. Sie halten der Politik und somit den Ländern und Gemeinden die Tür zu der Steuereinahme über die Hundehaltung offen.

Zur Zeit gehe ich den Weg zum Verwaltungsgericht, da in unserer Gemeinde die Hundesteuer um z.T. 40% erhöht wurde. Meine Argumentationskette baut auf der Vermutung auf, das eine Steuererhöhung ein Verstoß gegen die guten Sitten darstellt, somit sittenwidrig ist. Die Erfolgsaussichten müssen als gering eingeschätzt werden.

Wir versuchen aber auch den Weg über die Kommunalpolitik. Zu diesem Zweck haben wir uns als Verein organisiert! Der Warendorfer Hundefreunde e.V. wurde am 10.März 2006 von 48 Hundehaltern in Warendorf gegründet.

Der Verein möchte das Image der Hundehaltung deutlich verbessern und hat sich zum Ziel gesetzt die Abschaffung der Hundesteuer langfristig zu erreichen. NRW gehört zu den Bundesländern die die Gemeinden zur Errichtung einer Hundesteuersatzung ermächtigen, jedoch nicht verpflichten.

Gut 6 Wochen nach Vereinsgründung haben wir nun schon über 60 Mitglieder und starten mit den ersten Aktionen auf Vereinsbasis. (Eine Demo vor dem Rathaus mit 80 Teilnehmern und eine Karnevalsfußgruppe (Motto: Die Stadt schwebt in andern Welten, jetzt muß man schon die Hunde melken) hat es schon gegeben.)

Morgen werden wir z.B. eine Reinigungsaktion im Stadtgebiet durchführen, eine Woche später (6.Mai) präsentiert sich der Verein mit einem Informationsstand in der Fußgängerzone. (z.B. mit einem Informationsflyer, Auflage 5000 Stk.)

Wir wollen aber auch die Gemeinschaft der Hundehalter fördern. Gemeinsam sind wir stark! Daher findet einmal im Monat ein Stammtisch statt.

Einen klassischen Hundeplatz werden wir nicht betreiben. Wir denken, dass es im Kreis Warendorf ein ausreichendes Angebot gibt, welches wir unterstützen und fördern.

Letztlich liegt es an der Gemeinschaft der Hundehalter, das unsoziale und ungerechte Verhalten der Kommunalpolitik an den Pranger zu stellen. Fast alle Fraktionen (bis auf eine) des Warendorfer Stadtrates sind zu Gesprächen bereit und haben z.T. ihre Gesprächsbereitschaft angeboten.

Steuererhöhungen sind in der heutigen Zeit wenig populär, vor allem wenn man mit dem Wahlversprechen keine Steuererhöhungen durchzuführen bei der letzten Kommunalwahl angetreten ist.

Mit diesem Verhalten haben sich die Warendorfer Fraktionen gut 10% der Wähler gründlich verprellt. Es sind etwas über 2200 Hunde gemeldet, wenn man nun noch die wahlberechtigte Familienmitglieder dazu rechnet, könnten es sogar mehr als 10% sein.

Daher sehen wir schon die Möglichkeit Veränderungen zu erreichen. Sicher, die Hundesteuer wird wegen unserer Aktivitäten nicht von Heute auf Morgen abgeschafft, aber langfristig sehe ich schon die Möglichkeit der Veränderung.

Siegmund

Kleine Geschichte am Rande. Warendorf hat eine neue Städtepartnerschaft mit einer englischen Gmeinde geschlossen. Anlässlich der feierlichen Unterzeichnung der Verträge, hatte der englische Bürgermeister ein ganz besonders originelles Gschenk für
unseren Bürgermeister. Ein Ziegelstein wurde von beiden Seiten mit einem Hund bemalt und mit Halsband und Leine ausgestattet. Man habe in England ja schließlich erfahren, dass in Warendorf Hunde besteuert werden. Da könne man sich ja eigentlich nur noch einen Zegelstein als Hund leisten.:lol:
 
bokkie schrieb:
und wer hat denn schon einmal mit diesen Argumenten bei seiner Gemeinde bzw. Stadt die Hundesteuer verweigert?

>Und was haben die dazu gesagt?<

........das ist mir Scheißegal!!!!!!!!

Ich verweigere diese schon seit Jahren, und zahle nur auf Raten, 5€ oder mal 7€ usw.,
würden alle das selbige tun oder die BI fiskalisch unterstützen wäre die Hundssteuer schon längst Geschichte.

Von Haus aus herhebe jedes Jahr Wiederspruch gegen die Hundesteuer und gegen die kampfhundesteuer.

Das Recht muß man sich erkämpfen, jeder einzelne und nicht immewr warten bis jemand anderes kommt und die Dreckarbeit erledigt.

Landeshauptstadt Stuttgart
Steueramt
Schmale Str. 13
70 173 Stuttgart
Persönlich z. H. Herrn List,


BZ: 5.0102.682239.3 Stuttgart, den 07.02.2005


Hier: Widerspruch./. Steuerbescheid v. 07.01.2005- Eingang am 08.01.2005


Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrter Herr List,


Ich erkläre das eine Mensch – Hundbeziehung, gleich zu stellen einem Familienmitglied durch ein politisches Amt und Macht der Gesetzgebung nicht dazu benutz werden darf die Art. 3 GG. Art. 2 GG. und Art. 14 GG. aufzuheben.

Ihr Kennzeichen besteht darin, das der Gesetzgeber (politische Parteien) mit Ihnen keine Einnahmen erzielen, sondern das besteuerte Verhalten, wenn auch nicht offen verbieten, so doch durch seine Belastung, mit unbezahlbaren Abgabepflichten unterbinden will. >>BVerfG.,Beschluß vom 01.04.1971,1BvL 22/67. AStZ 1971, 160 <<


Am 01.09. 1990 ist das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im bürgerlichen Recht in Kraft getreten. Dieses geht von der im Tierschutzrecht verankerten Auffassung aus, dass das Tier ein Mitgeschöpf des Menschen und ein schmerzempfindliches Lebewesen ist, dem gegenüber der Mensch zum Schutz und Fürsorge Verpflichtet ist.
Dieser Grundgedanke soll innerhalb der „gesamten Rechtsordnung“ gelten.

Das Ziel der Kommunen durch die „erdrosselnde Wirkung“ (gleich Zweithundehaltung) ohne Rücksicht auf den jeweiligen vorhandenen Hundebestand bzw. der Hundedichte einer Stadt oder Gemeinde (z. B. Esslingen, Fellbach, Stuttgart, Remseck) ist daher Verfassungswidrig.

Insbesondere die Besteuerung besonderer Hunderassen durch die Änderung des Polizeigesetztes “2000“ ist ein Eingriff in die Verfassung der BRD der oben genanten Art. des GG. Durch die erhöhte Hundesteuer von so genannten Listenhunden, haben Kommunen Ihre Skrupellosigkeit gezeigt. Durch eine besondere Hundesteuer verhindert man keine Beißvorfälle, sondern dient nur den Städten und Gemeinden Ihre Kassen zu füllen.

Daher beantrage ich weiterhin, Sie zu bitten die bereits eingehenden Insolvenzanträge beim AG Stuttgart zu beachten und dem Bürger, insbesondere Frau Wacker unter dem Akt. 3 IK 737/04 zu erlassen.


---------------------------------


Landeshauptstadt Stuttgart
Steueramt

Schmale Straße 13
70173 Stuttgart

· Briefkasteneinwurf

· persönliche Abgabe
· Post






Stuttgart,
Dienstag den 30.05. 2005



Hier: Ihr Schreiben vom 12.05. 2006 / hier Eingegangen am 17. 05.2006

Betreff: 5.0102.682 239.3



Beschwerde

Die für sich selbst ernannten Verwaltungsgerichtsordung(z. B. § 80) können wir Ihnen leider nicht abverlangen und sehen es ebenso an als eine Dogmatisierung zum Selbsterhalt irregulärer Rechtsgrundlagen des Kommunalabgabegesetzes in der Hundesteuer.

>> Laut BVerfG.,Beschluß vom 01.04.1971,1BvL 22/67. AStZ 1971, 160

Ihr Kennzeichen besteht darin, das der Gesetzgeber (politische Parteien) mit Ihnen keine Einnahmen erzielen, sondern das besteuerte Verhalten, wenn auch nicht offen verbieten, so doch durch seine Belastung, mit unbezahlbaren Abgabepflichten unterbinden will. <<

1. Auszug:
Die Darlegungen der Behörde der og. Sache auf Berufung des Urteil vom 27.Nov. 1991, NJW 1992, 1716, 1717. –BFH-Urteil vom 14. Oktober 1987, BStBl. 1988, II S. 73 sind in Ihrem Schreiben aus dem Zusammenhang gerissen und berufen sich eben nicht auf die von Ihnen angeführten Indizierung.

Zum weitern ist die Hundesteuer eine Jahresteuer und obliegt so dem selbigen Recht wie der Kommune zur Zahlung bis zum 31. Dez. eines Jahres.

Auf Anfrage der AO § 222 wurde nicht abgeholfen.

Daher ist die Androhung einer Kostenpflichtigen Abgeltung bei nicht Rücknahme des Widerspruches als eine Dogmatisierung sowie Beihilfe wegen Erpressung gegen die Bürger des Landes BaWü / der Gemeinde Stuttgart / zu werten.


2.

Ihr Schreiben vom 12.05.2006 sagt aus das Ihre Behörde in einem Schreiben vom 23.01.2006 bereits am 18.03.2005 geantwortet haben soll.

Frage: Wie soll das gehen?

Damit hat die Behörde bewiesen, daß folglich regulär in Amtschimmelmanier dem Bürger die Dummheit an- & aufgedichtet werden soll.

Zu einer Abhandlung steht dem Bürger es frei jedes Quartal / in diesem Fall 1jährig / gegen eine Forderung einer Kommune Einspruch zu erheben und darf eben nicht aus Bequemlichkeit einer städtischen Intuition in Vornahme dazu verwand werden gegen Einsprüche eines Antragstellers zu argumentieren und im Nachhinein vorzugehen.


3.

Den Beweis zur Unakzeptanz Ihrer irregulären Ausführungen haben sie im Schreiben vom 21.Feb. 2005 Abs. 2 selbst dargelegt.

Zur Erinnerung:

Hundesteuer hat eben nichts mit denen von ihnen angeführten Begründungen zu tun.



Beweis: Frieder Birzele Vize-Landtagspräsident Baden Württemberg am 18.02. 2004


Hochachtungsvoll,



Felix-Frieder Zschoche
BI gegen die Hunde


-------------



Verwaltungsgericht Stuttgart

Augustenstraße 5

70178 Stuttgart

· Briefkasteneinwurf

· persönliche Abgabe
· Post
· FAX


Betreff Akt: 1 K 1837/06



Stuttgart,
Montag den 16.05. 2006


Hier: Ihr Schreiben vom 09.05. 2005 / hier eingegangen am 10.05. 2005



Klage
zum Gesetzgebungsverfahren.
-Kläger-

Dorit Cham
XXXXXXXX

70376 Stuttgart
&
Felix-Frieder Zschoche
XXXXXXXXXX

70376 Stuttgart

./.

-Beklagte-
Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister Schuster
Bürgermeister Beck
Finanzbürgermeister Föll
Marktstasse 1
70180 Stuttgart
&
Landeshauptstadt Stuttgart
Stadtkämmerei
70161 Stuttgart
Schmale Straße 13


Anhang:


  • Klage; 5 Seiten
  • Widerspruch BZ: 5.0102.682239.3 v. 07.2006
-2-
1. Die Darlegungen der Behörde der og. Sache auf Berufung des Urteil vom 27.Nov. 1991, NJW 1992, 1716, 1717. –BFH-Urteil vom 14. Oktober 1987, BStBl. 1988, II S. 73 sind in Ihrem Schreiben aus dem Zusammenhang gerissen und berufen sich eben nicht auf die von Ihnen angeführten Indizierung.

Zum weitern ist die Hundesteuer eine Jahresteuer und obliegt so dem selbigen Recht wie der Kommune zur Zahlung bis zum 31. Dez, eines Jahres. Auf Anfrage der AO § 222 wurde nicht abgeholfen.

Daher ist die Androhung einer Kostenpflichtigen Abgeltung bei nicht Rücknahme des Widerspruches als eine Dogmatisierung sowie Beihilfe wegen Erpressung gegen die Bürger des Landes BaWü / der Gemeinde Stuttgart / zu werten.

2. Wir berufen uns auf ein Telefongespräch zum 15.03.2004 mit Herrn List sowie der Anlage zu unserem Schreiben des Finanzministerium BaWü vom 19. Mai 2005 auf Antrag nach der Abgabeordnung, die Steuer Zinslos zu Stunden (§222) oder sogar nach Prüfung nach § 227 AO i.V.m. § 163 der AO zu erlassen, bis heute nicht beschieden wurde.

3. Weiterhin zeigen wir an das auf unser Schreiben vom 28.05.2005 / siehe Anhang / bis heute nicht geantwortet wurde. Ohne auf Anfrage der Geschäftstelle / Herrn Weis / wurde dieses Schreiben als Kopie am 08-Mai-2006-11:55 unter ++0711/216 2379 noch einmal per Fax, nach einem gleichzeitigen Telefonat, zugestellt.
Wir weisen daher mangels fristgemäßer Verfahrensweisen, z.B. Zustellens eines Widerspruchbescheides 2005, der zuständigen Dienstelle, der ein Klageverfahren eröffnet, zurück.

Wir erheben zur Anzeige wegen den Verdacht div. Verstößen gegen das StGB, insbes. §§ 240, 253, 344 im Amt; HSOG § 4 Abs. 1, 2 und insbesondere 3; HSOG Art. 5; GG Art. 33, GG Art. 2, Abs. 1 und 2, GG Kap II, Art. 33, GG Art. 20, Abs. 3;


4. Weiterhin zeigen wir an das beim Termin / 11.05.2006 / des OGV Günter Layer uns ein Schreiben der Behörde / laut Schrift / vom 09.01.2006 vorgelegt wurde, welches einen Termin beinhaltet zum 08.02.2006 – 8:00 / dieses uns aber erst am 11.05.2006 das erste Mal untergekommen ist.

Die Forderung weist hier Euro 142,- auf.
Im Antrag auf Bestimmung zur eidesstattlichen Versicherung / der Behörde vom 26.April 2006 / weist man aber auf Euro 127,- hin. (?????)

Dies begründet einen hinreichenden Verdacht der Begehung strafbarer Handlungen, der Fälschung einer Urkunde im Amt, insbesondere wegen Nötigung (§ 240 StGB), Erpressung (§ 253 StGB) und Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB) im Amt.

Diverse Beschwerden beim Bürgermeisteramt wurden noch nicht einmal mit einem Eingang quittiert.
Nur Bürgermeisterin Frau Müller – Trimbusch / Familien und Soziales / verwies dankend an Herrn Bürgermeister Beck und Finanzbürgermeister Föll.










-3-


Wir leben in der Bundesrepublik Deutschland. Es gibt hier eine Einwohnerschaft mit einem Rechtsstatus und einer Rechtsnorm (dem Grundgesetz), die diesen Personen (Volljuristen) heilig sein müssten. Es gilt auch uns zu schützen vor solchen abgesprochenen, vorsätzlichen Übergriffen, vor offenen Anfeindungen und Stigmatisierung.

Die scheinheilige Rechtfertigungsargumentierung einer solchen sittenwidrigen Steuereintreibungsverfahrensweise, für eine Liebe zum Mitgeschöpf, wie z.B. ordnungspolitische Lenkungsfunktion und Eindämmunssteuer usw. dient lediglich einer Manipulation der Meinungsbildung in der öffentlichen Allgemeinheit ist und laut BFH – Urteil Verfassungswidrig,
Einzige Wahrheit hierbei ist die sprudelnde und hochlukrative Geldquelle aus der Hundesteuer für die Kassen von Kommunen und Gemeinden, die es politisch zu verteidigen gilt und die im vergangenen Jahr 311 Millionen Euro den deutschen Kommunen einbrachten, aber hat nichts mit den angeführten Beispielen des Schreibens der Behörde vom 21.Feb. 2005 zu tun.


Der § 6 der Erhebung zur Verpflichtung einer Hundesteuer in BaWü, Drucksache 11 / 6586 des Gesetzesentwurfes Landtag von Baden-Württemberg der Landesregierung vom 09.10.95 / Frieder Birzele und Gerhard Mayer Vorfelder / deren Aufhebung des Art. 3 das Gesetzes über die Hundesteuer (HStG) in der Fassung vom 15.Feb. 1982 (GBl.S.63) aufgehoben wurde, als Ersatz der Verfassungswidrigen Feuerwehrabgabe, sollte die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung regulieren, aber hier nur die Verantwortung vom Land an die Kommune weiter gereicht wurde, aber in der Umkehr man sich dann doch wieder auf das Landesgesetz beruft.

In einem Schreiben des Bundes für Steuerzahler Baden – Württemberg, vom Mai 2001, heißt es, der damalige Vorsitzende der CDU-Fraktion BaWü, Herr Öttinger wörtlich,’ wir akzeptieren zwar die für die Abschaffung der Hundesteuer vorgebrachten Argumente, sahen sich aber derzeit angesichts der finanziellen Situation der Kommunen außer Lage, sich für die Abschaffung dieser Steuer einzusetzen’.

Dieses Beispiel zeigt deutlich das Hundesteuer nichts mit den angeführten Darstellungen der Behörde, z. Beispiel vom 21.Feb. 2005 gleichzustellen ist. Die verschiedenen Hergangsweisen zur Erledigung in einer Kommune zeigt die Willkür am Bürger und erfüllt noch dazu den Tatbestand der Verdummung einer Bevölkerung, insbesondere der älteren und sozialschwachen Bürger.

Auszug aus einem Schreiben an das Büro des OB Schuster vom 10. März. 2005 16:29
Die Hundesteuer in Stuttgart ist alles andere als human. Allen voran die Zweithundbesteuerung und die Listenhundesteuer = Verfassungswidrig. Bereits gefälltes Urteil in Sachsen-Anhalt vom 18.03.1998 AZ: A S 317/ 96. Wir als Bürgerinitiative werfen der Politik vor sich nicht um die Sicherheit der Bürger zu kümmern, sondern nur deren, in die Tasche zu greifen. Missachtungen und Beleidigungen sind im Amt für öffentliche Ordnung Tag täglich zu gang. Weiterhin werfen wir der Behörde vor, die Bürger sich gegenseitig zu belasten. Sowie durch Desinformationen (Hundkot, Spielplätze usw.) in Steuerwiderspruchsbescheiden den Bürger einzuschüchtern. Das geht so weit, das man dem Bürger bei nicht Zurücknahme des Widerspruches >STRAFFGELDER< aufzwingt! Anmaßungen wie von Herrn Horenburg, Steueramt Schmale Str. am 07.05.03, ich wiederhole, " Du kannst schreiben wie du willst" und "Es ist genug geschrieben" oder " das will doch keiner hören" sind Unverschämt und nicht zu tolerieren.
Insolvenzanträge von über 4250 Euro, für einen Hund, liegen beim Amtsgericht in Stuttgart wegen der Hundesteuer vor. Akt: 3IK737/04.
Das eigentliche Kernproblem der Hundesteuer ist ihre grobe Ungerechtigkeit, ihre unsoziale Natur.
Obwohl die Hundesteuer ganz allgemein und grundsätzlich in einem sozialen Gemeinwesen und modernen Steuersystem wie die BR-Deutschland, weder fiskalisch noch gesundheits- u. ordnungspolitisch (Lenkungsfunktion), noch als Luxussteuer (Verbrauchs- u. Aufwandsteuer) mehr eine Daseinsberechtigung hat, wird sie nach wie vor erhoben.




-4-


Der Grund dafür ist hauptsächlich in einem irrationalen Beharrungsvermögen der zuständigen Regierungs-, Verwaltungs-, u. Gesetzgebungsorgane zu erblicken.

Diese Ignoranz am Tierliebenden Bürger ist in unserer Gesellschaft in allen zweigen ein Markenzeichen dieser Politik an der Unversehrtheit der Menschen und deren Tiere.

Der Missbrauch dieser Behörde "Schutz v. Gefährlichen Tieren" zieht seine Kreise. Ich verweise auf die Medienberichte v. 01.06.05.

Den Missbrauch der Behörde an den Bürgern Stuttgart haben wir uns erlaubt Öffentlich bekannt zu geben.

Der Missbrauch v. Tieren untersteht dem Strafrecht, Verunreinigung /Hundekot/ untersteht dem Ordnungsrecht.

Die Hundesteuer ist nicht als Aufwandsteuer qualifizierbar und somit finanzverfassungswidrig.

Am 01.09.1990 ist das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im bürgerlichen Recht (§ 90a BGB) und dem neuen Art.20a GG vom Herbst 1994 in Kraft getreten. Dieses geht von der im Tierschutzrecht verankerten Auffassung aus, daß das Tier (Hund) ein Mitgeschöpf des Menschen und somit ein schmerzempfindendes, leidensfähiges Lebewesen ist, dem gegenüber der Mensch zu Schutz und Fürsorge verpflichtet ist.
Dieser Grundgedanke soll innerhalb der >> gesamten Rechtsordnung << gelten.
Diese Aufwertung der Tierhaltung verdient besondere Beachtung. Nach hier vertretener Auffassung ist es danach nicht mehr möglich, maßlose Hundesteuersätze zu beschließen mit der Folge, daß viele Bürger ihren Hund abschaffen müssen weil sie die hohe Hundesteuer nicht mehr aufbringen können.
Der Hund der abgeschafft wird leidet „Mensch und Tier leiden“.
Die Besteuerung einer Hundehaltung mit unsozialen und progressiven Steuersätzen findet jedenfalls ihre Grenze an der neuen Rechtsstellung des Tieres !
Somit sind auch Hunde dem Begriff der „Sache“ entrückt und rechtlich nicht mehr geeignet, um an sie eine Aufwandsteuer anzuknüpfen.

Sind in der Tat Hund und Halter das politische Problem in Deutschland, welches es gilt politisch zu bekämpfen?
Ist der Hund von der Politik zum Staatsfeind erklärt, was Politiker dazu bewog, Hundefreunden sogar Grundrechte abzuerkennen, z.B. Art.13 GG., Art. 2, 3 und 14 GG.

Aus verschiedenen Gründen werden bestimmte Hunderassen in der Öffentlichkeit durch die Politik und Medienhetze höchst ambivalent behandelt. Als Kampfhunde stigmatisiert stehen sie seit mehr als 10 Jahren im Kreuzfeuer und haben ganze Familien fiskalisch ruiniert, ohne das jemals eine beweisbare Gefahr von diesen Tieren ausgegangen ist.

(Auf das BVerfG. in Karlsruhe dürfen wir Hundefreunde seit dem neuen Bundesverfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier nicht hoffen, was es die Verletzung von Grundrechten für Hundefreunden betrifft, die ebenso Bürger dieses Landes sind und die Grundrechte auch für hundeliebende Bürger zu gelten hat. H-J. Papier ist für seine politikerdienliche Gefälligkeitsurteile geradezu bekannt. So etwas gab es unter seiner Vorgängerin Jutta Limbach nicht).

Um solcherlei fiskalische Zielsetzungen für noch mehr Steuereinnahmen auch politisch durchzusetzen, bedient man sich provokativer Ausreden, Zweck- u. Alibiargumenten um somit der "Nichthundehaltenden Bevölkerung" eine Rechtmäßigkeit der Hundesteuer zu suggerieren und zudem auch noch eine Scheinsicherheit vorgaukeln zu wollen, durch Kampfhundesteuer usw., wie z.B.:
Eindämmungssteuer, Hundekot, Kampfhund, Gesundheits- u. ordnungspolitische Funktion mit Lenkungswirkung, Gefahr- u. Belästigung der öffentlichen Allgemeinheit durch Hunde usw.


-5-
Die Politiker dieses Landes haben die Aufgabe mit den Bürgern dafür zu sorgen das die Mitwirkungspflicht nach der Aufgabe des Staates sowie im Ordnungsrahmen für die Betätigung der einzelnen zu setzen ist und darüber zu wachen das nicht durch Sonderinteressen und Machtmißbräuchlich wirtschaftlich Schwache benachteiligt werden und das Gemeindewohl gefährdet wird.
Es liegt in Eurer Hand für ein gesundes Wohlempfinden aller betroffenen Hundehalter und Nicht- Hundehalter Sorge zu tragen. Unser Strafrecht, Ordnungsrecht und nicht zu vergessen das Tierschutzgesetz, daß seit 1990 in der Verfassung aufgenommen wurde, gibt ausreichend Handlungsbedarf für Kommunen und Länder.
Wir verweisen auf die unzäligen Briefe und Beschwerden, den bis heute nicht abgeholfen wurde.
Selbst zu einem Termin am 18.02.2004 beim Landtagsvizepräsident, Herrn Frieder Birzele wurde uns versprochen hierzu Stellung zu nehmen, was bis heute nicht erfolgt ist.
Daher schließen wir uns der Rechtsauffassung vieler Finanz- u. Rechtswissenschaftlern an
"Eine Besteuerung für Hundehaltung ist niemals mit einer Aufwandsteuer zu rechtfertigen"

Ärzte, Psychologen und Soziologen, die sich mit dem Wohlergehen des Menschen befassen, sind auf den Hund gekommen und plädieren geradezu zur Hundehaltung. Hunde sprechen uns auf einer Ebene des Gefühls an, die Menschen niemals erreichen. Hunde sind ein Stück Natur und geben Nähe zu etwas Lebendigem; sie geben unserer tristen Gesellschaft erst ein lebendiges Gesicht.
Sie entspannen, wirken dem Alltagsstreß entgegen und sorgen somit für unser körperliches und seelisches Wohlbefinden.

Die Art und Weise wie hier mit dem Bürger / uns / umgegangen wird, trotz aller wissenschaftlicher Erkenntnisse, rechtlicher Missbräuchlichkeit, zeigt das es Zeit wird, daß Recht für die Bürger unseres Landes, was ihnen genommen wurde, in der Gesellschaft zu rehabilitieren und an den Rechten aller Tierhalter teilhaben zu lassen.

Die wirtschaftlichen Umsätze durch eine einzelne Tierhaltung /Hund/, in unserem Fall weit über Euro 1000 pro Jahr, können wir auf verlangen nach reichen und sollten ausreichend sein den Bedarf der fiskalischen Zufriedenheit, an Steuereinahmen, einer Kommune oder Land zu decken.


Eine Entscheidung nach § 87a Abs. 2 und 3 VwGO dem Berichterstatter zu erlassen, können wir nicht zustimmen.

Änderungen und Nachbesserungen behalten wir und vor.






Dorit Cham





Felix-Frieder Zschoche
 
In Hessen kommste damit nicht weit ;) Voraussetzung für die Erteilung einer Haltererlaubnis ist u.a. der Nachweis der komplett bezahlten Hundesteuer. Kannste das nicht nachweisen gibts keine Haltererlaubnis, ohne Haltererlaubnis darfste den Hund nicht halten - ratzfatz wird er beschlagnahmt :(
 
Beckersmom schrieb:
In Hessen kommste damit nicht weit ;) Voraussetzung für die Erteilung einer Haltererlaubnis ist u.a. der Nachweis der komplett bezahlten Hundesteuer. Kannste das nicht nachweisen gibts keine Haltererlaubnis, ohne Haltererlaubnis darfste den Hund nicht halten - ratzfatz wird er beschlagnahmt :(

Hallo,

...also ich mach jetzt mal einen auf 'Klugscheiser des Tages',

Eine Haltererlaubnis an der Hundesteuer festzumachen kann gar keinen Bestand haben!!!!
Hier hätte ich schon längst geklagt!!!!
Hunde werden bei Steuerverweigerung natürlich nicht eingezogen, das ist viel zu aufwändig und obendrein unzulässig.

Da gibt es viel subtilere Methoden: Pfändung in das Vermögen bis einem der ***** auf Grundeis geht. Wir kennen einen Fall, da hat die Gemeinde wegen rückständiger Hundesteuer den Grundbesitz des Zahlungsunwilligen mit einer Hypothek von 12.000 EUR belastet, ohne dass der Betreffende etwas dagegen ausrichten konnte.

Fein raus ist man in unserer Republik nur, wenn man kein pfändbares Einkommen, kein Vermögen und keine pfändbaren Sachwerte besitzt.
Dann kann man sich steuerlich alles erlauben.

…seid Ihr noch nicht auf die Idee gekommen, daß diese, wenn es so sein sollte, Hundesteuersatzung rechtswidrig ist ?


ich Zitiere:
Vorstehend ein Link zum Beschluß des Oberlandesgerichts Karlsruhe
zur Einziehung von Hunden nach § 74 StGB.

Im Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde vom 12.04.2001
hat der Bundesgesetzgeber die Strafverfolgungsbehörden ermächtigt,
unter Anwendung des § 74 a StGB ( betr. §§ 74 bis 74 b StGB ) die
NUR aus dem Ausland eingeführten Hunde der in § 1 genannten Rassen
einzuziehen. Die Einziehung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Es handelt sich um eine Kannvorschrift.

Drei Wochen später, nämlich am 02. Mai 2001, hat das Oberlandesgericht
Karlsruhe in der obengenannten Entscheidung die Einziehung von
zwei Pitbullterriern abgelehnt.

Die rechtssstaatlichen Grundsätze dieser Entscheidung sind auch auf
Hunde anzuwenden, die unter Verstoß gegen § 2 des Bundesrassengesetzes
aus dem Ausland eingeführt wurden.

12.05.2006
M. K.

So ist Hessen auch nur auf den, durch die Bundesrepublik Deutschland fahrenden Zug, der Kampfhunde-Hysterie aufgesprungen, haben aber übersehen, daß es eine Fortentwicklung der Rechtsprechung gegeben hat.
ich Zitiere:
In Anknüpfung an das rasseneutrale Niedersächsische Hundegesetz vom
30.10.2003 hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit Urteil vom
13.07.2005 - 13 LB 299/02 - entschieden, daß im bundesrechtlichen
- HundVerbrEinfG - vom 22.04.2001 nicht erfaßte Hunderassen
nicht der Kampfhundesteuer unterworfen werden dürfen.

Die Frage, ob die Kampfhundesteuer für Hunderassen erhoben werden
darf, die dem bundesrechtlichen Einfuhrverbot unterliegen, hat das
OVG Lüneburg offengelassen, weil sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens
war.

Im Hinblick darauf, daß das OVG Lüneburg die Erhebung der Kampfhunde-
steuer, z.B. für einen English Bulldog, bereits mit Urteil vom 19.02.1997 -
- 13 L 521/95 - ausdrücklich verboten hat, müßte ein betroffener
Hundehalter darauf vertrauen können, daß Sie den rechtswidrigen Steuerbescheid gem. § 48 VwVfG nunmehr zurücknehmen.


Zum weiteren:
Ich Zitiere:

….die Erhebung der Kampfhundesteuer ist es unerheblich, ob ein Hund
tatsächlich gefährlich ist oder nicht.

Hierzu hat der 10. Senat des Bundesverwaltungsgerichts mit Beschluß
vom 22. Dezember 2004 - 10 B 21.04 - festgestellt, ich zitiere:

" Es kann mit dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit in Einklang stehen,
wenn eine Gemeinde in einer Hundesteuersatzung nur die Hunde bestimmter,
als gefährlich eingestufter Rassen und deren Kreuzungen einer erhöhten
Steuer unterwirft, nicht aber zugleich die Hunde, die sich individuell als
gefährlich erwiesen haben ".

Die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg kann nicht
richtungsweisend für die Verwaltungsgerichte anderer Bundesländer sein.

Mit Beschluß vom 28. Juli 2005 - 10 B 34.05 - hat das Bundes-
verwaltungsgericht dem kommunalen Satzungsgeber das Recht eingeräumt,
sich bei der Gestaltung seiner Rassenliste der Erkenntnis des landesrechtlichen
Normgebers zu bedienen.

Zur Frage, ob der inzwischen aus der Rassenliste des Bundeslandes
Nordrhein-Westfalen gestrichene Herdenschutzhund "Kuvasz" mit der
Kampfhundesteuer belegt werden darf, hat das Bundesverwaltungsgericht mit
dem vorgenannten Beschluß die Entscheidung des OVG Münster zur erneuten
Verhandlung zurückverwiesen, weil das OVG für die Beurteilung dieser Rasse
keine eigene Tatsachenfeststellung getroffen hat.

Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, ich zitiere:
" Dem Hinweis auf die einschlägige Verwaltungsvorschrift zur
Landeshundeverordnung ist nicht hinreichend sicher zu entnehmen,
ob das Berufungsgericht insofern davon ausgeht und es billigt,
daß der Kuvasz als Herdenschutzhund wegen seines genetisch bedingten
Schutztriebes in die Rassenliste aufgenommen worden ist ".


ich zitiere:

Für die Erhebung der Kampfhundesteuer gibt es keine festen Regeln !
Nach dem Untergang des Dritten Reiches haben die Alliierten den
Föderalismus des " Wilden Westens " aus den 1840er Jahren eingeführt,
den es dringend zu reformieren gilt.

So ist eine Behörde die in Ausübung der Ihnen durch § 25 VwVfG
auferlegten Betreuungs- und Fürsorgepflicht einen betroffenen Hundehalter auf sein Antragsrecht hinweisen.

:hallo:

Also es lohnt sich, das Ihr Euch in Hessen mal zusammensetzt mit einem RA.

LG
 
Marillion schrieb:
Also es lohnt sich, das Ihr Euch in Hessen mal zusammensetzt mit einem RA.

LG

Wie schön!! Ganz tolle, auch superneue Idee.

Beckersmom, setz Dich doch mal mit nem RA zusammen. ;) :D

*kopfschüttelnd*
 
Marillion schrieb:
Hallo,

...also ich mach jetzt mal einen auf 'Klugscheiser des Tages',

Dazu mußt Du Dich nicht mal anstrengen ;)

Eine Haltererlaubnis an der Hundesteuer festzumachen kann gar keinen Bestand haben!!!!

Frag mal den VGH Kassel - irgendwie war der anderer Meinung :unsicher:

Hier hätte ich schon längst geklagt!!!!

Oh..versuchst Du jetzt 'nem alten Clown das Fratzenschneiden beizubringen?


Hunde werden bei Steuerverweigerung natürlich nicht eingezogen, das ist viel zu aufwändig und obendrein unzulässig.

Die Hunde werden NICHT eingezogen, weil Du Deine Hundesteuer nicht bezahlt hast, sondern weil Du ohne diesen Nachweis keine Haltergenehmigung bekommst.
Diese Koppelung wurde vom VGH-Kassel als rechtskonform angesehen - die Nichtzulassungsbeschwerde vom BVerwG Leipzig abgewiesen!


Also es lohnt sich, das Ihr Euch in Hessen mal zusammensetzt mit einem RA.


:D Das war nun der "Joke des Tages" :unsicher:
 
Beckersmom schrieb:
Dazu mußt Du Dich nicht mal anstrengen ;)



Frag mal den VGH Kassel - irgendwie war der anderer Meinung :unsicher:



Oh..versuchst Du jetzt 'nem alten Clown das Fratzenschneiden beizubringen?




Die Hunde werden NICHT eingezogen, weil Du Deine Hundesteuer nicht bezahlt hast, sondern weil Du ohne diesen Nachweis keine Haltergenehmigung bekommst.
Diese Koppelung wurde vom VGH-Kassel als rechtskonform angesehen - die Nichtzulassungsbeschwerde vom BVerwG Leipzig abgewiesen!





:D Das war nun der "Joke des Tages" :unsicher:


'................vom BVerwG leipzig abgewiesen!!'

Genau!!

Und warum??


Warum wundert mich eigendlich hier noch was!!! Bei Eurer Meinungs******** muß ich zu dem traurigem Ergebnis kommen das Ihr es nicht verstehen wollt oder könnt. Die Rechtsprechung ist dazu schon längst überholt.
Es hat gar keinen Sinn mit Euch zu depatieren.

Sagt mal wer seid Ihr eigendlich?

Handlanger der Politik?

Bei dieser Argumentation und Wordvokabular liegt mir der Verdacht sehr nahe!!

Und Tschüß, auf nimmer wiedersehen!!!:lol: :hallo: :D
 
Marillion schrieb:
'................vom BVerwG leipzig abgewiesen!!'

Genau!!

Und warum??

Wärest Du denn so klug, wie Du behauptest (und daran glaub ich nun mal gar nicht) würdest Du die kompletten Urteile samt Begründungen kennen. Immerhin sind diese öffentlich im I-Net einsehbar ;)


Warum wundert mich eigendlich hier noch was!!! Bei Eurer Meinungs******** muß ich zu dem traurigem Ergebnis kommen das Ihr es nicht verstehen wollt oder könnt. Die Rechtsprechung ist dazu schon längst überholt.

Du kennst aber das neue Urteil vom VGH Kassel zum turnußmäßigen Wiederholen des WT? *mal auf die Sprünge helf*

Es hat gar keinen Sinn mit Euch zu depatieren.

Es heißt debattieren - dies aber nur am Rande, Du kluger Mensch :D

Sagt mal wer seid Ihr eigendlich?

eigentlich - dies auch nur am Rande. Wer wir sind? Also ich bin z.B. jemand der DIESE Hunde schon gehalten hat, da wußtest Du wahrscheinlich nicht mal, dass es selbige gibt ;)

Handlanger der Politik?

Bei dieser Argumentation und Wordvokabular liegt mir der Verdacht sehr nahe!!

Wort - auch nur am Rande ;) Aber mit etwas Mühe lernst Du's auch noch ...:hallo:

Und Tschüß, auf nimmer wiedersehen!!!:lol: :hallo: :D

Dann hoffe ich doch mal, dass das kein leeres Versprechen ist ....
 
Beckersmom schrieb:
Es heißt debattieren - dies aber nur am Rande, Du kluger Mensch :D



eigentlich - dies auch nur am Rande. Wer wir sind? Also ich bin z.B. jemand der DIESE Hunde schon gehalten hat, da wußtest Du wahrscheinlich nicht mal, dass es selbige gibt ;)



Wort - auch nur am Rande ;) Aber mit etwas Mühe lernst Du's auch noch ...:hallo:



Dann hoffe ich doch mal, dass das kein leeres Versprechen ist ....

Der kann noch net mal die Rasse seines Hundes richtig schreiben. ;) :wand:

Ansonsten, Tschöööö.
 
Na prima, und nun wird mein alter Herr mit Anrufen von diesem Typen belästigt, weil unsere Privat- wie auch Geschäftsnummern nicht im Telefonbuch zu finden sind und er es ja partout nicht einsieht, den Kontakt über die im Impressum angegebene 01805er-Rufnummer zu 12 Cent die Minute herzustellen.

Nachdem er meinen Vater zunächst beleidigt und bedroht (!) hatte, habe ich es mir dann doch nicht nehmen lassen, das zweite Mal selber mit diesem Herrn zu sprechen. Es wurde jedoch mehr ein Dialog, in dem er zunächst der Meinung war, ich, Sebastian, wäre doch "Wolfgang"...

Den Rest habe ich nicht mehr wirklich verstehen können, auf jeden Fall wäre es doch eine Unverschämtheit, dass ein so großes Forum wie die KSG nicht geschlossen die eine, einzig richtige Meinung hätte - nämlich selbstverständlich SEINE... :D

Irgendwann hat er dann einfach aufgelegt, aber es sich vorher nicht nehmen lassen, "Wolfgang und dem anderen Gesindel" noch "ganz andere Schritte" anzudrohen, um mit ihnen ins persönliche Gespräch zu kommen, nachdem er einen "Wolfgang" hier ja nunmal leider nicht erreichen konnte.

Hier machste was mit...
 
KsSebastian schrieb:
Na prima, und nun wird mein alter Herr mit Anrufen von diesem Typen belästigt, weil unsere Privat- wie auch Geschäftsnummern nicht im Telefonbuch zu finden sind und er es ja partout nicht einsieht, den Kontakt über die im Impressum angegebene 01805er-Rufnummer zu 12 Cent die Minute herzustellen.

Nachdem er meinen Vater zunächst beleidigt und bedroht (!) hatte,
Das sind Subjekte, die die Welt nicht braucht!

KsSebastian schrieb:
habe ich es mir dann doch nicht nehmen lassen, das zweite Mal selber mit diesem Herrn zu sprechen. Es wurde jedoch mehr ein Dialog, in dem er zunächst der Meinung war, ich, Sebastian, wäre doch "Wolfgang"...
Wahrscheinlich hält er sich für Napoleon :D .

Mein Tipp: Nur nachts auf die Straße gehen, wenn die Männer mit der Weste mit den langen Ärmeln nicht unterwegs sind.

KsSebastian schrieb:
Irgendwann hat er dann einfach aufgelegt, aber es sich vorher nicht nehmen lassen, "Wolfgang und dem anderen Gesindel" noch "ganz andere Schritte" anzudrohen, um mit ihnen ins persönliche Gespräch zu kommen, nachdem er einen "Wolfgang" hier ja nunmal leider nicht erreichen konnte.
Herr Z., PN oder Mail an mich genügt und ich gebe Ihnen gerne meine Tel.-Nr. bekannt :eg: .
 
Na das ist ja der Oberhammer. Als ich mit ihm Ende letzten Jahres gesprochen hatte, war er sehr nett und nun muss man sowas lesen :verwirrt:. Verrückte Welt... .
 
Scotty schrieb:
Na das ist ja der Oberhammer. Als ich mit ihm Ende letzten Jahres gesprochen hatte, war er sehr nett und nun muss man sowas lesen :verwirrt:. Verrückte Welt... .

Du wirst seiner Meinung gewesen sein :D
 
@ Mom: *LOL*!

Hmmm, da fragt man sich schon, was da in jemandem vorgeht, der sowas bringt...
 
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