Mit Listi zu Besuch in Weimar

nearHeaven

Hallo Zusammen,

ich muss nächste Woche aus beruflichen Gründen nach Weimar.
Hundi ( Anlage 1 Hund) würde ich gerne mitnehmen :D

Kann mir jemand sagen was ich beachten muss bzgl Maulkorb und so?

Vielen lieben Dankim Voraus
 
  • 27. April 2024
  • #Anzeige
Hi nearHeaven ... hast du hier schon mal geguckt?
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Leinenpflicht gilt für alle Hunde :( . für Besuchshunde speziell hab ich bisher noch nichts gefunden... vielleicht weiß da jmd anderes mehr

Hier müssen alle Hunde angeleint sein in Weimar
- auf öffentlichen Straßen,
- in Fußgängerzonen,
- in Einkaufszentren
- und anderen innerörtlichen Bereichen,
-Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,
- in der Allgemeinheit zugänglichen,
- umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen
- in Aufzügen,
- auf Volksfesten
- und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
- in öffentlichen Gebäuden,
- Schulen und Kindergärten.
- auf Friedhöfen
-----------------------------------

Leinenzwang für gefährliche Hunde

Außerhalb eingefriedeten Besitztums sowie bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen oder
außerhalb der Wohnungen darf ein gefährlicher Hund nur unter folgenden Voraussetzungen geführt werden:
1. Es besteht Leinenzwang, wobei die Leine so beschaffen sein muss, dass das Tier sicher
gehalten werden kann;
2. die Person, die den gefährlichen Hund führt, muss von ihrer körperlichen Konstitution
her stets in der Lage sein, das Tier sicher zu halten;
3. Hunde, die sich als bissig erwiesen haben, müssen dabei einen das Beißen
verhindernden Maulkorb oder eine in der Wirkung gleichstehende Vorrichtung tragen;
4. die Erlaubnis oder der Erlaubnisausweis, der zur einfacheren Handhabung von der
zuständigen Ordnungsbehörde neben der Erlaubnis ausgegeben werden kann, ist beim
Führen des gefährlichen Hundes im Original oder in beglaubigter Kopie immer
immer und auf Verlangen einer zur Kontrolle befugten Person vorzuzeigen
und auszuhändigen,
5. eine Person darf nicht gleichzeitig mit einem gefährlichen Hund weitere Hunde führen.
 
Alle Besuchshunde (natürlich auch Listis) haben in Thüringen keine gesonderten Auflagen. Es gelten also die Regeln für alle Hunde (also Leinenpflicht im Stadtgebiet wie Pyrrha schon schrieb und auch im Wald). Außerhalb der Stadt zw. Wiesen und Feldern kann Hund freilaufen (Rückrufbarkeit vorausgesetzt).

Viel Spaß!
 
Hi,

hast du dazu was schriftliches??? ich hab überall nachgelesen und nichts spezielles bzw. die Erwähnung "Besuchshunde" gefunden... dachte mir schon das die Verordnung da nicht gilt.

Mich würde dann wirklich interessieren, wie lange ein Hund dann zu Besuch sein darf und wo das steht...

Wie gesagt, reine Neugier :)
 
Ja, dazu hat sich das Innenministerium höchstlebst geäußert:

Quellen: bzw

§ 13
Ausnahmen
(1) Die §§ 2 Abs. 4 und 5, § 4, 8 Abs. 1 Satz 2, § 10 Abs. 4
sowie § 11 Abs. 4 finden keine Anwendung auf Personen,
die keine Wohnung in Thüringen haben und sich nicht länger
als zwei Monate ununterbrochen mit einem gefährlichen
Hund in Thüringen aufhalten.

Etwas verwirrend finde ich jetzt gerade, dass § 10 Abs. 4 (generelle Leinenpflicht für Listis) nicht gilt, aber nichts von § 10 Abs. 5 (Maulkorb) gesagt wird. Soll dann ein Besuchslisti ohne Leine und mit MK außerorts laufen :verwirrt:
 
Okay damit wären dann wohl alle Klarheiten beseitigt :D

Also von der Leine würde ich ihn eh nicht machen, das hätten wir ja dann schon mal geklärt^^

Aber wie sieht es mit dem WT aus NRW aus? Wird er in Thüringen anerkannt?
Oder darf ich ihn mit der Maulkorbbefreiung auch dort ohne laufen lassen?
 
Bei uns in Thüringen gelten seit dem 01.09.2011 Hunde der Rassen

Pitbull-Terrier,
American Staffordshire-Terrier,
Staffordshire-Bullterrier,
Bullterrier
sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden

als unwiderlegbar gefährlich. Daher gibt es keine Wesenstests und damit (theoretisch) auch keine Befreiungen von Leinen- oder Maulkorbpflicht für alle hier gemeldeten Listis. Es gibt aber sehr wohl Sachkundenachweise. Diese werden auch von anderen Bundesländern anerkannt, wenn sie im Zuge eines Genehmigungsverfahrens anerkannt werden und den Prüfungsstandards in Thüringen (vgl. § 4 Abs. 2, § 5 Abs. 3 ThürTierGefG) entspricht.

Wie ich oben schon schrieb, gibt es für Besucherhunde Ausnahmeregelungen. Leider ist im Gesetz keine Ausnahmeregelung für Besucherhunde zwecks Maulkorb zu finden.

Frag doch die Jeany hier im Forum mal, die ist Sachverständige hier in Thüringen und kennt sich mit dem Gesetz daher gut aus.

Praktisch wird in Thüringen des Gesetz nicht wirklich durchgesetzt. Hab noch nie einen Listi mit MK auf der Straße gesehen. Das soll dich aber nicht zu irgendwelchen leichtsinnigen Sachen verleiten. Personalausweis und solche Papiere wie Maulkorbbefreiung würde ich auf alle Fälle mitnehmen und immer einstecken haben.

Übrigens kenne ich sogar min. einen Fall, in dem ein Thüringer Staff eine Maulkorbbefreiung bekommen hat, obwohl dies hier lt. Gesetz gar nicht möglich ist. Daran siehst du, wie groß die Verwirrung ist, die auch nach über einem Jahr Rasseliste hier herrscht.
 
Bei uns in Thüringen gelten seit dem 01.09.2011 Hunde der Rassen

Pitbull-Terrier,
American Staffordshire-Terrier,
Staffordshire-Bullterrier,
Bullterrier
sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden

als unwiderlegbar gefährlich. Daher gibt es keine Wesenstests und damit (theoretisch) auch keine Befreiungen von Leinen- oder Maulkorbpflicht für alle hier gemeldeten Listis. Es gibt aber sehr wohl Sachkundenachweise. Diese werden auch von anderen Bundesländern anerkannt, wenn sie im Zuge eines Genehmigungsverfahrens anerkannt werden und den Prüfungsstandards in Thüringen (vgl. § 4 Abs. 2, § 5 Abs. 3 ThürTierGefG) entspricht.

Wie ich oben schon schrieb, gibt es für Besucherhunde Ausnahmeregelungen. Leider ist im Gesetz keine Ausnahmeregelung für Besucherhunde zwecks Maulkorb zu finden.

Frag doch die Jeany hier im Forum mal, die ist Sachverständige hier in Thüringen und kennt sich mit dem Gesetz daher gut aus.

Praktisch wird in Thüringen des Gesetz nicht wirklich durchgesetzt. Hab noch nie einen Listi mit MK auf der Straße gesehen. Das soll dich aber nicht zu irgendwelchen leichtsinnigen Sachen verleiten. Personalausweis und solche Papiere wie Maulkorbbefreiung würde ich auf alle Fälle mitnehmen und immer einstecken haben.

Übrigens kenne ich sogar min. einen Fall, in dem ein Thüringer Staff eine Maulkorbbefreiung bekommen hat, obwohl dies hier lt. Gesetz gar nicht möglich ist. Daran siehst du, wie groß die Verwirrung ist, die auch nach über einem Jahr Rasseliste hier herrscht.


Ne ne um Gottes Willen, will da auf der sicheren Seite sein, bevor ich einreise:D
Werde mich mal an Jeany wenden und ansonsten zur Not morgen mal in Thüringen anrufen.
 
kenn es aber auch so... das nötigste wird getan, der Rest interessiert hier keinen... und das ist auch gut so!

Kenne auch keinen TA hier, der die "Zwangskastration" durchgeführt hat, bisher haben sich alle geweigert! :)
 
Wenn du das Weimar in Hessen meinst wüsste ich nicht, was es da zu beachten gibt. Habe da selbst mal gewohnt.
 
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