MiniBulli mit VDH-Papieren als Standard eingestuft

So der Gerichtstermin ist vorbei und wie erwartet haben wir vorerst "verloren."
Die Richterin ‍⚖️ zeigte mehrmals deutlich, dass sie eigentlich keinen blassen Schimmer von der Thematik hat und stützte sich auf Urteile des Oberverwaltungsgerichts aus der Vergangeheit. Der Einzelfall wurde hier tatsächlich nicht betrachtet, vielmehr war wohl die Angst zu groß das Ganze tatsächlich zu entscheiden. Und so haben wir laut Richterin ja die Möglichkeit zur nächsten Instanz zu gehen. Klar haben wir dass, es kostet aber auch eine Menge Geld. Allein die erste Instanz hat uns bisher 1500,00€ gekostet. Wer sich ein bisschen auskennt, weiß dass die nächste Instanz noch deutlich teurer wird.
Der Gerichtstermin war gekennzeichnet von Ahnungslosigkeit seitens der Justiz. Wir haben Beweisanträge gestellt, darüber wird nun bis zum 09.11. entschieden, ob die Beweisanträge genehmigt werden.
Die Richterin wiederholte drei Mal, dass es in meinem Fall wahrscheinlich trotzdem eine Haltererlaubnis geben wird, aber im Grunde genommen wissen sie das nicht und sie könne das auch nicht entscheiden. Ich glaube sie wollte sich damit selbst beruhigen.

Ich möchte mich bei allen bedanken, die uns vor Ort unterstützt haben. Die Richterin hat ganz schön dumm aus der Wäsche geschaut, als so viele Zuschauer in den Saal kamen. Vielen Dank dafür. Da merkt man, dass man mit der Thematik nicht alleine ist!

Mein kleiner Jagger ist nun ein Standart Bullterrier mit anerkannten VDH/FCI Miniatur Bullterrier Papieren.
 
  • 26. April 2024
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Hi Sarah1904 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Mein kleiner Jagger ist nun ein Standart Bullterrier mit anerkannten VDH/FCI Miniatur Bullterrier Papieren.

Am liebsten würde ich gefällt mir nicht anklicken...meine Güte wirklich, mir fehlen die Worte angesichts so eines Bullshits...ansonsten schliesse ich mich Vera an..Gute Nerven wünsche ich euch.
 
Danke für die ausführliche Antwort, auch wenn ich so etwas eigentlich nicht lesen wollte.
Ich drücke euch die Daumen für alle weiteren Schritte. Ich fürchte das kein einziges VG ein für uns positives Urteil fällen wird. Das wird wenn dann vom OVG kommen denke ich.
 
Ach du große Katasthrophe.... So werden Urteile gefällt. Unglaublich. Ich bin echt erschüttert. :(
 
Kurzes Update:
Heute erhielten wir den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf über die in der Verhandlung gestellten Beweisanträge. Kurz zusammengefasst "Die Beweisanträge werden abgelehnt".
Alle sieben!!!!! gestellten Beweisanträge wurden durch der Richterin abgelehnt. Begründet wurde eigentlich jede Ablehnung mit der Größe von Jagger. Also abwarten und weiter kämpfen
 
Fassungslos, mehr kann ich hier echt nicht sagen zu. Das ist einfach nur zum Kopfschütteln :(
 
Alle sieben!!!!! gestellten Beweisanträge wurden durch der Richterin abgelehnt. Begründet wurde eigentlich jede Ablehnung mit der Größe von Jagger.

Die kommt mir vor wie ein aufstampfendes bockiges Kind..."er ist aber zu groß..."
Absolut lächerlich und erschreckend das man so Recht spricht...
 
So, jetzt habe ich Zeit euch etwas ausführlicher über den Beschluss des VG Düsseldorf, welcher uns gestern erreicht, zu informieren. Ich zitiere hier auszugsweise aus dem Beschluss und spare mir diesen M... zu kommentieren.

- Die Einholung eines Sachverständigengutachtens zum Beweis der Tatsache, dass es sich bei dem Hund der Klägerin namens Jagger nicht um einen Standard Bullterrier oder eine Standard Bullterrier Kreuzung im Sinne des §3 Abs.2 LHundG NRW handelt, wird abgelehnt, weil dieser Beweisantrag nicht auf eine Tatsachenbehauptung gerichtet ist. Vielmehr ist eine rechtliche Bewertung gefordert, die dem Gericht auf Grund des bisherigen Sachvortrags unter Zugrundelegung der ihm vorliegenden Erkenntnisse obliegt.

- Die Einholung eines Sachverständigengutachtens zum Beweis der Tatsache, dass bei dem Hund der Klägerin names Jagger der Phänotyp des Miniatur Bullterriers, nicht hingegen derjenige des Standard Bullterriers deutlich hervortritt, wird abgelehnt, weil die Beantwortung der Beweisfrage für die Entscheidung nicht erheblich ist. Das allgemeine Erscheinungsbild der beiden hier im Streit stehenden Rassen ist - mit Ausnahme der Größe - nach der Rassebeschreibung identisch und Jagger ist unstreitig 42 cm hoch (DAS BESTREITE ICH JEDOCH!). Damit ist eine eindeutige Zuordnung des Hundes zur Rasse Miniatur Bullterrier bereits aus diesem Grund ausgeschlossen.

- Die Einholung eines Sachverständigengutachtens zum Beweis der Tatsache, das sämtliche Ahnen des Hundes Jagger der Klägerin reinrassige Miniatur Bullterrier waren, wird abgelehnt, weil es sich um einen unzulässigen Ausforschungsbeweis handelt.........

- Die Einholung eines Sachverständigengutachtens zum Beweis der Tatsache, dass Jagger Träger der Genmutation "Primäre Linsenluxation" ist und dass nur Miniatur Bullterrier, nicht hingegen Standard Bullterrier Träger der Genmutation "Primäre Linsenluxation" sind, wird abgelehnt, weil die Beweisfrage für die Entscheidung nicht erheblich ist.......

- Die Einholung eines Sachverständigengutachtens zum Beweis der Tatsache, dass das Fehlen oder die nicht standardgerechte Ausprägung eines phänotypischen Merkmals bei einem Rassehund nicht dazu führt, dass der Hund nicht mehr dem für ihn einschlägigen F.C.I. Rassestandard zuzuordnen bzw. der jeweiligen Rasse nicht mehr zugehörig wäre, wird abgelehnt, weil die Beweisfrage in dieser Allgemeinheit für das vorliegende Verfahren nicht erheblich ist.......

- Die Einholung eines Sachverständigengutachtens zum Beweis der Tatsache, dass es bei der Abgrenzung der Rassen Standard und Miniatur Bullterrier nicht nur auf die Größe ankommt, sondern auf das gesamte, insbesondere in den Proportionen zum Ausdruck kommende, Erscheinungsbild des Hundes, wird abgelehnt, weil die Beantwortung der Beweisfrage eine rechtliche Wertung erfordert, die dem Gericht obliegt.
 
:kp: Also kurzum, alles egal außer der Größe.

Ich weiß gar nicht was ich dazu sagen soll. Es ist absurd, entbehrt jeder Logik und die Richterin wusste das sogar.
 
Ich hab das ganze hier jetzt erst bewusst gelesen. Ich bin absolut schockiert. Sowas darf nicht wahr sein :(
 
Das Urteil ist heute bei uns eingetroffen. Wer möchte kann sich gerne dadurch wühlen. Obwohl ich ja wusste wie das Urteil ausfallen wird, bin ich doch sehr schockiert über einige Formulierungen und „Behauptungen“, die einfach nicht der Tatsache entsprechen. Es trifft mich schon, dass die Richterin z.B. schreibt ich hätte nichts getan um zu beweisen, dass es sich um einen Mini handelt. Das ist nur einer von vielen Punkten....
Wir haben jetzt bis zum 08.01.2018 Zeit einen Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen. Wir hoffen sehr, dass die Berufung zugelassen wird. Wir schätzen unsere Chancen zur Zulassung der Berufung als hoch ein. Ihr dürft weiter die Daumen drücken. Wir werden berichten.
 

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Wir haben jetzt bis zum 08.01.2018 Zeit einen Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen. Wir hoffen sehr, dass die Berufung zugelassen wird. Wir schätzen unsere Chancen zur Zulassung der Berufung als hoch ein. Ihr dürft weiter die Daumen drücken. Wir werden berichten.
Danke dass Ihr das auf Euch nehmt. Wirklich. Es ist so unglaublich kraftraubend, nervenaufreibend, zeitintensiv und natürlich auch finanziell belastend. Ich hab hier seid Eurem Urteil nicht viel geschrieben, weil es so unrecht ist und ich so enttäuscht bin. Vielen Dank Euch, für die Kämpferei!
 
@Sarah1904

Es tut mir so unglaublich leid für euch, ich kann das gar nicht beschreiben.

So ein Dummfug, nur weil offensichtlich jemand dringend einen Präzendenzfall benötigt... und eben auch unbedingt erzwingen will :(

Wirklich schlimm.

Ich hoffe so sehr für euch, dass sich in diesem ganzen Wust irgendwann ein Lichtblick für euch ergibt, und sei es "nur" ein Richter oder Sachbearbeiter, der Willens und vor allem in der Lage ist, sich sachlich und dann auch fachkundig mit dem ganzen zu befassen.

Ich wünsche euch alles Gute.
 
Wie soll man denn beweisen, dass ein Mini ein Mini ist, wenn FCI/VDH-Ahnentafeln angezweifelt werden?

Das hier ist schlicht falsch: "...erreiche eine Widerristhöhe, die bei Standard Bullterriern am häufigsten anzutreffen sei". Tatsächlich am häufigsten anzutreffen sind BT Rüden ab 50 cm.

Einen Bullterrier Rüden mit 42 cm Widerristhöhe habe ich noch nie gesehen (und ich habe in den letzten 25 Jahren eine Menge BT gesehen).
 
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