MiniBulli mit VDH-Papieren als Standard eingestuft

:verwirrt:@lektoratte ich habe doch gar nichts zu deinem Post geschrieben.

Nur am Rande, dass man ggf. im Einzelfall zur Abwehr einer akuten Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung fordern darf, eine Wohnung zu betreten, ist nachzuvollziehen. Wer das darf, ist abhäng vom Bundesland.
Nur die Fälle, von denen wir hier schreiben, sind sehr weit davon entfernt.

(Im Moment verabschiedet sich der Netzzugang immerzu. Ursache noch unklar. Könnte auch am Stick liegen. Deshalb alles nur kurz und manchmal unvollständig:rolleyes:.)
 
  • 25. April 2024
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Hi matty ... hast du hier schon mal geguckt?
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Nur am Rande, dass man ggf. im Einzelfall zur Abwehr einer akuten Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung fordern darf, eine Wohnung zu betreten, ist nachzuvollziehen. Wer das darf, ist abhäng vom Bundesland.
Nur die Fälle, von denen wir hier schreiben, sind sehr weit davon entfernt.

Hier hat sich aber mMn etwas verselbständigt. Denn nach dem was ich gelesen habe, reden wir eigentlich gar nicht von Fällen, in denen jemand verlangt, die Wohnung zu betreten. Die Aussage, die diese Kontroverse ausgelöst hat, war doch die:

da hier das Ordnungsamt sogar durch die Häuser geht und nachforscht ob jemand Hunde hält.

Unter 'durch die Häuser gehen' stelle ich mir vor, durch Mehrfamilienhäuser gehen und an den einzelnen Wohnungstüren klingeln. Ich sehe da niemand in die einzelnen Wohnungen oder durch Einfamilienhäuser gehen. Womöglich schreiben wir deshalb aneinander vorbei, weil du da ein anderes Bild im Kopf hast?
 
@snowflake @matty

Ich denke, ich bin daran Schuld, dass das hier so entgleist ist - wieder einmal.

Als Bullterrier-Freunde schrieb: "da hier das Ordnungsamt sogar durch die Häuser geht und nachforscht ob jemand Hunde hält.", reagierte matty in einer Weise darauf, die ich etwas verwirrte, nämlich (so kam es bei mir an) . "Na, DAS sollte mal bei uns im Osten einer wagen!"

Darauf versuchte ich zu erläutern, dass das hier ganz alltäglich ist, und nicht "nur wegen eines Bullis" passiert, sondern in vielen Städten regelmäßig bei allen Hundehaltern. U.a. um zu ermitteln, ob Hundesteuer gezahlt wird.

(Darüber entspann sich dann ein kleiner Disput darüber, ob OA-Mitarbeiter steuerrechtlich ermitteln dürfen. Das war letztlich für dei Statistik: Ich finde, sie tun es, @matty meint, da sie nur prüfen, ob die Hunde angEmeldet sind, tun sie es nur indirekt.)

Und ich schrieb, das das OA hier sogar - zur Gefahrenabwehr - Wohnungen und Grundstücke betreten darf. Dass das hier gesetzlich so vorgesehen und daher nicht grundsätzlich Amtsanmaßung ist (was es in anderen Bundesländern eindeutig wäre). (Ein Grund ist übrigens, dass die Polizei von viel Routine-Knies entlastet werden soll, der in Ballungsräumen nunmal häufiger anfällt als in Flächenländern).

Das diente eigentlich der Verdeutlichung des Umstandes, dass nicht alle Bundesländer ihre Ordnungsaufgaben zwischen Polizei und OA gleich aufteilen. Dass man aber kaum von Amtsanmaßung sprechen kann, wenn die Leute ihre ihnen von Gesetzes wegen übertragenen Aufgaben wahrnehmen.

Es wurde dann etwas missverständlich, als ich sagte, dass im Einzelfall auch das Vorhandensein eines "Kampfhundes" als so ein Grund gewertet werden könnte, die Unverletzlichkeit der Wohnung aufzuheben.

Um es klar zu sagen: Mir ist da aktuell kein einziger Fall bekannt - zumindest nicht, wo ein Hund korrekt angemeldet war und es nicht um eine Beschlagnahmung ging. Dass so etwas passiert, ist derzeit sicher keine Routine. Das war 2000 allerdings anders - nicht nur in NRW.

Noch mal: Die Überprüfung, ob ein Hund korrekt angemeldet ist oder nicht, ist Routine.

Dass sich aber die Kategorisierung für den Mini plötzlich ändert, und das eben auch noch rückwirkend (- was bei einigen Verantwortlichen offenbar zu der Vorstellung führt, dass die Betroffenenen sich dann auch rückwirkend der "illegalen Anschaffung schuldig gemacht hätten, sodass man ihnen den Hund entziehen müsste (!) - auch wenn das kein offizielles Statement war). - das ist der eigentliche Skandal.

Nicht, dass nach dieser Entscheidung, die Dinge so zu handhaben, die Mitarbeiter vom OA herumgehen und versuchen, ihren Amtsauftrag auszuführen und die Hunde so einzugruppieren, wie es jetzt offiziell "korrekt" ist.
 
:dafuer:
Nur die augenblickliche Vorgehensweise zum Miniaturbullterrier, die sollten Betroffene nicht hinnehmen.
Ich denke, die Chancen, dass die nicht stand hält, sind recht groß.
 
Ich denke, dass jede Situation anders zu bewerten ist, auch beim MBT.

Das OA darf auch in NRW nur mit Hilfe der Polizei in eine Wohnung und das sicher auch nur dann, wenn wirklich Gefahr in Verzug ist.

Die Polizei wird sicher keinen Einlass in die Wohnung verlangen, wenn der Halter nachweislich den Hund als MBT angemeldet hat und auch das OA wird sicher keinen gewaltsamen Einlass mit Hilfe der Polizei anstreben, wenn der Hund zumindest angemeldet und als MBT bisher akzeptiert wurde.

Für eine Hausdurchsuchung oder die Aufforderung, eine Wohnung betreten zu dürfen, gibt es rechtlich bei einem angemeldeten MBT keine Grundlage. Hier wird das angemessene Mittel sein, den Halter anzuschreiben und erst einmal zu befragen und gegebenenfalls dann aufzufordern, den Hund beim Vetamt vorzustellen, falls Zweifel vorhanden sind.

Dass einige OA so dreist sind und es trotzdem mit Druck versuchen, kann ich mir gut vorstellen, aber bei einem registrierten MBT kann das OA sicher nicht zur Feststellung der Rasse meine Grundrechte verletzen und gewaltsam meine Wohnung stürmen. Ein angemeldeter und als MBT bisher anerkannter Hund, ist bis das Gegenteil festgestellt wurde rechtlich ein normaler Hund bzw. ein großer Hund laut LHGNRW und Halter solcher Hunde sind gegenüber dem OA nicht verpflichtet, eine Überprüfung in der Wohnung über sich ergehen zu lassen.

In meinem Fall ist es zum Beispiel so, dass mein Hund seit ca. 9 Jahren als MBT mit Übergröße beim OA gemeldet ist und als solcher auch bestätigt ist. Meint Ihr, dass ich in dem Fall Beamte in meine Wohnung lassen müsste, nur damit sie sich meinen Hund anschauen, obwohl ihnen alle Daten und Fakten zu meinem Hund vorliegen? Das bezweifle ich sehr.

Anders mag es sein, wenn Halter ihre MBT nicht angemeldet haben oder als etwas anderes, zum Beispiel als Terrier, angemeldet haben und das OA vor Ort feststellt, dass da ein vermutlich illegal gehaltener Listenhund in der Wohnung hockt und die Halter keine Möglichkeit haben, die Herkunft und Abstammung zu belegen.

Aber auch da wird das OA nicht so weit gehen und sich gewaltsam Zugang zur Wohnung verschafffen, sondern den Halter schriftlich zu einer Stellungnahme auffordern und gegebenen falls auffordern, den Hund vorzustellen.

Auch wegen steuerrechtlicher Ermittlungen kann kein Beamter einfach so Einlass in die Wohnung verlangen. Gibt es belegbare Anhaltspunkte, dass ein erheblicher Steuerbetrug vorliegt und die Gefahr besteht, dass Beweismittel bei einer vorab angekündigten Prüfung abhanden kommen, kann sicher in begründeten Fällen ein entsprechender gerichtlicher Beschluss erwirkt werden, aber wohl kaum aufgrund einer anhaltslosen routinemäßigen Kontrolle.

Auch beim Verdacht, dass da ein falsch angemeldeter Hund ist, können die sicher nicht einfach so die Wohnung stürmen. Das Grundrecht auf Unversehrtheit der Wohnung kann sicher nicht wegen so unbedeutender und vermuteter Verstöße verletzt werden.

Ohne Zweifel ist die Situation unzumutbar, allein schon wenn OA Mitarbeiter mit einem so umgehen, als ob man keine Rechte hätte und sie dabei versuchen, die Grenzen zu überschreiten, aber das man alles einfach so über sich ergehen lassen muss, bezweifle ich sehr.
 
Nachtrag:

Übrigens frage ich mich, wieso es dem Amt so ohne Weiteres möglich sein kann, amtliche Bescheide zurück zu nehmen, weil sich eine Verwaltungsvorschrift geändert hat. Es ist klar, dass in dem Fall die eigentlich für die Behörden bestimmte Vorschrift durch die Anwendung direkt Einfluss auf die Bürger nimmt und man deshalb nicht einfach damit argumentieren kann, eine Verwaltungsvorschrift wäre keine Gesetzesänderung und würde den Bürger nicht direkt betreffen, aber dennoch ist es meiner laienhaften Kenntnis nach nicht so einfach, Bescheide nachträglich zu Ungunsten des Bürgers zurück zu nehmen.

Ein Schreiben des Amtes, welches einem Halter bestätigt, seinen Hund erfolgreich bei der Gemeinde als MBT angemeldet zu haben, stellt einen amtlichen Bescheid dar und kann zum Nachteil des Bürgers nur unter ganz strengen Kriterien wieder aufgehoben werden, besonders wenn danach ein neuer, zum Nachteil des Bürgers, Bescheid zur selben Sache erfolgen soll.

Ein Bescheid stellt schließlich auch einen abgeschlossenen Verwaltungsakt dar, damit der Bürger bescheid weiß, wie er sich zukünftig zu verhalten hat und das setzt natürlich auch voraus, dass der Bürger Rechtssicherheit hatte und weiterhin hat.

Halter eines MBT, die ihren Hund seinerzeit wegen der Übergröße als 40/20 er Hund angemeldet haben und ohne Befristung bestätigt bekamen, auch nach Einschätzung des Amtes einen MBT zu haben, weil sich seinerzeit an den VDH Papieren orientiert wurde, dürfte man jetzt nicht so einfach erzählen dürfen, dass sie aufgrund einer Veränderung der Vorschriften, die Haltung untersagt bekommen.

Mag sein, dass es möglich ist, einen MBT nachträglich zum Standard zu machen, auch wenn vorher von Seiten des Amtes erklärt wurde, dass es ein MBT ist, aber ob man so einfach zu Ungunsten des Halters entscheiden kann, dass dem Halter die zukünftige Haltung untersagt ist, bezweifle ich sehr, wenn man nachweisen kann, dass der Hund Jahre lang wegen der Nachweispapiere als MBT gehandelt wurde und einem die auflagenfreie Haltung erlaubt und bestätigt wurde.

Ich würde deshalb jedem Halter, der sich nichts vorzuwerfen hat, und damit meine ich auch Halter, die sich aufgrund anderer Halter, die ihre Hunde wegen der Papiere problemlos als MBT angemeldet bekamen, ein Beispiel genommen haben und darauf vertraut haben, dass für sie das Selbe gilt, sich nach Rücksprache mit einem Anwalt gegen diese Willkür zu wehren.

Ein großes Problem ist glaube ich, dass viele Halter aus Angst und auf Druck des Amtes wehrlos klein beigeben, obwohl sie vor einem hohen Gericht sicher keine schlechten Chancen hätten, zumindest feststellen zu lassen, dass sie aufgrund der vorher anders urteilenden Ämter, ihre Hunde rechtmäßig halten dürfen und nicht auf die Willkür der Ämter angewiesen sind.

Was wirklich das Schlimmste an der ganzen Sache ist, ist die Tatsache, dass sie einem die Haltung vermiesen und das sogar bei mir manchmal so weit geht, dass ich, obwohl ich meinen Hund abgöttisch liebe, manchmal die Jahre zähle, die ich mit der Situation noch konfrontiert sein werde. Ich wünsche mir, dass mein Hund noch viele Jahre weiterleben wird, aber dennoch ertappe ich mich manchmal dabei, wie ich mir überlege, wie lange ich mit der Situation noch konfrontiert sein werde.
 
Hallo zusammen,

also um es ein mal kurz zu erklären.

Ich habe mich vor der Anschaffung des Hundes beim zuständigen OA erkundigt, und Mündlich die Aussage bekommen das ein MBT mit FCI/VDH oder anderen nicht dem VDH angehörigen Vereinen mit Papieren nicht Meldepflichtig bei der Behörde ist.

Auf die Frage wenn der MBT zu Groß ist was dann geschieht, teilte man mir ebenfalls Mündlich mit das bei 40 cm die Grenze sei. Bei einem MBT ohne Papiere müsse der Amtstierarzt den Hund begutachten und dann entscheiden, das war 2013!

Den 40/20 er Nachweis hatte ich da schon wegen eines Gassihundes gemacht.

Kurze Zeit später was ich aber nicht wusste, war das der gute Mann der auf dem Posten dort gesessen hatte versetzt wurde und ein neuer Mitarbeiter dort den Posten besetzt hatte.

Das ganze habe ich natürlich nicht Schriftlich, was die Sache natürlich einfacher gemacht hätte.

Hinterher ist man immer Schlauer. Habe letztens noch Kontakt mit dem Herren gehabt und er meinte er verstehe auch nicht was dort gerade abläuft, und er mir nicht Helfen könnte in der Angelegenheit.

Fakt ist das bei meinem OA jeder dem anderen ans Bein pinkelt nur um sich Vorteile zu verschaffen, diese Aussage habe ich auch von Mitarbeitern aus anderen Fachbereichen des OA zu hören bekommen.

Keiner kann sich die nervliche Belastung vorstellen die man hat, wenn man erst mal in diese Mühle geraten ist. Immer in der Angst das der Kommunale Ordnungsdienst einen anhält nur noch dann raus mit dem Hund wenn die Herren Feierabend haben usw....

Keiner von Euch kann es sich Vorstellen, man fühlt sich dahingestellt wie ein schlechter Mensch obwohl mal ein einwandfreies Führungszeugnis hat. Vor allem diese sogenannten Mitmenschen die man kennt, die einen dann Mitleidvoll anschauen man aber in deren Gesichtern liest

"Warum hast Dir auch den Köter angeschafft, selber Schuld"

selbst meine eigene Schwester hat sich Abwertend dazu geäußert.

Darum sollte sich jeder folgendes merken!


"Deine wahren Freunde, lernst Du erst in der Not kennen"

Ich habe nun definitiv das Vertrauen in unseren Rechtsstaat und den Menschen verloren vor allem in den VDH & GBF, und ich wiederhole mich nun noch einmal, das ganze ist der CDU und SPD zuzuschreiben mit dem Gesetzentwurf von Sachsen-Anhalt daran hält sich auch NRW das kann keiner Leugnen.


Wurde ja in meinem ersten Post in dem Thread hier noch belächelt und als Unwahr bzw. an der Haaren herbeigezogen hingestellt.

In meiner Stadt sind es nun einige Fälle die mir bekannt sind wo das OA willkürlich entschieden hat, und das geht über das Verbot der Anschaffung eines neuen Listenhundes nach dem Tod des alten Hundes, bis hin zu verschlammten Abmeldebescheinigung des OA eines 2 Jahre zuvor verstorbenen Listenhundes, wobei Steuerbehörde und Versicherung den Totenschein des Hundes nachweisen können.

Jetzt hat auch ein Freund von mir ein Haltungsverbot für seine 7 Jahre alte Bordeaux Dogge bekommen die nie Auffällig geworden ist. Sein Pech wie er sagt ist, dass er Vorbestraft ist.

In diesem Sinne wünsche ich dem Forum alles Gute und passt auf eure Hunde auf.

 
Jetzt hat auch ein Freund von mir ein Haltungsverbot für seine 7 Jahre alte Bordeaux Dogge bekommen die nie Auffällig geworden ist. Sein Pech wie er sagt ist, dass er Vorbestraft ist.

In NRW? - Allerspätestens das würde ich anfechten, denn die steht ja nun wirklich auf gar keiner Liste. :verwirrt:
 
In NRW? - Allerspätestens das würde ich anfechten, denn die steht ja nun wirklich auf gar keiner Liste. :verwirrt:
In Bayern. Würde ich trotzdem anfechten. Der Hund hat ja sicher einen WT und dann ist er eben nicht mehr gefährlich und Vorstrafen interessieren nicht. Ein Führungszeugnis ist in BY sowieso nicht zu erbringen bei einem Kat2.
 
In Bayern. Würde ich trotzdem anfechten. Der Hund hat ja sicher einen WT und dann ist er eben nicht mehr gefährlich und Vorstrafen interessieren nicht. Ein Führungszeugnis ist in BY sowieso nicht zu erbringen bei einem Kat2.
Woher weißt du das mit BY also das der Hund in BY lebt? Weil sie schreibt ein Freund und lebt in NRW? Ist reine Neugierde, ich kann es nirgendwo lesen (oder hab es überlesen) denn wie du sagtest, anfechten auf jedenfall, denn in NRW stünde sie gar nicht auf irgendeiner Liste.
 
Keiner von Euch kann es sich Vorstellen, man fühlt sich dahingestellt wie ein schlechter Mensch obwohl mal ein einwandfreies Führungszeugnis hat.
Ausgerechnet WIR sollen uns das deiner Meinung nach nicht vorstellen können? Auf welchem Stern hast du (spätestens) seit 2000 gelebt?
 
Ach Leute legt doch nicht jedes Wort auf die Goldwaage, sicher hier im Forum haben viele Verständnis dafür und können es auch nachempfinden.

Aber für mich ist dieser Hund etwas ganz besonderes denn er hat mir über eine schlimme Zeit hinweg geholfen.

HiHi das war glaube ich mein erster Post und damals konnte es sich keiner Vorstellen, aber jetzt haben wir ja in NRW den Salat.

Das war ein Urteil aus NRW. Alles weitere, vor allem die Ausführungen darüber, dass jetzt aber "rein nach Phänotyp geurteilt würde", beziehen sich auf die Situation in Sachsen-Anhalt. Wo ein neues LHG gilt, das eben auch bei Hunden mit eindeutigem Abstammungsnachweis im Zweifelsfall die Einstufung nach Phänotyp verlangt. - Ob das rechtens ist, und wie das am Ende in die Praxis umgesetzt wird, sei mal dahingestellt, erstmal ist die Gesetzeslage aber so. In Sachsen-Anhalt.

Aber nicht in NRW.




@procten

Glaube mir die Eltern meines Hundes sind echte Minis und die Großeltern auch alle mit VDH/FCI Papieren alles mehrfache Sieger auf diversen Shows.

Interessiert die Behörde einen feuchten Kehricht.

Kann ich Dir auch sagen warum, weil man Papiere eben Fälschen kann.


Die Angestellte meines Hausarztes ist mit sogenannten Listenhunden seit 1989 tätig und einer ihrer Hunde ist Verstorben. Steueramt, Versicherung und die Ordnungsbehörden habe den durch die Tierärztin bescheinigten Tod erhalten. Tja nach 2 Jahren kam Post wo denn der eine Hund verblieben wäre, sie teilte denen mit das Sie die Todesbescheinigung zur Behörde geschickt hatte. Das Amt verneinte mit der Antwort wir haben hier nichts. Zack kam ein Bußgeld!

Einer anderen Halterin wurde die Anschaffung eines neuen älteren Listenhundes nach dem Tode ihres Listenhundes verweigert.

Eine Halterin lies ihren Blue Line Staff kastrieren weil das OA ihr dann die Haltegenehmigung erlauben würde, Dumm gelaufen ein Rüde ohne Eier und Ihr wurde die Haltung nicht erlaubt.

Sie dann mal eben 50 km weiter gezogen und bekam problemlos die Haltungserlaubnis dieser Behörde dort.

Ich muss jetzt erst mal zur Ruhe kommen und mich auf ein anderes Domizil einschießen wobei da mehrere zur Auswahl stehen auch außerhalb von Deutschland.

Bis demnächst mal wieder, und so nebenbei zur Info "Männlich" meine Wenigkeit
 
@Bullterrier-Freunde

Naja... "Keiner" konnte sich das vorstellen, ist trotzdem nicht richtig. ICH konnte mit das nicht vorstellen.

(Und wie es aussieht, lag ich da falsch.)

Dass mir keiner widersprochen hat, heißt nicht, dass nicht vielleicht so und so viele Alt-Foristen den Kopp geschüttelt haben und gedacht haben: "Die Alte spinnt, die glaubt auch noch an den Weihnachtsmann! - Aber sach mal nix, wenn's soweit ist, wird sie's schon merken" :p

Und man muss ja auch klar sagen, dass der Regierungsbezirk Düsseldorf groß, aber nicht "ganz NRW" ist. (Ärgerlich genug dennoch, dass es überhaupt so abläuft. - Und alle immer auf den Föderalismus verweisen, wo sie sich Arbeit sparen können... aber wundersamerweise jeden Pups ganz einfach übernehmen, was ihnen in den Kram passt...)

Aber wenn ich es richtig verstanden habe, ist es so, dass du deinen Hund nach mündlicher Info durch das Ordnungsamt damals quasi nur bei der Steuer angemeldet hast, und beim Ordnungsamt nicht?

Weil
er eben VDH oder GBF-Papiere hatte und deutlich unter 40 cm geblieben ist?

D.h., du hattest nie eine Anerkennung vom Ordnungsamt als Mini-Bt, weil er dort nie gemeldet war? - Und wird daher jetzt, wenn er mal begutachtet wird, mit einiger Sicherheit nach den "neuen" Regeln eingestuft, weil er über 35,5 cm ist?

Da würde ich glaube ich auch über einen Umzug zumindest nachdenken. Zumal wenn einem immer wieder so Sprüche um die Ohren gehauen werden, wie "Hunde illegal angeschafft... eingezogen... blahblah..." :(
 
Also die Bordeaux Dogge lebt in NRW in meiner Stadt.

Ja hatte meinen Hund damals nur bei der Steuer angemeldet, da ich mich auf die mündlichen Aussagen verlassen hatte.

Der Hund war schon ausgewachsen als ich den übernommen hatte und 40 cm hoch.
 
Hmmh, ja, blöd.

Wobei: Ganz korrekt ist das ja nicht. M.W. ist es ab einer Größe von (einschließlich) 40 cm so, dass der Hund auch beim Ordnungsamt gemeldet werden muss (sagte das Amt hier vor Ort).

Aber gerade bei solchen Grenzwerten ist es tatsächlich echt Glückssache, ob man die richtige Information bekommt... Ich hätte vor Jahren mal fast meine Krankenversicherung verloren, weil mir, als ich in Elternzeit nur Teilzeit gearbeitet habe, der Sachbearbeiter am Telefon (ich hatte nachgefragt und es mir notiert!) gesagt hat, ich solle einfach als Verdienst erst einmal den niedrigst möglichen Wert "von 3900 Euro" einsetzen.
Tja: 3901,- wäre es gewesen. :rolleyes: Fiel dann erst im zweiten Kalenderjahr auf, ließ sich zum Glück noch abbiegen. Aber die telefonische Info war absolut wertlos und half mir nichts

Ditto "Arbeitslos melden beim Auslaufen von befristeten Verträgen". War damals so, dass man das laut Webseite "3 Wochen vor Ablauf des Vertrags" tun sollte. Als ich also beim Arbeitsamt (hieß damals noch so) ankam, wurde ich gefragt, warum so früh... "3 Wochen vor" hieße eigentlich "Bis 3 Wochen nach"... - Aha? :verwirrt: :crazy: - Ja, man wisse das doch meist erst sehr kurzfristig, also, die Formulierung sei missverständlich. Bis 3 Wochen nach sei gemeint.

Hmmh - als einer ehemaligen Kollegin in NDS wenig später mal sehr kurfristig eine Woche vor Ablauf ihres Vertrags mitgeteilt wurde, dass es die Anschlussfinanzierung doch erst zum nächsten Semesterbeginn (also 8 Woch später!) gebe, und sie nach kurzer Panik also losging, um sich für diese Zeit arbeitsuchend zu melden, wurde sie erstmal für ein oder zwei Wochen gesperrt, weil sie sich eben "bis spätestens 3 Wochen vor Ablauf ihres Vertrags" hätte melden müssen. Auch wenn sie es da noch gar nicht wissen konnte, dass es so sein würde. Dann müssen sie sich eben in Zukunft prophylaktisch jedes Mal dort rechtzeitig arbeitssuchend melden, wenn ihr Vertrag auslaufe, für den Fall, dass das wieder passiert... :crazy:

Ja, nee, ist klar. Wie gut, wenn alle immer ganz genau wissen, was sie tun. :p
 
Hmmh, ja, blöd.

Wobei: Ganz korrekt ist das ja nicht. M.W. ist es ab einer Größe von (einschließlich) 40 cm so, dass der Hund auch beim Ordnungsamt gemeldet werden muss (sagte das Amt hier vor Ort).

Aber gerade bei solchen Grenzwerten ist es tatsächlich echt Glückssache, ob man die richtige Information bekommt... Ich hätte vor Jahren mal fast meine Krankenversicherung verloren, weil mir, als ich in Elternzeit nur Teilzeit gearbeitet habe, der Sachbearbeiter am Telefon (ich hatte nachgefragt und es mir notiert!) gesagt hat, ich solle einfach als Verdienst erst einmal den niedrigst möglichen Wert "von 3900 Euro" einsetzen.
Tja: 3901,- wäre es gewesen. :rolleyes: Fiel dann erst im zweiten Kalenderjahr auf, ließ sich zum Glück noch abbiegen. Aber die telefonische Info war absolut wertlos und half mir nichts

Ditto "Arbeitslos melden beim Auslaufen von befristeten Verträgen". War damals so, dass man das laut Webseite "3 Wochen vor Ablauf des Vertrags" tun sollte. Als ich also beim Arbeitsamt (hieß damals noch so) ankam, wurde ich gefragt, warum so früh... "3 Wochen vor" hieße eigentlich "Bis 3 Wochen nach"... - Aha? :verwirrt: :crazy: - Ja, man wisse das doch meist erst sehr kurzfristig, also, die Formulierung sei missverständlich. Bis 3 Wochen nach sei gemeint.

Hmmh - als einer ehemaligen Kollegin in NDS wenig später mal sehr kurfristig eine Woche vor Ablauf ihres Vertrags mitgeteilt wurde, dass es die Anschlussfinanzierung doch erst zum nächsten Semesterbeginn (also 8 Woch später!) gebe, und sie nach kurzer Panik also losging, um sich für diese Zeit arbeitsuchend zu melden, wurde sie erstmal für ein oder zwei Wochen gesperrt, weil sie sich eben "bis spätestens 3 Wochen vor Ablauf ihres Vertrags" hätte melden müssen. Auch wenn sie es da noch gar nicht wissen konnte, dass es so sein würde. Dann müssen sie sich eben in Zukunft prophylaktisch jedes Mal dort rechtzeitig arbeitssuchend melden, wenn ihr Vertrag auslaufe, für den Fall, dass das wieder passiert... :crazy:

Ja, nee, ist klar. Wie gut, wenn alle immer ganz genau wissen, was sie tun. :p

Das ist definitiv so. Meine Urmel war 39 cm. Nur einen Zentimeter mehr und ich hätte einen Jack Russell als unter die 40/20 Regelung fallend anmelden müssen.

Die Mitarbeiter der Abteilung Hundesteuer mit denen ich Kontakt hatte, waren alle sehr bemüht und haben, obwohl das in meinem Heimatort steuerlich nicht relevant ist, auf besondere Bestimmungen bei 40/20 oder Listenhund hin gewiesen, wenn ich nicht sofort gesagt habe: “Ich möchte einen Jack Russell anmelden“.
In dem Moment meiner Rasseangabe war das Thema vom Tisch, da jeder bei einem Jack Russell von einem Hund unter 40/20 ausgeht.
Ich wäre also gar nicht ans OA verwiesen worden, weil für den Mitarbeiter der Steuerstelle ein Jack Russell keinen weiteren Regelungen unterliegt.
 
Soweit ich das mitbekommen habe, (mußte gerade Besuch zum Bahnhof fahren), wurde genau das Thema dieses Freds bei "Hund-Katze-Maus" eben sehr genau dargestellt.
 
Vielen Dank. Stand heute ist, es hat sich bisher nichts getan. Wir wurden gefragt ob wir auf eine mündliche Verhandlung verzichten würden. Das haben wir abgelehnt. Seit dem kam nichts mehr.


Hallo Sarah,

seit deinem Letzten Beitrag ist ja einiges an Zeit vergangen.
Hat sich bis Heute irgend etwas Neues für euch ergeben?
 
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