MiniBulli mit VDH-Papieren als Standard eingestuft

@matty

Ich verstehe wirklich nicht, was du mir sagen willst, irgendwie reden wir aneinander vorbei.

Ich habe doch mehrmals geschrieben, dass es sich um eine kommunale Steuer handelt. (Kommune: Kann Gemeinde sein, oder, hier in der Gegend in NRW wahrscheinlicher, eine Stadt.) Was auch der Grund ist, warum das Ordnungsamt damit befasst ist. Das eine städtische Einrichtung ist.

Fakt ist: Sowohl die Stadt Mönchengladbach als auch die Stadt Düsseldorf als auch die Stadt Mettmann schicken ihre Ordnungsamtsmitarbeiter aus, um gezielt zu überprüfen, ob Hunde angemeldet sind und für sie Steuern gezahlt werden.

Und die Gemeinde bei meinen Eltern in NDS hat es auch irgendwann gemacht. Weil damals de facto 3 von 4 Hundehaltern ihre Hunde auf dem Dorfe nicht angemeldet hatten.

Die Leute gehen hier von Haus zu Haus und klingeln an Türen, und da wo's bellt, kommen sie stehen oder kommen später nochmal wieder. Und wenn einer meint, sein Nachbar hat den Hund nicht angemeldet, kommen sie im Zweifelsfall auch und prüfen das. Ist so.

Und ist schon so lange so, dass sich hier keiner mehr drüber wundert.
 
  • 26. April 2024
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Hi lektoratte ... hast du hier schon mal geguckt?
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hier, Brandenburger Gemeinde ist auch das Ordnungsamt (ggf) unterwegs um Hundehaltung plus Steuer zu prüfen





ich wüßte auch nicht, wer sonst dafür Zuständig sein sollte?
 
Und die Gemeinde bei meinen Eltern in NDS hat es auch irgendwann gemacht. Weil damals de facto 3 von 4 Hundehaltern ihre Hunde auf dem Dorfe nicht angemeldet hatten.

Die Leute gehen hier von Haus zu Haus und klingeln an Türen, und da wo's bellt, kommen sie stehen oder kommen später nochmal wieder. Und wenn einer meint, sein Nachbar hat den Hund nicht angemeldet, kommen sie im Zweifelsfall auch und prüfen das. Ist so.
Stimmt - kenne ich auch aus Nds. Sowohl im Dorf bei meinen Eltern, als auch bei meinem Bruder "fahnden" Gemeindemitglieder nach nicht angemeldeten Hunden.

Als ich noch in B-W wohnte, warnte mich auch mal jemand, die "Steuerfahnder" wären unterwegs. Ob das stimmte oder der mich nur erschrecken wollte, weiß ich allerdings nicht.
 
Fakt ist: Sowohl die Stadt Mönchengladbach als auch die Stadt Düsseldorf als auch die Stadt Mettmann schicken ihre Ordnungsamtsmitarbeiter aus, um gezielt zu überprüfen, ob Hunde angemeldet sind und für sie Steuern gezahlt werden.
Meerbusch ebenfalls...
Und es wird sogar in den wöchentlichen Käseblättchen angekündigt ;) Die machen das nicht mal heimlich. Hier gibt es auch keine Hundemarken mehr, du bist normalerweise verpflichtet stattdessen den Steuerbescheid mit dir zu führen.
 
Ja, wir schreiben an einander vorbei.
Es gibt die Pflichteine Rechtspflicht, den Hund nzummelden und die wurde verletzt.
hier, Brandenburger Gemeinde ist auch das Ordnungsamt (ggf) unterwegs um Hundehaltung plus Steuer zu prüfen





ich wüßte auch nicht, wer sonst dafür Zuständig sein sollte?

Dagegen, dass das OA es ao, wie hier formuliert tut, gibt es doch gar nichts einzuwenden, ist eher das, was ich die ganze Zeit zu schreiben versuche, offenbar ohne die Fähigkeit, es exakt zu formulieren:

Zitate aus


:
:

"Das Ordnungsamt überwacht die Hundehalter nach der Hundehalterverordnung, stellt fest, welche Hunde als gefährlich gelten, betreibt Erlaubnis- und Untersagungsverfahren, sorgt für die Kennzeichnung von bestimmten Hunden, setzt Leinenzwänge nach der Hundehalterverordnung fest. Es verfolgt auch Verstöße gegen die einschlägigen Vorschriften der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit der Gemeinde, z.B. wegen der Verunreinigung von öffentlichen Anlagen und Verkehrsfläche durch Hunde."

"Die Verwaltung musste jedoch in letzter Zeit feststellen, dass nicht alle Hundehalter ihrer Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind. Dies widerspricht dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit und der Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen.

Aus diesem Grund wird in diesem Jahr eine Hundebestandsaufnahme durchgeführt. Im Rahmen dieser Bestandsaufnahme werden Haushalte aufgesucht und durch Befragung der vorhandene Hundebestand festgestellt. Gemäß der gültigen Hundesteuersatzung sind die Befragten zur Auskunftserteilung verpflichtet. Sollten nicht angemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die Hundehalter wegen dieser Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße rechnen."


Ich denke, das ist jetzt wirklich ausreichend OT, denn mit dem Thema hier hat es eher nichts zu tun.
 
@matty

Ich glaube, ich verstehe langsam, worauf du hinauswillst. (Und ja, das halte sogar ich für Haarspalterei ;) :hallo: )

Es ist aber nicht so, dass das nichts mit dem Thema zu tun hat.

Das OA prüft hier, ob Hunde angemeldet sind, geht von Tür zu Tür, und nach Auffassung einiger Kommunen müssen die Kontrolleure dafür auch in die Wohnung gelassen werden. (Zumindest in einigen Kommunen da, wo es um Listenhunde geht, wegen der gemutmaßten potenziellen Gefahr für die Allgemeinheit durch diese Hunde. Die sich aber nicht das OA ausgedacht hat, sondern der Gesetzgeber.)

Und es prüft, ob Hunde korrekt angemeldet sind. Das betrifft in NRW übrigens nicht nur Listenhunde, sondern auch große Hunde, wird dort aber mW nicht ganz so scharf verfolgt und betrifft auch nicht ganz so viele Hunde. Halt den einen oder anderen "Ich wusste nicht, wie groß er wird!"-Mischling gelegentlich.

Wenn sich die Auslegung der Gesetzeslage bezüglich des MBt jetzt ändert, sodass die zuständige Instanz (hier AmtsVet) seit Kurzem nur noch die Größe als Kriterium für die Anerkenntung des MBt als MBt akzeptiert, und das auch rückwirkend so hält - ist es nach dieser Praxis nur konsequent, dass ebenfalls überprüft wird, ob alle MBt nach alten Kriterien auch heute noch welche sind, also, ob auch diese Hunde nach aktueller Rechtslage korrekt angemeldet sind.

Technisch
ist das nichts anderes als das, das die Ämter sonst auch schon machen. Zeitlich kann es durchaus sein, dass gerade die (wenn man ehrlich ist, bestimmt nicht so vielen) MBt-Halter in einzelnen Städten jetzt und separat überprüft werden, weil sich gerade die Amtsauffassung geändert hat. (Davon ab kann es immer noch sein, dass das OA aktiv geworden ist, weil es Hinweise aus der Nachbarschaft bekommen hat. Wenn sich da einer beschwert, was ja auch bei korrekt angemeldeten Hunden vom Listi-Typus* immer mal wieder vorkommt, müssen die dem auch nachgehen.)

* [Edit: Ich meine: Hunde nach §10 LHG (Kat. 2) wie etwa der AmBull oder auch Hunde, die eindeutig was anderes sind, aber dem rasseunkundigen Nachbarn wie ein Listenhund vorkommen.]

Rechtlich ist die Frage, ob das Vet-Amt einfach so entscheiden und dann auch rückwirkend Anerkennungen aberkennen darf. - Und ob es dann das O-Amt in Bewegung setzen darf.

Deswegen kann (und sollte) man mM nach durchaus klagen. Und sei es auf Bestandsschutz. Aber gegen das Vet-Amt. Nicht gegen das Ordnungsamt.

Aber dass das Ordnungsamt tatsächlich von Tür zu Tür geht und prüft, ob und wie Hunde angemeldet sind - ist weder ein neuer Eingriff in die Bürgerrechte, noch eine Ausweitung bestehender Verwaltungspraxis, das betrifft (hier) in den Städten, die es tun, tatsächlich auch jeden Dackelhalter irgendwann.
 
Genau so ist es. Ich meine mich zu erinnern, das die letzte Überprüfung durch die Stadt/Kreis Viersen nicht von Mitarbeitern des OAs sondern von einer von der Stadt/dem Kreis Viersen beauftragten Firma durch geführt wurde.
Das ist jetzt schon einige Jahre her und findet nicht in regelmäßigen Abständen statt. Falls eine Überprüfung stattfindet, wird sie vorher angekündigt.

Hier im Forum bin ich vor kurzem noch mal darauf aufmerksam gemacht worden, das die Steuermarken am Hund mit zu führen sind. Ich hab noch mal nach geschaut, weil ich annahm in Viersen wäre das nicht so, aber es ist so.
Die Russell haben sie über die Jahre immer wieder beim Stöbern verloren. Unsere Urmel hat 3 mal eine neue Marke bekommen, dann hab ich es aufgegeben. :rolleyes:

Wir hatten also gar keine Marken mehr. Da das OA aber aus anderen Gründen derzeit oft in unserem Auslaufgebiet auftaucht und ich nicht in Beweisnot geraten wollte oder noch ärgerlicher Strafe zu zahlen, hab ich dort angerufen und nach gefragt, ob die Marke am Hund sein muß, oder ob es eine Alternative gibt, da ich sonst monatlich auf der Matte stehen müßte um neue Marken ab zu holen.

Ein freundlicher Mitarbeiter hat dann nach einigem Überlegen als Alternative akzeptiert das die Marken der Hundeausführer bei sich trägt. Wir tragen sie jetzt gesammelt am Hosenbund.
Er hat mir dann für alle Hunde neue Marken kostenfrei zugeschickt.

Es wird oft über OAs gemeckert, aber ich kann mich nicht beschweren. Ich hab mich gut betreut und ernst genommen gefühlt.
Die Hundesteuer ist nun mal vorhanden, auch wenn ich sie unsinnig finde, und die Mitarbeiter der OAs sind gehalten, deren Einzug und Einhaltung der damit verbundenen Bestimmungen durch zu setzen.
 
Er hat mir dann für alle Hunde neue Marken kostenfrei zugeschickt.
Wow!
Ich weiß nicht, ob die Marken hier am Hund sein müssen. Meine liegen im Schreibtisch, da ich einen Verlust nicht riskieren will, weil Ersatzmarken eben was kosten. Ich wurde in all den Jahrzehnten noch nie unterwegs kontrolliert.
Und die Kontrolleure, die seinerzeit an der Haustür klingelten, fragten, wie viele Hunde ich halte, und gaben sich mit meiner Antwort zufrieden, ohne sich zu vergewissern. Ich wäre mit einem Hund mehr als angemeldet also auch da nicht aufgeflogen. Ich fand das schon ein wenig leichtsinnig von denen.
 
Schon, aber sie hätten z.B. fragen können, ob sie rein dürfen. Wenn man die Leute schon durchs Kaff schickt, will man doch auch korrekte Ergebnisse, oder?
Na ja, im großen und ganzen wird die Methode schon funktioniert haben. Wenn's hinter ihm bellt, wird nicht so schnell einer sagen, er hat keinen Hund.
 
Naja, was hätten sie auch tun sollen? Ein Recht reinzukommen haben sie nicht. Das OA oder Stadtmitarbeiter nichtmal bei Listenhundbesitzern. :)

Doch, hier unter Umständen durchaus. Ich frag mich aber schon, ob das quasi ein Alleinstellungsmerkmal von NRW ist. :gruebel:

Edit: Quelle: § 44 OBG NRW

 
ch frag mich aber schon, ob das quasi ein Alleinstellungsmerkmal von NRW ist. :gruebel:
Zumindest regeln die Bundesländer die Befugnisse ihrer OÄ selbst.
Aber selbst wenn ein OA das Recht hat zB eine Wohnung zu betreten, dürfen sie das nicht gewaltsam wie zB die Polizei. Wenn ich ihnen das also verweigere, bleibt ihnen nichts anderes übrig als die Polizei dazuzurufen.
 
Zumindest regeln die Bundesländer die Befugnisse ihrer OÄ selbst.
Aber selbst wenn ein OA das Recht hat zB eine Wohnung zu betreten, dürfen sie das nicht gewaltsam wie zB die Polizei. Wenn ich ihnen das also verweigere, bleibt ihnen nichts anderes übrig als die Polizei dazuzurufen.
Eben das nennt sich dann Vollzugshilfe :)
 
Und erfahrungsgemäß machen sie das nicht so gerne, weil die dazugerufenenen Beamten immer mittelschwer genervt und mit verdrehten Augen ankommen. :eg: Aber so oder so würde ich niemals das OA auch noch freiwillig reinlassen. Aber fragen dürften sie natürlich. :love::lol:
 
Doch, hier unter Umständen durchaus. Ich frag mich aber schon, ob das quasi ein Alleinstellungsmerkmal von NRW ist. :gruebel:

Edit: Quelle: § 44 OBG NRW


Die Kontrolleure haben nicht gefragt, ob sie rein kommen dürfen. Sie hatten eine Liste mit und haben nach geschaut, was ich angemeldet habe und dann einfach okay gesagt und waren wieder weg.
Die Hälfte der Russell war eh schon damit beschäftigt sie zu begrüßen und da haben sie für eine weitere Kontrolle wohl keinen Anlaß gesehen. :D
Ich hatte vor Jahren einen Besuch vom Ordnungsamt bezüglich eine Katze. Die Dame hat sich angemeldet und einen Termin vereinbart.
 
Aber fragen dürften sie natürlich. :love::lol:

Wohnt hier ein Känguru?
Nein.
Dürfen wir reinkommen?
Nein.
Kennen sie ein Känguru?
Nein.
Dürfen wir reinkommen?
Wolle mer seh reinlasse?
Ehrlich?
Nein. Ich mach dann jetzt mal die Tür zu.....

Marc Uwe hat jetzt übrigens ein neues Buch raus. ;)
 
Manchmal sind wir super im OT hier im Forum:D.
Ich glaube, die gesamte Diskussion kam m.E. nur daher, das ich,mal in einem Satz zusammengefasst, der Meinung war, das die Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit, hier die Nichtanmeldung eines Hundes, nicht mit dem Hinterherschnüffeln, ob ein angemeldeter Hund evtl. doch einer gelisteten Rasse angehört, gleichgesetzt werden darf.

In diesem Zusammenhang bin ich mir ziemlich sicher, dass alleine die Tatsache, dass ein bisher unauffälliger Hund einer gelisteten Rasse angehört oder angehören könnte, nicht zur Betretung einer Wohnung berechtigt, mit der Begründung, eine Gefahr die die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren.

Darüber, dass die willkührliche Einstufung eines Minatur
 
@matty

1. Ich habe nicht gesagt, dass die überall fordern, die Wohnung betreten zu dürfen - dass sie das aber unter Umständen fordern dürfen.

(1 a - Ich räume ein, dass es heute schon besondere Umstände sein müssten, die bei der Haltung eines gemutmaßten Kampfhundes eine so große Gefahr für die Umgebung annehmen lässt, dass die wirklich drauf bestehen.)

2. Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass es sich bei der Überprüfung, ob ein Hund angemeldet ist, und ob ein Hund korrekt angemeldet ist (denn merke, wie haben hier ja drei Kategorien, in denen ein Hund nicht nur bei der Steuer, sondern auch separat beim O-Amt anzumelden ist) rein technisch beim O-Amt um denselben Vorgang handelt.

Das eine ist ebenso das Überprüfen einer Ordnungswidrigkeit wie das andere. Bzw. das eine so viel oder so wenig "Hinterherschnüffeln" wie das andere.
 
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