MiniBulli mit VDH-Papieren als Standard eingestuft

Nun man kann an dem ganzen nichts mehr ändern, das Kind ist in den Brunnen gefallen.

Für mich ist der FCI der Hauptschuldige in dem ganzen Dilemma mit dem Miniatur Bullterrier, er hat den MBT zu spät als eigenständige Rasse anerkannt.
 
  • 25. April 2024
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Hi Bullterrier-Freunde ... hast du hier schon mal geguckt?
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Nun man kann an dem ganzen nichts mehr ändern, das Kind ist in den Brunnen gefallen.

Für mich ist der FCI der Hauptschuldige in dem ganzen Dilemma mit dem Miniatur Bullterrier, er hat den MBT zu spät als eigenständige Rasse anerkannt.

Um die Anerkennung muß man sich bemühen. Das heißt Interessierte, Züchter etc., hätten das Procedere voran treiben müssen.
Der Minibulli stammt aus England. Dort ist man manchmal gar nicht an einer FCI Anerkennung interessiert.
Es wird bewusst keine Anerkennung voran getrieben, weil man mit dem Dachverband nicht konform geht.
Oder es fehlen Strukturen, die dafür nötig sind. Außerdem kostet es Geld eine solche Anerkennung zu erlangen.
Beim Jack Russell ist es so das Pfarrer Russell Mitbegründer des Kennel Club war, aber die nach ihm benannte Rasse nicht im Kennel Club sah.
Heute noch schließen sich Züchter, die den ursprünglichen Jack Russelltyp züchten, nicht dem Kennel Club an.

Vielleicht weiß @Crabat von wem der Wunsch den Minibulli als eigenständige Rasse an zu erkennen aus ging?
 
Vielleicht weiß @Crabat von wem der Wunsch den Minibulli als eigenständige Rasse an zu erkennen aus ging?
:rolleyes: Ist doch hier im Thread schon durchgekaut worden. Es ging nicht um die Anerkennung als Rasse. Der MBt war schon ewig anerkannt. Aber eben nicht mit eigener Nummer. Der "Wunsch" ging von den dt. Vereinen aus.
 
Danke! War mir entfallen. Sind halt keine Russell. ;)

Aber das paßt ja. Die Briten hatten offensichtlich kein großes Interesse daran.
 
Warum auch? Niemand hatte Interesse daran. Es war eine ganz normale Fci- Rasse, wie Zergpudel ohne eigene Nummer etc auch.
 
Mir ist das ganze auch so etwas von Egal dieses ganze Inzucht verhalten dieser gewissenhaften Züchter ist nicht mehr tragbar.
 
Außerdem ging es dabei nicht um Steuern:

da hier das Ordnungsamt sogar durch die Häuser geht und nachforscht ob jemand Hunde hält.

Ich denke doch. Bei uns sind sie vor ein paar Jahren auch an alle Türen gekommen, um die Hundehaltung abzufragen. Nach Ankündigung im Gemeinedeblatt, und mit dem erklärten Ziel, schwarz gehaltene Hunde (nicht Listenhunde) der Anmeldung und damit der Hundesteuererhebung zuzuführen.

Gut, ich korrigiere: es war nicht das OA.
 
Ob das Ordungsamt das macht, oder eine andere Instanz, ist m.W. vom Bundesland abhängig.
 
Gut, ich korrigiere: es war nicht das OA.

Ja,eben. Genau darum ging es in meinem Beitrag.
Genau das macht den Unterschied.

@lektoratte, kannst du mal schreiben, in welchen Bundesland das OA steuerrechtliche Ermittlungen macht?
Trotzdem bleibt, dass Hundehaltung, von denen die Steuern hinterziehen mal abgesehen, eben nicht kriminell ist, im Gegensatz zur Steuerhinterziehung und sei es nur die Hundesteuer.
Das macht für mich schon einen wesentlichen Unterschied.
 
HIer bei uns überprüft das Ordnungsamt Hundebesitzer nicht nur darauf, ob ihre Listenhunde angemeldet sind, sonder mW auch darauf, ob die Hunde überhaupt angemeldet sind. Was ja in dem Sinne durchaus ein steuerrechtlicher Einsatz ist.

Meine Freundin in NDS erzählte mir neulich erst, bei ihnen in der Gemeinde herrsche Steuermarkenpflicht - der Hund müsse die Marken bei sich tragen, damit (ihre Worte) im Falle der Kontrolle durch das Ordnungsamt auf einen Blick erkenntbar wäre, ob der Hund angemeldet ist. Nun hatte ihr Hund vor einiger Zeit das vierte Mal die Marke verloren, und nachdem sie in 5 Jahren Spazierengehen im Dorf und in der Feldmark in einer Gegend, wo man sich kennt, noch nie kontrolliert worden war - übrigens auch wie bei keinem ihrer Hunde vorher... und sie hat sich keine neue mehr geholt, weil die Geldstrafe dafür auch nicht höher sei als die Gebühr für eine neue Marke.

Sie hat übrigens einen Cockerspaniel

Kann sein, dass sei fälschlich "Ordungsamt" gesagt hat... ich schau nochmal kurz nach, ob ich dazu noch was finde.
 
So, musste gar nicht lange suchen:



Und für NDS:



Natürlich sind Hundehalter nicht "kriminell", aber das Ordnungsamt ermittelt auch - normalerweise - nicht bei Straftaten, sondern bei Ordnungswidrigkeiten. ;)

Etwa auch bei Falschparkern. Die sind auch nicht "kriminell", aber ein Bußgeld müssen sie im Zweifel trotzdem zahlen.

Nähere grundsätzliche Infos mal hier:


Und speziell zu NRW auch hier:

 
Wenn das Tragen der Marke Pflicht ist und der Hund keine trägt, ist das eine Verletzung der Rechtspflicht, völlig unabhängig davon, warum das zur Pflicht erhoben wurde, und damit ist OA ok.
Das sind aber keine steuerrechtlichen Ermittlungen.

Nachtrag, kriminell, war hier im umgangssprachlichen Sinn gemeint. Man spricht dort schon von der Kriminalisierung der Hundehalter auf Grund der Rassellsten.
(Vom Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten habe ich mit Sicherheit schon gehört.;):D)
 
@matty

Siehe mein letzter Beitrag. Es geht hier sehr wohl auch um steuerrechtliche Ermittlungen, solange es sich um Steuern handelt, die im kommunalen Bereich erhoben werden.

Edit: Womit ich meine: Die Marken werden nicht nur kontrolliert, weil "Markenpflicht" herrscht, sondern um zu prüfen, ob der Hund angemeldet ist. Und Hundesteuer gezahlt wird.
 
Auch bei der Chipkontrolle ist ja wieder dahinter, dass es eine Chippflicht gibt, die ggf.verletzt wird.
Zweifel hätte ich, ob jedem Hundhalter erst mal ohne Anlass unterstellt werden kann, er hätte diese Pflicht verletzt.
Ansonsten stimmt dein Link so ziemlich mit meinen Vorstellungen davon, welche Aufgaben das OA hat, überein.
 
@matty

Siehe mein letzter Beitrag. Es geht hier sehr wohl auch um steuerrechtliche Ermittlungen, solange es sich um Steuern handelt, die im kommunalen Bereich erhoben werden.

Edit: Womit ich meine: Die Marken werden nicht nur kontrolliert, weil "Markenpflicht" herrscht, sondern um zu prüfen, ob der Hund angemeldet ist. Und Hundesteuer gezahlt wird.

M.E, ist eindeutig so, dass das Amt prüft, ob die Pflicht, die Marke zu tragen verletzt wurde. Nur deshalb dürfen sie das.
Evtl. Folgen sind etwas anderes.

In meinem vorherigen Amt durften OA-Mitarbeiten und Hundesteuersachbearbeiter ihre Informationen nicht mal austauschen. Allerdings habe ich mich nicht näher damit beschäftigt.
 
@matty

Ja. Darin steht aber zB auch, dass hier in NRW die Mitarbeiter de OA im Zweifeslfall sogar in die Wohnugns gelassen werden müssen, was in anderen Bundesländern nicht überall so ist.

Und den ersten Artikel da hast du auch gelesen?

Darin steht explizit, dass die Stadt Leichlingen sogar Veröffentlichungen auf Facebook prüft, um Hundehalter aufzuspüren, die keine Steuern für ihr Tier zahlen.

Und dann:

In anderen Städten ist die Facebook-Recherche kein Alltagsgeschäft. In Mettmann bleibt man bei herkömmlichen Methoden. "Wir verzichten auf die Recherche bei Facebook", sagt Pressesprecher Michael Lietzow. In Mönchengladbach suchen Mitarbeiter im Außendienst nach unangemeldeten Hunden. Vor drei Jahren waren acht Monate lang etwa 20 Hundefahnder unterwegs, 130.000 Haushalte wurden besucht. Regelmäßig gibt es seitdem Kontrollen.

Das ist hier je nach Stadt absolut so üblich. "Komisch" wird es nur, wenn ein Haus immer wieder besucht wird, und die anderen anscheinend nicht.
 
M.E, ist eindeutig so, dass das Amt prüft, ob die Pflicht, die Marke zu tragen verletzt wurde. Nur deshalb dürfen sie das.

Nein, du irrst dich. Bitte lies den verlinkten Artikel aus der Rheinischen Post. Hier in NRW sucht das Ordnungsamt gezielt nach nicht angemeldeten Hunden! Und darf es auch!

Ob dieser Anlass ausreicht, um letztlich eine Wohnungsdurchsuchung zu erzwingen (was das Ordnungsamt bei einem schwerwiegenden Anlass oder Gefahr im Verzug hier ebenfalls darf), darüber gehen je nach Befragtem die Meinungen auseinander. Aber gezielt kontrollieren, ob ein Hund angemeldet ist oder nicht, um Hundesteuern einzutreiben, gehört hier definitiv zu den Aufgaben des Ordnungsamtes, und nur, weil es bei euch anders ist, heißt das nicht, das die Ämter hier es auch nicht dürfen.
 
@matty


Ehrlich, ich verstehe den Sinn dieser Diskussion nicht.

Dass die Hundegesetzgebung je nach Bundesland sehr verschieden ausfällt, und das Schulwesen desgleichen, versteht jeder.

Ist es so schwer vorstellbar, dass das für die sonstige kommunale Gesetzgebung und Organisationsstruktur ebenfalls gilt?
 
" "


"sondern auch feststellen können, ob auffällige Hunde gechippt sind."

So, wie es in den Zitaten steht, ist es doch ok als Aufgabe eines OA.
(Zweifel an fb mal ausgenommen.)

Das klingt jetzt alles nach Haarspalterei, ist m.E. aber schon eine sehr wichtige Frage.

Das letztlich zusätzlich zur Sanktionierung des Verstoßes die Hundesteuer entstanden ist und entsprechend bearbeitet wird, wird ja nicht in Frage gestellt.

Ob die MA im vorherigen Amt in BB wirklich Informationen nach geltendem Landesrecht nicht austauschen dürfen, damit habe ich mich. wie schon geschrieben, ja nicht beschäftigt. Auf jeden Fall war es so.

(Hundesteuer ist übrigens Gemeindesteuer.;))
 
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