Hall Leute!
Dies erhielt ich heut als Rundmail. Wußte nicht, in welches Forum damit, also hab ich es einfach mal hier reingestellt.
Hoffe, daß ich nicht wieder was doppelt gemoppelt mache )
Liebe Grüße,
Kirsten
149/2000 ... 29. September 2000
Bundesrat fordert Schutz vor Kampfhunden
Zuverlässigkeitsprüfung von Hundehaltern soll erleichtert werden
Der Bundesrat hat in einer Entschließung die Bundesregierung aufgefordert,
schnellstmöglich die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass unbeschränkte
Auskünfte auch denjenigen Behörden erteilt werden dürfen, welche die
Zuverlässigkeit von Hundehaltern zu prüfen haben, und dass die Tilgung der
Strafe im Bundeszentralregister in diesen Fällen keine Verwertungsverbote
nach sich zieht. Zur Begründung wurde auf die gehäuften Fälle von Angriffen
von Kampfhunden auf Menschen in jüngster Zeit verwiesen. Die Länder seien
verstärkt gefordert, für einen effektiveren Schutz der Menschen vor
Kampfhunden zu sorgen. Vor diesem Hintergrund erscheine eine
Zuverlässigkeitsprüfung von Hundehaltern geboten und werde von vielen Ländern
erwogen oder bereits praktiziert. In der Praxis scheitere eine umfassende und
zuverlässige Auskunft über Personen, hier Hundehalter, am derzeit geltenden
Recht, da örtliche Ordnungsbehörden keine unbeschränkte Auskunft, sondern nur
eine beschränkte Auskunft erhielten. Eine Vielzahl von Eintragungen werde
nicht aufgenommen und nach Ablauf von bestimmten Fristen würden bestimmte
Verurteilungen nicht mehr in das Führungszeugnis eingetragen. Die meisten
Eintragungen würden nach bestimmten Tilgungsfristen aus dem Register
entfernt. Der Bundesrat betonte, dass mit entsprechenden Ergänzungen im
Zentralregisterrecht dem Umstand Rechnung getragen werde, dass Kampfhunde so
gefährlich wie Waffen seien. Der Schutz der Bevölkerung vor weiteren
Angriffen von Kampfhunden mit Verletzungs- oder Todesfolge müsse, so der
Bundesrat, höher bewertet werden, als Erleichterungen der Resozialisierung
und der Datenschutz.
Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung gefährlicher Hunde
verlangte der Bundesrat eine verlängerte Beratungsfrist.
Entschließung des Bundesrates zum Schutz vor Kampfhunden
Drucksache 417/00 (Beschluss)
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde
Drucksache 460/00 (Beschluss)
Quelle:
Dies erhielt ich heut als Rundmail. Wußte nicht, in welches Forum damit, also hab ich es einfach mal hier reingestellt.
Hoffe, daß ich nicht wieder was doppelt gemoppelt mache )
Liebe Grüße,
Kirsten
149/2000 ... 29. September 2000
Bundesrat fordert Schutz vor Kampfhunden
Zuverlässigkeitsprüfung von Hundehaltern soll erleichtert werden
Der Bundesrat hat in einer Entschließung die Bundesregierung aufgefordert,
schnellstmöglich die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass unbeschränkte
Auskünfte auch denjenigen Behörden erteilt werden dürfen, welche die
Zuverlässigkeit von Hundehaltern zu prüfen haben, und dass die Tilgung der
Strafe im Bundeszentralregister in diesen Fällen keine Verwertungsverbote
nach sich zieht. Zur Begründung wurde auf die gehäuften Fälle von Angriffen
von Kampfhunden auf Menschen in jüngster Zeit verwiesen. Die Länder seien
verstärkt gefordert, für einen effektiveren Schutz der Menschen vor
Kampfhunden zu sorgen. Vor diesem Hintergrund erscheine eine
Zuverlässigkeitsprüfung von Hundehaltern geboten und werde von vielen Ländern
erwogen oder bereits praktiziert. In der Praxis scheitere eine umfassende und
zuverlässige Auskunft über Personen, hier Hundehalter, am derzeit geltenden
Recht, da örtliche Ordnungsbehörden keine unbeschränkte Auskunft, sondern nur
eine beschränkte Auskunft erhielten. Eine Vielzahl von Eintragungen werde
nicht aufgenommen und nach Ablauf von bestimmten Fristen würden bestimmte
Verurteilungen nicht mehr in das Führungszeugnis eingetragen. Die meisten
Eintragungen würden nach bestimmten Tilgungsfristen aus dem Register
entfernt. Der Bundesrat betonte, dass mit entsprechenden Ergänzungen im
Zentralregisterrecht dem Umstand Rechnung getragen werde, dass Kampfhunde so
gefährlich wie Waffen seien. Der Schutz der Bevölkerung vor weiteren
Angriffen von Kampfhunden mit Verletzungs- oder Todesfolge müsse, so der
Bundesrat, höher bewertet werden, als Erleichterungen der Resozialisierung
und der Datenschutz.
Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung gefährlicher Hunde
verlangte der Bundesrat eine verlängerte Beratungsfrist.
Entschließung des Bundesrates zum Schutz vor Kampfhunden
Drucksache 417/00 (Beschluss)
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde
Drucksache 460/00 (Beschluss)
Quelle: