Pressemeldung - Entscheidung im Bundesrat bezüglich Fundtieren

Midivi

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Pressemeldung

Vom 14.10.2011



Tierschutzbund begrüßt heutige Entscheidung zu Fundtieren im Bundesrat – Zügige Umsetzung der Bundesregierung erwartet


Im Bundesrat wurde heute positiv über einen Antrag Thüringens zur Schaffung einer einheitlichen Regelung zur Unterbringung von Fundtieren abgestimmt. Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landestierschutzverband in Thüringen begrüßen die Entscheidung des Bundesrates. Die Länder fordern die Bundesregierung damit auf, eindeutige gesetzliche Grundlagen zur Unterbringung von Fundtieren zu schaffen. „Wir erwarten, dass die Bundesregierung dieses Votum aus dem Bundesrat zügig umsetzt. Wir stehen für Gespräche bereit“, kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, die heutige Entscheidung.



Und Schröder erklärt gemeinsam mit Gerd Fischer, Vorsitzendem des Landestierschutzverbandes Thüringen: „Die Tierheime übernehmen mit der Fundtierbetreuung eine staatliche Aufgabe, ohne dafür eine kostendeckende Erstattung zu bekommen. Das ist eine der Hauptursachen dafür, dass viele Tierheime in Existenznot sind. Die kommunalen Spitzenverbände verweigern eine bundesweit einheitliche Regelung. Also muss der Gesetzgeber handeln.“ Seit Jahrzehnten übernehmen die Tierheime als Tierschutzeinrichtungen öffentliche Aufgaben, mit großem Engagement und letztlich auch zur Entlastung der kommunalen Haushalte. Denn die Fundtierverwaltung ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Eine breit angelegte Umfrage hatte bereits ergeben, dass die Kommunen durchschnittlich 25 Prozent der im Tierheim anfallenden Kosten übernehmen, aber knapp 80 Prozent der anfallenden Arbeit verursachen. Mit der Entschließung soll der Bundesrat die Bundesregierung auffordern, bei der bevorstehenden Überarbeitung des Tierschutzgesetzes eindeutige gesetzliche Regelungen für die Betreuung und Unterbringung von verlorenen oder entlaufenen sowie ausgesetzten, zurückgelassenen oder anderweitig herrenlosen Tieren einzuführen.



Weitere Informationen zur Lage der Tierheime finden Sie unter
 
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Hi Midivi ... hast du hier schon mal geguckt?
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ja super, von diesem Ansatz wußte ich garnichts...

Bin sehr gespannt, wie "kostendeckend" definiert wird.
 
Ist das jetzt die Reaktion, wo der MDR letztens drüber berichtet hatte??
TH nehmen keine Fundtiere (Listis) auf usw.??
 
Bleibt nur zu hoffen, dass den Worten auch Taten folgen und eine eindeutige gesetzliche Regelung zustande kommt.

... nicht dass es hinterher heißt, die Kummunen duerften nicht mit noch mehr Kosten belastet werden.
 
Da bin ich ja wirklich mal gespannt, wie eine Lösung überhaupt aussehen könnte. Kommunen müssen ja Aufgaben ausschreiben, die sie durch Dritte ausführen lassen. Wie soll das gehen, wenn es z.B. eine verbindliche Regelung bzgl. der Kostenübernahme gäbe?
Ich werde gleich mal die Suche durchforsten, hier gab es z.B. auch ein anschauliches Beispiel dafür, wie sich TSVs gegenseitig unterbieten, um die Aufträge zu ergattern. Dann kann man hinterher natürlich schlecht sagen, das ist zu wenig, wenn man selbst anbietet, diese Aufgabe so kostengünstig zu übernehmen. Und es würde sich auch nichts dadurch verändern, wenn der Satz "xy" festgelegt, er aber weiterhin unterboten wird.

edit:
http://forum.ksgemeinde.de/2072362-post23.html

Bisher hat der Gesetzgeber ja noch nicht einmal verbindlich und einwandfrei definiert, was ein Fundtier überhaupt ist. Nach wie vor kann ein besitzerlos aufgefundenes Tier auch als "herrenlos" deklariert werden, zu dessen Aufnahme auch kein Tierheim und somit auch keine Kommune für die Kostendeckung verpfichtet wäre.
 
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