Ich meine, es gab vor Jahren mal ein Urteil in NDS (Göttingen?), wonach eine höhere Besteuerung des Dobermanns ungültig war, weil der Rottweiler nicht auch höher besteuert wurde (oder umgekehrt), da die Hunderassen "vergleichbar" wären.
Da wurde die Steuer an sich aber auch nicht angerührt.
Ich würde übrigens auch einen Anwalt nehmen, der sich in der Materie auskennt. Der wird Euch auch gleich sagen, ob Ihr Erfolgschancen habt und nicht erst unnötig prozessieren.
Da wurde die Steuer an sich aber auch nicht angerührt.
Ich würde übrigens auch einen Anwalt nehmen, der sich in der Materie auskennt. Der wird Euch auch gleich sagen, ob Ihr Erfolgschancen habt und nicht erst unnötig prozessieren.