Listenhund Kategorie 1 in Bayern?

BullyDana

10 Jahre Mitglied
Hallo

aufgrund persönlicher Gründe möchte ich nach Unterfranken ziehen,in ein 400Seelen Dorf,
ich komme aus Niedersachsen und habe eine StaffHündin und sie muss mit mir mitziehen!
Ich habe zwar die Möglichkeit dass sie weiterhin bei meinem Exfreund In Niedersachsen bleibt aber ich kann das nicht.Ich habe einen viel engeren Bezug zu ihr und nehme mir auch nach und vor der Arbeit immer noch lange Zeit um mit ihr zu toben was er einfach nicht immer kann.
Meine Frage ist,besteht die Möglichkeit hier eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen?
Ich habe den gr Sachkundenachweis,polizeil Führungszeugnis und würde auch damit klarkommen dass sie Maulkorb und Leine als Vorlage hat solange ich sie nur mitnehmen darf,ich kann nicht daran denken dass ich sie nur noch besuchen dürfte oder eben nur 4 Wochen im Jahr hier bei mir halten darf.
Weiss einer Rat?
Vielen Dank schon im Vorraus
eine verzweifelte Hundehalterin
 
  • 26. April 2024
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Hi BullyDana ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich habe mich noch nicht getraut wenn ich ehrlich bin,
Da ich mir das Landeshundegesetz durchgelesen habe und daraus nicht so richtig schlau werde.
Aber das wird wohl das Intelligenteste sein.
Wenn meine Gemeinde mir die Hundehaltung erlauben würde dann kann doch eigentl keiner das
mehr widerrufen oder?
Liebe Grüsse
 
Es ist so dass es wohl gaaanz wenige Gemeinden gibt die Ausnahmen machen. Aber dann brauchst au nenn Wesentest. ABER bitte mach dir nicht allzu große Hoffnungen.

Ich denk hier kann dir keiner direkt helfen, da musst dich an diese Gemeinde weden.

Ich drück dir ganz fest die Daumen.
 
Ok vielen Dank,dann werd ich da erst mal anrufen und nachfragen wie es aussieht und
dann mal schauen.
Danke fürs Daumen drücken
Liebe Grüsse
 
Ich ziehe in Richtung Schweinfurt aber eben in ein sehr kleines Dorf,ich habe da ja die Hoffnung dass die noch nicht soviel auf das LandesHundegesetz geben.
Ich werd da am Donnerstag einfach mal hingehen und sie eben als Staff-Mix anmelden,das steht auch so in ihrem Schutzvertrag.
Vielleicht habe ich ja Glück und habe ausser Maulkorb und Leine keine anderen Verpflichtungen,momentan macht mir das auf jeden Fall sehr zu schaffen da sie wegzugeben für mich nie in Frage kommen würde.
Aber ich habe eben leider kein Plan B der greift wenn mir die Gemeinde sagt,es geht nicht.
Ich kriege hier in Bayern einen super Job und meine Familie ist hier aber mein Hund ist auch meine Familie und wir haben soviel zusammen mitgemacht,sie ist mir gegenüber absolut loyal und treu ergeben und es muss einfach klappen.
Naja Augen zu und durch,mal schauen ob ich mit Charme weiterkomme,immerhin ist der Beamte der dafür zuständig ist auch ein junger Mann ;)
Danke fürs Zuhören bzw Lesen
Liebe Grüsse Diana
 
Bevor du irgendwas machst, kontaktiere mir-san-hund.
Evtl. besteht ja auch die Möglichkeit eines Rassegutachtens, so das sie evtl. nur Kat. 2 wäre....

Einen Kat. 1 Hund genehmigt zu bekommen ist quasi so gut wie unmöglich.
Dein Charme hilft dir gar nix, sei doch nicht so blauäugig.

Wer dir auch helfen könnte:


Nix machen, bevor du nicht mit mir-san-hund und hund-und-halter gesprochen hast!!!!!
 
Beherzige bitte den Rat von Midivi !!!!!!
Es ist der beste den man Dir in der Situation geben kann.
Ich wünsche Dir viel Glück.
 
Scheinbar bin ich hier derjenige der für das zerstören von Ilusionen zuständig ist.
Ich seh deine Chancen bei ca. 0,0001%.
Kein Gemeindevorsteher und wenn die Gemeinde noch so klein ist, wird dir einen Staff-Mix in Bayern genehmigen.
Ich würde es dir auch nicht.
Nicht weil ich ein Befürworter der Rassenliste bin, ganz im Gegenteil.
Angenommen du bekommst eine Genehmigung, und angenommen es passiert was, was meinst du dann passiert demjenigen der dir den Hund genehmgt hat?
Er wird dafür genauso seinen Kopf hinhalten müssen.
Diese verantwortung übernimmt keiner unserer tollen Politiker.
Ist leider so.

Wie glücklich wäre ich, wenn es jemanden gelingen würde, einen Kat1 Hund in Bayern genehmigt bekommen würde. Auf legalem Wege natürlich.

Michel
 
Da muss ich dir wiedersprechen Michaels,es gibt in Bayern schon noch einige Gemeinden die einen Kat 1. legal genehmigen.Ich persönlich kenne drei Gemeinden in unserem Landkreis.Es liegt an erster Linie am Hundehalter und seiner Überzeugungskraft.
@Bully Dana:
Ich rate dir auch als erstes dich bei mir-san-Hund zu melden.
 
Ok dann werde ich wohl doch noch nächste Woche abwarten,ich habe heute schon eine Mail von mir-san-hunde bekommen und auch gleich geantwortet.
Mal sehen,ein Freund von mir hat zudem bei der Gemeinde direkt nachgefragt,jaja ichwar einfach zu feige,ich weiss und folgende Antwort bekommen

Sehr geehrter Herr ....,
um Ihre Frage zu beantworten, müssten Sie schon etwas konkreter werden. Um welchen Hund handelt es sich? Zählt das Tier zu den Kampfhunden?
Für .. einschließlich aller Gemeindeteile ( ...) gilt die von der Gemeinde erlassene Hundehaltungsverordnung. Danach dürfen große Hunde (erwachsene Hunde deren Schulterhöhe mindestens 50 cm beträgt sowie)und Kampfhunde in allen öffentlichen Anlagen, sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile des Marktes zu jeder Tages- und Nachtzeit nicht frei umherlaufen. Die Tiere sind stets an der Leine zu führen. Gleiches gilt für sensible Bereiche auch außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Diese Bereiche ergeben sich aus den der Verordnung beigefügten Lageplänen (z.B. Flächen die an den Kurpark in anschließen.
Für Kampfhunde gilt Art. 37 Abs. 1 S 2LStVG in Verbindung mit der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10.7.97, zuletzt geändert am 01.11.2002. Sie bedürfen der gesonderten Erlaubnis (Negativzeugnis, Gutachten, Versicherungsnachweis etc.).

Mit freundlichen Grüßen

Das hört sich zumindest schonmal nicht ganz so negativ an,schwer ja,aber nicht unmöglich und ich werde alles tun um sie behalten zu können.Wesenstest hab ichnoch nicht und Gutachten muss ich schauen wo ich da am besten hingehe,immerhin kenn ich hier die TAs noch nicht und weiss nicht wer diesen Hunden gegenüber voreingenommen ist.

Ich muss nur schnell reagieren weil wenn mich jemand anzeigt von wg hier ist einer dieser "Kampfhunde"dann habe ich bei der Gemeinde gleich einen schlechten Start.
Ach ja in ihrem Schutzvertrag bzw Kaufvertrag aus dem TH steht Staff,kann ich da trotzdem ein Rassegutachten erstellen lassen? Aber da wüsste ich auch nicht wohin
und ich denke schon dass sie zumindest einen Teil Staff in sich trägt alleine wegen dem Dickschädel :)
Danke für die zahlreichen und netten Antworten
Liebe Grüsse


PS: Ich finde es nicht naiv wenn man Träume und Wünsche hat.
 
Ah eine Frage ..Negativzeugnis ist doch Wesenstest oder ist das nochmal was anderes? Ihc les da in sämtlichen Beiträgen was anderes,von wg WT braucht man als Kat 1er eh nicht weil d Hund eh als gefährlich zählt aber was stimmt da jetzt?
 
Ähh, so wie ich das raußlese, bist du schon in Bayern.
Bist du nur als besucher oder schon angemeldet.
Na super.:heul:
Wenn du schon angeme´ldet bist und als halter des Hundes einegtragen, würde ich die Fellnase nicht ins Freie lassen.
Ein Rassegutachten wird durch einen Hudesachverständiger erstellt.
Es kann auch gleich im Zuge eines Wesenstest gemacht werden. Aber da kann dir mir-san-Hund bessere Auskunft geben.
Mit einem bestandenem WT kannst du dann auf deiner Gemeinde eine Negativzeugniss beantragen.
bei Kat2. Hunden kann dir dieses von der Gemeinde nicht verweigert werden, bei kat1. Hunden schon. Ohne Negativzeugniss darfst du aber den hund nicht in Bayern halten.

Servus
Michel
 
Natürlich kannst du bei einem Experten ein Rassegutachten erstellen lassen, auch wenn im Tierheimvertrag Staff steht.

Bei mir-san-hund oder hund-und-halter kriegst du Hilfe.
Mach' nichts auf eigene Faust, ohne das du vorher mit irgendwelchen Leuten, die Ahnung haben, gesprochen hast.

Ich sag's dir gerne nochmal:
Als Staff hast du fast keine Chance, deinen Hund genehmigt zu bekommen.
Das kannst du so gut wie vergessen.

Als Kat. 2 Mix kein Problem.


Meiner Meinung nach bist du immer noch viel zu blauäugig, die Realität sieht leider anders aus.
Werd' wach....
 
Hi,

also ich kenne auch zwei Gemeinden in Oberbayern, wo man einen "Einser" legal durchkriegt.
Zwar mit allen Auflagen, die die LHV zu bieten hat, aber es ist in einigen Fällen nicht gaaaanz unmöglich.
In unserer Hunderunde gehen ab und an zwei "Einser" mit.
Ein Pitti-Mix und Staff - da weiß ich jetzt nicht ob "rein" oder "mixed" .
Beides suuuuper-nette Hundis, mit einer Erziehung, die uns andere öfters "blaß vor Neid" werden läßt und absolut verträglich.
Polly spielt leidenschaftlich gerne mit denen.
Auch diese beiden sind durch Umzug nach Bayern gekommen, allerdings haben die HH einen teilweise monatelangen "Vorlauf" gehabt und auch alles, was benötigt wurde, beieinander, bevor die Wuffels nur eine Pfote über die bayrische Grenze gesetzt haben.

Ich wünsch Dir Glück !!
 
AAAALSO ruf auf der gemeinde an und frag nach! anders wirst du es nie erfahren! und wenn der hund schon älter ist gilt es schon mal als berechtigtes interesse ihn mit zunehmen und somit zu erlauben. solltest halt nicht sagen dass er auch beim Ex bleiben könnte.

nachfragen, hund vorstellen. anders wirds nicht gehen, wenn dus ofiziell machen willst!

viel glück und lg silke
 
und wenn der hund schon älter ist gilt es schon mal als berechtigtes interesse ihn mit zunehmen und somit zu erlauben.
Das stimmt definitiv nicht!

nachfragen, hund vorstellen. anders wirds nicht gehen, wenn dus ofiziell machen willst!
Jo, und dann ein Nein kassieren (was in 98% aller Gemeinden in Bayern so ist) und dann hat sie den Salat.

Den ganzen Sch.eiß könnte sie mit einem Rassegutachten umgehen.

Also keine heißen Tips geben, sondern sie sol sich entwder an oder wenden.

Nur die können weiterhelfen, alles andere wird zu fast 100% ein Griff ins Klo.
 
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