Wie alt ist das Pflegi?
@Meizu
Nee, ne?
Das tut mir echt so leid für euch alle... das ist wirklich nicht mehr schön.
Ist das wirklich zurückzunehmen?
Kann der frühere JA-Mitarbeiter nicht mal ein Wort dazu sagen?
Was kann denn im schlimmsten Fall passieren? Zieht sie dann zur Mutter?Der äußert sich nicht. Anfangs hatten wir ja mal eine ganz andere Mitarbeiterin, die mir persönlich am besten gefallen hat. Die war auch irgendwann weg und nicht mehr greifbar. Das ist bei Jugendämtern leider nicht unüblich.
Nun soll das Pflegi entscheiden. Dabei wird sie niemals gegen ihre Mutter entscheiden. Kann sie gar nicht und das erwarte ich auch nicht von ihr. Das Kind ist hochgradig bindungsgestört und wird nach meiner Meinung seit 16 jahren seelisch von ihrer Mutter missbraucht. Trotzdem oder vielleicht gerade deswegen ist ihre Mutter in ihren Augen gottgleich. Sie wird sich niemals gegen ihre Mutter stellen. Niemals.
Nun heißt es abwarten. Morgen weiß ich mehr.
Was kann denn im schlimmsten Fall passieren? Zieht sie dann zur Mutter?
Allein die Art... man muss das erlebt haben, ganz ehrlich. Ich kenne die Kindsmutter persönlich. Ich kenne sie im Kontakt mit ihrer Tochter. Ich kenne Aussagen von ihr über vorherige Wohngruppen. Bei einem harmlosen "Die Wohngruppe XY war total doof" vom Pflegi, folgte von ihrer Mutter ein ganz ganz langsam gesprochenes: "Jaa mein Schatz, die wollten dir dort böse Dinge antun, gaanz böse Dinge", während sie ihrer Tochter durchs Haar streichelt.Wie in einem schlechten Horrorfilm.
Mal ganz wertfrei: man kann das doch von außen gar nicht beurteilen wie die Konstellation da im Detail ist .
Ja, das kann ich mir vorstellenDieses Hin und Her ist für das Kind einfach Gift.
Ja, das kann ich mir vorstellen
Jetzt war grad mal Ruhe reingekommen...
Was will die neue Mitarbeiterin vom JA eigentlich, dass sich das Kind „für oder gegen“ die Mutter entscheidet, wenn sie laut der Mutter eh nicht zurück zu ihr darf?
und was wären die Konsequenzen daraus?Sie soll zu der Version der Mutter befragt werden. Was einem "für oder gegen die Mutter" gleichkommt, weil sie bei Nichtzustimmung ihrer Mutter Lügen unterstellt.