Ein schwarzer Tag für den Tierschutz!
Ländermehrheit will Tiere rechtlos lassen: Bundesrat lehnt Tierschutzklage ab
Wir haben gehofft und wir haben gekämpft. Doch leider - zumindest erst einmal - hat die Bundesratsmehrheit am Freitag, dem 5.11.2004 den Gesetzentwurf des Landes Schleswig-Holstein zur Einführung eines Klagerechts für Tierschutzverbände abgelehnt...
Das Land Schleswig-Holstein hatte zur Bundesratssitzung einen Entwurf vorgelegt, um - wie bereits im Umwelt- und Naturschutzbereich üblich - auch eine bundesweite Beteiligungs- und Klagerechte für anerkannte Tierschutzverbände einzuführen. Doch das wurde abgelehnt, nicht einmal Änderungs- oder Gegenvorschläge zum vorliegenden Entwurf haben die Länder eingebracht - sie haben sich dem Tierschutz schlicht verweigert.
Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes: "Dies ist ein einmaliger und skandalöser Vorgang". Die Entscheidung ist keinesfalls hinnehmbar. Wir fordern die Bundesländer auf, sich erneut mit dem Entwurf zu befassen und gegebenenfalls Änderungsanträge einzubringen, um zu einer einvernehmlichen Lösung für den Tierschutz zu kommen. Auch Bundesregierung und Bundestag müssen sich jetzt in der Tierschutzklage einschalten!"
Beim Entwurf des Landes Schleswig-Holstein geht es auch um die Frage, wie der Tierschutz bei öffentlichen Beteiligungsverfahren einbezogen werden kann, die ohnehin durchgeführt werden müssen. Derzeit haben wir die absurde Situation, dass beispielsweise beim Bau industrieller Legehennen oder Schweinehaltungsanlagen anerkannte Naturschutzverbände etwa zu Fragen des Emissionsschutzes gehört werden.
Kein Tierschutzverband hat jedoch das Recht danach zu fragen, ob denn eigentlich die Tierschutzbestimmungen eingehalten werden, oder Rechtsmittel zu ergreifen, wenn dies nicht der Fall ist. Mit der Verweigerung der Zustimmung zur Tierschutzklage hat sich der Bundesrat unter anderem auch einem besseren Schutz von gequälten Heimtieren verweigert. Schreitet die Behörde gegen Missstände in einer Tierhaltung ein, so hat der Halter immer das Recht, sich gerichtlich dagegen zu wehren - um Gerichtsverfahren und Kosten zu vermeiden, zögern die Behörden darum oft, bei uneinsichtigen Haltern entschieden durchzugreifen. Die Tiere bleiben dann ihrem Schicksal überlassen... Es ist also längst überfällig, dass Tierschutzverbände den gequälten Tieren mit ihrer Klage eine Stimme geben können, und wir werden weiter dafür kämpfen!
Ländermehrheit will Tiere rechtlos lassen: Bundesrat lehnt Tierschutzklage ab
Wir haben gehofft und wir haben gekämpft. Doch leider - zumindest erst einmal - hat die Bundesratsmehrheit am Freitag, dem 5.11.2004 den Gesetzentwurf des Landes Schleswig-Holstein zur Einführung eines Klagerechts für Tierschutzverbände abgelehnt...
Das Land Schleswig-Holstein hatte zur Bundesratssitzung einen Entwurf vorgelegt, um - wie bereits im Umwelt- und Naturschutzbereich üblich - auch eine bundesweite Beteiligungs- und Klagerechte für anerkannte Tierschutzverbände einzuführen. Doch das wurde abgelehnt, nicht einmal Änderungs- oder Gegenvorschläge zum vorliegenden Entwurf haben die Länder eingebracht - sie haben sich dem Tierschutz schlicht verweigert.
Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes: "Dies ist ein einmaliger und skandalöser Vorgang". Die Entscheidung ist keinesfalls hinnehmbar. Wir fordern die Bundesländer auf, sich erneut mit dem Entwurf zu befassen und gegebenenfalls Änderungsanträge einzubringen, um zu einer einvernehmlichen Lösung für den Tierschutz zu kommen. Auch Bundesregierung und Bundestag müssen sich jetzt in der Tierschutzklage einschalten!"
Beim Entwurf des Landes Schleswig-Holstein geht es auch um die Frage, wie der Tierschutz bei öffentlichen Beteiligungsverfahren einbezogen werden kann, die ohnehin durchgeführt werden müssen. Derzeit haben wir die absurde Situation, dass beispielsweise beim Bau industrieller Legehennen oder Schweinehaltungsanlagen anerkannte Naturschutzverbände etwa zu Fragen des Emissionsschutzes gehört werden.
Kein Tierschutzverband hat jedoch das Recht danach zu fragen, ob denn eigentlich die Tierschutzbestimmungen eingehalten werden, oder Rechtsmittel zu ergreifen, wenn dies nicht der Fall ist. Mit der Verweigerung der Zustimmung zur Tierschutzklage hat sich der Bundesrat unter anderem auch einem besseren Schutz von gequälten Heimtieren verweigert. Schreitet die Behörde gegen Missstände in einer Tierhaltung ein, so hat der Halter immer das Recht, sich gerichtlich dagegen zu wehren - um Gerichtsverfahren und Kosten zu vermeiden, zögern die Behörden darum oft, bei uneinsichtigen Haltern entschieden durchzugreifen. Die Tiere bleiben dann ihrem Schicksal überlassen... Es ist also längst überfällig, dass Tierschutzverbände den gequälten Tieren mit ihrer Klage eine Stimme geben können, und wir werden weiter dafür kämpfen!