Finan
10 Jahre Mitglied
Für Jagd- und Weilerhunde zahlt man ja in einigen Gemeinde in Bayern einen ermäßigten Hundesteuersatz (z. B. 15,00 Euro). Dies gilt bei uns in der Gemeinde allerdings nur für den Ersthund.
Wie sieht das denn im Falle eines Kat. 2 aus: Kann ein Kat. 2 Weilerhund mit ermäßigter Hundesteuer sein bzw. könnte die Gemeinde da "Widerworte" geben (rechtlich haltbar)?
Falls zu einem späteren Zeitpunkt ein zweiter Hund (kein gelisteter) dazu käme, wäre der Kat. 2 als Ersthund weiterhin der Weilerhund mit ermäßigtem Hundesteuersatz? Und für den Zweithund würde dann der normale Steuersatz fällig?
Auf der Gemeinde anfragen erscheint mir wenig sinnvoll ... "schlafende Hunde wecken"
Wie sieht das denn im Falle eines Kat. 2 aus: Kann ein Kat. 2 Weilerhund mit ermäßigter Hundesteuer sein bzw. könnte die Gemeinde da "Widerworte" geben (rechtlich haltbar)?
Falls zu einem späteren Zeitpunkt ein zweiter Hund (kein gelisteter) dazu käme, wäre der Kat. 2 als Ersthund weiterhin der Weilerhund mit ermäßigtem Hundesteuersatz? Und für den Zweithund würde dann der normale Steuersatz fällig?
Auf der Gemeinde anfragen erscheint mir wenig sinnvoll ... "schlafende Hunde wecken"