Kat. 2 als Weilerhund mit ermäßigter Hundesteuer?

Finan

10 Jahre Mitglied
Für Jagd- und Weilerhunde zahlt man ja in einigen Gemeinde in Bayern einen ermäßigten Hundesteuersatz (z. B. 15,00 Euro). Dies gilt bei uns in der Gemeinde allerdings nur für den Ersthund.

Wie sieht das denn im Falle eines Kat. 2 aus: Kann ein Kat. 2 Weilerhund mit ermäßigter Hundesteuer sein bzw. könnte die Gemeinde da "Widerworte" geben (rechtlich haltbar)? :gruebel:

Falls zu einem späteren Zeitpunkt ein zweiter Hund (kein gelisteter) dazu käme, wäre der Kat. 2 als Ersthund weiterhin der Weilerhund mit ermäßigtem Hundesteuersatz? Und für den Zweithund würde dann der normale Steuersatz fällig?

Auf der Gemeinde anfragen erscheint mir wenig sinnvoll ... "schlafende Hunde wecken" :rolleyes:
 
  • 29. April 2024
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das ist jetzt wirklich sehr speziell und abhängig von der Gemeindehundesteuersatzung. Kommst du an die ran?
Wenn nichts gegenteiliges in der örtl. Satzung steht, kann auch ein Kat2 Weilerhund sein.

Das aber wirklich tolle....als Weilerhund hat auch ein Kat.1 er Chancen auf Halteerlaubnis - So zu wohnen wäre mir selbst eine höhere Steuer wert.
 
Super rimi, auf Dich hatte ich ehrlich gesagt gehofft :D

Also derzeit ist es wohl so, dass für den Jagd- und Weilerhund 15,00 € fällig werden. Kommt ein zweiter Hund dazu, zahlt man für den Ersten (Jagd- und Weilerhund) 25,00 € und für den Zweiten (normaler Zweithund) 60,00 €.

Das sind alles Summen die mir jetzt nicht wirklich Kopfschmerzen bereiten. ;) Aber die Wahrscheinlichkeit, dass die Hundesteuer für die gelisteten Kandidaten in nächster Zukunft angehoben wird, ist recht hoch. Spätestens, wenn ich auf die Idee komme, einen 2er anmelden zu wollen ...

Wie meinst Du das mit dem 1er? Da müsste doch das berechtigte Interesse nachgewiesen werden und die 2,5 km zum nächsten Nachbarn reichen doch dafür wohl kaum aus, oder? :kp:
 
Das Verfahren bestimmt die Gemeinde, in vielen Hundesteuersatzungen steht, dass für Listenhunde (oder Kampfhunde?) die Ermäßigungen nicht gelten. Zum Teil steht auch explizit drin, wie Erst- und Zweithund festgelegt werden.

Hier bspw. für Augsburg:


In §8 wird für Kampfhunde jede Ermäßigung ausgeschlossen. Außerdem gelten Kampfhunde immer als erste Hunde, um für weitere Hunde dann den höheren Steuersatz zu kassieren (§7) ;)
 
kreisch meine ellenlange Antwort ist weg...ich könnte den PC lynchen...

z.Z . läuft eine Klage wg. der Hundesteuer vor dem Verfassungsgericht. Chancen schätze ich 50/50 ein.
In Bayern selbst wird auch gegen mehrere Städte und Gemeinden geklagt und in Fürth ist mit Erfolg zu rechnen.
Auch in München vor den OVG liegt eine Klage.

Schaue mal zuerst auf deinen Steuerbescheid. Ab und an sind die (aus Bequemlichkeit) für die nächsten 10 Jahre ausgestellt und gültig.

Ansonsten glaube ich nicht das die nächste Zeit steuermäßig sehr viel passieren wird. Jede Gemeinde wird vor einer Änderung ihrer Hundesteuersatzung abwarten was die Neufassung des Kampfhundgesetzes in Bayern bringt. Die alte Fassung läuft am 1.Nov. 2012 aus
 
Ruth, frag mal Bine, ich hab da irgendwie im Hinterkopf, dass Barney als Weilerhund läuft, bin mir da aber nicht ganz sicher...
Wobei in Niederbayern auf dem platten Land die Hundesteuer ohnehin meist relativ niedrig ist (sieht bei dir ja leider etwas anders aus).
 
Gilt ein kat 2 mit Negativgutachten nicht als ganz normaler Hund? Und würde deswegen auch die Weilerermäßigung bei der Steuer bekommen?


Rimini: das mit dem Kat1 in weilerlage würde mich auch interessieren??
zwar OT aber glaube ihr mit dem neuen Kampfhundegesetz in Bayern wird sich was - zum Positiven - ändern? Vor allem in Hinsicht auf die Kat1 haltung??
 
Ne Änderung zum Positiven wage ich zu bezweifeln - vielleicht fällt ja der "Bandog" raus :lol:
 
Gilt ein kat 2 mit Negativgutachten nicht als ganz normaler Hund? Und würde deswegen auch die Weilerermäßigung bei der Steuer bekommen?

Wenn man in der Gemeinde eh keine erhöhte Steuer auf Listenhunde hat so wie ich hier wird sicher die Weilerermäßigung kein Problem darstellen.
Wenn es aber eine erhöhte Steuer dort gibt sieht das vermutlich sicher wieder ganz anders aus.
 
Die 1er wären ja wohl das geringste Problem. Sicher nicht aus züchterischer oder Liebhabersicht, aber dass es sie de facto in Bayern nicht legal gibt finde ich hinnehmbar.

Was wirklich passieren sollte ist eine vernünftige Aufklärung der Beamten, die die LHVO durchsetzen sollen, den WT durch eine BH zu ersetzen, die gesetzlichen Vorschriften auch wirklich durchzusetzen um die illegale Haltung zu unterbinden und den Kategorie-Unsinn sein zu lassen.

Aber das lässt sich größtenteils nicht mit ner neuen VO regeln. :unsicher:
 
@ Finan,

Vroni hat recht. Barney ist hier auch ein "Weilerhund" und wir zahlen ermäßigt Hundesteuer ... :) Liebäugelst du denn mit einem Kandidaten, oder ist die Frage nur grundsätzlich? :hallo:

@ rimini,

Es gibt sie - wenn auch selten u.a. werden Sie auch ab und an genehmigt wenn jemand in einen Weiler wohnt.

Das ist mir tatsächlich neu :) Weißt du wer, wo und überhaupt?
 
Ich kenne einen in Nürnberg! bzw. einen Weiler vor Nürnberg (Katzwang/Reichelsdorf) der dort genehmigt wurde, weil eben keine Nachbar dort sind.

Irgendwo gab es dazu auch etwas offizielles...was ich seit gestern suche und nicht ums verre..en finde...
 
@ Finan,

Vroni hat recht. Barney ist hier auch ein "Weilerhund" und wir zahlen ermäßigt Hundesteuer ... :) Liebäugelst du denn mit einem Kandidaten, oder ist die Frage nur grundsätzlich? :hallo:

Wichtig wäre dabei noch, gibt es denn bei euch überhaupt sonst eine erhöhte Steuer für gelistete Hunde?
 
Super, ich danke Euch schon mal für die Infos! :)

Die Steuerbescheide laufen immer ein Jahr - von Januar bis Dezember. Ich meine auch, dass man meinem Lebensgefährten bei der Abmeldung unseres Doggenrüden, der im Mai verstorben ist, gesagt hat, dass eine Rückzahlung der verbleibenden Monate nicht möglich ist!? :unsicher: Ist aber jetzte eigentlich auch off topic ... wunder mich nur manchmal!

Die Hundesteuersatzung müsste ich mir auf der Gemeinde abholen, die ist leider nicht im Netz veröffentlicht. Es gibt seit diesem Jahr Regelungen zur Anleinpflicht bei großen Hunden und Listenhunden. Weitere Regelungen sind mir jetzt nicht bekannt und ein erhöhter Steuersatz für Listenhunde auch nicht. Letzterer ist mir allerdings schon vor 5 Jahren "angedroht" worden, als ich mal höflich angefragt habe wie es mit der Anmeldung eines Kat. 1 oder 2 aussieht. :rolleyes:

Ich hatte eben, genau wie Vicky, die Hoffnung, dass ein Kat. 2 mit WT als "normaler Hund" gilt ...

@bine:

Ich wüsste einen Staff-Bull mit zweitem offiziellem Wohnsitz (nicht Weilerlage) in Bayern ...

Bislang sind es nur Überlegungen - ich würde evtl. gerne eine bestimmte Hündin (Kat. 2 Mix) auf Pflege nehmen. Da ich aber gerne sämtliches Theater im Nachhinein vermeiden möchte (etwas überspitzt gesagt, hat man gerade den Eindruck, dass bei uns die Gemeinde zusammen mit den Bauern an der Ausrottung der Hundehalter arbeitet), hätte ich sie halt ganz normal angemeldet wie einen eigenen Hund auch ... Alternativen gäbe es glaube ich sowieso nicht, oder? :verwirrt:

Liebe Grüße,
Ruth
 
Ich kenne einen in Nürnberg! bzw. einen Weiler vor Nürnberg (Katzwang/Reichelsdorf) der dort genehmigt wurde, weil eben keine Nachbar dort sind.

Irgendwo gab es dazu auch etwas offizielles...was ich seit gestern suche und nicht ums verre..en finde...
"Keine Nachbarn" = berechtigtes Interesse? Nanu :gruebel:

War von mir blöd formuliert: streiche "de facto", setze "quasi". Kackn Fremdwörter :D
 
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