Unverhofft ein Listenhund Kat.1 in BY

Jacinto

Liebe KSG,

wie soll ich anfangen? Ich habe wohl richtig Mist gebaut...

Ich war leider so dumm und naiv und habe einen Hund von einem Bauernhof hier in BY gekauft, wo eine ganzer Haufen süßer Welpen um ihre Mama herumspielten.

Den Hunden (inkl. der Mama) ging es offensichtlich gut und die Halter waren sehr liebevoll mit ihnen und haben sich Zeit für mich genommen und alle Fragen schlüssig beantwortet. Aufgrund des geringen Preises (den man eher als Schutzgebühr bezeichnen kann) bin ich nicht davon ausgegangen, dass es sich hierbei um einen der typischen Vermehrer handeln könnte, der mit Gewinnabsichten handelt.

Die Mutter der Welpen ist ein reinrassiger Boxer. Der Vater soll angeblich ein Labrador gewesen sein, der die Mutter gedeckt hat (ungeplant) und von einem Nachbarhof öfter herüberkam.

Mein Kleiner ist jetzt 1 ½ Jahre alt und nach und nach haben sich Brustmuskulatur und vor allem die Muskeln im Gesicht ausgeprägt. Ich bekam hin und wieder Kommentare, dass da doch etwas Bulliges mit drinstecken müsse.

Letzten Endes habe ich deswegen einen DNA-Test machen lassen und folgendes Ergebnis bekommen:

50% Boxer, 25% AmStaff, 25% Englische Bulldogge.
Kein Labrador...

Das Problem ist, dass der AmStaff bei ihm mittlerweile relativ deutlich zu erkennen ist.

Vom Wesen her ist er ein absoluter Engel (aber das schreiben ja fast alle hier), kerngesund, bisher gut erzogen und eine echte Bereicherung für mein Leben geworden.

Ich versuche aktuell das Risiko zu minimieren, indem ich die Stadt meide, viele Menschen meide, viel Grundgehorsam mit dem Hund trainiere und generell sehr rücksichtsvoll gegenüber anderen Menschen bin.

Langfristig ist dies aber keine Lösung, da ich mir bewusst bin, dass früher oder später eine Beschlagnahmung und somit das TH droht.

Die aktuelle Berichterstattung macht es natürlich auch nicht gerade besser.

Ich habe wirklich nie einen Listenhund haben wollen und das auch nicht bei der Mutter/den Welpen erkennen können. Ich habe gar nicht gezielt eine bestimmte Rasse gesucht, sondern einfach geguckt welcher Hund sportlich und hübsch aussieht.

… Ich weiß, es war sehr dumm von mir, nicht bei einem seriösen Züchter gekauft zu haben, aber ich kann die Zeit nicht zurückdrehen.

Ich habe hier genug gelesen, um zu wissen, dass ich die legale Haltung in BY vergessen kann, aber ich bin bereit für meinen Fehler die Konsequenzen zu tragen und umzuziehen, obwohl ich hier meine Wurzeln habe.

Am liebsten würde ich nach RLP/NRW ziehen (da habe ich immerhin ein paar Kontakte), weiß aber, dass da nur Hunde aus TH/TSV genehmigt werden. Gibt es in den Bundesländern eine Regelung, wo ich eine Chance hätte, dass er nicht als Listenhund der 1. Kat. eingestuft würde (bspw. durch die :love:0%-Regelung, auf die ich immer wieder stoße, wenn auch wenig konkret)?

Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen kommen für mich leider in Frage.

In letzter Konsequenz bin ich auch bereit nach Österreich zu ziehen, auch wenn ich da sozial bei null anfangen würde.
 
  • 25. April 2024
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Hi Jacinto ... hast du hier schon mal geguckt?
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Letzten Endes habe ich deswegen einen DNA-Test machen lassen und folgendes Ergebnis bekommen:

50% Boxer, 25% AmStaff, 25% Englische Bulldogge.

Diese Tests sind Geldverschwendung. Zeig doch erst mal Bilder von deinem Hund bevor jetzt hier die Pferde scheu gemacht werden.
 
Hallo Jacinto, also ich kann schon mal für NRW sprechen dass du hier keine Chance hast. Die sind gerade auch dabei die ganzen OEB´s und Co. teils in §3 zu stecken, ich weiß von 2 Hunden bei denen das schon passiert ist.
 
Und außerdem ist es auch so dass in BY nur Amstaffmixe der F1 Generation gelistet sind- sofern man das denn belegen könnte. Ich denke Du hättest ganz gute Chancen bei einem Gutachter?

In NRW und RLP müsstest Du mit einem Listenhund halt einen WT machen, aber zuziehen darfst Du, mWn. Du darfst nur dort wohnhaft keinen Listenhund von privat erwerben. Zuzug ist im Gegensatz zu Bayern mWn kein Problem?
 
Und außerdem ist es auch so dass in BY nur Amstaffmixe der F1 Generation gelistet sind- sofern man das denn belegen könnte. Ich denke Du hättest ganz gute Chancen bei einem Gutachter?

In NRW und RLP müsstest Du mit einem Listenhund halt einen WT machen, aber zuziehen darfst Du, mWn. Du darfst nur dort wohnhaft keinen Listenhund von privat erwerben. Zuzug ist im Gegensatz zu Bayern mWn kein Problem?

Das dürfte dann aber meiner Logik nach nur klappen wenn im Bundesland aus dem man gezogen ist der Hund schon offiziell auch als Listenhund gemeldet war oder im listenfreien Land war. Wenn du also sagst dass du aus Bayern wegziehst mit einem Hund der dort nicht gehalten werden durfte, nicht aus dem Tierheim stammt also aus privat kam usw. Oder denk ich zuviel?
 
Ich dachte, ein Gutachter begutachtet "phänotypisch"? Da ist es doch egal, welche Generation der Hund ist, wenn der Hund nach Staff aussieht?
Oder bin ich da auf dem falschen Dampfer?

Oder ist vielleicht gemeint, dass von den Eltern ebenfalls ein Gentest gemacht wird, um nachzuweisen, dass der Labrador und der Boxer die Eltern sind?
Sind die Eltern in dem Fall denn noch greifbar?
 
Ich dachte, ein Gutachter begutachtet "phänotypisch"? Da ist es doch egal, welche Generation der Hund ist, wenn der Hund nach Staff aussieht?
Oder bin ich da auf dem falschen Dampfer?

Ich glaube, das ist nicht in jedem Bundesland gleich. In NRW ist es so, wie du sagst... in Bayern könnte der TE, wenn stimmt, was Crabat schreibt, sogar besser fahren!
 
in Bayern könnte der TE, wenn stimmt, was Crabat schreibt, sogar besser fahren!
In Bayern sind die Gutachter vergleichsweise frei in ihren Entscheidungen, glaube ich. Wenn man da mit so einem Gentest auftaucht, die Sachlage schildert und nur um Rückversicherung durch ein Gutachten bittet...
 
sind diese gentest wirklich nix wert? wollte auch einen machen lassen,weil ja fast selbes problem. geworben wird-anerkannt vor OA-Gerichten usw!? ich habe bald einen gutachtertermin um zu hören wie die lage ausschaut-er is erst 7monate-rassegutachten erst mit 15monate laut aussage.....
 
Danke erst mal für eure Antworten!

Bilder will ich aktuell erst mal nicht öffentlich einstellen, da ich Angst habe, dass mein Hund von einen der Gassigeher wiedererkannt werden könnte.

Er sieht aber wirklich ziemlich AmStaffig aus. Vom Wesen passt es auch ziemlich gut (liebt Zerrspiele und "Schütteln der Beute", überschwängliche Freude wenn Besuch kommt etc.).

Wie ist denn die Situation wenn ich proaktiv ein Gutachten erstellen lasse und das zu dem Schluss kommt, dass er ein Kat.1 Hund ist? Hat das direkte Konsequenzen oder meldet der Gutachter das erst mal nicht an die Stadt/Behörde, da es ja nur freiwillig von mir in Auftrag gegeben wurde?

Dann könnte ich das immerhin einmal prüfen lassen und dann immer noch weg ziehen, sofern nötig.

Und sollte das Gutachten negativ im Sinne AmStaff sein, kann ich dann beruhigt mein Leben fortführen oder muss ich immer Angst haben, dass das OA ein Gegengutachten erstellen lassen könnte?
 
für mich wäre das ein Schuldeingeständniss welches belegt das du der Meinung bis einen sogenannten Listenhund zu besitzen.
Für mich nicht. Mir leuchtet ein, dass man in einer Situation, wo man nachträglich Zweifel bekommt, sich Gewissheit verschaffen will.
 
wenn ein vereidigter Sachverständiger, wovon ich jetzt bei einem offiziellen Gutachter für Listenhunde ausgehe, einen Listenhundanteil feststellt, würde ich als Laie jetzt mal denken der wäre dazu verpflichtet das Ergebnis weiter zu leiten.
 
ok, danke. Hast du mal ein wenig mehr Erklärung für deine Aussage? ;)

edit: meine Vermutung kommt daher:

"Die Tätigkeit des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beruht auf dem Nachweis der besonderen Sachkunde nach staatlicher Prüfung und unterliegt

  • dem Verpflichtungsgesetz,
  • der Sachverständigenordnung der Industrie- und Handelskammer (IHK),
  • sowie den Bestimmungen der Zivil-, der Strafprozessordnung und des Strafgesetzbuches.


Der öffentlich bestellte und beeidigte Sachverständige arbeitet selbstständig, neutral und unabhängig, insbesondere unbeeinflusst von Vereinen und Verbänden.

Diese Voraussetzungen bieten Gewähr für ein Höchstmaß an Qualität und Neutralität der Arbeit des Sachverständigen.

Auch deshalb ist, im Gegensatz zu ähnlich lautenden Berufs- und Fachbezeichnungen, der Titel "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger" gesetzlich geschützt, seine missbräuchliche Verwendung ist strafbar."

Quelle
 
Was soll ich dazu sagen, da will ich mich nicht aus dem Fenster lehnen. Erstmal, wenn das Gutachten nicht angeordnet wurde, sondern privat in Auftrag gegeben, muss der Gutachter das Ergebnis auch nicht weiterleiten. Er könnte aber. Und nun ist es so dass es verschiedene Gutachter gibt, mit unterschiedlichen Einstellungen und Persönlichkeiten.
Sollte ein Gutachter ein Gutachten erstellen (und nicht augenzwinkernd sagen, dass er das lieber nicht macht ;) ), und es käme heraus dass er da einen Kat1 sieht, ist der TE aber ohnehin in der Situation handeln zu müssen. Denn auch wenn das Gutachten nicht weitergeleitet wird, es existiert. Also quasi eine ähnliche Situation als wenn man einen AmStaff mit Papieren hätte. Da gibts dann keine Zweifel und Entschuldigungen mehr von Seiten des TE und er muss im Sinne der Verantwortung handeln (Kat1 anmelden *wenn er es schafft*, umziehen, oder abgeben).

Sollte der Gutachter keinen Kat1 sehen, ist ein Gegengutachten allerdings nicht mehr zu befürchten. Dass eine Gemeinde einen vereidigten Gutachter anzweifelt kommt praktisch nicht vor.
 
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