Unverhofft ein Listenhund Kat.1 in BY

Hallo ihr Lieben!

Heute melde ich mich hier das erste Mal ohne VPN an :D

Ich habe gute Nachrichten!

Nachdem ich einige Wochen lang von einem Gutachter hingehalten und vertröstet wurde, habe ich nach einiger Recherche einen anderen guten gefunden.

Gestern wurde das Gutachten angefertigt und mein Hund ist offiziell kein Listenhund!
Ein Listenhund kann zwar nicht ausgeschlossen werden, aber nicht in einem Ausmaß, der die Einstufung als solches rechtfertigt :zustimm:

Ich bin super happy und erleichtert, das könnt ihr euch ja bestimmt vorstellen. Der Umzug ist jetzt erst mal vom Tisch :cool:


An dieser Stelle möchte ich euch für eure Tipps und Ratschläge danken! Ohne dieses Forum wäre es weitaus schwieriger gewesen, die nötigen Infos zu bekommen. Bei vielen Hundebesitzern mit denen ich so rede, sind noch sehr viel Unwissen und falsche Informationen unterwegs.

Also, vielen Dank und ich werde hier weiterhin reinschauen :)
 
  • 28. März 2024
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Hi Jacinto ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hallo ihr Lieben!

Heute melde ich mich hier das erste Mal ohne VPN an :D

Ich habe gute Nachrichten!

Nachdem ich einige Wochen lang von einem Gutachter hingehalten und vertröstet wurde, habe ich nach einiger Recherche einen anderen guten gefunden.

Gestern wurde das Gutachten angefertigt und mein Hund ist offiziell kein Listenhund!
Der AmStaff ist zwar laut Gutachten eindeutig vorhanden, aber nicht in einem Ausmaß, der die Einstufung als solches rechtfertigt :zustimm:

Ich bin super happy und erleichtert, das könnt ihr euch ja bestimmt vorstellen. Der Umzug ist jetzt erst mal vom Tisch :cool:


An dieser Stelle möchte ich euch für eure Tipps und Ratschläge danken! Ohne dieses Forum wäre es weitaus schwieriger gewesen, die nötigen Infos zu bekommen. Bei vielen Hundebesitzern mit denen ich so rede, sind noch sehr viel Unwissen und falsche Informationen unterwegs.

Also, vielen Dank und ich werde hier weiterhin reinschauen :)

Schön, dass alles gut ausgegangen ist :freudentanz:
 
Nicht nur reinschauen hier, auch posten, bitte und Biiiiiilder :)
 
Glückwunsch!
Ich freue mich für euch :)
 
Ich hab ja nicht wirklich das Auge für Kat1 Hunde, aber da (bei den Bildern) hätte ich niemals einen Amstaff vermutet

Schön, dass jetzt alles paletti ist
 
Ein sehr schöner Hund, erinnert mich irgendwie an meinen Booba. Herzlichen Glückwunsch zu dem guten Ausgang!
 
Ein Zwillingsbruder von Pepper :sarkasmus::sarkasmus:.
Nur das der mittlerweile eine "graue Schnauze" ist.
 
Hallo :)
Erst mal herzlichen Glückwunsch @Jacinto, dass das im positiven Sinne ausgegangen ist. Habe eben diesen Beitrag entdeckt, mich durchgelesen und muss auch sagen, du hast von Anfang an eine klasse Einstellung dazu gehabt. Umso schöner, dass das nun ein gutes Ende genommen hat! Das freut mich :).

Da mich das mit den Phänotypbestimmungen sehr interessiert, hätte ich noch rein interessehalber eine Frage (auch an alle anderen, die mir vielleicht was dazu sagen können) und möchte das mal zur Diskussion hier hinten an stellen. Du hast geschrieben:
Der AmStaff ist zwar laut Gutachten eindeutig vorhanden, aber nicht in einem Ausmaß, der die Einstufung als solches rechtfertigt

Wo war da jetzt für den Sachverständigen die Grenze bzgl. Ausmaß bzw. wie hat er die Nichteinstufung begründet? Hängt das mit der hier schon angesprochenen Regelung in Bayern zusammen, dass Kreuzung nur dann vorliegt, wenn ein Elterntier reinrassiger Staff war? Und wie wird das dann bei einer Begutachtung berücksichtigt, wenn keine Papiere vorhanden sind? Meines Wissens liegt (in den meisten BL) eine Kreuzung vor, wenn Merkmale der gelisteten Rassen (Kat 1) signifikant bzw. eindeutig hervortreten. Und es ist in den meisten BL auch völlig uninteressant, wann in der Ahnenreihe mal ein Listi mitgemischt hat (oder ob überhaupt)....es wird ausschließlich nach Phänotyp beurteilt und ab wann es eindeutig ist, oder eben nicht, hängt vom jeweiligen Begutachter ab...ist also letztendlich eine Ermessensentscheidung (man könnte auch sagen Willkür ;) ). Ich habe versucht zu recherchieren, ob es zu der "Eindeutigkeit" etwas vom Gesetzgeber gibt...in Form von Verwaltungsvorschriften, Anweisungen vom Ministerium etc., die eine Definition enthalten, aber: Fehlanzeige!

Ich würde jetzt z.B. annehmen, dass dein Hund bei uns in RLP höchstwahrscheinlich als Listenhundmix eingestuft worden wäre (wir haben keine Kategorien, nur einfache Liste mit Pit, Staff und Staffbull und alle Kreuzungen oder Hunde, die dem "Typ Pitbullterrier" entsprechen). Bei uns ist es auch völlig wurscht, in welcher Generation oder zu wieviel Prozent genetisch ein Listi mitgewirkt hat.
Nicht, weil dein Hund für mich Laie jetzt total nach Amstaff aussieht, aber weil er zu sehr in diese Richtung geht, so, dass man sich halt darüber streiten könnte. Boxer, Labbi oder auch Ridgeback würde ich z.B. auch nicht vehement verneinen. Aber genau das ist ja die Krux....fragt man 5 Menschen, bekommt man 5 verschiedene Einschätzungen...die einen sehen das, die anderen was anderes.

Deswegen versuche ich schon seit Jahren, diese Vorgehensweise nachzuvollziehen (um später mal diesen ganzen Hirnschiss und die gesetzgeberische Argumentation in einer Publikation ad absurdum zu führen) und frage mich, wie das mit der Eindeutigkeit/Signifikanz in der Praxis läuft, wenn es um Rassen geht, die teilweise einen Rassestandard haben und FCI/VDH anerkannt sind (Amstaff, Staffbull, Bullterrier) und um Rassen, die eben keinen haben bzw. nicht anerkannt sind (APBT, American Bulldog, OEB, "Amercian Bully" etc.) und in ihrem äußeren Erscheinungsbild variieren. Ich lande immer wieder bei dem Ergebnis, dass letztendlich (je nach BL) fast jeder Bollerkopf zum Listi gemacht werden kann, wenn die Behörden das wollen. Frei nach dem Motto: Sieht er so aus, kann er zum Listi amtlich abgestempelt werden. Weil die Phänotypbestimmung letztendlich eine Vermutungsäußerung einer Person ist, und andere Personen wieder zu anderen Feststellungen gelangen können und "Papiere", Gutachten von privaten Sachverständigen (also nicht nach LHundG amtlich anerkannte) sowie Gentests anerkannt werden können, aber nicht müssen. Was ja auf eine nicht vorhandene Rechtssicherheit der Halter hinausläuft, weil die eben in der Beweispflicht sind, aber i.d.R. nicht beweisen können, denn alles, was man vorlegen könnte, unter Umständen vom Amt nicht anerkannt wird.

Das würde grds. ja bedeuten, dass dein Hund nun mit diesem in Bayern anerkannten Gutachten ein Nichtlistenhund ist (oder Kat. 2?), aber durchaus plötzlich zum Listenhund mutieren könnte, wenn du wirklich mal irgendwann nach z.b. NRW oder RLP umziehen solltest...dort könnte es dann theoretisch sein, dass das bayerische Gutachten nicht anerkannt wird, eine Phänotypbestimmung läuft und der Begutachter dann eindeutig Amstaffbeteiligung sieht und schwupps...wars das.
Das finde ich ein absolutes No-Go für ein Land, welches sich Rechtsstaat nennt. In der Praxis wird das wohl weniger passieren, da sind meiner Erfahrung nach dann doch zu viele Tierärzte, Amtsveterinäre und sonst. Begutachter Anti-Rasselisten und eher pro Hund eingestellt, aber theoretisch könnte das nach meinem Wissensstand so passieren - wenn man auf Amtsmenschen trifft, die ihren gesetzlichen Auftrag der "Kampfhundeausrottung" (und das war und ist ja nach wie vor das eigentliche Ziel der Gesetze mit Rasselisten) zu ernst nehmen.

Ich finde das ja so sinnfrei und irre und bin schon oft über andere Hunde gestolpert, die für mich Laie genauso aussahen, wie mein Listi, aber dann doch als Nicht-Listi durchgingen. Da frage ich mich halt ernsthaft, was die Listen dann für einen Sinn haben bzw. wo diese magische Grenze der unwiderlegbaren Gefährlichkeit verläuft, die der Gesetzgeber ja aufgrund Rasse vermutet.
Zu meinem Listi (der leider schon gestorben ist:( ) Er wurde einst in NRW als Staff beschlagnahmt (als Staff, nicht Staffmix) und wurde in ein TH nach RLP verlegt (weil Exhalter versucht hat, ihn aus dem TH zu stehlen). Dort habe ich ihn legal übernommen. Irgendwann hab ich nur mal just for fun einen Gentest gemacht und dabei kam dann raus:
20 - 36% English Bulldog und Ital. Windspiel,10-19% Amstaff, Rottweiler und Deutsch Kurzhaar.
Phänotypisch hätte man sich m.E. darüber streiten können, ob American Bulldog oder Staff, denn ich habe auch mal einen Hund kennenlernen dürfen, der -insb. vom Kopf her- identisch aussah (für mich non-expert), jedoch amtlich abgesegnet als American Bulldog durchging. Dazu muss ich sagen, dass der Gentest nur FCI-Rassen geprüft hat und daher keine Aussage bzgl. American Bulldog hätte treffen können. Ich glaube mittlerweile, dass mein Listi eigentlich viel mehr ein Bulldog-Staff-Mix war, der das Pech hatte, von einer Person als Staff eingestuft zu werden und es genausogut auch hätte anders kommen können (je nach Begutachter). Wobei ich gar nicht weiß, ob bei meinem Hund damals eine richtige Phänotypbestimmung gelaufen ist. Ich weiß zwar nicht, wie das in NRW jetzt konkret abläuft, aber in RLP kann das Ordnungsamt sich Amtshilfe vom Veterinäramt oder der Polizeihundestaffel zur Einschätzung der Rassebeteiligung holen, muss es aber nicht.

Und ich weiß mittlerweile, dass die Amtsveterinäre in "Grenzfällen" da auch durchaus zugunsten Hund & Halter entscheiden, wenn eine individuelle Gefährlichkeit des Hundes ausgeschlossen werden kann und die Haltung an sich okay ist. Sie also in Fällen, wo beides sein und man sich streiten könnte, einen Staffmix eher als Bulldog- oder Boxermix durchgehen lassen, aber auch andersherum einen z.b. Bulldogmix zum Staffmix deklarieren, wenn das Drumherum der Haltung/oder der Mensch nicht so das Gelbe vom Ei sind.

Genauso ist mir bekannt, dass Ämter da auch sehr uneinheitlich die Gesetze vollziehen. Es gibt diese, die in jedem bulligen (oder braun gestromten) Hund einen Listenhund sehen und sehr aktiv und teilweise übermotiviert sind, die Gesetze umzusetzen, aber auch die, die - dem armen Hund und Halter zuliebe - "Papiere" anerkennen, die eigentlich keine sind oder einfach Scheuklappen aufsetzen und Listimixe "laufen lassen", nicht hinterfragen und nicht gezielt auf die Suche nach Sokas gehen, solange sie keine entsprechende "Kampfhundanzeige" vom Nachbar XY auf den Tisch bekommen, die sie dazu zwingt, tätig zu werden. Viele Faktoren spielen da mit rein: Unwissenheit, Unsicherheit, das stetige Erfordernis, bürgerfreundlich zu sein, Personalmangel, sprich: keine Zeit für das popelige LHundG, die Tatsache, dass auch Beamte tierlieb sind und die Gesetze doof finden usw. u.s.f.

Wenn es nicht so traurig wäre, könnte ich das sogar witzig finden, weil es nichts anderes bedeutet, als dass die Vollzugsbehörden selbst die fragwürdige Zielsetzung der "Rasselistengesetze" untergraben :D .

So kommt es z.B. auch immer wieder dazu, dass der eine Beamte einen American Bully als Nichtlistenhund anerkennt, weil er ihn in der Liste nicht findet, der andere eine Phänotypbestimmung durchführt, die dann überwiegend zu dem Schluss kommt, dass es sich um einen Staffmix handelt.

Das ist das, was ich in den letzten Jahren so recherchiert bzw. erfahren habe und finde es einfach nur wahnsinnig und frage mich, was dieser ****** soll...

Freue mich über eure Antworten dazu...vielleicht hat der ein oder andere ja noch Infos, die es für mich nachvollziehbarer machen :) .
 
Hallo :)
Erst mal herzlichen Glückwunsch @Jacinto, dass das im positiven Sinne ausgegangen ist. Habe eben diesen Beitrag entdeckt, mich durchgelesen und muss auch sagen, du hast von Anfang an eine klasse Einstellung dazu gehabt. Umso schöner, dass das nun ein gutes Ende genommen hat! Das freut mich :).

Da mich das mit den Phänotypbestimmungen sehr interessiert, hätte ich noch rein interessehalber eine Frage (auch an alle anderen, die mir vielleicht was dazu sagen können) und möchte das mal zur Diskussion hier hinten an stellen. Du hast geschrieben:


Wo war da jetzt für den Sachverständigen die Grenze bzgl. Ausmaß bzw. wie hat er die Nichteinstufung begründet? Hängt das mit der hier schon angesprochenen Regelung in Bayern zusammen, dass Kreuzung nur dann vorliegt, wenn ein Elterntier reinrassiger Staff war? Und wie wird das dann bei einer Begutachtung berücksichtigt, wenn keine Papiere vorhanden sind? Meines Wissens liegt (in den meisten BL) eine Kreuzung vor, wenn Merkmale der gelisteten Rassen (Kat 1) signifikant bzw. eindeutig hervortreten. Und es ist in den meisten BL auch völlig uninteressant, wann in der Ahnenreihe mal ein Listi mitgemischt hat (oder ob überhaupt)....es wird ausschließlich nach Phänotyp beurteilt und ab wann es eindeutig ist, oder eben nicht, hängt vom jeweiligen Begutachter ab...ist also letztendlich eine Ermessensentscheidung (man könnte auch sagen Willkür ;) ). Ich habe versucht zu recherchieren, ob es zu der "Eindeutigkeit" etwas vom Gesetzgeber gibt...in Form von Verwaltungsvorschriften, Anweisungen vom Ministerium etc., die eine Definition enthalten, aber: Fehlanzeige!

Ich würde jetzt z.B. annehmen, dass dein Hund bei uns in RLP höchstwahrscheinlich als Listenhundmix eingestuft worden wäre (wir haben keine Kategorien, nur einfache Liste mit Pit, Staff und Staffbull und alle Kreuzungen oder Hunde, die dem "Typ Pitbullterrier" entsprechen). Bei uns ist es auch völlig wurscht, in welcher Generation oder zu wieviel Prozent genetisch ein Listi mitgewirkt hat.
Nicht, weil dein Hund für mich Laie jetzt total nach Amstaff aussieht, aber weil er zu sehr in diese Richtung geht, so, dass man sich halt darüber streiten könnte. Boxer, Labbi oder auch Ridgeback würde ich z.B. auch nicht vehement verneinen. Aber genau das ist ja die Krux....fragt man 5 Menschen, bekommt man 5 verschiedene Einschätzungen...die einen sehen das, die anderen was anderes.

Deswegen versuche ich schon seit Jahren, diese Vorgehensweise nachzuvollziehen (um später mal diesen ganzen Hirnschiss und die gesetzgeberische Argumentation in einer Publikation ad absurdum zu führen) und frage mich, wie das mit der Eindeutigkeit/Signifikanz in der Praxis läuft, wenn es um Rassen geht, die teilweise einen Rassestandard haben und FCI/VDH anerkannt sind (Amstaff, Staffbull, Bullterrier) und um Rassen, die eben keinen haben bzw. nicht anerkannt sind (APBT, American Bulldog, OEB, "Amercian Bully" etc.) und in ihrem äußeren Erscheinungsbild variieren. Ich lande immer wieder bei dem Ergebnis, dass letztendlich (je nach BL) fast jeder Bollerkopf zum Listi gemacht werden kann, wenn die Behörden das wollen. Frei nach dem Motto: Sieht er so aus, kann er zum Listi amtlich abgestempelt werden. Weil die Phänotypbestimmung letztendlich eine Vermutungsäußerung einer Person ist, und andere Personen wieder zu anderen Feststellungen gelangen können und "Papiere", Gutachten von privaten Sachverständigen (also nicht nach LHundG amtlich anerkannte) sowie Gentests anerkannt werden können, aber nicht müssen. Was ja auf eine nicht vorhandene Rechtssicherheit der Halter hinausläuft, weil die eben in der Beweispflicht sind, aber i.d.R. nicht beweisen können, denn alles, was man vorlegen könnte, unter Umständen vom Amt nicht anerkannt wird.

Das würde grds. ja bedeuten, dass dein Hund nun mit diesem in Bayern anerkannten Gutachten ein Nichtlistenhund ist (oder Kat. 2?), aber durchaus plötzlich zum Listenhund mutieren könnte, wenn du wirklich mal irgendwann nach z.b. NRW oder RLP umziehen solltest...dort könnte es dann theoretisch sein, dass das bayerische Gutachten nicht anerkannt wird, eine Phänotypbestimmung läuft und der Begutachter dann eindeutig Amstaffbeteiligung sieht und schwupps...wars das.
Das finde ich ein absolutes No-Go für ein Land, welches sich Rechtsstaat nennt. In der Praxis wird das wohl weniger passieren, da sind meiner Erfahrung nach dann doch zu viele Tierärzte, Amtsveterinäre und sonst. Begutachter Anti-Rasselisten und eher pro Hund eingestellt, aber theoretisch könnte das nach meinem Wissensstand so passieren - wenn man auf Amtsmenschen trifft, die ihren gesetzlichen Auftrag der "Kampfhundeausrottung" (und das war und ist ja nach wie vor das eigentliche Ziel der Gesetze mit Rasselisten) zu ernst nehmen.

Ich finde das ja so sinnfrei und irre und bin schon oft über andere Hunde gestolpert, die für mich Laie genauso aussahen, wie mein Listi, aber dann doch als Nicht-Listi durchgingen. Da frage ich mich halt ernsthaft, was die Listen dann für einen Sinn haben bzw. wo diese magische Grenze der unwiderlegbaren Gefährlichkeit verläuft, die der Gesetzgeber ja aufgrund Rasse vermutet.
Zu meinem Listi (der leider schon gestorben ist:( ) Er wurde einst in NRW als Staff beschlagnahmt (als Staff, nicht Staffmix) und wurde in ein TH nach RLP verlegt (weil Exhalter versucht hat, ihn aus dem TH zu stehlen). Dort habe ich ihn legal übernommen. Irgendwann hab ich nur mal just for fun einen Gentest gemacht und dabei kam dann raus:
20 - 36% English Bulldog und Ital. Windspiel,10-19% Amstaff, Rottweiler und Deutsch Kurzhaar.
Phänotypisch hätte man sich m.E. darüber streiten können, ob American Bulldog oder Staff, denn ich habe auch mal einen Hund kennenlernen dürfen, der -insb. vom Kopf her- identisch aussah (für mich non-expert), jedoch amtlich abgesegnet als American Bulldog durchging. Dazu muss ich sagen, dass der Gentest nur FCI-Rassen geprüft hat und daher keine Aussage bzgl. American Bulldog hätte treffen können. Ich glaube mittlerweile, dass mein Listi eigentlich viel mehr ein Bulldog-Staff-Mix war, der das Pech hatte, von einer Person als Staff eingestuft zu werden und es genausogut auch hätte anders kommen können (je nach Begutachter). Wobei ich gar nicht weiß, ob bei meinem Hund damals eine richtige Phänotypbestimmung gelaufen ist. Ich weiß zwar nicht, wie das in NRW jetzt konkret abläuft, aber in RLP kann das Ordnungsamt sich Amtshilfe vom Veterinäramt oder der Polizeihundestaffel zur Einschätzung der Rassebeteiligung holen, muss es aber nicht.

Und ich weiß mittlerweile, dass die Amtsveterinäre in "Grenzfällen" da auch durchaus zugunsten Hund & Halter entscheiden, wenn eine individuelle Gefährlichkeit des Hundes ausgeschlossen werden kann und die Haltung an sich okay ist. Sie also in Fällen, wo beides sein und man sich streiten könnte, einen Staffmix eher als Bulldog- oder Boxermix durchgehen lassen, aber auch andersherum einen z.b. Bulldogmix zum Staffmix deklarieren, wenn das Drumherum der Haltung/oder der Mensch nicht so das Gelbe vom Ei sind.

Genauso ist mir bekannt, dass Ämter da auch sehr uneinheitlich die Gesetze vollziehen. Es gibt diese, die in jedem bulligen (oder braun gestromten) Hund einen Listenhund sehen und sehr aktiv und teilweise übermotiviert sind, die Gesetze umzusetzen, aber auch die, die - dem armen Hund und Halter zuliebe - "Papiere" anerkennen, die eigentlich keine sind oder einfach Scheuklappen aufsetzen und Listimixe "laufen lassen", nicht hinterfragen und nicht gezielt auf die Suche nach Sokas gehen, solange sie keine entsprechende "Kampfhundanzeige" vom Nachbar XY auf den Tisch bekommen, die sie dazu zwingt, tätig zu werden. Viele Faktoren spielen da mit rein: Unwissenheit, Unsicherheit, das stetige Erfordernis, bürgerfreundlich zu sein, Personalmangel, sprich: keine Zeit für das popelige LHundG, die Tatsache, dass auch Beamte tierlieb sind und die Gesetze doof finden usw. u.s.f.

Wenn es nicht so traurig wäre, könnte ich das sogar witzig finden, weil es nichts anderes bedeutet, als dass die Vollzugsbehörden selbst die fragwürdige Zielsetzung der "Rasselistengesetze" untergraben :D .

So kommt es z.B. auch immer wieder dazu, dass der eine Beamte einen American Bully als Nichtlistenhund anerkennt, weil er ihn in der Liste nicht findet, der andere eine Phänotypbestimmung durchführt, die dann überwiegend zu dem Schluss kommt, dass es sich um einen Staffmix handelt.

Das ist das, was ich in den letzten Jahren so recherchiert bzw. erfahren habe und finde es einfach nur wahnsinnig und frage mich, was dieser ****** soll...

Freue mich über eure Antworten dazu...vielleicht hat der ein oder andere ja noch Infos, die es für mich nachvollziehbarer machen :) .


Wow, das war viel Text! :D

Also, ich habe vor dem Gutachtertermin auch versucht entsprechende Leitfäden / Gesetze / Reglements für die Einstufung zu finden. Ebenfalls ziemlich erfolglos.
Was die F1 Generation angeht, habe ich aber zumindest hier im Forum eine konkrete Aussage gefunden:

Folgendes habe ich gerade per Mail erhalten, nach meiner Anfrage in wie fern Mischlinge unter die bayerische Kampfhundeverordnung fallen:

Ihr ZeichenIhre Nachricht vom Bitte bei Antwort angebenUnser Zeichen Telefon/Fax, Name(089) 2192- Zimmer-Nr. München
14.10.2002 IC2-2116.4-5 2227/12736 2029 03.12.2002
Herr Schmid

Vollzug des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG); Kampfhundeverordnung

Sehr geehrte Frau Janke,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 14. Oktober 2002 mit welcher Sie angefragt haben, inwieweit die Regelungen der bayer. Kampfhundeverordnung auch für Mischlinge anwendbar sind. Hierzu können wir Ihnen im Einvernehmen mit dem Bayer. Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz Folgendes mitteilen:

Grundsätzlich gelten die Vorschriften der bayer. Kampfhundeverordnung auch für Kreuzungen der dort angeführten Hunde untereinander sowie mit Hunden anderer Rassen.

In der Praxis treten oft Schwierigkeiten bei der Feststellung der Rassezugehörigkeit auf, wenn die Elterntiere nicht bekannt sind und kein Abstammungsnachweis o.ä. vorgelegt werden kann.
Rassenzuordnungen eines Hundes alleine aufgrund des Phänotyps (Erscheinungsbild) sind nicht immer eindeutig möglich, so dass in Zweifelsfällen ein Hund nur dann einer Rasse zugeordnet werden kann, wenn im Rahmen einer Rassebestimmung drei Zuordnungskriterien (Phänotyp, Wesen, Bewegungsablauf) gleichzeitig erfüllt sind. Dies kann nur durch ein Sachverständigengutachten festgestellt werden.

Wenn die Elterntiere von Mischlingen bekannt sind, gelten die Nachkommen bis zur sog. “F1-Generation“ als solche Kreuzungen und werden von der bayer. Kampfhundeverordnung erfasst.
Dies bedeutet, dass nur direkte Nachkommen einer Kreuzung zwischen einem reinrassigen “Kampfhund“ (Kategorie I und II der Verordnung) mit einer anderen, also nicht in der Kampfhundeverordnung erfassten Rasse unter die Vorschriften der bayer. Kampfhundeverordnung fallen. Der Nachkomme des so gezeugten Hundes mit einem nicht in der Verordnung erfassten Hund fällt bereits nicht mehr unter die Verordnung.

In ihrem Fall kommt es also darauf an, ob die Elterntiere ihres Goldenredriever-Rottweiler- Mischlings bekannt sind.
Mit freundlichen Grüßen

Schirmeyer
Ministerialrat

Das hat mir der Gutachter auch so bestätigt.

Im Zweifelsfall würde ich einfach einen der Gutachter zu dem Ablauf befragen.

Natürlich gibt es bei phänotypischen Gutachten auch einen gewissen Ermessens- und Interpretationsspielraum und genau deswegen ist es ja so wichtig, dass man sich selber darum kümmert, bevor man mit dem Rücken an der Wand steht und keine Optionen mehr hat.

Und ja, wenn ich mit dem Hund in ein anderes Bundesland umziehe, wird das bay. Gutachten höchstwahrscheinlich nicht anerkannt.
Daher gilt: vorher ein neues Gutachten von einen anerkannten und öffentlich bestellten Gutachter des entsprechenden Bundeslandes anfertigen lassen und erst danach umziehen, wenn man auf der sicheren Seite ist. Alles andere wäre mir persönlich zu riskant.
 
Ja...viel Text ist bei mir normal :D Sorry

Danke dir für deine Antwort. Das mit Bayern speichere ich mir direkt mal ab. Es ist so wahnsinnig, was in der BRD diesbezüglich abläuft...

Die Befragung von Gutachtern (bzw. bei mir Vetamt) habe ich quasi schon gemacht und das ist ja das Ding...die gucken, stellen Vermutungen an nach Phänotyp, Bewegungsbild, Wesen und kommen dann zu einem Ergebnis, was bei einer anderen Begutachtung durch ein anderes Vetamt/Gutachter jedoch auch wieder anders ausfallen könnte.

Es läuft also immer wieder darauf hinaus, dass man -wenn man als Halter eines irgendwie in Richtung Liste gearteten Hundes in den Fokus vom Amt gerät - völlig hilflos abwarten muss, was einzelne Personen (OA/Vetamt/Gutachter) in dem Hund zu sehen meinen...entweder hat man dann Glück, oder Pech. Wer also einen Mischling hat und schon phänotypisch geprüft wurde und einen Nichtlistenhund deklariert bekommen hat, läuft trotzdem weiter mit einem Risiko rum, wenn er den Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Amtes verlässt, wieder in den Fokus zu geraten und bei erneuer Überprüfung plötzlich einen Listenhund zu haben. Und wo das Vetamt mir schon bestätigt hat, dass die Rassezuordnung, die ja sowieso nie zu 100% stattfinden kann, enorm schwierig ist (für die Fachleute!!!) heißt es auf der anderen Seite vom Gesetzgeber bzw. der Rechtsprechung, dass man vom Halter zu erwarten hat, dass er in einem Hund sofort erkennt, dass es sich um einen Listenhund handelt (habe ich letztens erst gelesen in einem Urteil bzgl. illegaler Haltung eines Staffmixes, der als "Alaunt Bull" gekauft wurde, da wurde dann nämlich gesagt, dass der Halter das hätte sehen und erkennen müssen, dass es sich um keine richtige Rasse, sondern um einen Staffmix handelt).

Und genau das geht für mich alles gar nicht...dieses schwammige Glück oder Pech und keinerlei Rechtssicherheit. Keine gerade Linie und nur Chaos...und das dann in einem Land, in dem alles durchbürokratisiert ist. :sauer:
 
Na gut, hier ein paar Bilder :D



Toller Hund!

Ich hätte jetzt auch pauschal gesagt es ist ein Staffmix! Der Kopf zeigt viel von einem Staff und die Farbführung des Fells auf der Brust.

Trotzdem Herzlichen Glückwunsch :dafuer:
 
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