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Die 1er wären ja wohl das geringste Problem. Sicher nicht aus züchterischer oder Liebhabersicht, aber dass es sie de facto in Bayern nicht legal gibt finde ich hinnehmbar.
Was wirklich passieren sollte ist eine vernünftige Aufklärung der Beamten, die die LHVO durchsetzen sollen, den WT durch eine BH zu ersetzen, die gesetzlichen Vorschriften auch wirklich durchzusetzen um die illegale Haltung zu unterbinden und den Kategorie-Unsinn sein zu lassen.
Aber das lässt sich größtenteils nicht mit ner neuen VO regeln.
Die 1er wären ja wohl das geringste Problem. Sicher nicht aus züchterischer oder Liebhabersicht, aber dass es sie de facto in Bayern nicht legal gibt finde ich hinnehmbar.
Was wirklich passieren sollte ist eine vernünftige Aufklärung der Beamten, die die LHVO durchsetzen sollen, den WT durch eine BH zu ersetzen, die gesetzlichen Vorschriften auch wirklich durchzusetzen um die illegale Haltung zu unterbinden und den Kategorie-Unsinn sein zu lassen.
Aber das lässt sich größtenteils nicht mit ner neuen VO regeln.
Was findest dabei bitte hinnehmbar??
Ich find es nicht hinnehmbar dass es arme Hunde gibt die in Bayern im Tierheim verrotten nur weil sie der Liste 1 angehören.
Ganz einfach gesagt: die landen dort, weil sie illegal gehalten wurden - meist. Eben aus Beschlagnahmung u.ä. Wenn die bestehenden Kat1-Regelungen konsequenter durchgezogen werden, werden Kat1 über kurz oder lang in Bayern "ausgerottet". Das spielt zwar den Absichten der Politik in die Karten, aber wo es keine Kat1 mehr gibt, können sie auch nicht ins TH. Die bestehenden müssten an TSV außerhalb Bayerns abgegeben werden. So wäre es zwar letztlich auch nicht "fair" - ich halte auch nichts von rassespezifischer Gefährlichkeit - aber besser, als Hundehaltung zu erlauben und mit (teils willkürlichen) Auflagen zu belegen.
Ich meine, die Zahl der Kat1 in TH hält sich im Vergleich ohnehin in Grenzen. Tosa Inu ist ein Exot, einen gescheiten Pit bekommst Du auch kaum, für den Staff und Staffbull ist es halt schade Aber ohne Kat 2 wären weniger Rottis usw. im TH
Ganz einfach gesagt: die landen dort, weil sie illegal gehalten wurden - meist. Eben aus Beschlagnahmung u.ä. Wenn die bestehenden Kat1-Regelungen konsequenter durchgezogen werden, werden Kat1 über kurz oder lang in Bayern "ausgerottet". Das spielt zwar den Absichten der Politik in die Karten, aber wo es keine Kat1 mehr gibt, können sie auch nicht ins TH. Die bestehenden müssten an TSV außerhalb Bayerns abgegeben werden. So wäre es zwar letztlich auch nicht "fair" - ich halte auch nichts von rassespezifischer Gefährlichkeit - aber besser, als Hundehaltung zu erlauben und mit (teils willkürlichen) Auflagen zu belegen. Und da man sich gegen die Verwaltungsbestimmungen nicht beschweren kann ist immer der Weg über die Verwaltungsgerichte nötig, die grade mit Hartz-IV-Klagen zugesch.issen werden und ewig zur Bearbeitung brauchen - mal ganz abgesehen von den üblichen Fristen in einem Klageverfahren. Und während der Klage bleiben die erlassenen Auflagen gültig, da sie zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit sofort vollziehbar sind
Ich meine, die Zahl der Kat1 in TH hält sich im Vergleich ohnehin in Grenzen. Tosa Inu ist ein Exot, einen gescheiten Pit bekommst Du auch kaum, für den Staff und Staffbull ist es halt schade Aber ohne Kat 2 wären weniger Rottis usw. im TH
Es gibt sie aber nun mal und sie werden auch nicht komplett gestrichen, also ist die Argumentation sinnlos.also entschuldige bitte würde es diese dämlichen gesetze ohne jegliche grundlagen nicht geben dann würden sie überhaupt nicht beschlagnahmt werden und müssten auch nicht "ausgerottet" werden.
Auch die willkürlichen (sind sie natürlich offiziell nicht) Auflagen gibt es dank §18LStVG, denn grundsätzlich darf eine Gemeinde einfach mal ne ganze Menge vorschreiben, was sie für sinnvoll hält. Hier hat der Staat die Verantwortung an die Gemeinden weitergegeben, wo sich niemand den Schuh anziehen will, für einen evtl. Beißunfall verantwortlich zu sein - und oft auch weder das Hunde- noch das Rechtswissen vorhanden ist, um den Job ordentlich zu erfüllen. Allerdings sieht das bayrische Gesetz nur den Klageweg vor - unter vorläufiger Vollziehbarkeit der angeordneten Maßnahmen. Hier ist in meinen Augen Aufklärung und eine Vereinfachung der Verordnung für Kat2 sinnvoller, denn im Moment lassen sich viele HH noch von den Kosten abschrecken oder erkennen das einfach als gegeben an. Eine Zusammenlegung der Kategorien würde sicherlich mit Einschränkung einhergehen, die zwischen den aktuellen Kat1 und Kat2-Auflagen liegen. Und das ist in meinen Augen nicht erstrebenswert.Ich habe auch nicht geschrieben dass man die Haltung erlauben soll und mit willkürlichen auflagen belegen soll sondern lediglich dass ich mir wünsche dass es eine gesetzesänderung gibt zugunsten der kat 1 deren Haltung genauso erlaubt werden sollte wie der der kat 2. wenn schon diese unsinnige Liste nicht abgeschafft wird dann doch wohl wenigstens dieser kategorie schmarrn.
Also auch wenn es natürlich sehr pragmatisch ist und hier sicher auch nicht auf Gegenliebe stößt - das wäre durchaus eine Alternative, die sinnvoll wäre. Gäbe halt keine Hunde mit Maulkorb- und Leinenzwang mehr, keine Zwangskastrationen, keine ausgesetzten oder abgegebenen aus Kostengründen oder wegen dem Gegenwind der Gesellschaft. Und die Länder müssten rechtfertigen, wie es ohne Kampfhunde immer noch so viele Beißunfälle gibt. Halt blöd für diejenigen, die unbedingt "so einen" Hund wollen, weil es ihnen halt so gefällt - aber ist auch nicht mein ZielAber wobei man könnte deinen vorschlag doch ausbauen.. rotten wir doch gleich die kat 2 auch noch aus in bayern dann sind auch keine rottis mehr im th sorry aber solch einen schwachsinn hab ich wirklich noch nie gehört.
Haste brav die TS-Sprüchlein auswendig gelernt. Eine Verbesserung für viele ist vielleicht auch manchmal eine Verschlechterung für wenige wert - immer eine blöde Entscheidung, zugegeben. Hättest Du die Flugzeuge am 11.9. abgeschossen? Wären ca. 400 Tote, die auf Deine Kappe gingen, aber 5000 Überlebende im WTC.vielleicht sind es nicht unmengen kat 1 in den bayerischen tierheimen aber ich finde jeder hund der aufgrund dieses schwachsinns leiden muss ist einer zu viel
Kannst gerne mal vorbeikommen und in die Augen eines Kat1 im Tierheim schauen dessen leben grade mal begonnen hat und wenn nicht viel viel glück dazukommt auch im th enden wird. aber mach ja nix sind ja nicht viele
*gähn* Wenn es solche Hunde nicht mehr gibt, müssen sie weder im TH noch bei Dir leiden Darum ging es - nicht um die kleine Welt eines einzelnen HH. Aber anscheinend sind sie ja immerhin erstmal im TH/Gnadenhof gelandet. Vielleicht ja auch aus Gründen, die nix mit ihrer Rasse zu tun hatten - weiß ich nicht. Aber kriegst trotzdem ein Bienchen für die RettungAlso ich für meinen Teil bin froh, dass ich hier in NRW relativ problemlos Liste-1-Hunde mit "willkürlichen Auflagen belegt" halten darf und so 2 dieser armen Nasen aus dem TH/vom Gnadenhof retten und wundervolle Jahre mit ihnen verbringen durfte/darf. Oder wären sie besser im TH gestorben als unter gewissen Auflagen in einem Zuhause leben zu müssen?
Jo, und woher kommt Dein TH-Nachschub? Vom Züchter dann ja wohl nicht mehr - also brauchen wir dringend Vermehrer?! Sonst rotten wir sie ja wieder aus. Die Logik erschließt sich mir nicht ganzDie Argumentation erschließt sich mir überhaupt nicht, zumal es ja auch den Mittelweg gibt zwischen "Haltung komplett erlauben und frei geben (auch von Züchtern/Vermehrern)" und "Haltung komplett verbieten", nämlich z.B. Haltung nur dann erlauben, wenn die Tiere aus dem TH aufgenommen werden.
Es gibt sie aber nun mal und sie werden auch nicht komplett gestrichen, also ist die Argumentation sinnlos.also entschuldige bitte würde es diese dämlichen gesetze ohne jegliche grundlagen nicht geben dann würden sie überhaupt nicht beschlagnahmt werden und müssten auch nicht "ausgerottet" werden.
Solange es unter HH Menschen wie dich gibt, erschwert es die Argumentation "normaler Hund" Würdest du genauso reden, wenn deine Lieblingsautomarke verboten werden würde, weil damit mal irgend ein Raser ein Kind überfahren hat?
Auch die willkürlichen (sind sie natürlich offiziell nicht) Auflagen gibt es dank §18LStVG, denn grundsätzlich darf eine Gemeinde einfach mal ne ganze Menge vorschreiben, was sie für sinnvoll hält. Hier hat der Staat die Verantwortung an die Gemeinden weitergegeben, wo sich niemand den Schuh anziehen will, für einen evtl. Beißunfall verantwortlich zu sein - und oft auch weder das Hunde- noch das Rechtswissen vorhanden ist, um den Job ordentlich zu erfüllen. Allerdings sieht das bayrische Gesetz nur den Klageweg vor - unter vorläufiger Vollziehbarkeit der angeordneten Maßnahmen. Hier ist in meinen Augen Aufklärung und eine Vereinfachung der Verordnung für Kat2 sinnvoller, denn im Moment lassen sich viele HH noch von den Kosten abschrecken oder erkennen das einfach als gegeben an. Eine Zusammenlegung der Kategorien würde sicherlich mit Einschränkung einhergehen, die zwischen den aktuellen Kat1 und Kat2-Auflagen liegen. Und das ist in meinen Augen nicht erstrebenswert.Ich habe auch nicht geschrieben dass man die Haltung erlauben soll und mit willkürlichen auflagen belegen soll sondern lediglich dass ich mir wünsche dass es eine gesetzesänderung gibt zugunsten der kat 1 deren Haltung genauso erlaubt werden sollte wie der der kat 2. wenn schon diese unsinnige Liste nicht abgeschafft wird dann doch wohl wenigstens dieser kategorie schmarrn.
Du schreibst in deinen Halbwissen absoluten Schmarrn! Auch die Gemeinden haben sich an die Ausführungen des Gesetzes in Bayern zu halten. Dies sieht NUR Auflagen vor, wenn dies im Verhalten des Hundes begründet ist. Übrigens auch bei allen anderen Rassen.
Ich gebe dir aber Recht, das viele Städte und Gemeinden versuchen grundlos Auflagen zu erteilen. Sie verlieren regelmäßig vor Gericht.
Also auch wenn es natürlich sehr pragmatisch ist und hier sicher auch nicht auf Gegenliebe stößt - das wäre durchaus eine Alternative, die sinnvoll wäre. Gäbe halt keine Hunde mit Maulkorb- und Leinenzwang mehr, keine Zwangskastrationen, keine ausgesetzten oder abgegebenen aus Kostengründen oder wegen dem Gegenwind der Gesellschaft. Und die Länder müssten rechtfertigen, wie es ohne Kampfhunde immer noch so viele Beißunfälle gibt. Halt blöd für diejenigen, die unbedingt "so einen" Hund wollen, weil es ihnen halt so gefällt - aber ist auch nicht mein Ziel
Das selbe wäre erreichbar ohne unschuldige Hundeopfer, wenn solche Gesetzte wieder gestrichen werden. Ist übrigens auch schon passiert. z.B. in Holland oder auch in der BRD bzl. unerl. Haltung eines Kampfhundes § 143
Haste brav die TS-Sprüchlein auswendig gelernt. Eine Verbesserung für viele ist vielleicht auch manchmal eine Verschlechterung für wenige wert - immer eine blöde Entscheidung, zugegeben. Hättest Du die Flugzeuge am 11.9. abgeschossen? Wären ca. 400 Tote, die auf Deine Kappe gingen, aber 5000 Überlebende im WTC.
Blöde Vergleiche ziehen und armselig daher reden könnte ich jetzt auch...ich lasse es lieber - dein Niveau
*gähn* Wenn es solche Hunde nicht mehr gibt, müssen sie weder im TH noch bei Dir leiden Darum ging es - nicht um die kleine Welt eines einzelnen HH. Aber anscheinend sind sie ja immerhin erstmal im TH/Gnadenhof gelandet. Vielleicht ja auch aus Gründen, die nix mit ihrer Rasse zu tun hatten - weiß ich nicht. Aber kriegst trotzdem ein Bienchen für die RettungAlso ich für meinen Teil bin froh, dass ich hier in NRW relativ problemlos Liste-1-Hunde mit "willkürlichen Auflagen belegt" halten darf und so 2 dieser armen Nasen aus dem TH/vom Gnadenhof retten und wundervolle Jahre mit ihnen verbringen durfte/darf. Oder wären sie besser im TH gestorben als unter gewissen Auflagen in einem Zuhause leben zu müssen?
Kannst du auch noch anders, als Menschen anzugreifen und zu beleidigen, deren Haltung du nicht kennst? Wer bist du, das Du dir erlaubst zu schreiben, die Tiere würden bei Natalie leiden oder gar darüber zu richten, was das Beste sei.
Jo, und woher kommt Dein TH-Nachschub? Vom Züchter dann ja wohl nicht mehr - also brauchen wir dringend Vermehrer?! Sonst rotten wir sie ja wieder aus. Die Logik erschließt sich mir nicht ganzDie Argumentation erschließt sich mir überhaupt nicht, zumal es ja auch den Mittelweg gibt zwischen "Haltung komplett erlauben und frei geben (auch von Züchtern/Vermehrern)" und "Haltung komplett verbieten", nämlich z.B. Haltung nur dann erlauben, wenn die Tiere aus dem TH aufgenommen werden.
Richtig, es wird sie immer geben, und deswegen werden sie in 20 oder was-weiss-ich wie vielen Jahren auch wieder nach Deutschland kommen, wenn der Rassenwahn vorbei ist. Die Bullis aus England, Pits (hoffentlich) aus den USA und alle sowieso ausm OstenSolange es unter HH Menschen wie dich gibt, erschwert es die Argumentation "normaler Hund" Würdest du genauso reden, wenn deine Lieblingsautomarke verboten werden würde, weil damit mal irgend ein Raser ein Kind überfahren hat?
Die Argumentation für die LHVs werden allerdings ganz anders geführt als von mir. Ich bin auch gegen eine Liste, egal mit welchen Hunden. Wir hatten uns hier nur ursprünglich über eine Priorisierung unterhalten - und da bin ich nach wie vor der Meinung, dass eine Abschaffung der Kat2 wichtiger ist als Erleichterungen bei Kat1. Ich hatte aber auch nicht erwartet, dass ein Pit-Züchter da nun "Juhu" schreit. Und wieviel Spaß macht denn das Lieblingsauto, wenn man nur 30 fahren darf und der TÜV das 8-fache kostet? Und wenn man sich jede Fahrt gerichtlich erstreiten muss?
Du schreibst in deinen Halbwissen absoluten Schmarrn! Auch die Gemeinden haben sich an die Ausführungen des Gesetzes in Bayern zu halten. Dies sieht NUR Auflagen vor, wenn dies im Verhalten des Hundes begründet ist. Übrigens auch bei allen anderen Rassen.
Ich gebe dir aber Recht, das viele Städte und Gemeinden versuchen grundlos Auflagen zu erteilen. Sie verlieren regelmäßig vor Gericht.
Eben, sie TUN es, obwohl es das Gesetz nicht vorsieht, weil das Gesetz eben so gut wie nix konkretes vorsieht aber grundsätzlich fast alles ermöglicht. Dass sie verlieren ist ja gut und schön, aber nicht jeder kann sich das Verfahren leisten bzw. lässt eine Klage sein. Die anderen warten eben Monate und Jahre auf eine Entscheidung. Wirklich sinnvoll, sowas beizubehalten und auf die Kat1-er auszuweiten, nur um eben nen Kat 1 haben zu dürfen
Das selbe wäre erreichbar ohne unschuldige Hundeopfer, wenn solche Gesetzte wieder gestrichen werden. Ist übrigens auch schon passiert. z.B. in Holland oder auch in der BRD bzl. unerl. Haltung eines Kampfhundes § 143
Und wie hoch schätzt Du die Chance ein, dass das 2012 im tollen Königreich (und das von nem Franken ) und Freistaat passiert? Klar wäre es super aber träumen kannste nachts.
Hunde wird es immer geben, länger als Menschen da bin ich sicher - auch wenn der ein oder andere wie du deren teilweise Ausrottung propagiert.
Ein offenes Europa, Zu und Wegzug von Menschen wird weiter Hunde ins "Königreich Bayern" bringen
Dann wären wir hier ja soweit fertig Viel Spaß mit DEINEN Rechten - ich sehe, Du hast mich nicht so ganz verstanden. Wird die neue Verordnung aber auch nicht beeinflussen - aus dem Maximilaneum wird ähnlicher Unsinn kommen wie bisher auch.Und weil du das so siehst soll ich auf meine Rechte als freier Bürger verzichten? Träume weiter...
Sie sind ja jetzt schon weitestgehend ausgerottet, und andere Länder haben doch auch jetzt schon Verordnungen, die auf die 3-5 "üblichen Verdächtigen" beschränkt sind. Beim Bullterrier wäre es evtl kritisch, da er ja sonst meist drauf steht und Bayern ihn bei ner Kat2-Abschaffung wohl kaum streichen wollen würde Und wie sehr willst Du denn die Bürger noch einschüchtern? Die rennen doch jetzt schon, wenn sie ne Rübennase sehenSolange es die Hunde mit Auflagen gibt, ist der Staat aber auch gezwungen sich mit denen auseinander zusetzten. In dem Moment, wo sie bereits ausgerottet wären, würde ja eine Abschaffung der Listen gar nicht mehr von Nöten sein- das Ziel wäre erreicht und sie würden sich damit rühmen, evtl *noch schlimmer*, würden andere Bundesländer versuchen nachzuziehen und Bayern in der Verordnung nacheifern. Die Bürger wären soweit eingeschüchtert, bzw (die die immer gg Listis waren) bestätigt, das sich, falls die Listen dann doch noch fallen würden, ganz sicher so schnell keine mehr aus dem Ausland nachrücken würden. Aus Deutschland, wenn es hier so weiter geht, rücken in 20, 30 Jahren sicher keine mehr nach...
Hab ich ja gesagt, dass sowas u.a. den Gegnern in die Karten spielt. Allerdings auch den real vorhandenen Kat2-Hunden und HH. Eine Kat1-Lockerung würde in erster Linie noch nicht vorhandene Hunde betreffen.Genauso wie eine Abschaffung der Kat 1, Deiner Meinung nach, die Interessen der Züchter und Rasseliebhaber befriedigt, befriedigt Deine Version von Listenhund- Liebe, in erster Linie die Politiker und Gegner.
Auch hier: hab ich ja gesagt - "ich will, ich will, ich will aber nen Pit". Ja, es ist blöd für die Betroffenen - aber durch Bestehenbleiben der Kat1-Regelung kommen eben keine neuen Hunde dazu. Die bessere Lösung wäre natürlich eine komplette Abschaffung der Liste. Oder gern auch Abschaffung von Kat2 UND Lockerung bei Kat1. Aber hoffentlich keine Verschmelzung der beiden Kategorien.Natürlich singen hauptsächlich die Betroffenen ein Klagelied, das gilt hier in dem Fred für die (ehemaligen oder Möchtegern-) Halter der Kat 1, das gilt aber auch für die Kat 2- Halter. Kat 2 Halter zu sein ist sicher sehr nervig und bringt nicht nur Freude für Hunde und Halter...aber es ist weiß Gott erträglicher als die Auflagen eines Kat1 Hundes (wenn man denn einen halten dürfte), oder auch erträglicher als die Tatsache "seine" geliebte Rasse, seine Passion komplett aufgeben zu müssen.
Aber vielleicht müssen manche das erlebt haben, den Verlust selbst gefühlt haben um zu verstehen...
Ich weiß nicht, ob es an Deinen geistigen Fähigkeiten, am mangelnden Willen oder meiner undeutlichen Ausdrucksweise liegt - aber anscheinend kommt die Kernaussage bei Dir nicht an...lol, ich sehe schon die Schlagzeilen der B..d:
Bayern frei von Yankeeterriern (was tun wir nur mit den vielen Besuchs1ern?), dann Bayern frei von Kampfis (jeder Kategorie)
Bayern frei von großen Hunden (na ich schätze mal wird 50 Jähre dauern, weil ja DSH dabei ist)
und dann verbieten sie euch auch die "Kleinen"
Das ist schön, dass Deine Hunde da nicht betroffen waren - aber ich hab auch nicht über Deinen speziellen Fall gesprochen. Ich weiß auch nicht, wie man in NRW gegen unrechtmäßige Entscheidungen vorgehen kann - betrifft mich auch nicht. Ich sag es aber auch für Dich nochmal: es kommt nun mal vor, dass sinnlose Auflagen in jeder erdenklichen Form erlassen werden - und in Bayern bedeutet das, dass die bis zum endgültigen rechtskräftigen Urteil (verbunden mit viel Zeit und Kosten) eben erstmal bindend sind. Das reicht von Mauli über Leine, kein unangeleinter Kontakt mit Artgenossen, Führungszeugnis, Ausführen nur durch genehmigte Personen, bis hin zu sonstigen hirnrissigen Ideen. Und das tun die OA ja nicht mal unbedingt aus purer Bösartigkeit, sondern oft aus Unwissenheit oder der Angst, verantwortlich zu sein, wenn doch mal was passiert. Deswegen wäre es mir wesentlich lieber, wenn es bei mehr Rassen (und damit Hunden) erst gar nicht zu so einer Entscheidung kommt. Deswegen auch lieber weniger gelistete Hunde als die schon gelisteten 18 Rassen beizubehalten und Kat1 aufzuweichen. Mir wäre natürlich auch aufgeweichte Kat1 in Verbindung mit Kat2-Abschaffung rechtHerr Stummel, ich weiß ja nicht, wo du lebst, aber keiner meiner beiden Hunde ist in seiner Lebensqualität durch die hiesigen Auflagen beeinträchtigt (gewesen). Sie dürfen/durften nach dem bestandenen WT immer ohne Maulkorb und Leine laufen, konnten so Artgenossenkontakt pflegen, eine Hundeschule besuchen, sich austoben etc. Sie sind sich der Existenz einer Liste nicht bewusst, das einzige nervige resultierte für UNS daraus (Kosten, Aufwand). Und wenn ich dann sage, dass ich das aber gern in Kauf nehme, um diese für mich einzigartigen und wundervollen Hunde zu halten, dann gibt es keinen Grund, diese Rassen zu verbieten.
Davon abgesehen, dass deine ganze Argumentation bzgl. Tierheimen, Züchter etc. ziemlich verquer ist...
Der Absatz 2 deckt alles und nichts ab und wird deshalb gern als Pauschal-Begründung hergenommen.Art. 18
Halten von Hunden
(1) Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder die öffentliche Reinlichkeit können die Gemeinden durch Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden im Sinn des Art. 37 Abs. 1 Satz 2 in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen einschränken. Der räumliche und zeitliche Geltungsbereich der Verordnung ist auf die örtlichen Verhältnisse abzustimmen, wobei auch dem Bewegungsbedürfnis der Hunde ausreichend Rechnung zu tragen ist.
(2) Zum Schutz der in Absatz 1 genannten Rechtsgüter können die Gemeinden Anordnungen für den Einzelfall zur Haltung von Hunden treffen.