Kat. 2 als Weilerhund mit ermäßigter Hundesteuer?

Ich sag es aber auch für Dich nochmal: es kommt nun mal vor, dass sinnlose Auflagen in jeder erdenklichen Form erlassen werden - und in Bayern bedeutet das, dass die bis zum endgültigen rechtskräftigen Urteil (verbunden mit viel Zeit und Kosten) eben erstmal bindend sind. Das reicht von Mauli über Leine, kein unangeleinter Kontakt mit Artgenossen, Führungszeugnis, Ausführen nur durch genehmigte Personen, bis hin zu sonstigen hirnrissigen Ideen. Und das tun die OA ja nicht mal unbedingt aus purer Bösartigkeit, sondern oft aus Unwissenheit oder der Angst, verantwortlich zu sein, wenn doch mal was passiert.



Art. 18

Halten von Hunden

(1) Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder die öffentliche Reinlichkeit können die Gemeinden durch Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden im Sinn des Art. 37 Abs. 1 Satz 2 in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen einschränken. Der räumliche und zeitliche Geltungsbereich der Verordnung ist auf die örtlichen Verhältnisse abzustimmen, wobei auch dem Bewegungsbedürfnis der Hunde ausreichend Rechnung zu tragen ist.
(2) Zum Schutz der in Absatz 1 genannten Rechtsgüter können die Gemeinden Anordnungen für den Einzelfall zur Haltung von Hunden treffen.
Der Absatz 2 deckt alles und nichts ab und wird deshalb gern als Pauschal-Begründung hergenommen.

Was du gepostet hast ist aber die übliche Regelungsgrundlage in Städten, wenn z.B. wie in Nürnberg Leinenzwang für ALLE Hunderassen über 50cm Schulterhöhe herrscht. Oder wenn es nach einen Vorfall, Gründe für Leinenzwang gibt.

Alles andere ist NICHT RICHTIG. Es braucht in Bayern kein Führungszeugnis des Halters und es gibt keine Auflagen, wer den Hund führen darf. "Man" muss noch nicht einmal 18 Jahre alt sein um sich einen Kat.2 Hund holen zu können.

Der Hund macht seinen Wesenstest ,danach wird das Negativzeugnis ausgestellt und weil die meisten gelisteten Hunde unter 50cm Schulterhöhe haben, laufen die hier ganz ohne Auflagen wie jeder andere Hund auch.
Rotti &Co kommt zum Gassi über die Stadtgrenze und läuft ebenso unbehelligt umher.

Bevor du hier weiter Blödsinn und Unrichtiges postest, solltest du vielleicht lieber die Ausführungen zu diesen Gesetz durchlesen. :eg:

Wenn irgend ein Angestellter der Gemeinde bzw. der Ordnungsämter meint, er müsse seine persönliche meinung zur Haltung bzw. zu den Haltungsbedingungen durchsetzten ...oder sein Wissen dazu bunt aus anderen Bundesländern zusammen mixt. ..Dann ist die NICHT so vom Gesetzgeber vorgesehen und auch nicht Recht.

Ich habe irgendwie den Eindruck du kennst nicht unbedingt die als Kat 1 gelisteten Hunde...dir ist schon klar das es sich um eher kleinere Hunde handelt...
 

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  • 29. April 2024
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Hi rimini ... hast du hier schon mal geguckt?
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Alles andere ist NICHT RICHTIG. Es braucht in Bayern kein Führungszeugnis des Halters und es gibt keine Auflagen, wer den Hund führen darf. "Man" muss noch nicht einmal 18 Jahre alt sein um sich einen Kat.2 Hund holen zu können.

Der Hund macht seinen Wesenstest ,danach wird das Negativzeugnis ausgestellt und weil die meisten gelisteten Hunde unter 50cm Schulterhöhe haben, laufen die hier ganz ohne Auflagen wie jeder andere Hund auch.
Rotti &Co kommt zum Gassi über die Stadtgrenze und läuft ebenso unbehelligt umher.

Bevor du hier weiter Blödsinn und Unrichtiges postest, solltest du vielleicht lieber die Ausführungen zu diesen Gesetz durchlesen. :eg:

Wenn irgend ein Angestellter der Gemeinde bzw. der Ordnungsämter meint, er müsse seine persönliche meinung zur Haltung bzw. zu den Haltungsbedingungen durchsetzten ...oder sein Wissen dazu bunt aus anderen Bundesländern zusammen mixt. ..Dann ist die NICHT so vom Gesetzgeber vorgesehen und auch nicht Recht.
Fällt Dir das Lesen und Verstehen tatsächlich so schwer oder tust Du nur so? Wie oft soll ich denn noch schreiben, dass die Auflagen nicht rechtmäßig sind? Aber Du musst trotzdem erstmal vors Gericht rennen, damit die wieder aufgehoben werden... Und die 50cm-Geschichte steht auch nirgends im Text des LStVG sondern ist eine mögliche Auslegungsform der Gemeinde. Im Art. 18 steht "Anordnungen für den Einzelfall" - nicht mehr. Und schon gar nicht für "ALLE Rassen über 50cm", denn das ist kein Einzelfall. Und es ist Fakt, dass es auch so gehandhabt wird, wenn auch nicht überall. Soviel zum Thema "Unrichtiges"

Ich habe irgendwie den Eindruck du kennst nicht unbedingt die als Kat 1 gelisteten Hunde...dir ist schon klar das es sich um eher kleinere Hunde handelt...
Mir ist vor allem klar, dass es sich hier eher um kleinere Geister handelt :rolleyes:

PS: Falls hier noch Diskussionsbedarf besteht, könnte man das evtl. vom ursprünglichen Thema trennen, denn davon sind wir inzwischen meilenweit weg.
 
wenn hier einer ein verständnisproblem hat, dann bist das wohl eher du , ahoi captain
 
Adieu, les bleus :hallo:

Es ändert eh nix an der Entscheidung - also möge jeder bei seiner Meinung bleiben, ich bleib auch bei meiner.

Au reservoir ;) :hallo:
 
Es gibt sie aber nun mal und sie werden auch nicht komplett gestrichen, also ist die Argumentation sinnlos.
Wie gut dass du hellsehen kannst. . . :rolleyes:

Hier ist in meinen Augen Aufklärung und eine Vereinfachung der Verordnung für Kat2 sinnvoller, denn im Moment lassen sich viele HH noch von den Kosten abschrecken oder erkennen das einfach als gegeben an.

Ich weiß auch nicht was du die ganze zeit von der vereinfachung der Auflagen für nen kat 2 faselst...:verwirrt::unsicher: ich weiß nicht was es da noch zu vereinfachen gibt ausser es komplett abzuschaffen.

Hier im "königreich" muss ein kat 2 lediglich einen Wesenstest absolvieren damit bekommt er ein Negativzeugnis, das in ganz bayern gültig ist. Mit diesem Zeugnis ist er ein ganz normaler Hund, kein Leinenzwang kein Maulkorbzwang und keine sonstigen Auflagen Ich weiß auch von keiner gemeinde hier in der gegend wo man mit Negativzeugnis noch erhöhte steuer zahlt.
Ich kenne etliche 2er in Ober und niederbayern und die haben keine Auflagen.

Also was konkret sollte hier deiner Meinung nach noch vereinfacht werden??? :verwirrt: (ausser abschaffen was deutlich besser wäre)

Also auch wenn es natürlich sehr pragmatisch ist und hier sicher auch nicht auf Gegenliebe stößt - das wäre durchaus eine Alternative, die sinnvoll wäre. Gäbe halt keine Hunde mit Maulkorb- und Leinenzwang mehr, keine Zwangskastrationen, keine ausgesetzten oder abgegebenen aus Kostengründen oder wegen dem Gegenwind der Gesellschaft.

Warum Maulkorb und Leinenzwang?? Wie gesagt WT und damit keine auflagen mehr. Hunde die zu jung sind für einen wesenstest bekommen ein vorläufiges Negativzeugnis und fertig. Im übrigen fallen mir in den tierheimen in 100 km umkreis keine übermäßgen kat 2er ein...


Und die Länder müssten rechtfertigen, wie es ohne Kampfhunde immer noch so viele Beißunfälle gibt. Das tun sie sowieso nicht, weil Bayern so und so keine Beißstatistik führt. ;)

Haste brav die TS-Sprüchlein auswendig gelernt. Eine Verbesserung für viele ist vielleicht auch manchmal eine Verschlechterung für wenige wert - immer eine blöde Entscheidung, zugegeben. Hättest Du die Flugzeuge am 11.9. abgeschossen? Wären ca. 400 Tote, die auf Deine Kappe gingen, aber 5000 Überlebende im WTC. ;)

Was ist denn das für sein saublöder vergleich?? Welch ein Quatsch :unsicher:

*gähn* Wenn es solche Hunde nicht mehr gibt, müssen sie weder im TH noch bei Dir leiden ;) spricht eindeutig für dein Niveau menschen deren Lebenssituation du gar nicht kennst zu beleidigen..
Darum ging es - nicht um die kleine Welt eines einzelnen HH. Aber anscheinend sind sie ja immerhin erstmal im TH/Gnadenhof gelandet. Vielleicht ja auch aus Gründen, die nix mit ihrer Rasse zu tun hatten - weiß ich nicht. Aber kriegst trotzdem ein Bienchen für die Rettung :rolleyes:

Und wie sehr willst Du denn die Bürger noch einschüchtern? Die rennen doch jetzt schon, wenn sie ne Rübennase sehen :unsicher:
Ich hab keine Ahnung wo Du lebst, aber wenn ich hier im "Königreich" mit einem eindeutigen Kat1 unterwegs bin dann ist hier noch nie jemand weggerannt... ;)
Die meisten kucken nicht mal.. sind wohl keine Bildleser.

]Hab ich ja gesagt, dass sowas u.a. den Gegnern in die Karten spielt. Allerdings auch den real vorhandenen Kat2-Hunden und HH. Eine Kat1-Lockerung würde in erster Linie noch nicht vorhandene Hunde betreffen. Eine Kat1 Lockerung würde in erster Linie die Tierheiminsassen betreffen. :unsicher:

Auch hier: hab ich ja gesagt - "ich will, ich will, ich will aber nen Pit". Ja, es ist blöd für die Betroffenen - aber durch Bestehenbleiben der Kat1-Regelung kommen eben keine neuen Hunde dazu. Ebenfalls Quatsch!!! Natürlich kommen sie dazu.. dann halt illegal oder warum sitzen denn so viele junge Kat1 in den Tierheimen?? das Gesetz gibt es ja auch nicht erst seit gestern oder?

Die bessere Lösung wäre natürlich eine komplette Abschaffung der Liste. Oder gern auch Abschaffung von Kat2 UND Lockerung bei Kat1. Aber hoffentlich keine Verschmelzung der beiden Kategorien.
Und dazu bitte noch eine klarere Gesetzeslage inkl. Aufklärung der öffentlichen Stellen u.s.w.
 

Hier im "königreich" muss ein kat 2 lediglich einen Wesenstest absolvieren damit bekommt er ein Negativzeugnis, das in ganz bayern gültig ist. Mit diesem Zeugnis ist er ein ganz normaler Hund, kein Leinenzwang kein Maulkorbzwang und keine sonstigen Auflagen Ich weiß auch von keiner gemeinde hier in der gegend wo man mit Negativzeugnis noch erhöhte steuer zahlt.
I


Bei mir steht schon drinnen das ich meine Dame in bebauten Gebieten mit einer Leine (2m) und ausbruchsicheren Halsband zu führen habe.
Auch gibt es aber Gemeinden die trotz des bestandenen WTs eine erhöhte Steuer verlangen, dies ist hier bei mir aber nicht der Fall.
 

Hier im "königreich" muss ein kat 2 lediglich einen Wesenstest absolvieren damit bekommt er ein Negativzeugnis, das in ganz bayern gültig ist. Mit diesem Zeugnis ist er ein ganz normaler Hund, kein Leinenzwang kein Maulkorbzwang und keine sonstigen Auflagen Ich weiß auch von keiner gemeinde hier in der gegend wo man mit Negativzeugnis noch erhöhte steuer zahlt.
I


Bei mir steht schon drinnen das ich meine Dame in bebauten Gebieten mit einer Leine (2m) und ausbruchsicheren Halsband zu führen habe.
Auch gibt es aber Gemeinden die trotz des bestandenen WTs eine erhöhte Steuer verlangen, dies ist hier bei mir aber nicht der Fall.

gilt der Leinenzwang in bebauten Gebieten bei euch auch für andere große hunde? so ist das nämlich hier auch überall.

ok das mit der Steuer kann sein, deswegen schrieb ich ja hier in der Gegend. :)
 
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