Ich sag es aber auch für Dich nochmal: es kommt nun mal vor, dass sinnlose Auflagen in jeder erdenklichen Form erlassen werden - und in Bayern bedeutet das, dass die bis zum endgültigen rechtskräftigen Urteil (verbunden mit viel Zeit und Kosten) eben erstmal bindend sind. Das reicht von Mauli über Leine, kein unangeleinter Kontakt mit Artgenossen, Führungszeugnis, Ausführen nur durch genehmigte Personen, bis hin zu sonstigen hirnrissigen Ideen. Und das tun die OA ja nicht mal unbedingt aus purer Bösartigkeit, sondern oft aus Unwissenheit oder der Angst, verantwortlich zu sein, wenn doch mal was passiert.
Der Absatz 2 deckt alles und nichts ab und wird deshalb gern als Pauschal-Begründung hergenommen.Art. 18
Halten von Hunden
(1) Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder die öffentliche Reinlichkeit können die Gemeinden durch Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden im Sinn des Art. 37 Abs. 1 Satz 2 in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen einschränken. Der räumliche und zeitliche Geltungsbereich der Verordnung ist auf die örtlichen Verhältnisse abzustimmen, wobei auch dem Bewegungsbedürfnis der Hunde ausreichend Rechnung zu tragen ist.
(2) Zum Schutz der in Absatz 1 genannten Rechtsgüter können die Gemeinden Anordnungen für den Einzelfall zur Haltung von Hunden treffen.
Was du gepostet hast ist aber die übliche Regelungsgrundlage in Städten, wenn z.B. wie in Nürnberg Leinenzwang für ALLE Hunderassen über 50cm Schulterhöhe herrscht. Oder wenn es nach einen Vorfall, Gründe für Leinenzwang gibt.
Alles andere ist NICHT RICHTIG. Es braucht in Bayern kein Führungszeugnis des Halters und es gibt keine Auflagen, wer den Hund führen darf. "Man" muss noch nicht einmal 18 Jahre alt sein um sich einen Kat.2 Hund holen zu können.
Der Hund macht seinen Wesenstest ,danach wird das Negativzeugnis ausgestellt und weil die meisten gelisteten Hunde unter 50cm Schulterhöhe haben, laufen die hier ganz ohne Auflagen wie jeder andere Hund auch.
Rotti &Co kommt zum Gassi über die Stadtgrenze und läuft ebenso unbehelligt umher.
Bevor du hier weiter Blödsinn und Unrichtiges postest, solltest du vielleicht lieber die Ausführungen zu diesen Gesetz durchlesen.
Wenn irgend ein Angestellter der Gemeinde bzw. der Ordnungsämter meint, er müsse seine persönliche meinung zur Haltung bzw. zu den Haltungsbedingungen durchsetzten ...oder sein Wissen dazu bunt aus anderen Bundesländern zusammen mixt. ..Dann ist die NICHT so vom Gesetzgeber vorgesehen und auch nicht Recht.
Ich habe irgendwie den Eindruck du kennst nicht unbedingt die als Kat 1 gelisteten Hunde...dir ist schon klar das es sich um eher kleinere Hunde handelt...