Hundeverordnung Rheinland-Pfalz??

Schmusebiene

Da mein Freund seid anfang des Monats in Frankfurth wohnt ( arbeitsbedingt ) wird es wohl nicht mehr lange dauern und ich werde mit meiner Maus hinterher ziehen.
Da wir sowohl in Hessen, wie auch in Rheinland-Pfalz nach Wohnungen schauen wollen, wollte ich mich nun schon mal über die Hundeverordnungen dort informieren.
Über Hessen weiß ich schon alles wissenswertes, aber in Rheinland-Pfalz habe ich bisher noch keine genauen Informationen zum Thema Wesenstest, bzw. Maulkorb- und Leinenbefreiung gefunden, vielleicht kann mir ja hier jemad weiterhelfen.
Ich bin dankbar für jede Info!:hallo:
 
  • 16. Mai 2024
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Hi Schmusebiene ... hast du hier schon mal geguckt?
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Grüss dich
Hier ist ein Link über sämtliche Hundeverordnungen aller Bundesländer


Ich hoffe, dass hilft dir etwas.

Liebe Grüße,
Alex
 
Hallo,
kann dir nur sagen das der Bulli da nicht auf der Liste ist.

Liebe Grüße Irene, Happy und Gonzo
 
Danke für die Hilfe, aber die Hundeverordnung anfürsich hab ich schon gelesen.
Hab nur noch nicht erfahren, ob man wie in NRW einen Wesenstest ablegen kann und danach eine Maulkorb und Leinenfreiheit bekommt, bzw. ob der Sachkundenachweis und mein bereits abgelegter Wesenstest in Rheinland-Pfalz gilt.
 
Wir haben hier ein Hundegesetz, keine Verordnung.
Bei uns stehen AmStaff, Staffbull und Pitbull auf der Liste,alle anderen Hunde sind auflagenfrei.
Du mußt mit deinem Hund einen sog. Sachkundenachweis ablegen, in RLP gibt es keinen Wesenstest.
Der Test besteht aus einem theor. und prakt. Teil und ist wirklich nicht schwer. Kostenpunkt: ca. 250 Euro. Der Test muß nicht mehr wiederholt werden.
Eine Leinenbefreiung ist nicht möglich.
Seit Juni 2006 ist allerdings eine Maulkorbbefreiung möglich.
Früher ging nur mit Genehmigung vom Ordnungsamt ein Halti, ansonsten hatten diese Hunde Pech und lebenslangen Maulkorbzwang.
Eine Befreiung (egal jetzt ob kpl. oder Halti) ist nur möglich, wenn der Tierarzt dir hierfür eine Empfehlung schreibt nach bestandenem Test.
Deshalb ist es wichtig, wo du den Test machst (ich empfehle Fr. Dr. Wasmuth in Ludwigshafen).

Denk' dran dich zu informieren, wie hoch die Steuer in deiner Stadt sein wird.

Hier findest du Infos zum kpl. Test, zum Hundegesetz, zu den Ausführungsbestimmungen (an die sich die Ordnungsämter halten müssen) und zur Maulkorbbefreiung:


Wenn du noch Fragen hast, immer her damit.....
 
Danke, das hat mir um einiges weiter geholfen. Wenn ich mir den theoretischen Teil der Sachkundeprüfung so anschauen scheint der so ähnlich wie bei uns in NRW zu sein. Das es keine Leinenbefreiung gibt ist mir nicht so wichtig gewesen, nur die Maulkorbbefreiung war mir schon wichtig. Danke auch noch mal für die Empfehlung der Tierärztin.
 
Ich sag's mal so wegen der Leinenbefreiung: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Ich kenne keinen, der seinen Staff mitten in der Pampa an der Leine läßt.
Wenn du natürlich erwischt wirst oder was passiert hast du ein Problem.

Bezüglich der Maulkorbbefreiung:
Viele Ordnungsämter wissen das immer noch nicht, das dies möglich ist. Denen muß man das unter die Nase reiben und sich vorab gut informieren.
Anstelle vom Maulkorb können sie ein Halti (bzw. Gentle Leader) oder ne kpl. Befreiung geben, je nachdem, was auch der Tierarzt als Empfehlung gegeben hat.
Es gibt natürlich auch Ämter,die sich quer stellen, da muß man sich dann wehren - die probieren es nämlich, wenn sich jemand nicht auskennt.

Achtung:
Du mußt die erweiterte Sachkundeprüfung nach dem Ludwigshafener Modell machen oder eine Begleithundeprüfung vorlegen für die Maulkorbbefreiung.
Infos dazu findest du auch unter meinem Link....
Die erweiterte Prüfung nimmt auch nicht jeder Tierarzt ab.
Aber auch die erweiterte Prüfung ist nicht schwer.
Wie gesagt: Fr. Dr. Wasmuth aus Ludwigshafen, da bist du absolut an der richtigen Adresse.
Aimee, meine ehemalige Patenhündin im Tierheim hat die Prüfung auf einer Arschbacke gemacht und die konnte nur Sitz, sonst nix. Fr. Dr. Wasmuth möchte schauen, ob der Hund händelbar ist, das ist das wichtigste. Sie verlangt keinen Kadavergehorsam.
 
Hallo Midivi,

Deine Beratung ist top, sachlich und informativ, wie immer. Keiner könnte es besser machen. Man bemerkt sofort die Frau vom Fach.

Gruß Villiers
 
Hallo, ich habe die Möglichkeit mein Tier nach Reihnland-Pfalz zu vermitteln-
an jemand Sachkundeverständigen, der Dienst -und Schutzhunde ausbildet-
wie sieht es da mit den auflagen aus, die mein Tier aus S-H mitbringt (bl. Halsband, Leineenzwang, Maulkorb, Steuern) -
Sie hat keinen Menschen angefallen, sich aber mit ner anderen hündin gezofft und diese leicht verletzt-

LG, Viola
 
Viola, du hast ja den Labbi.

Man meint ja grad, du hättest ein Monster an der Leine, wenn du schreibst, die vermittelst sie an einen Sachkundeverständigen, der Dienst-und Schutzhunde ausbildet.

Deine Hündin hat sich gezofft - ja und? Sowas kommt bei Hunden vor.

Das du dich nun nicht gegen die Auflagen wehrst steht doch auf einem anderen Blatt Papier.
Ich habe dir empfohlen dich an zu wenden und einen Anwalt aufzusuchen. Warum tust du das nicht?

Wie bereits gesagt:
Es wird hier keinen jucken, wenn jemand einen 0815-Labrador anmelden wird.
Da hinterfragt niemand etwas.
Woher sollen die Gemeinde wissen, was vorgefallen ist?

Mach' es doch nicht kompliziert.
 
na ja,
das ist auch kompliziert-
zum einen verhandele ich streitend und friedlich- wie auch immer, hier mit allen behörden-
wenn die Hündin nach R-PF. zieht, muss ich sie hier abmelden-.
dann fragen die vom Ornungsamt, wo das tier denn nun verbleibe-
und - ein anruf genügt-
damit muss ich rechnen...
dann hat der andere besitzer den stress mit dem dortigen OA
wie gesagt- dieser ist aber Kundiger der Sache - d.h.- bei uns in S-H entfallen die Auflagen bei Menschen, die mit den Tieren arbeiten...
Zudem hat meine Hündin nen chip-
lg, Viola
 
Mal ganz nüchtern gesehen: Wenn keiner weiß, wo der Hund ist, kann auch nix kommen.

Wenn du es hochoffiziell machen willst und diese kleine Rauferei angeben willst, dann fällt der Hund unter das Kampfhundegesetz und der Halter braucht ein berechtigtes Interesse, diesen Hund zu halten und das wird er nicht kriegen, es sei denn, der Hund läuft über ein (rheinland-pfälzisches)Tierheim.

Dann hat er alle Auflagen zu erfüllen, die ich oben schon genannt habe.

Hier der Link:


Und dann wäre dann noch das Problem, das Pfälzer nur noch gefährliche pfälzische Hunde laut den neuen Ausführungsbestimmungen nehmen dürfen:
 
....
Und dann wäre dann noch das Problem, das Pfälzer nur noch gefährliche pfälzische Hunde laut den neuen Ausführungsbestimmungen nehmen dürfen:

In der Begründung zur Gesetzesvorlage LHundG vom 18.10.2004 heißt es:

"Weiterhin ist es (das berechtigte Interesse) regelmäßig begründet, wenn ein gefährlicher Hund, der in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung gehalten wird, an eine Privatperson abgegeben werden kann."

Die Einschränkung auf "rheinland-pfälzische Tierheime" bzw. "ähnliche Einrichtungen in Rheinland-Pfalz" ist am Parlament vorbei durch eine verwaltungsinterne Durchführungsbestimmung erfolgt.

Das ist m.E. unzulässig, da die Begründung Bestandteil der Gesetzesvorlage und damit Grundlage für die parlamentarische Entscheidungsfindung gewesen ist.

Hier wird m. E. mit unlauteren Mittel seitens einer Behörde die Ausrottung der Listenhunde in RLP forciert. Der Gang zum Verwaltungsgericht (allg. Leistungsklage auf Beseitigung der Vorschrift) in einem konkreten Einzelfall würde Klarheit schaffen.

Ein Normenkontrollverfahren zum OVG ist leider nicht möglich, da es sich um ein verwaltungsinternes Machwerk handelt und nicht um eine untergesetzliche Rechtsnorm.

Villiers
 
Finde aber mal jemanden, der das jetzt durchzieht..... :(
 
Hab mir die Infos auf der Seite ausgedruckt und bin sie gerade am Lesen. Die sechs Monate sind bei mir schon lange um, die Sachkundeprüfung hab ich abgelegt, als ich Ginie bekommen habe, das war Ende 2000. Den letzten Wesenstest habe ich Mitte 2006 angelegt. Aber die Fragen des Sachkundenachweises sind in vielen Punkten identisch mit unsere und sind nun wirklich nicht schwer. Auch der praktische Teil scheint nicht sehr schwer zu sein. Hört sich im Grunde wie unserer Wesenstest an. Also wenn ich alles neu machen muss Ok!
Bezüglich der Maulkorbbefreiung muss ich mal schauen, was die erweiterte Form der Sachkundeprüfung ist. Bin ja noch lange nicht durch mit den Unterlagen, werde aber gleich erst mal ne Pause machen, den um 14 Uhr ist Hundeplatz angesagt, und wenn wir das verpassen ist meine Maus glaube ich stinkich auf mich. Smile!
 
Der Sachkundenachweis ist wirklich kein Problem.
Infos zur erweiterten Prüfung finden sie auch auf der Seite der Landestieraerztekammer RLP. (Link über die Wormser Seite).
 
Danke noch mal. Vielleicht werde ich sogar hier in NRW noch die Begleithundeprüfung ablegen, dann habe ich einen Teil schon mal vorher weg.
 
Danke noch mal. Vielleicht werde ich sogar hier in NRW noch die Begleithundeprüfung ablegen, dann habe ich einen Teil schon mal vorher weg.

Das hilft dir nur für die Maulkorbbefreiung.

Du mußt trotzdem den kompletten Sachkundenachweis machen - Theorie und Praxis.
 
Das ist mir schon klar. Mir geht es dabei ja auch nur um die Maulkorbbefreiung.
 
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