Rheinland Pfalz: Hundeverordnung auf Prüfstand

Andrea

20 Jahre Mitglied
Gericht verhandelt

Koblenz

Die Gefahrenabwehrverordnung gegen gefährliche Hunde wird vom rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichthof überprüft. Gegen die im Vorjahr vom Mainzer Innenministerium erlassene Vorschrift liegen Verfassungsbeschwerden mehrerer Halter und Züchter von gefährlichen Hunden vor. Über die Beschwerden wird das Gericht am 04. Juli verhandeln. Die Verordnung hatte das Halten von gefährlichen Hunden sowie den Umgang mit diesen Tieren strengen Anforderungen unterworfen. Unter anderem ist ein Maulkorb- und Anleinzwang vorgesehen. Zucht und Handel dieser Hunde ist verboten. Als gefährlich gelten nach der Verordnung Hunde der Rassen Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier. Die Kritiker sagen, es sei wissentschaftlich nicht haltbar, alle Tiere einer Rasse als gefährlich einzustufen.

Rheinpfalz 30.05.2001

Viele Grüsse Andrea
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und Grunznase Shila
 
  • 29. April 2024
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hallo andrea,

den 04.juli habe ich mir im kalender fett markiert. bleibt zu hoffen, dass wir ein ähnliches (oder noch besseres)ergebnis erhalten wie schleswig-h. und niedersachsen. unsere liste ist mit den 3 rassen zwar erheblich kleiner, jedoch ist gegen maulkorb- und leinenzwang (fast) kein kraut gewachsen, und das tut besonders weh...

nette grüße aus idar-oberstein
boomer
 
Hallo Boomer,

damit gebe ich dir vollkommen Recht. Bleibt nur zu Hoffen, dass ein Richter mit einem klaren Menschenverstand diese Verhandlung führt. Außerdem stand heute Morgen folgendes in der Rheinpfalz:


Verwaltungsrichter kippen Kampfhunde-Verordnung

Keine Maulkorbpflicht mehr in Niedersachsen

LÜNEBURG (ap). In Niedersachsen dürfen Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Pitbullterrier gehalten und gezüchtet werden, wenn die individuelle Ungefährlichkeit des einzelnen Hundes nachgewiesen wird. Das hat gestern das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg entschieden und damit die Kampfhundeverordnung des Landes teilweise außer Kraft gesetzt.

Die entsprechenden Vorschriften müssen bis spätestens Ende des Jahres geändert werden. Außerdem müssen Kampfhunde, die einen Wesenstest bestanden haben, nach dem Urteil des Gerichts keinen Maulkorb mehr tragen.

Wissenschaftlich betrachtet, könne das Tragen eines Maulkorbs sogar agressionsfördernd wirken, stellte das Gericht fest. Gleichzeitig verstoße das Töten der genannten Hunde nach nicht bestandenem Wesenstest gegen den Gleichheitssatz. Denn eine derartige Maßnahme sei für Hunde der zweiten Gefährlichkeitskatagorie (zum Beispiel Bullmastiff, Dobermann, Rottweiler) nicht vorgesehen. Ebenfalls gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstoße, dass neben sogenannten klassischen Schutz- und Kampfhunden der Deutsche Schäferhund nicht in die Verordnung aufgenommen worden sei. Die vorliegenden Beißstatistiken zeigten, dass auch Schäferhunde, Doggen und Boxer darunter fallen müßten. Der niedersächsische Landwirtschaftsminister Uwe Bartels erklärte zum Lüneburger Urteil, die Gefahrtierverordnung sei in wichtigen Punkten bestätigt worden. Seit sie in Kraft getreten sei, habe es in Niedersachsen keine schlimmen Beißzwischenfälle mehr gegeben.
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hatte am Dienstag die Kampfhundeverordung des Landes Schleswig-Holstein teilweise außer Kraft gesetzt und geurteilt, die Rassezugehörigkeit sei nicht ausschlagebend für die Gefährlichkeit von Hunden. (Aktenzeichen: OVG Lüneburg 11 K 2877/00, 11 K 3268/00, 11 K 4233/00, 11 K 4333/00).

RON - RHEINPFALZ ONLINE, Donnerstag, 31. Mai , 03:45 Uhr



Viele Grüsse Andrea
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