Andrea
20 Jahre Mitglied
Gericht verhandelt
Koblenz
Die Gefahrenabwehrverordnung gegen gefährliche Hunde wird vom rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichthof überprüft. Gegen die im Vorjahr vom Mainzer Innenministerium erlassene Vorschrift liegen Verfassungsbeschwerden mehrerer Halter und Züchter von gefährlichen Hunden vor. Über die Beschwerden wird das Gericht am 04. Juli verhandeln. Die Verordnung hatte das Halten von gefährlichen Hunden sowie den Umgang mit diesen Tieren strengen Anforderungen unterworfen. Unter anderem ist ein Maulkorb- und Anleinzwang vorgesehen. Zucht und Handel dieser Hunde ist verboten. Als gefährlich gelten nach der Verordnung Hunde der Rassen Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier. Die Kritiker sagen, es sei wissentschaftlich nicht haltbar, alle Tiere einer Rasse als gefährlich einzustufen.
Rheinpfalz 30.05.2001
Viele Grüsse Andrea
und Grunznase Shila
Koblenz
Die Gefahrenabwehrverordnung gegen gefährliche Hunde wird vom rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichthof überprüft. Gegen die im Vorjahr vom Mainzer Innenministerium erlassene Vorschrift liegen Verfassungsbeschwerden mehrerer Halter und Züchter von gefährlichen Hunden vor. Über die Beschwerden wird das Gericht am 04. Juli verhandeln. Die Verordnung hatte das Halten von gefährlichen Hunden sowie den Umgang mit diesen Tieren strengen Anforderungen unterworfen. Unter anderem ist ein Maulkorb- und Anleinzwang vorgesehen. Zucht und Handel dieser Hunde ist verboten. Als gefährlich gelten nach der Verordnung Hunde der Rassen Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier. Die Kritiker sagen, es sei wissentschaftlich nicht haltbar, alle Tiere einer Rasse als gefährlich einzustufen.
Rheinpfalz 30.05.2001
Viele Grüsse Andrea