Hundeverordnung Brandenburg

Manitou

15 Jahre Mitglied
Hallo,

wer weiss wie die Verordnung in Brandenburg ist?

Es geht um einen Pitti.

Nur damit man rechtlich auf der richtigen Seite ist.

Danke für eure Antworten.

Falls hier falsch, bitte verschieben.

Danke.:hallo:
 
  • 28. April 2024
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Hi Manitou ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hallo,

komme aus Brandenburg. Es gilt generelles Haltungsverbot von Pit und Co......nur von 'Liste 2 darf gehalten werden
 
Die Haltung ist nicht gänzlich verboten, soweit ich weiß muss man ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Ansonsten übliches Prozedere wie Sachkunde, Zuverlässigkeit, Chippflicht etc..
Ich würde einfach mal beim örtlichen OA nachfragen.
 
Soweit ich weiß, ist in Brandenburg eben doch generll verboten. Das ist ja das Drama! Nicht mal Liste1-Hunde aus dem Tierschutz dürfen dort übernommen werden (was in fast allen Ländern mit Rasseliste als - oft einziges anerkanntes - Interesse gilt). Das ist eine der strengsten Regelungen bundesweit! Falls das nicht kürzlich geändert wurde, sehe ich für einen Pit schwarz :(
 
Ich denke, es kommt auf alle Fälle auf einen Versuch an, wenigstens mal beim zuständigen OA mal nachzufragen - die Verordnung schließt das Halten ja nicht gänzlich aus, wenn sie auch eine der strengsten in D ist.
Ich weiß von Brandenburgern, die Pittis aus dem TS halten - legal.
 
Du hast Recht - Nachfragen sollte man immer. Aber dann sind das Einzelfallentscheidungen der entsprechenden Gemeinde. Die sind leider viel zu selten :(
Nur können wir hier ja nicht schreiben: "Geht alles, musst nur Sachkunde etc. haben", wenn de facto ddie meisten Gemeinden das nicht erlauben.

Aber ist vermutlich ähnlich wie in Bayern. Per Gesetz gibt's keine Chance für Pitbull und Co, aber in der Realität ist's n Riesenunterschied, ob du in München oder Nürnberg danach fragst...
 
Du hast Recht - Nachfragen sollte man immer. Aber dann sind das Einzelfallentscheidungen der entsprechenden Gemeinde. Die sind leider viel zu selten :(
Nur können wir hier ja nicht schreiben: "Geht alles, musst nur Sachkunde etc. haben", wenn de facto ddie meisten Gemeinden das nicht erlauben.

Aber ist vermutlich ähnlich wie in Bayern. Per Gesetz gibt's keine Chance für Pitbull und Co, aber in der Realität ist's n Riesenunterschied, ob du in München oder Nürnberg danach fragst...

Hat ja auch keiner hier behauptet. ;)
 
Soweit ich weiß, ist in Brandenburg eben doch generll verboten. Das ist ja das Drama! Nicht mal Liste1-Hunde aus dem Tierschutz dürfen dort übernommen werden (was in fast allen Ländern mit Rasseliste als - oft einziges anerkanntes - Interesse gilt). Das ist eine der strengsten Regelungen bundesweit! Falls das nicht kürzlich geändert wurde, sehe ich für einen Pit schwarz :(

Das meine ich ja....unser OA hat mir einen Merkzettel bei Anmeldung gezeigt, worauf steht das Pit und Co generell verboten sind und Liste 2 hunde dürfen zwar gehalten werden brauchen aber Wesenstest....die sind hier Mega streng und mein Schwager arbeitet im TH cottbus hatte uns das im Vorfeld auch schon gesagt, das Brandenburg die strengste Reglung hat, dabei liegt Berlin 10 km um die Ecke und da ist alles komplett anders...ich glaube da braucht man kein Wesenstest für Liste 1 Hunde....ginge Vermittlung nicht nach Berlin?
 
Du hast Recht, Hundeuschi - obwohl sich die Verordnung nicht sooo eindeutig liest wie das hier. :(

"Die Hunde der Rassen oder Gruppen American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden sind im Land Brandenburg verboten. Sie gelten auf Grund rassespezifischer Merkmale oder Zucht als unwiderleglich gefährlich. Ausnahmen sind jedoch möglich: Zum einen findet das vorgenannte Verbot für Hundehalter, die ihren Hund aufgrund einer nach der alten Hundehalterverordnung erteilten Erlaubnis gehalten haben, keine Anwendung; Erlaubnisse und Bescheinigungen nach der alten Hundehalterverordnung behalten ihre Gültigkeit. Zum anderen können Halter dieser Hunde, die derzeit über keine Erlaubnis verfügen, beispielsweise weil der Hund nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. August 2003 und vor dem Inkrafttreten der neuen Hundehalterverordnung erworben wurde, einen entsprechenden Antrag stellen. Nach dem 1. Oktober 2004 (Übergangsregelung) ist das Halten eines dieser Hunde nur noch mit einer solchen aufgrund der Übergangsregelung erteilten Erlaubnis zulässig. In jedem Falle sind die Halter von Hunden dieser Rassen verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und zu unterhalten."
Quelle:
 
@hundeuschi: Berlin unterscheidet nicht zwichen Kat. 1 und Kat. 2. Und bei uns brauchen die Listenhunde auch einen Wesenstest.
 
@hundeuschi: Berlin unterscheidet nicht zwichen Kat. 1 und Kat. 2. Und bei uns brauchen die Listenhunde auch einen Wesenstest.

Danke Dir, hab bestimmt den Tag wo ich WT hatte, nur mit halben Ohr hingehört aber jetzt weiß ich was sie mir erzählt hat, hab es nur durcheinandergewürfelt, sorry....aber so ist das wenn man neben Mütze ist, dann hört man zu aber man ordnet das gesagte nur so halb ein......
 
wenn du ein rassegutachten hast, das beagt, dass der fragliche hund kein pitbull ist, dann is' alles in butter in brb.
 
In BB ist es leider fast unmöglich, einen PitBull genehmigt zu bekommen. :(

Im Zweifelsfall wird der Hund eingezogen und landet für Jahre im Tierheim. Auch dort hat er kaum eine Aussicht auf Vermittlung, es sei denn, der Hund verläßt BB:(
Gassigänger sind eher rar gesät und so verkümmern die Hunde in den Tierheimen, oft zum Leidwesen der TH-Mitarbeiter.

watson
 
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