Immer wieder Verstöße gegen neue Hundehalterverordnung
Uckermark/Brandenburg, 4.1.02
Die Mitglieder des Uckermärkischen Tierschutzvereins erhalten immer wieder Hinweise
auf vermutete Verstöße bei der Haltung von Hunden. Häufig bestätigen sich solche
Vermutungen, manchmal stellen die Tierschützer auch fest, dass nur aus Unwissenheit
falsch gehandelt wurde.
Seit dem 1.9.2001 gilt zudem eine neue Tierschutz-Hundeverordnung des
Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, die so
manche Forderung neu aufmacht oder konkretisiert, daran erinnerten die
Vereinsmitglieder Frauke Förster und Dr. Reiner Wölk in einem Pressegespräch mit PZ.
Fast wöchentlich seien die Vereinsmitglieder im Landkreis unterwegs, um solchen
Hinweisen nachzugehen und Hundehalter zu ihren Pflichten zu beraten.
Dr. Reiner Wölk fasste für PZ einmal die häufigsten Verstöße gegen die
Hundehalterverordnung zusammen:
So würden immer noch Hunde an der Kette gehalten. Das schränke deren
Bewegungsspielraum unzulässig ein und berge Verletzungsgefahren in sich. Deshalb war
und ist die Kettenhaltung verboten. Hunde dürfen angebunden nur gehalten werden,
wenn die Anbindung an einer mindesten sechs Meter langen Laufvorrichtung frei gleiten
kann, dem Hund einen seitlichen Bewegungsspielraum von mindestens fünf Metern
bietet und gegen ein Aufdrehen gesichert ist. Überhaupt nicht angebunden werden
dürfen kranke Tiere, Hunde bis zu einem Alter von zwölf Monaten und hochtragende und
säugende Hündinnen sowie Hunde in einem Zwinger. "Oft haben die Tiere auch viel zu
kleine Zwinger zur Verfügung", so Dr. Wölk. Und es fehle an Schutzhütten.
Die neue Verordnung konkretisiere übrigens die Zwingergröße in Abhängigkeit von der
Größe des Hundes. So müsse einem Tier mit einer Widerristhöhe von unter 50
Zentimetern eine uneingeschränkt benutzbare Bodenfläche von 6 Quadratmetern zur
Verfügung stehen (bei 50 bis 65 cm - 8 qm, über 65 cm - 10 qm).
Werde ein Hund im Freien oder nicht beheizbaren Räumen gehalten, müsse ihm eine
Schutzhütte aus wärmedämmendem Material zur Verfügung stehen, in der er trocken
liegen und den Innenraum mit seiner Körperwärme warmhalten könne.
Bei Haltung in geschlossenen Räumen müsse hingegen sichergestellt werden, dass
ausreichend Tageslicht einfallen kann - das Fenster müsse mindestens einem Achtel der
Bodengrundfläche entsprechen - und die Frischluftversorgung gesichert ist. Natürlich
hätten die Tierschützer keinesfalls die Absicht, mit Zollstöcken herumzureisen und
überall genau nachzumessen. Aber die Hundehalter sollten sich schon im Interesse des
Wohlbefindens ihrer Tiere im Wesentlichen an die Verordnung halten. Ein weiterer häufig
beobachteter Verstoß sei, dass den Tierenzu wenig Auslauf gewährt werde.
Die neue Verordnung lege zudem mehr als die alte Wert auf genügend Sozialkontakte der
Hunde. Jedem Hund sei ausreichend Auslauf im Freien außerhalb seines Zwingers und
ausreichend Umgang mit seiner Betreuungsperson zu gewähren.
Mehrere Hunde auf einem Grundstück seien möglichst in der Gruppe zu belassen. Werde
ein Hund einzeln gehalten, müsse sein Gemeinschaftsbedürfnis befriedigt werden, indem
ihm täglich mehrmals länger dauernder Umgang mit Menschen ermöglicht wird, erläutert
Dr. Wölk die neuen Vorschriften. Da sollte sich jeder Hundebesitzer ehrlich fragen, ob er
diesen Anforderungen tatsächlich gerecht werde.
Ganz von selbst verstünden sich eigentlich solche Forderungen wie die nach
artgerechtem Futter und ausreichend Frischwasser, das ständig zur Verfügung stehen
müsse. Selbstverständlich sei es auch, den Aufenthaltsbereich des Tieres täglich von
Kot zu reinigen. Doch auch hier registriere der Verein immer wieder Verstöße, wie erst
jüngst in Lützlow. PZ berichtete über einen kranken halbverhungerten Rottweiler. Rocky
verstarb übrigens gestern an den Folgen einer unbehandelten Krankheit, wie PZ aus dem
Tierheim Zichow erfuhr.
Uckermark/Brandenburg, 4.1.02
Die Mitglieder des Uckermärkischen Tierschutzvereins erhalten immer wieder Hinweise
auf vermutete Verstöße bei der Haltung von Hunden. Häufig bestätigen sich solche
Vermutungen, manchmal stellen die Tierschützer auch fest, dass nur aus Unwissenheit
falsch gehandelt wurde.
Seit dem 1.9.2001 gilt zudem eine neue Tierschutz-Hundeverordnung des
Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, die so
manche Forderung neu aufmacht oder konkretisiert, daran erinnerten die
Vereinsmitglieder Frauke Förster und Dr. Reiner Wölk in einem Pressegespräch mit PZ.
Fast wöchentlich seien die Vereinsmitglieder im Landkreis unterwegs, um solchen
Hinweisen nachzugehen und Hundehalter zu ihren Pflichten zu beraten.
Dr. Reiner Wölk fasste für PZ einmal die häufigsten Verstöße gegen die
Hundehalterverordnung zusammen:
So würden immer noch Hunde an der Kette gehalten. Das schränke deren
Bewegungsspielraum unzulässig ein und berge Verletzungsgefahren in sich. Deshalb war
und ist die Kettenhaltung verboten. Hunde dürfen angebunden nur gehalten werden,
wenn die Anbindung an einer mindesten sechs Meter langen Laufvorrichtung frei gleiten
kann, dem Hund einen seitlichen Bewegungsspielraum von mindestens fünf Metern
bietet und gegen ein Aufdrehen gesichert ist. Überhaupt nicht angebunden werden
dürfen kranke Tiere, Hunde bis zu einem Alter von zwölf Monaten und hochtragende und
säugende Hündinnen sowie Hunde in einem Zwinger. "Oft haben die Tiere auch viel zu
kleine Zwinger zur Verfügung", so Dr. Wölk. Und es fehle an Schutzhütten.
Die neue Verordnung konkretisiere übrigens die Zwingergröße in Abhängigkeit von der
Größe des Hundes. So müsse einem Tier mit einer Widerristhöhe von unter 50
Zentimetern eine uneingeschränkt benutzbare Bodenfläche von 6 Quadratmetern zur
Verfügung stehen (bei 50 bis 65 cm - 8 qm, über 65 cm - 10 qm).
Werde ein Hund im Freien oder nicht beheizbaren Räumen gehalten, müsse ihm eine
Schutzhütte aus wärmedämmendem Material zur Verfügung stehen, in der er trocken
liegen und den Innenraum mit seiner Körperwärme warmhalten könne.
Bei Haltung in geschlossenen Räumen müsse hingegen sichergestellt werden, dass
ausreichend Tageslicht einfallen kann - das Fenster müsse mindestens einem Achtel der
Bodengrundfläche entsprechen - und die Frischluftversorgung gesichert ist. Natürlich
hätten die Tierschützer keinesfalls die Absicht, mit Zollstöcken herumzureisen und
überall genau nachzumessen. Aber die Hundehalter sollten sich schon im Interesse des
Wohlbefindens ihrer Tiere im Wesentlichen an die Verordnung halten. Ein weiterer häufig
beobachteter Verstoß sei, dass den Tierenzu wenig Auslauf gewährt werde.
Die neue Verordnung lege zudem mehr als die alte Wert auf genügend Sozialkontakte der
Hunde. Jedem Hund sei ausreichend Auslauf im Freien außerhalb seines Zwingers und
ausreichend Umgang mit seiner Betreuungsperson zu gewähren.
Mehrere Hunde auf einem Grundstück seien möglichst in der Gruppe zu belassen. Werde
ein Hund einzeln gehalten, müsse sein Gemeinschaftsbedürfnis befriedigt werden, indem
ihm täglich mehrmals länger dauernder Umgang mit Menschen ermöglicht wird, erläutert
Dr. Wölk die neuen Vorschriften. Da sollte sich jeder Hundebesitzer ehrlich fragen, ob er
diesen Anforderungen tatsächlich gerecht werde.
Ganz von selbst verstünden sich eigentlich solche Forderungen wie die nach
artgerechtem Futter und ausreichend Frischwasser, das ständig zur Verfügung stehen
müsse. Selbstverständlich sei es auch, den Aufenthaltsbereich des Tieres täglich von
Kot zu reinigen. Doch auch hier registriere der Verein immer wieder Verstöße, wie erst
jüngst in Lützlow. PZ berichtete über einen kranken halbverhungerten Rottweiler. Rocky
verstarb übrigens gestern an den Folgen einer unbehandelten Krankheit, wie PZ aus dem
Tierheim Zichow erfuhr.