Das war aber keine Alltagssituation, sondern ein Vorfall in einer Gemeinschaftseinrichtung für Kinder, in welcher Hunde ausdrücklich verboten sind (was die Halterin ausdrücklich wusste und wogegen sie eben so ausdrücklich wissentlich verstossen hat). Hier geht es nicht um Reglementierungen für Hundehalter in Bezug auf die Ausübung ihres Hobbies, sondern um die Statuten des Kindergartens, der Stadt, der Kommune und wohlmöglich auch des Landes zum Schutz der Kinder, welche diese Gemeinschaftseinrichtung besuchen. Ein Kindergarten ist weder eine Hundewiese, noch Privatgrundstück, noch öffentlicher Gehweg, sondern ausschliesslich ein geschützter Raum für Kinder.