Scotia
Hallo Zusammen,
ich bin neu hier und habe zu meinem Fall leider nichts passendes gefunden, deshalb hier meine Frage:
Mein Sohn (12J.) und ich sind letztes Jahr September in unsere Eigentumswohnung eingezogen (die WEG besteht aus unserem Neubau-Haus, 3 Einheiten und einem Altbau-Haus, 2 Einheiten). Als ich die Wohnung kaufte war das Haus noch nicht fertig und ich war die erste die die Kaufentscheidung zusagte und den Vertrag unterschrieb. Der Makler fragte, nachdem für die EG Wohnung lange kein Käufer gefunden wurde, ob eine Hundehaltung (die Interessentin hatte 1 großen und 1 kleinen Hund) o.k. wäre, was ich sofort bejahte. Später erfuhren wir, daß die Interessentin der mittleren Wohnung die beiden Hunde nicht wollte. Im Altbau lebte zur Zeit des Einzugs eine junge Frau mit Hund (Rißthöhe ca 50-60 cm), welche inzwischen nicht mehr dort wohnt. Seit Einzug haben wir 3 Frauen aus dem Neubau Querälen mit dem Besitzer des Altbaus, der bis Dez.2012 auch der Hausverwalter war. Seit Jan. 2013 gibt es einen neuen Hausverwalter, der aber mit dem alten zu "kungeln" scheint. Auf jeden Fall läuft da jetzt zwischen unserem Neubau und der Hausverwaltung ein Rechtsstreit. So gibt es für unser Haus auch bis jetzt keine Hausordnung. Eine WEG-Sitzung wurde bis jetzt auch nicht anberaumt.
Mein Sohn und ich wollten uns jetzt einen Sheltie zulegen. Wir waren so dumm und haben unsere beiden Nachbarinnen gefragt, zu denen wir bis jetzt ein gutes/freundschaftliches Verhältnis hatten. Die Dame aus der Mitte sagte, sie müsse es sich noch überlegen. Die EG Bewohnerin meinte, sie hätte zwar Angst vor Hunden, da ihre Mutter schon gebissen wurde und sie als Mountinbike-Fahrerin zwar an Hunden langsam vorbeifahre aber trotzdem "angegriffen" würde und deshalb Pfefferspry besäße, aber solange der Hund nicht in den "Garten" (ca. 15 m²) machen würde, wäre es o.k. für sie. Mein Sohn hielt es ca. 14 Tage aus, dann fragte er nochmals wg. der Entscheidung bei der Dame im 1.OG nach. Wir erhielten ein "Nein". Sie sagte uns auch, daß sich die EG Bewohnerin umentschieden habe. Mein Sohn fragte diese dann gleich über WhatsApp und die EG Dame bestätigte ihren "Umentschluß"
Als ich das alles jetzt meinen Arbeitskolleginnen erzählte (5, davon 3 mit Hund) meinten die, ich solle einfach den Hund kaufen und nichts weiter sagen. Wir hätten ja eh keine Hausordnung . Was meint Ihr dazu und wie sieht es rechtlich aus (vor Allem seit der Gesetztesänderung März/2013.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Sorry für den langen Text, aber ich denke die Hintergründe sind wichtig.
Liebe Grüße Scotia
ich bin neu hier und habe zu meinem Fall leider nichts passendes gefunden, deshalb hier meine Frage:
Mein Sohn (12J.) und ich sind letztes Jahr September in unsere Eigentumswohnung eingezogen (die WEG besteht aus unserem Neubau-Haus, 3 Einheiten und einem Altbau-Haus, 2 Einheiten). Als ich die Wohnung kaufte war das Haus noch nicht fertig und ich war die erste die die Kaufentscheidung zusagte und den Vertrag unterschrieb. Der Makler fragte, nachdem für die EG Wohnung lange kein Käufer gefunden wurde, ob eine Hundehaltung (die Interessentin hatte 1 großen und 1 kleinen Hund) o.k. wäre, was ich sofort bejahte. Später erfuhren wir, daß die Interessentin der mittleren Wohnung die beiden Hunde nicht wollte. Im Altbau lebte zur Zeit des Einzugs eine junge Frau mit Hund (Rißthöhe ca 50-60 cm), welche inzwischen nicht mehr dort wohnt. Seit Einzug haben wir 3 Frauen aus dem Neubau Querälen mit dem Besitzer des Altbaus, der bis Dez.2012 auch der Hausverwalter war. Seit Jan. 2013 gibt es einen neuen Hausverwalter, der aber mit dem alten zu "kungeln" scheint. Auf jeden Fall läuft da jetzt zwischen unserem Neubau und der Hausverwaltung ein Rechtsstreit. So gibt es für unser Haus auch bis jetzt keine Hausordnung. Eine WEG-Sitzung wurde bis jetzt auch nicht anberaumt.
Mein Sohn und ich wollten uns jetzt einen Sheltie zulegen. Wir waren so dumm und haben unsere beiden Nachbarinnen gefragt, zu denen wir bis jetzt ein gutes/freundschaftliches Verhältnis hatten. Die Dame aus der Mitte sagte, sie müsse es sich noch überlegen. Die EG Bewohnerin meinte, sie hätte zwar Angst vor Hunden, da ihre Mutter schon gebissen wurde und sie als Mountinbike-Fahrerin zwar an Hunden langsam vorbeifahre aber trotzdem "angegriffen" würde und deshalb Pfefferspry besäße, aber solange der Hund nicht in den "Garten" (ca. 15 m²) machen würde, wäre es o.k. für sie. Mein Sohn hielt es ca. 14 Tage aus, dann fragte er nochmals wg. der Entscheidung bei der Dame im 1.OG nach. Wir erhielten ein "Nein". Sie sagte uns auch, daß sich die EG Bewohnerin umentschieden habe. Mein Sohn fragte diese dann gleich über WhatsApp und die EG Dame bestätigte ihren "Umentschluß"
Als ich das alles jetzt meinen Arbeitskolleginnen erzählte (5, davon 3 mit Hund) meinten die, ich solle einfach den Hund kaufen und nichts weiter sagen. Wir hätten ja eh keine Hausordnung . Was meint Ihr dazu und wie sieht es rechtlich aus (vor Allem seit der Gesetztesänderung März/2013.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Sorry für den langen Text, aber ich denke die Hintergründe sind wichtig.
Liebe Grüße Scotia