Hund in neuer Eigentumswohnung ohne Hausordnung

Scotia

Hallo Zusammen,
ich bin neu hier und habe zu meinem Fall leider nichts passendes gefunden, deshalb hier meine Frage:
Mein Sohn (12J.) und ich sind letztes Jahr September in unsere Eigentumswohnung eingezogen (die WEG besteht aus unserem Neubau-Haus, 3 Einheiten und einem Altbau-Haus, 2 Einheiten). Als ich die Wohnung kaufte war das Haus noch nicht fertig und ich war die erste die die Kaufentscheidung zusagte und den Vertrag unterschrieb. Der Makler fragte, nachdem für die EG Wohnung lange kein Käufer gefunden wurde, ob eine Hundehaltung (die Interessentin hatte 1 großen und 1 kleinen Hund) o.k. wäre, was ich sofort bejahte. Später erfuhren wir, daß die Interessentin der mittleren Wohnung die beiden Hunde nicht wollte. Im Altbau lebte zur Zeit des Einzugs eine junge Frau mit Hund (Rißthöhe ca 50-60 cm), welche inzwischen nicht mehr dort wohnt. Seit Einzug haben wir 3 Frauen aus dem Neubau Querälen mit dem Besitzer des Altbaus, der bis Dez.2012 auch der Hausverwalter war. Seit Jan. 2013 gibt es einen neuen Hausverwalter, der aber mit dem alten zu "kungeln" scheint. Auf jeden Fall läuft da jetzt zwischen unserem Neubau und der Hausverwaltung ein Rechtsstreit. So gibt es für unser Haus auch bis jetzt keine Hausordnung. Eine WEG-Sitzung wurde bis jetzt auch nicht anberaumt.
Mein Sohn und ich wollten uns jetzt einen Sheltie zulegen. Wir waren so dumm und haben unsere beiden Nachbarinnen gefragt, zu denen wir bis jetzt ein gutes/freundschaftliches Verhältnis hatten. Die Dame aus der Mitte sagte, sie müsse es sich noch überlegen. Die EG Bewohnerin meinte, sie hätte zwar Angst vor Hunden, da ihre Mutter schon gebissen wurde und sie als Mountinbike-Fahrerin zwar an Hunden langsam vorbeifahre aber trotzdem "angegriffen" würde und deshalb Pfefferspry besäße, aber solange der Hund nicht in den "Garten" (ca. 15 m²) machen würde, wäre es o.k. für sie. Mein Sohn hielt es ca. 14 Tage aus, dann fragte er nochmals wg. der Entscheidung bei der Dame im 1.OG nach. Wir erhielten ein "Nein". Sie sagte uns auch, daß sich die EG Bewohnerin umentschieden habe. Mein Sohn fragte diese dann gleich über WhatsApp und die EG Dame bestätigte ihren "Umentschluß"
Als ich das alles jetzt meinen Arbeitskolleginnen erzählte (5, davon 3 mit Hund) meinten die, ich solle einfach den Hund kaufen und nichts weiter sagen. Wir hätten ja eh keine Hausordnung . Was meint Ihr dazu und wie sieht es rechtlich aus (vor Allem seit der Gesetztesänderung März/2013.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Sorry für den langen Text, aber ich denke die Hintergründe sind wichtig.
Liebe Grüße Scotia
 
  • 28. April 2024
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Hi Scotia ... hast du hier schon mal geguckt?
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Klar könntet ihr Euch den Hund einfach kaufen, wenn ihr denn mit dem Risiko leben wollt dass es eine Eigentümerversammlung in der dann evtl. Einstimmig beschlossen wird dass keine Hundehaltung gewünscht wird.
Dann müsst ihr den Hund wieder hergeben oder die Wohnung verkaufen.
Bei diesen ganzen Querelen im Haus würde ich mir erstens keinen Hund anschaffen. Und zweitens zukucken wie ich die Wohnung wieder verkauft bekomme und da raus komme.
 
Die grundsätzliche Untersagung der Tierhaltung stellt einen nicht vertretbaren Eingriff in das Sondereigentum dar und kann somit nicht Gegenstand eines Mehrheitsbeschlusses sein. Ein generelles Verbot der Tierhaltung ist für einen Wohnungseigentümer nur dann verbindlich, wenn er sich dem vertraglich unterworfen hat (die Hausordnung ist Bestandteil der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung). Eine Ausnahme kann dann nur noch allstimmig beschlossen werden.

Da ein allgemeines Verbot der Haustierhaltung nicht durch Stimmenmehrheit beschlossen werden kann, andererseits eine unbeschränkte Haustierhaltung in einer Wohnungseigentumsanlage eine unzumutbare Belästigung anderer Wohnungseigentümer darstellt und damit unbillig ist, bleibt es den Wohnungseigentümern innerhalb dieses Rahmens unter Beachtung des in § 15 Abs. 3 WEG gesetzten Maßstabs unbenommen, durch Beschluss Regeln zu setzen, die geeignet sind, die bei der Tierhaltung üblicherweise zu erwartenden Belästigungen und Beeinträchtigungen auszuschließen oder zu mindern und die Einhaltung dieser Regeln sicherzustellen (OLG Hamburg, Beschluss v. 20.8.2007, 2 Wx 72/07). Eine Beschlussfassung zur Hundehaltung, wonach eine Störung anderer Eigentümer durch die Tierhaltung ausgeschlossen sein muss, ist nach Auffassung des OLG Köln nur ordnungsgemäß und in Einklang mit der Hausordnung bei Vorliegen folgender Voraussetzungen: Neben dem Leinenzwang muss auch dafür Sorge getragen werden, dass ein Gemeinschaftsgarten nicht durch Hundekot verschmutzt wird (OLG Köln, Beschluss v. 28.7.2008, 16 Wx 116/0:cool:.

Über die Anzahl und die Art der Tiere können die Eigentümer durchaus beschließen. Ob eine Tierart zur allgemeinen Lebensführung gehört oder unter den Begriff "Haustier" fällt, kann als Entscheidungskriterium herangezogen werden. Abzulehnen wären demnach Schlangen, Ratten usw.

Auch kann die Anschaffung von Tieren an die stets widerrufliche Zustimmung des Verwalters gekoppelt werden. Diese darf dann vom Verwalter nur aus wichtigem Grund versagt oder widerrufen werden.

Quell: Juraforum
 
So lange es noch keine Hausordnung gibt, würde ich mir auch keinen Hund anschaffen, denn die steht leider über diesem Gesetz, in dem das generelle Verbot von Hunden nicht rechtens ist.
Also gleiche Meinung wie Hellraiser.

Tut mir leid für euch... :(
 
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