Hilfe ich soll mein pittbull ins Tierheim geben oder in ein anderes Bundesland

Schwachsinn.. auch in BW darf der Hundehalter mit dem Hund während dem Test kommunzieren und ihn beruhigen. Auch darf der Hund in BW aggressiv reagieren, nur sollte er vom HH wieder "ruhig gestellt" werden können, also muss gezeigt werden, dass der HH den Hund im Griff hat!

Bei unserem Test sah die Bedrängungssituation nicht anderst aus, als im realen Leben auch, wie z.b. im Fahrstuhl! Und bei "uns" wird auch das gesamte Hund- Halter-Gespann betrachtet. Es wird auch darauf geachtet, ob eine Bindung zw. HH und Hund besteht. Es ist keinesfalls so, wie du es beschreibst!

das stimmt nicht, was du hier schreibst... entschuldigung. aber du hast gerade mal einen WT in BW mitgemacht und zwar in ulm. ulm WAR eine der schlimmsten städte in deutschland und einige andere städte fangen gerade mit dem schwachsinn wieder an. z.b. karlsruhe.. letzter test: da wurden die hunde teilweise am geschirr geschüttelt, angeschrien und der mali stand nase an nase mit dem zu testenden hund. ein absolutes no go und man wird gegen angehen.

das ganze hat einen hintergrund. BW ist der beobachtungspflicht nicht nachgekommen und sie wollen auf teufel komm raus, fakten schaffen...

weder darfst du in sigmaringen, karlsruhe auf den hund einwirken, noch bist du in sichtweite... ich kann dir noch einige andere städte nennen, wo es so ist. z.b. auch stuttgart, böblingen und heilbronn.

knupsel hat im übrigen völlig recht. bitte nicht böse sein, aber was recht ist, das sollte auch recht bleiben.;)

Ja ich war nur bei "meinem" eigenen Test dabei, dürfte aber den vorher geprüften Hund beim Test mit zusehen. Ebenso weiß ich von anderen, die ebenfalls in Ulm den Test gemacht haben, dass sie jeder Zeit mit dem Hund sprechen dürften und auf ihn einwirken! Es gibt die Situation, wo der Hund angebunden und alleine ist, aber bei allen anderen Sachen dürfte der Hundehalter stets mit dem Hund kommunizieren...
So sind meine Erfahrungen/ meine Erfahrung!
Man kann also nicht generalisieren, dass in ganz BW man nicht auf den Hund einwirken darf... ich will ja hier auch nicht klug*** (ich bin gar nicht in der Lage dazu)da höchst wahrscheinlich 90 % der Ksg-Community mehr Erfahrungen in Sachen Sokas und WT haben als ich. Aber ich habe eben diese positive Erfahrung beim Test gemacht und finde somit, dass man es nicht komplett generalisieren kann und auf komplett BW beziehen.
Zum Glück hat Ulm anscheinend einen auf die Mütze bekommen, ich bin ja froh, dass der Test so "fair" gehändelt wird.
 
  • 29. April 2024
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Hi Wiesel88 ... hast du hier schon mal geguckt?
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da hast du recht, aber das der test "fair" gehandelt wird, hat man den leuten zu verdanken, die geklagt haben und nicht aufgegeben haben. gott sei dank. du weißt, das ich mich riesig freue, das es so super bei euch geklappt hat. ihr habt tolle schützenhilfe gehabt und habt auch super mit ihr gearbeitet und eure maus ist ja auch klasse und sieht noch wunderschön aus...

aber BW besteht nicht nur aus ulm und das darf man nicht vergessen. es wurden einige städte genannt, wo es eben NICHT so ist.:hallo:
 
Jetzt nochmal ganz einfach. Es geht hier nicht darum, ob die Beitragserstellerin sich in Bezug auf die Vorführung ihres Hundes falsch verhalten haben könnte oder nicht. Da darf ich wieder sagen: wer unfehlbar ist, werfe den ersten Stein. Ich wäre durch den BW-Test auch mit monatelangem Üben durchgefallen, nicht mit dem Soka, sondern mit dem anderen Hund, mit dem eine Vereinsamung 101%ig schief geht.
Hier geht um den Hund und daß dieser nicht aus seiner Familie heraus sollte. Die Beitragsautorin tut alles, damit das abwendbar ist. Sie hat alles getan, um den Hund legal halten zu können. Das wurde ihr zugesichert. Wenn das Amt nicht zu seinen Beschlüssen steht, so ist das nicht ihre Schuld und vor allem kein Ausfluß von Rechtsstaatlichkeit. Schlimm genug, daß man sich nicht auf deren Beschlüsse verlassen kann und ihnen völlig ausgeliefert ist. So etwas erinnert an eine Bananenrepublik.
Der Fehler liegt hier ausschließlich bei der Behörde und nicht bei der Beitragsautorin.
 
ich bin kein jurist, aber die LHV gibt eindeutig vor, das auch "kampfhunde" gehalten werden dürfen, sprich, da er den WT versemmelt hat, konnte er die kampfhundeeigenschaften nicht widerlegen, ergo braucht sie eine genehmigung. dies hat das OA ihr bewilligt. sie muss den hund also mit maulkorb führen, einen sachkundenachweis erbringen. zwar kann man diese widerrufen, allerdings müssen auch dafür gründe vorliegen und das tun sie anscheinend nicht. wird sie straffällig, dann ist der hund weg. mit welch einer berechtigung sollen die behörden ihr nun den hund absprechen.. wahrscheinlich wurde das amt gerügt für diese genehmigung... schlichtweg pech gehabt, herr sachbearbeiter..

wir haben genügend fälle, in denen hunde sich als bissig erwiesen, als gefährliche hunde dann laufen und lediglich mit MK und leinenzwang belegt wurden. warum sollte es hier anders laufen sollen ?? erschließt sich mir nicht... wenn es eine lösung gibt, dann wird lars sie finden.

wir haben es auch schon geschafft, das WT wiederholt werden durften.:lol:
 
Nichts gegen Dich, aber deine Tochter sollte trotzdem darüber aufgeklärt werden, dass man keine Hunde "anschleppt" bzw. keine Listis illegal mit nach Deutschland bringt! Wir haben schon zu viele Listis in den deutxchen Tierheimen, viele davon haben auch schon den Wesenstest bestanden!

Ich wünsche deinem Hund viel Glück!
 
Nichts gegen Dich, aber deine Tochter sollte trotzdem darüber aufgeklärt werden, dass man keine Hunde "anschleppt" bzw. keine Listis illegal mit nach Deutschland bringt! Wir haben schon zu viele Listis in den deutxchen Tierheimen, viele davon haben auch schon den Wesenstest bestanden!

Ich wünsche deinem Hund viel Glück!


ihr kennt euch ???
 
ich bin kein jurist, aber die LHV gibt eindeutig vor, das auch "kampfhunde" gehalten werden dürfen, sprich, da er den WT versemmelt hat, konnte er die kampfhundeeigenschaften nicht widerlegen, ergo braucht sie eine genehmigung. dies hat das OA ihr bewilligt. sie muss den hund also mit maulkorb führen, einen sachkundenachweis erbringen. zwar kann man diese widerrufen, allerdings müssen auch dafür gründe vorliegen und das tun sie anscheinend nicht. wird sie straffällig, dann ist der hund weg. mit welch einer berechtigung sollen die behörden ihr nun den hund absprechen.. wahrscheinlich wurde das amt gerügt für diese genehmigung... schlichtweg pech gehabt, herr sachbearbeiter..

wir haben genügend fälle, in denen hunde sich als bissig erwiesen, als gefährliche hunde dann laufen und lediglich mit MK und leinenzwang belegt wurden. warum sollte es hier anders laufen sollen ?? erschließt sich mir nicht... wenn es eine lösung gibt, dann wird lars sie finden.

Ich wäre sogar bereit wenn, diesen Test zu wiederholen,ich würde alles machen wenn er nur bei uns bleiben dürfte. Jedenfalls werde ich so schnell nicht aufgeben.

wir haben es auch schon geschafft, das WT wiederholt werden durften.:lol:
 
Sorry, eine Frage. Der Hund wurde einfach "angeschleppt". Woher kommt der Hund, er ist doch nicht einfach kaufbar in einem Ein-Euro Shop. Er muss doch eine Geschichte haben -oder sollte ich das überlesen haben?

Was die Rasse betrifft, so steht in meinen Papieren auch: "American Staffordshire Terrier", obwohl er ein "American Pitbull Terrier" ist. Das kommt daher, dass es in der BRD die Rasse "American Pitbull Terrier" nicht gibt. Unterschied zwischen den zwei Rassen: Der AmStaff hat etwas breitere Pfoten und eine etwas kürzere Rute als der "American Pitbull Terrier". Sonst ist ein Unterschied nicht festmachbar.

Ansonsten ist die Posterin bei Weidemann in den besten Händen und sollte es knapp werden, sollte Weidemann eine einstweilge Anordnung erwirken, damit der Hund behalten werden kann bis zu einer endgültigen Gerichtsentscheidung.

Gruß
Peter und Naomi
 
Sorry, eine Frage. Der Hund wurde einfach "angeschleppt". Woher kommt der Hund, er ist doch nicht einfach kaufbar in einem Ein-Euro Shop. Er muss doch eine Geschichte haben -oder sollte ich das überlesen haben?

Was die Rasse betrifft, so steht in meinen Papieren auch: "American Staffordshire Terrier", obwohl er ein "American Pitbull Terrier" ist. Das kommt daher, dass es in der BRD die Rasse "American Pitbull Terrier" nicht gibt. Unterschied zwischen den zwei Rassen: Der AmStaff hat etwas breitere Pfoten und eine etwas kürzere Rute als der "American Pitbull Terrier". Sonst ist ein Unterschied nicht festmachbar.

Ansonsten ist die Posterin bei Weidemann in den besten Händen und sollte es knapp werden, sollte Weidemann eine einstweilge Anordnung erwirken, damit der Hund behalten werden kann bis zu einer endgültigen Gerichtsentscheidung.

Gruß
Peter und Naomi

ah wieder was gelernt, was den standard angeht..:D und was die gesetzeslage in BW angeht, bitte erst erkundigen, bevor ratschläge erteilt werden..:lol: ich denke, lars hat genügend prozesse in BW geführt und wird wissen, was zu tun ist
 
Das wäre auch meine Frage.
Ich dachte, in diesem Bundesland gäbe es klare Bestimmungen bzg. Anschaffung enes Anlagehundes.
Wie kann man dann einen Welpen anschleppen, der muss doch irgendwo her kommen?

Oder habe ich die gesetzlichen Regelungen falsch verstanden?
 
weder ist die zucht in BW verboten, noch ist es verboten, einen welpen von privat zu kaufen, erst ab dem stichtag X, wenn der hund 6 monate alt wird. DANN braucht man eine genehmigung.
 
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