Helft mir mal bitte!!!

Christine Pax

15 Jahre Mitglied
Hallo Leute
thx2.gif
),aber da der Typ halt meinte,erst wenn er die verlangten Wische hätte,würde er sich überhaupt mal anfangen über die Erlaubnis Gedanken zu machen,frage ich mich halt jetzt,ob der mir echt SO "ans Bein pissen" kann,obwohl ich doch gar nix anderes will,als einen Nothund bei mir aufzunehmen,der beiweitem nicht so gefährlich ist wie die ganzen Riesen-Bauernköter (sorry wegen der Wortwahl,aber diese armen Kreaturen sind so "heruntergekommen",daß man sie kaum anders bezeichnen kann),die hier lustig frei im Dorf rumlaufen???
Fragende Grüße
Chris&Co.
 
  • 26. Mai 2024
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Hi Christine Pax ... hast du hier schon mal geguckt?
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Gefahrenabwehrverordnung Rheinland-Pfalz Gefährliche Hunde vom 30.06.00:

§ 3 Haltung gefährlicher Hunde

(1) Wer einen gefährlichen Hund halten will, bedarf der Erlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn

1. ein berechtigtes Interesse an der Haltung eines gefährlichen Hundes besteht,
2. die antragstellende Person die zur Haltung eines gefährlichen Hundes erforderliche Sachkunde besitzt und das 18. Lebensjahr vollendet hat und
3. keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die antragstellende Person die zur Haltung eines gefährlichen Hundes erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt.

(2) Ein berechtigtes Interesse an der Haltung eines gefährlichen Hundes kann insbesondere vorliegen, wenn diese der Bewachung eines gefährdeten Besitztums dient.
(3) Der Nachweis der zur Haltung eines gefährlichen Hundes erforderlichen Sachkunde wird durch die Bescheinigung einer von der Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz benannten sachverständigen Person oder Stelle über eine nach den Prüfungsstandards der Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung erbracht. Er gilt für die Halterin oder den Halter nur in Verbindung mit dem Hund, mit dem die Sachkundeprüfung abgelegt worden ist, und nur für einen Zeitraum von fünf Jahren.
(4) Die zur Haltung eines gefährlichen Hundes erforderliche Zuverlässigkeit besitzt in der Regel nicht, wer

1. wegen der vorsätzlichen Begehung einer Straftat oder mindestens zweimal wegen einer im Zustand der Trunkenheit begangenen Straftat rechtskräftig verurteilt worden ist, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind,
2. trunksüchtig, rauschmittelsüchtig, geisteskrank oder geistesschwach ist oder
3. wiederholt gegen Bestimmungen in Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 5, § 2 Abs. 1 oder 3, § 4 oder § 5 verstoßen hat.

Zum Nachweis der Zuverlässigkeit kann die Vorlage eines Führungszeugnisses verlangt werden
(5) Gefährliche Hunde sind so zu halten, dass Menschen, Tiere und Sachen nicht gefährdet werden. Sie sind insbesondere in sicherem Gewahrsam zu halten.

Wie hast Du denn Deinen eigenen Hund angemeldet bekommen?
 
Hey Puppyclip!
Jo,meinen eigenen Hund habe ich ja schon seit 1996,von daher bestand ja berechtigtes Interesse,daß ich Uncas auch nach Inkrafttreten der VO weiter behalten durfte,zumal ich ja alle ihre Auflagen erfüllt habe,ne!?
twink2.gif

Hm,und was nu' das Hundemädchen angeht,da gibt es,wie der Herr von der VG
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,wonach Pflegehunde halt noch vermittelt und gehalten werden dürfen,allerdings hat er mit meiner Hündin nun das "Problem",daß sie 1.nicht direkt aus Rheinland-Pfalz an mich vermittelt wurde und 2. auch noch als "Zweit-Kampfhund" gehalten werden soll
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für nix in der Welt mehr hergeben werde,werd' ich mir da schon was einfallen lassen,und hoffe,daß Ihr mir dabei ein bißchen helfen könnt!?!
Lieben Gruß
Chris&Co.
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Hi,
wie wäre es denn mal mit einer Beschwerde über diesen Herren beim Oberbürgermeister? Ich weiß ja nicht, wie groß eure Stadt ist, bzw. wie die Leute so auf Kampfis bei euch reagieren. Wenn der OB dir auch noch doof kommt, vielleicht die örtliche Presse einschalten? Obwohl das ja auch ein zweischneidiges Schwert ist. Ich glaube aber, wenn man dem OB ne Mitteilung zukommen lässt, wird er sich äußern müssen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der dich einfach so abbügelt. Wenn doch....Was willst du dann noch in der Stadt?
Viele Grüße
 
Die spinnen, die Pfälzer (Behörden).
Er kann sich die Herkunft belegen lassen um alles strafrechtlich bedenkliche auszugrenzen. Ansonsten am Besten ja und Amen sagen und dem guten Mann nie wieder über den Weg laufen wenn alles abgeschlossen ist.
 
so ein Käse....dem würde ich überhaupt keine Gründen nennen, das geht den gar nix an....
Ich komme auch aus RLP und hab eine Bulli-Mix-Hündin und seit Februar einen Amstaff.
Wenn du die Hunde mit einem Pflegevertrag aus dem Tierheim in RLP oder einem Bundesland mit den gleichen Auflagen (!!!) holst, brauchst du überhaupt keine Gründe anzugeben, warum du solch einen Hund nimmst, die Gemeinde MUSS dir ohne irgendwas die Haltegenehmigung erteilen.
Der soll bloß nicht so die Wellen machen...
Wenn du die Hunde eh aus RLP hast, dann würde ich einfach in das Tierheim gehen und sie mit denen einen neuen Pflegevertrag machen. Dies gilt übrigens auch für Hunde aus Bundesländern, die die gleichen Auflagen haben wie wir (z. Bsp. Hamburg oder Berlin)....bei anderen Bundesländern ist es schwierig....
nur wenn du die Hunde ordnungsgemäß in deinem früheren Bundesland gehalten hast, dann kann er sowieso keinen Aufstand machen, nur weil du jetzt umgezogen bist.
Ich habe div. Mails vom Innenministerium, die kann ich dir gerne weiterleiten, die kannst du dem Typ mal unter die Nase halten. Uns wollten sie nämlich auch so abservieren auf dem OA, bis sie mal vom Innenministerium aufgeklärt wurden, seitdem ist alles kein Problem mehr.
...und außerdem kann dir der Typ auch ne Haltegenehmigung geben, wenn du den Hund mit einem Übernahmevertrag holst (Tierschutzgründe), aber da MUSS er es NICHT.
Der Typ weiß mit Sicherheit auch nix über die sog. Gentle Leader Genehmigung....da darf der ach so gefährliche Staff mit einem Halti laufen und braucht keinen Maulkorb mehr. Das hab ich auch schriftlich.
Ach ja: Vorher mußt du allerdings ne Sachkundeprüfung ablegen, die du unter auswendig lernen kannst. Kostet ca. 233 Euro.
Gute Tierärzte, die dir auch ne Gentle Leader Empfehlung schreiben (macht nicht jeder) sind: Fr. Dr. Engelhardt, Fr. Dr. Wasmuth (beide auch im Tierheim Ludwigshafen tätig und supernett) oder Dr. Bradel aus Bad Kreuznach (dort hab ich den Test gemacht, supernetter Mann, ).
Mein Amstaff hat die Gentle Leader Gehnehmigung bekommen - war kein Problem vom OA.
Ich würde auf jeden Fall das Innenministerium anmailen, falls der Typ weiter Probleme macht...und alles schriftlich geben lassen.
Um einfach keinen Stress mit dem Typ zu bekommen würde ich die Hunde über ein Tierheim in RLP laufen lassen, da kann dir der Typ gar nix. Das Tierheim Mainz hat so div. Leuten auch schon geholfen, kann mir auch vorstellen, das Ludwigshafen dir da auch behilflich ist...oder halt das Tierheim, aus dem die Hunde kommen.
Ach ja: Der Halter und alle, die den Hund ausführen brauchen ein polizeiliches Führungszeugnis...nur du als Halter brauchst die Sachkunde.
Mail mich mal an, wenn ich dir div. Mails rüberschicken soll: christianegumpert@web.de
 
Noch was: Und wenn du 5 Hunde auf deinen Namen anmeldest, geht es ihn mal überhaupt gar nix an, ich glaub, der tickt nicht mehr ganz richtig.....
Du darfst nur nicht mit 2 Kampfis gleichzeitig spazieren gehen....aber wo kein Kläger, da kein Richter.....
Falls er sich trotz "Aufklärung" immer noch querstellt, dann würde ich ihm mit einem Anwalt drohen....der scheint seine eigene Verordung nicht zu kennen....haben wir auch schon alles mitgemacht. Die Dame aus dem Innenministerium hat bei ihm sogar angerufen und ihn aufgeklärt...er hat bloß nicht gewußt, wo der Hammer hängt, aber er war wenigstens einsichtig...

editiert: jemand aus dem Forum wollte unbedingt einen Hund aus Frankfurt (Tierheim) in RLP einführen, darf er aber laut Innenministerium nicht, weil die Hunde in Hessen Maulkorb-und Leinenbefreit werden können und bei uns nicht...aber er wollte den Hund unbedingt haben und hat diesen Sch... so umgangen, das der Hund von Hessen in RLP überstellt wurde und er ihn von dort mit Pflegevertrag übernommen hat.....
es geht alles....

<small>[ 19. August 2002, 07:37: Beitrag editiert von: Midivi ]</small>
 
Hallo Leutchen!
Erstmal vielen Dank für Eure Hilfe!
Aber inzwischen sieht die Sache schon wieder vieeel besser aus
biggrin.gif
!
Also "soweit,so gut",wäre ja auch noch schöner gewesen,wenn der Typ mit seiner Masche durchkommt!Echt zu krass,was die einem für Steine in den Weg legen (wollen,
biggrin.gif
!),bloß weil man einem echt lieben Nothund ein Zuhause geben will!
tongue.gif
! Aber wie gesagt,schreibt mir mal,was Euch dazu noch so einfällt,so daß ich auch ja keinen Punkt vergesse,ok?!
Und noch was,da mein Gartenzaun nicht besonders hoch ist (ca. 1,20m,die Hunde könnten also theoretisch locker drüberspringen,haben aber noch nie den Versuch gemacht),ich dem Typ aber schreiben will,daß meine Hunde unter Aufsicht (damit ihnen nix passiert,wenn die freilaufenden,riesigen Dorftölen mal wieder unterwegs sind,das schreib' ich natürlich auch dazu!)draußen spielen,frage ich mich,ob es einem von Euch schonmal untergekommen ist,daß so'n Beamtena*** versucht einem vorzuschreiben,wie hoch ein Zaun für einen gefährlichen Hund zu sein hat oder sowas? Ist mir halt so durch den Kopf gegangen,man weiß ja nie,was den Typen so alles einfällt,gelle?! <img border="0" alt="[Nein]" title="" src="graemlins/shake.gif" />
Glaubt Ihr,daß sowas möglich wäre???
Lieben Gruß
Chris&Co.
 
Wieso will der Typ immer noch so ne bescheuerte Erklärung?
Hat sich die Frau alles schriftlich vom Ministerium geben lassen? Das würde ich auf alle Fälle. Aber ist ja schon mal gut, das der Typ eingelenkt hat....
Was deinen Zaun angeht: Natürlich können sie dir vorschreiben, wie der auszusehen hat. Unser Zaun mußte so beschaffen sein, das sich die Hunde weder untendurch buddeln konnten, noch drüber springen konnten. Daraus ist jetzt ein 2 m hoher Maschendrahtzaun geworden, der auf unserem Mäuerchen steht. Sicher ist sicher.....
Ich lebe auch in einem kleinen Ort mit vielen Hunden, aber ich habe dort als Kampfi-Besitzer keine schlechteren Karten. Ganz im Gegenteil. Meine Stinker haben viel Kontakt zu Artgenossen und mitten in der Pampa ist auch Platz zum toben. Auf dem Land sieht man das nicht so eng. Die meisten verstehen es eh nicht, warum die Hunde mit Maulkorb so gequält werden müssen.

Übrigens: Ich schicke dir die Mails gleich zu, die du haben willst.

Eine kpl. Maulkorbbefreiung wirst du nur bekommen, wenn dein Hund sehr krank ist. Die meisten Ordnungsämter wollen Unterlagen vom Tierarzt und ein Gutachten darüber sehen. Wenn du einen kulanten Amtstierarzt kennst, hilft er dir evtl. 2 Staffis aus unserer Hundeschule hatten ne kpl. Befreiung, für die die Besitzer über ein halbes Jahr gekämpft haben. Der eine Staff hatte ein schweres Nierenleiden (ist inzwischen verstorben), der andere Staff hat chronische Gastritis und muß oft brechen, so das der Maulkorb für ihn ein Todesurteil sein kann.
Ansonsten wirst du nur den Gentle Leader genehmigt bekommen (wenn der Herr so gnädig ist).... aber wo kein Kläger, da kein Richter....
 
Na das hört sich immerhin schon besser an, Christine - ich freu mich für Euch!

Midivi: nun, leider gibt es eben diese k... Hundeverordnungen und leider hat die Stadt über diese und ihr Polizeigesetz, wo man Gefahrenabwehr so und so begründen kann, den längeren Hebel in der Hand. Solange es mir und den Hunden zugute kommt, kriegen die Ämter von mir sogar die Schuhe geputzt.
 
Alaso, grundsätzlich besteht das "berechtigte Interesse" schon im bestehen des Pflegestellenvertrags. Durch die Übernahme der Pflege aus einem Tierschutzverein (ein Organ des öffentlichen Interesses- siehe Anerkennung der Gemeinnützigkeit-)besteht schon ein "berechtigtes, öffentliches Interesse" im Sinne der Kostenersparnis für die öffentliche Hand.Da der Hund aus Kapazitätsgründen (lässt sich bestimmt belegen) in eine Pflegestelle gegeben wurde gegeben wurde, besteht auch ein berechtigtes Interesse im Sinne des Tierschutzgesetzes. Durch einige Gerichtsurteile und kommunale Entscheidungen z.B. Düsseldorf, Krefeld, Neuss, Köln, etc. geht klar hervor, dass ein "berechtigtes Interesse" durchaus allein in der Übernahme eines Tieres aus einem Tierheim bestehen kann.
Aus keiner Landeshundeverordnung geht hervor, wie bei Hunden aus anderen Bundesländern zu verfahren ist. Da es keine Gesetzes- oder Verordnungsgrundlage gibt, ist die Herkunft des Hundes rechtlich irrelevant, es sei denn, der Hund hat in seinem Herkunftsland bereits einen Wesenstest erfolgreich absolviert. Dieser muss bundesweit anerkannt werden. Wenn der Tierschutzverein, aus dem der Hund stammt, nicht rechtlich an eine bestimmte, klar definierte Ortsbegrenzung gebunden ist, gilt die alles im Besonderen.
Es wäre mir ein Fest dazu beitragen zu können, dass sich dieser Sesselpfurtzer den Unwillen der städtischen Rechtsabteilung zuzieht.
Meine Adresse steht im Profil.
 
Zwei kleine Anmerkungen:
1) Im Land Bremen ist die Aufnahme der gelisteten Rassen daran geknüpft, dass sie aus einem Tierheim im Land Bremen kommen.

2) Die "Umzugsregelung" gilt sogar in Bayern:
Wenn ein Mensch aus Niedersachsen (derzeit ohne Rasseverfolgung) mit einem oder zwei Pitbulls nach Bayern umzieht, muß dort das Mitbringen seiner Hunde genehmigt werden, außer es sprechen tatsächliche Gründe dagegen (unzuverlässig, etc.)

Ich wohne in Niedersachsen und hier im Dorf kann man Hunde jeder Rasse für 'n Appel und 'n Ei anmelden.
Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich:
a) für den ersten Hund 30,60 Euro,
b) für den zweiten Hund 76,60 Euro,
c) für jeden weiteren Hund 127,80 Euro.



Dadurch werden sie dann "legal gehalten" - durch den Hundesteuerbescheid nachweisbar.

Wenn nun jemand aus unserem Dorf in ein Bundesland mit Rasseverfolgung umzieht, dann kann er den/die Hund(e) mitnehmen. Für Einzelheiten kann man mich ja anmailen.
 
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