Haltung eines Staffis oder Pit Bull in Hessen

Flip81

15 Jahre Mitglied
Ein Hallo an alle!

Hab endlich mal eine vernünftige Seite gefunden was die vermeintlichen Kampfhunde angeht. Ich hab nämlich einige Fragen und wär sehr dankbar wenn ihr mir weiterhelfen könntet.

Da ich ab Juli o. August nächsten Jahres nach Frankfurt ziehen werde, möchte ich die Möglichkeit wahrnehmen mir einen Hund dieser Rasse zu holen. Meine Fragen:

1. Ich müsste meinen 1. Wohnsitz weiterhin in Bayern haben, da ich sonst keine
finanzielle Unterstützung bekommen würde (mach ne Umschulung). Könnte es da Probleme geben? Darf ich dann meinen Hund überhaupt mit zu meinen Eltern ode so nehmen? Und wo müsste ich denn da meinen Antrag stellen (braucht man den in Hessen auch)?

2. Da ich dann berufstätig bin, kann man den Hund denn dann überhaupt in der Wohnung halten? Gibt es denn Probleme eine Wohnung zu finden, wenn ich Besitzer eines Hundes dieser Rasse bin?

3. Was kommt denn dann vom Gesetz her auf mich zu? Da ich 22 bin, dürfte das Alter kein Problem sein. Auch das Führungszeugnis, welches ich schon hab, ist ohne Einträge! Steuern wären natürlich auch selbstverständlich! Da es, wenn schon, ein Tier aus dem Tierschutz seien soll, hat er, bzw. wird er, auch einen Wesenstest haben. Was ist denn eigentlich der Sachkundenachweis (es wäre mein 1. Kat.1 Hund, da ich ja aus Bayern komm ist es selbstverständlich das ich noch keinen besitzen durfte, gibt es da Probleme?)?

4. Wo bekomm ich denn den Antrag her, vom Ordnungsamt? Kann man den auch online bekommen?

Über Hilfe und Tipps wäre ich sehr dankbar!!!

Gruß an alle!!!

PS: Auch in Bayern hab ich schon alles versucht. Hab mich schriftlich an das Bayer. Innenministerium gewandt, leider ohne Erfolg. Auch wenn in den Antwortschreiben wenig Sinn gesteckt hat. Denn auf die Fragen und Tatsachen die ich gestellt bzw. genannt hatte, konnten Sie mir keine Antworten geben. Sie hatten mich nur immer wieder auf die Verordnung hingewiesen.... Die Schreiben hatte ich auch an das Verfassungsgericht geschickt und den zuständigen Richter gegeben. Die Antwort des Sachbearbeiters war diesmal sehr positiv. Man hatte meine Bemühungen gelobt und auch mein Wissen bestätigt. Nur leider, schrieb er, könne ein einzelner in Bayern nichts bewirken.... :( Meine letzte Fragen an euch: gibt es jemanden oder kennt ihr jemanden der in Besitz eines Kat.1 Hundes ist???
 
  • 26. April 2024
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Original geschrieben von Flip81


1. Ich müsste meinen 1. Wohnsitz weiterhin in Bayern haben, da ich sonst keine
finanzielle Unterstützung bekommen würde (mach ne Umschulung). Könnte es da Probleme geben? Darf ich dann meinen Hund überhaupt mit zu meinen Eltern ode so nehmen? Und wo müsste ich denn da meinen Antrag stellen (braucht man den in Hessen auch)?

da wo der hund gehalten wird musstu den antrag stellen. also in hessen. deinen hund kannstu türlich mit zu deinen eltern nehmen. ein hund darf nich länger als 3 mon vom gemeldetem wohnsitz wegsein, wenn ja musstu das der zuständigen behörde melden (hier bayern), dass sich der hund schon 3 mon dort aufhält.

Original geschrieben von Flip81
2. Da ich dann berufstätig bin, kann man den Hund denn dann überhaupt in der Wohnung halten? Gibt es denn Probleme eine Wohnung zu finden, wenn ich Besitzer eines Hundes dieser Rasse bin?

also grundsätzlich kannstu jeden hund in der wohnung halten, nur ob er genügend auslauf hat und wie lang er alleine ist, ist die entscheidene frage! grundsätzlich ist es schwer (gerade in hessen) eine wohnung zu finden, dessen vermieter einverstanden ist (obwohl ich in rheinland-pfalz wohne, hab ich bis jetzt nur gute erfahrungen gemacht was die frage nach einem kampfi angeht).

Original geschrieben von Flip81
3. Was kommt denn dann vom Gesetz her auf mich zu? Da ich 22 bin, dürfte das Alter kein Problem sein. Auch das Führungszeugnis, welches ich schon hab, ist ohne Einträge! Steuern wären natürlich auch selbstverständlich! Da es, wenn schon, ein Tier aus dem Tierschutz seien soll, hat er, bzw. wird er, auch einen Wesenstest haben. Was ist denn eigentlich der Sachkundenachweis (es wäre mein 1. Kat.1 Hund, da ich ja aus Bayern komm ist es selbstverständlich das ich noch keinen besitzen durfte, gibt es da Probleme?)?)[/B]

in hessen gilt:
1. kastration, chip
2. wesenstest
3. maulkorb und leinenzwang (auch bei bestandenem wesenstest)
4. einwandfreies, polizeiliches führungszeugnis
5. steuern sind sehr hoch, glaub 600 € im jahr für hessen
6. sachkundenachweis
7. es wird keine probleme geben, wenn du aus bayern kommst :D
8. empfehle ich dir für den anfang einen aus dem tierheim (mainz oder wiesbaden), die sind schon gechippt und kastriert (teuer) und häufig auch sehr lieb und an äußerliche einwirkungen gewöhnt (z.b. kinder, kleintiere, straße, autos, etc pp) und sind schon erzogen, wobei du natürlich nie aufhören darfst mit einen hund zu arbeiten


Original geschrieben von Flip81
4. Wo bekomm ich denn den Antrag her, vom Ordnungsamt? Kann man den auch online bekommen?[/B]

nein online glaube ich nicht. du musst zur zuständigen stadtverwaltung oder ordnungsamt. (bitte verbessern, wenn ich falsch liege)

wenn du mir deine mailaddi gibst, kann ich dir mal was schicken :)

gruss
 
du brauchst ein neues polizeiliches führungszeugnis.

die ausführungsbestimmungen beziehen sich auf alle kampfis. das ordnungsamt muß sich nach diesen bestimmungen richten.

nochmal in kurzform:

1. polizeiliches führungszeugnis beantragen
2. zur sachkunde anmelden
3. mit führungszeugnis + anmeldungsbestätigung f. sachkunde aufs ordnungsamt
4. hund holen
5. sachkundeprüfung ablegen
6. aufs ordnungsamt mit prüfungsergebnis gehen und haltegenehmigung abholen
7. gentle leader genehmigung beantragen
8. fertig.
 
achja ich hab nochmal eine frage:

warum eigentliche einen kampfi?? was bringt dich dazu dir so einen hudn zu holen?? man könnte bei deinem text leicht auf falsche gedanken kommen..
 
Original geschrieben von Flip81
Meine letzte Fragen an euch: gibt es jemanden oder kennt ihr jemanden der in Besitz eines Kat.1 Hundes ist???
Bayern hat ganz stolz verkündet, dass es keine Genehmigungen für Kategorie I Hunde seit 1992 mehr gegeben hat.
Warum schreibst Du eigentlich ans Innenministerium? Die Wohnortgemeinde ist der richtige Ansprechpartner für die Genehmigung eines Kat. I Hundes.
 
Original geschrieben von Flip81

PS: Auch in Bayern hab ich schon alles versucht. Hab mich schriftlich an das Bayer. Innenministerium gewandt, leider ohne Erfolg. Auch wenn in den Antwortschreiben wenig Sinn gesteckt hat. Denn auf die Fragen und Tatsachen die ich gestellt bzw. genannt hatte, konnten Sie mir keine Antworten geben. Sie hatten mich nur immer wieder auf die Verordnung hingewiesen.... Die Schreiben hatte ich auch an das Verfassungsgericht geschickt und den zuständigen Richter gegeben. Die Antwort des Sachbearbeiters war diesmal sehr positiv. Man hatte meine Bemühungen gelobt und auch mein Wissen bestätigt. Nur leider, schrieb er, könne ein einzelner in Bayern nichts bewirken.... :( Meine letzte Fragen an euch: gibt es jemanden oder kennt ihr jemanden der in Besitz eines Kat.1 Hundes ist???

hallö!!!

erst mal willkommen im club, ich binaus bayern und bei mir ist es dank der behörden auch "nur" ein boxermix geworden!!!

zum thema hessen:

Frag mal beckersmom, da werden sie geholfen!!

Aber ich glaub sie hat schon mal in nem anderen forum auf dein post geantwiortet!!!:D

Greetz san + spacken
 
Original geschrieben von manurtb

Warum schreibst Du eigentlich ans Innenministerium? Die Wohnortgemeinde ist der richtige Ansprechpartner für die Genehmigung eines Kat. I Hundes.

*lach*

die von unserem OA sind da auch heillos überfordert und leiten einen weiter ans min.des innern!!!


der von unserer gemeinde hat schon gemeint wenn mal jemand mit ner frage zu "kampfhunden" zu ihm käme würde er ihn zu mir schicken
:D :eg:

und der leicht panische gesichtsausdruck den er bekommt wenn ich die amtsstube betrete:crazy: :D :eg:

greetz san
 
@terri

In Deinem Beitrag zu Hessen stimmt aber so einiges nicht.

Es gibt in Hessen definitiv keine Kastrationspflicht und keinen Leinen-und Maulkorbzwang bei bestandenem Wesentest.
Unser Bulli-Bub mußte weder kastriert werden noch hat er Leinen- oder Maulkorbzwang. Er darf überall dort ohne Leine laufen, wo es andere Hunde auch dürfen.

Bezüglich der Hundesteuer ist es sehr unterschiedlich. In unserer Gemeinde gibt es keine Strafsteuer für Listis. Wir zahlen 39 Euro im Jahr für den Ersthund und 50 für den zweiten.

Unter diesem Link findet man eigentlich alles, was im Zusammenhang mit der VO in Hessen rechtlich infomativ ist. Das dort hinterlegte Antragsformular wird z.B. auch in unserer Gemeinde verwendet.





Broken Heart
 
danke danke

erstmal danke für eure Hilfe! Als erstes muss ich klarstellen das ich absolut keine negativen Absichten mit so einem Hund hab!!! Hätte mir sonst nicht die Mühe gemacht, mich mit Beamten und Behörden auf seriöser und vernünftiger Art außeinander zusetzen. Zu meinen Führungszeugnis muss ich sagen das es von Okt. diesen Jahres ist, es ist ja 3 Mon. gültig! Vom Auslauf her werd ich ihm natürlich Möglichkeit geben. Ich möchte einen Hund dieser Rasse weil er sehr lieb, treu und anhänglich ist. Außerdem hat er eine sehr hohe Reizschwelle was auch noch positiv dazu beiträgt. Und ich liebe dieses "Grinsen" dieser Tiere!
 
Original geschrieben von AmStaff_girl



zum thema hessen:

Frag mal beckersmom, da werden sie geholfen!!



Kann ich auch sehr empfehlen. Die Suche nach einem empfehlenswerten Gutachter für den Wesentest oder die Sachkundeprüfung, sollte echt bei ihr beginnen.
 
Mein Gott, bin ich froh, dass ich in Sachsen wohne!!! Da ist unser Dicker frei wie der Wind, hat noch alles, was von Geburt an ihm dran war, und nach Wesenstest Maulkorbbefreiung und Befreiung vom Leinenzwang! Viel Glück bei Deiner Suche! Und wenn Du so ´nen urgemütlichen erwischst wi viele hier haben, ist das mit der Wohnung kein Problem. Angelika
 
Original geschrieben von Broken Heart
@terri

In Deinem Beitrag zu Hessen stimmt aber so einiges nicht.

Es gibt in Hessen definitiv keine Kastrationspflicht und keinen Leinen-und Maulkorbzwang bei bestandenem Wesentest.
Unser Bulli-Bub mußte weder kastriert werden noch hat er Leinen- oder Maulkorbzwang. Er darf überall dort ohne Leine laufen, wo es andere Hunde auch dürfen.

Bezüglich der Hundesteuer ist es sehr unterschiedlich. In unserer Gemeinde gibt es keine Strafsteuer für Listis. Wir zahlen 39 Euro im Jahr für den Ersthund und 50 für den zweiten.

Unter diesem Link findet man eigentlich alles, was im Zusammenhang mit der VO in Hessen rechtlich infomativ ist. Das dort hinterlegte Antragsformular wird z.B. auch in unserer Gemeinde verwendet.





Broken Heart

ich hab das so in der hessichen verordnung gelesen.. vieleleicht gibts ausnahmen! sorry..

in jeder verordnung steht nämlich kastrationspflicht und leinen-und maulkorbzwang.. in rheinland-pfalz auch! ausser das man in rlp keinen wt mehr braucht!
 
Original geschrieben von terri


ich hab das so in der hessichen verordnung gelesen.. vieleleicht gibts ausnahmen! sorry..

in jeder verordnung steht nämlich kastrationspflicht und leinen-und maulkorbzwang.. in rheinland-pfalz auch! ausser das man in rlp keinen wt mehr braucht!

terri, sei mir nicht böse, aber das ist Unsinn! In Hessen gibt es ebenso wie in den meisten anderen Bundesländern keine Kastrationspflicht! Und deine pauschalen Aussagen zu Leinen- und Maulkorbzwang und Wesenstest solltest du dir besser auch klemmen. Das ist für einen Ratsuchenden wenig hilfreich :( .
 
Original geschrieben von Wolfgang


terri, sei mir nicht böse, aber das ist Unsinn! In Hessen gibt es ebenso wie in den meisten anderen Bundesländern keine Kastrationspflicht! Und deine pauschalen Aussagen zu Leinen- und Maulkorbzwang und Wesenstest solltest du dir besser auch klemmen. Das ist für einen Ratsuchenden wenig hilfreich :( .

Es gibt ne Kastrationspflicht?????? Aber nicht in NRW, oder???? Ich dachte es gibt nur ein Zuchtverbot.........Wolfgang hilf mir mal bitte...........

LG Kathi
 
@ terri


kann es sein, dass du die aller...aller...allererste VO erwischt hast (vom Sommer 2000)? Mittlerweile wurde die schon 4 oder 5 mal (oder noch öfter?) geändert.
Auf der Site vom RP-Darmstsdt ist immer das aktuellste.

Broken Heart
 
...ich möchte mal alle bitte (und zwar niemanden bestimmtes:(
Bitte gebt Hilfesuchenden keine 'Tips' und statements zu Verordnungen, wenn ihr nicht absolut sicher seid!
Daß ihr helfen wollt ist nett, aber es gibt hier einige Mitglieder die wirklich Bescheid wissen und auch die laufenden Veränderungen kennen, so daß Ratsuchenden auf jeden Fall geholfen werden kann.
Danke! :)

Alexis
 
yep, so isses. ich möchte mich da jetzt nicht weiter reinhängen, weil ich nicht mehr in Hessen wohne... nur eine anmerkung: es gibt in manchen städten auch "stadtspezifische VOs". ich denke, es wäre am besten sich beim örtlichen oa oder vet amt (in manchen städten macht es das oa in anderen das vet amt) alle (aktuellen!) informationen einzuholen.
bitte auch zu beachten, dass manche bundesländer bzgl der (kampf)hundesteuer unterscheiden zwischen "Listenhund mit WT" (dann ist es kein kampfi mehr, ergo normale steuer) oder auch "kampfi-mischling" (in vielen THs sind es alles mischlinge, da ja meist keine papiere vorhanden sind) und eben "Listi ohne WT" (also Kampfi) usw. die höhe der hundesteuer ist generell (zumindest in Hessen und BW) vom Ort abhängig, in frankfurt sind sie recht hoch, soweit ich weiss.

desweiteren - deinen fragen nach zu urteilen, weisst du noch nicht allzuviel über "stafford & co" oder hunde im allgemeinen. das ist nicht schlimm, aber mach erstmal langsam und beschäftige dich mit der angelegenheit ausgiebig. mein tip: lies und geh mit hunden aus dem TH Gassi. es gibt sehr gute lektüre für hunde allgemein und auch auch was deine gewünschte hunderasse betreffen. ich glaub da gibt es hier im forum schon viele gute tips. einfach mal durchsurfen. :hallo:

alles gute & liebe grüsse
jackie
 
Original geschrieben von staff-boxer-mam


Es gibt ne Kastrationspflicht?????? Aber nicht in NRW, oder???? Ich dachte es gibt nur ein Zuchtverbot.........Wolfgang hilf mir mal bitte...........
Nein, Kathi, in NRW gibt es keine Kastrationspflicht.

In den Regelungen von Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen gibt es Bestimmungen zur Kastration (Kann-Bestimmung oder unter bestimmten Voraussetzungen).
 
Öhm :(

Also terri, bei allem Respekt - aber wenn Du keinen blassen Schimmer von der hess. Verordnung hast dann schweig bitte lieber.

Es gibt hier weder Kastrationspflicht noch Leinen- u. Maulkorbzwang. Und ich muß es wissen, denn 1. hab ich nen Bullterrier und 2. wohn ich Zeit meines Lebens in Hessen und 3. klage ich gegen die derzeit geltene VO. Also kannst Du schon voraussetzen, dass ich diese genauestens kenne ;)

@Flip:

Ich hatte dich doch gebeten mich anzurufen :verwirrt: Da Du es bis heute nicht für nötig befunden hast kann Dein Interesse auch nicht so groß sein. Du willst nach Ffm. ziehen? Ich könnte Dir sämtliche Ansprechpartner beim OA incl. Tel.-Nr. liefern. Aber wenn nicht, dann halt nicht .....


@all:

Flip hatte schon bei pitbull.at nachgefragt und daraufhin haben wir miteinander Mails ausgetauscht. Und nun hör ich nix mehr von ihm :(
 
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