Flip81
15 Jahre Mitglied
Ein Hallo an alle!
Hab endlich mal eine vernünftige Seite gefunden was die vermeintlichen Kampfhunde angeht. Ich hab nämlich einige Fragen und wär sehr dankbar wenn ihr mir weiterhelfen könntet.
Da ich ab Juli o. August nächsten Jahres nach Frankfurt ziehen werde, möchte ich die Möglichkeit wahrnehmen mir einen Hund dieser Rasse zu holen. Meine Fragen:
1. Ich müsste meinen 1. Wohnsitz weiterhin in Bayern haben, da ich sonst keine
finanzielle Unterstützung bekommen würde (mach ne Umschulung). Könnte es da Probleme geben? Darf ich dann meinen Hund überhaupt mit zu meinen Eltern ode so nehmen? Und wo müsste ich denn da meinen Antrag stellen (braucht man den in Hessen auch)?
2. Da ich dann berufstätig bin, kann man den Hund denn dann überhaupt in der Wohnung halten? Gibt es denn Probleme eine Wohnung zu finden, wenn ich Besitzer eines Hundes dieser Rasse bin?
3. Was kommt denn dann vom Gesetz her auf mich zu? Da ich 22 bin, dürfte das Alter kein Problem sein. Auch das Führungszeugnis, welches ich schon hab, ist ohne Einträge! Steuern wären natürlich auch selbstverständlich! Da es, wenn schon, ein Tier aus dem Tierschutz seien soll, hat er, bzw. wird er, auch einen Wesenstest haben. Was ist denn eigentlich der Sachkundenachweis (es wäre mein 1. Kat.1 Hund, da ich ja aus Bayern komm ist es selbstverständlich das ich noch keinen besitzen durfte, gibt es da Probleme?)?
4. Wo bekomm ich denn den Antrag her, vom Ordnungsamt? Kann man den auch online bekommen?
Über Hilfe und Tipps wäre ich sehr dankbar!!!
Gruß an alle!!!
PS: Auch in Bayern hab ich schon alles versucht. Hab mich schriftlich an das Bayer. Innenministerium gewandt, leider ohne Erfolg. Auch wenn in den Antwortschreiben wenig Sinn gesteckt hat. Denn auf die Fragen und Tatsachen die ich gestellt bzw. genannt hatte, konnten Sie mir keine Antworten geben. Sie hatten mich nur immer wieder auf die Verordnung hingewiesen.... Die Schreiben hatte ich auch an das Verfassungsgericht geschickt und den zuständigen Richter gegeben. Die Antwort des Sachbearbeiters war diesmal sehr positiv. Man hatte meine Bemühungen gelobt und auch mein Wissen bestätigt. Nur leider, schrieb er, könne ein einzelner in Bayern nichts bewirken.... Meine letzte Fragen an euch: gibt es jemanden oder kennt ihr jemanden der in Besitz eines Kat.1 Hundes ist???
Hab endlich mal eine vernünftige Seite gefunden was die vermeintlichen Kampfhunde angeht. Ich hab nämlich einige Fragen und wär sehr dankbar wenn ihr mir weiterhelfen könntet.
Da ich ab Juli o. August nächsten Jahres nach Frankfurt ziehen werde, möchte ich die Möglichkeit wahrnehmen mir einen Hund dieser Rasse zu holen. Meine Fragen:
1. Ich müsste meinen 1. Wohnsitz weiterhin in Bayern haben, da ich sonst keine
finanzielle Unterstützung bekommen würde (mach ne Umschulung). Könnte es da Probleme geben? Darf ich dann meinen Hund überhaupt mit zu meinen Eltern ode so nehmen? Und wo müsste ich denn da meinen Antrag stellen (braucht man den in Hessen auch)?
2. Da ich dann berufstätig bin, kann man den Hund denn dann überhaupt in der Wohnung halten? Gibt es denn Probleme eine Wohnung zu finden, wenn ich Besitzer eines Hundes dieser Rasse bin?
3. Was kommt denn dann vom Gesetz her auf mich zu? Da ich 22 bin, dürfte das Alter kein Problem sein. Auch das Führungszeugnis, welches ich schon hab, ist ohne Einträge! Steuern wären natürlich auch selbstverständlich! Da es, wenn schon, ein Tier aus dem Tierschutz seien soll, hat er, bzw. wird er, auch einen Wesenstest haben. Was ist denn eigentlich der Sachkundenachweis (es wäre mein 1. Kat.1 Hund, da ich ja aus Bayern komm ist es selbstverständlich das ich noch keinen besitzen durfte, gibt es da Probleme?)?
4. Wo bekomm ich denn den Antrag her, vom Ordnungsamt? Kann man den auch online bekommen?
Über Hilfe und Tipps wäre ich sehr dankbar!!!
Gruß an alle!!!
PS: Auch in Bayern hab ich schon alles versucht. Hab mich schriftlich an das Bayer. Innenministerium gewandt, leider ohne Erfolg. Auch wenn in den Antwortschreiben wenig Sinn gesteckt hat. Denn auf die Fragen und Tatsachen die ich gestellt bzw. genannt hatte, konnten Sie mir keine Antworten geben. Sie hatten mich nur immer wieder auf die Verordnung hingewiesen.... Die Schreiben hatte ich auch an das Verfassungsgericht geschickt und den zuständigen Richter gegeben. Die Antwort des Sachbearbeiters war diesmal sehr positiv. Man hatte meine Bemühungen gelobt und auch mein Wissen bestätigt. Nur leider, schrieb er, könne ein einzelner in Bayern nichts bewirken.... Meine letzte Fragen an euch: gibt es jemanden oder kennt ihr jemanden der in Besitz eines Kat.1 Hundes ist???