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Für die Operation habe ich auch kein Geld, das wären 120€ für 12 Tage Krankenhaus, das kann ich net bezahlen.
ich sehe jetzt keinen Grund, warum Du das voll alleine bezahlen müsstest - vielleicht solltest Du Dich mal mit Deiner Krankenkasse in Verbindung setzen und Dich dort erkundigen, wie es mit der Zuzahlungsgrenze ist

Die Zuzahlungsgrenze liegt bei 2 % von Deiner Ausbildungsvergütung (brutto im Jahr, also z.B. 500,- Euro monatlich, macht 6.000,-- Euro im Jahr, also 120,-- Euro maximal im Jahr), das Kindergeld sollte eigentlich nicht berücksichtigt werden (es sei denn die werten das als eine Art Unterhalt von Deinen Eltern, denen das KG ja eigentlich zusteht)

gehst Du also einmal zum Arzt, zahlst Deine 10 Euro und danach ins KH, hast Du bei obigem Beispiel nach den 12 Tagen dort Deinen Soll an Zuzahlungen bereits reichlich erfüllt und kannst Dir sogar 10 Euro wieder zurückholen (Belege brauchste halt) und bist den Rest des Jahres für umme unterwegs (aber halt nur bei den Medis, die es auf Rezept gibt und hinsichtlich Eintrittsgelder Arztpraxen)

wobei ich mich frage, für welche Situation man das KH noch für 12 Tage aufsuchen darf, normalerweise wird man bei den meisten Sachen ratz-fatz wieder rausgeworfen kaum dass man vom OP-Tisch runter ist (wenn es net gleich ambulant gemacht wurde)

das mit den Zuzahlungen nur mal der Sachlage wegen - Deinen Tonfall vom Ursprungspost zu dem Thema schätze ich nämlich auch nicht eben
 
*bams* tante babs hat gesprochen

tja leider muss ich ihr recht geben der babs... is nich alles pommes und disco.... aber das passiert jedem und das in jedem alter....
ich frag mich auch gerade mit 25 was ich nur alles falsch gemacht hab.... tja zähne zusammen beissen oder aufgeben....
 
Da sagt Biggy allerdings was Wahres... kaum ein Mensch "darf" heutzutage üblicherweise so lange im Krh bleiben... selbst nach größeren und großen OPs hat sich die Krankenhausverweildauer drastisch reduziert... Maximum sind durchschnittlich 7 Tage, da muss aber wirklich was Schwerwiegendes an OP gewesen sein... ansonsten biste z.B. nach einer Laparoskopie nach 2 Tagen wieder Daheim... Vieles wird ambulant gemacht, wofür man früher 7-10 Tage "gelegen" hat...
 

Jajaaaaa, die Welt ist nicht rosarot... und glitzern tut sie auch nicht !!!
 
Und wenn man was im Tee hat, glitzert sie auch... in wuuuuunderschönen, bunten Farben... lalalalaaa...

Sandra, geb´ die Kekse rüber... abba zagggiiiiisch !!!
 
ach vielleicht sollte man die eine zutat bei den flyMUFFINS weglassen aber ich find dir farben toll
 
wer raucht braucht nicht über zu wenig Geld labern .... =PUNKT... Rauchen ist luxus... soll jetz die Praxisgebühr abgeschafft werden damit du dir die Pille holen kannst und in seelenruhe weiterrauchen?

Ausserdem soll man wenn man die Pille nimmt eh nicht rauchen...
Ausserdem ist z.B. Mineralwasser deutlich billiger als Redbull... und auch Tattoos sind nicht so wichtig wie Gesundheit oder?
vielleicht überdenkst du nochmal deine Prioritäten bevor du hier dein Maeulchen soweit aufreisst....
dazu den ganzen klimbim den du dauernd kauft... Playboygeldbeutel usw... ich würd halt dann auf sowas verzichten .... oder einfach meine Klappe halten
 
SD bitte doch einfach deinen Arzt um ein Attest und reiche es bei der Krankenkasse ein bzw stelle einen Antrag auf weitere Übernahme...
Keine Chance bei Off label use !

Tja Babs,ein Hoch auf die DRG's,gelle ?!

Ansonsten stimme ich Dir zu 100% zu : Geld für Kippen,Schminke etc. ist immer aber solche Kosten ist man dann nicht bereit zu zahlen ( ich frage mich immer,wer das Ganze dann finanzieren soll ?! Wer sind denn dann "die Anderen" wenn man sich selbst davon ausschliessen möchte ?! )

Ausserdem finde ich den Hinweis von Biggy auf die Belastungsgrenze sehr hilfreich; habe ich vorhin in meinem völligen Unverständnis total vergessen !

Das Kindergeld stellt übrigens keine Einnahme zum Lebensunterhalt dar und wird somit bei der Ermittlung der Belastungsgrenze nicht berücksichtigt.
 
Jaja... Off-Label-Use und DRGs... was wären wir nur ohne sie ?!?!
 
Joooo, Nadine... wahrscheinlich !

Für Onda:

Unter Off-Label-Use versteht man die Verordnung eines zugelassenen Fertigarzneimittels außerhalb des in der Zulassung beantragten und von den nationalen oder europäischen Zulassungsbehörden genehmigten Gebrauchs, z.B. hinsichtlich der Anwendungsgebiete (Indikationen), der Dosierung oder der Behandlungsdauer.

Die Erstattungsfähigkeit derartig verordneter Arzneimittel durch die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) war immer wieder Gegenstand von Rechtsstreiten.

In einem Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 19. März 2002 (B 1 KR 37/00 R) wurden die Kriterien für eine Erstattung von Arzneimitteln außerhalb der zugelassenen Indikation (Off-Label Use) durch die gesetzlichen Krankenversicherungen festgelegt:

Es muss sich
1. um die Behandlung einer schwerwiegenden Erkrankung handeln, für die
2. keine andere Therapie verfügbar ist und
3. auf Grund der Datenlage die begründete Aussicht auf einen Behandlungserfolg besteht.

DRGs=Diagnosebezogene Fallgruppen
 
Schnucki,Du musst noch eine Quellenangabe dazu schreiben ( bevor's wieder Mecker gibt ) !
 
 

Rüschtüüüüsch Sandra! Und Babs, und Iris und , und , und.

...wie ich solche Leute liebe, die den ganzen Tag nur meckern und sich selbst bemitleiden... Werd mir jetzt auch mal meine tägl. Dosis abholen gehen. ...

Ach, mich nervt der Regen.
 

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