Strawberry
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Dienstag, 24. Juli 2001
Geschuetzte Tiere auf langen Listen
Ueber 130 Staaten haben das Uebereinkommen ueber den internationalen
Hand el mit gefaehrdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen
(Cites) unterzeichnet, auch die Schweiz. Die Bestimmungen des
Abkommens gelten fuer etwa 4000 Tier - und rund 30 000 Pflanzenarten.
Im Anhang I sind die von der Ausrottung bedrohten Arten wie etwa
Baeren, Meeresschildkroeten oder die Venusschuh-Orchidee aufgefuehrt.
Der Handel d amit ist grundsaetzlich verboten.
Im Anhang II sind die Arten aufgelistet, die strengen Kontrollen
unterliegen und nur mit Bewilligungen gehandelt werden duerfen. Das
sind zum Beispiel alle Alpenveilchen oder bestimmte Krokodilarten.
Anhang III enthaelt Arten, die einzelne Vertragsstaaten bezeichnet
haben, u m deren Nutzung im eigenen Land speziell zu regeln oder zu
beschraenken. Honduras schuetzt so den Nasenbaeren.
Im Gegensatz zur roten Liste (Anhang I) werden Exemplare von Anhang II
und III weltweit in grossen Mengen gehandelt. Das Cites-Uebereinkommen
verpflichtet die Vertragsstaaten aber, den Handel mit diesen Arten zu
ueberwachen und deren nachhaltige Nutzung sicherzustellen.
Fuer den Vollzug des Artenschutzes sind in der Schweiz die
Bundesaemter f uer Veterinaerwesen und Landwirtschaft verantwortlich.
Tiere: BVET, Tel. 031 - 323 85 09 Pflanzen: BLW, Tel. 031 - 323 83 99
(Mo-Mi), 031 - 324 94 40 (Do-Fr)
Die Broschuere «Die Schweiz und Cites» kann gratis bezogen werden beim
Bundesamt fuer Veterinaerwesen, Schwarzburgstrasse 161, 3003 Bern.
Viele Informationen und Merkblaetter fuer Ferienreisende sind auch auf
dem Internet zu finden: <www.bvet.admin.ch> oder unter
<www.zoll.admin.ch>.
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Gruß Sylvia