Bibi
Zum Beißen gedrillt
Neues Kampfhunde-Urteil setzt Zeichen
"Wie der Herr, so´s Gescherr", besagt ein altes Spichwort. In Anlehnung an die Kampfhunde-Problematik könnte es auch heißen "wie das Herrchen, so auch der Hunde".
Diese Einsicht steht offensichtlich auch hinter dem Lüneburger Urteil, das eine pauschale Indizierung von Hunderassen ablehnt.
Das OVG folgt damit der Beobachtung von Tierexperten, dass nicht alle Hunde einer bestimmten Rasse mordende Bestien sind. Vielmehr hänge das Verhalten der Tiere auch stark davon ab, wie es vom Halter geführt und erzogen werde. Beispiele belegen in der Tat, dass etwa ein Pitbull-Terrier erst zur fletschenden Kampfmaschine wird, wenn man ihn von jung an dazu drillt. So gesehen kommen die Lüneburger Richter mit ihrem Urteil auch Forderungen des Deutschen Tierschutzbundes entgegen, der schon seit langem für vorbeugende Zuchtkontrollen und Regelungen zur Ausbildung von Hunden plädiert.
Fragwürdig dagegen der von den Richtern verfügte Stopp der Tötung von Hunden, die den so genannten Wesenstest nicht bestanden haben. Dabei handelt es sich fast ausnahmslos um bissige Monster, die in der Gesellschaft von Menschen nichts zu suchen haben.
Hier Maulkorb und Leine als ausreichend zuzugestehen, greift viel zu kurz. Werden damit doch letztlich gerade die Kreise ermutigt, die ungeachtet der damit verbundenen Bedrohung die Züchtung und Haltung von Kampfhunden weiter betreiben wollen.
von Roland Haasis
redaktion@bzv.de
Bildet Euch das Urteil selbst
Bibi
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Neues Kampfhunde-Urteil setzt Zeichen
"Wie der Herr, so´s Gescherr", besagt ein altes Spichwort. In Anlehnung an die Kampfhunde-Problematik könnte es auch heißen "wie das Herrchen, so auch der Hunde".
Diese Einsicht steht offensichtlich auch hinter dem Lüneburger Urteil, das eine pauschale Indizierung von Hunderassen ablehnt.
Das OVG folgt damit der Beobachtung von Tierexperten, dass nicht alle Hunde einer bestimmten Rasse mordende Bestien sind. Vielmehr hänge das Verhalten der Tiere auch stark davon ab, wie es vom Halter geführt und erzogen werde. Beispiele belegen in der Tat, dass etwa ein Pitbull-Terrier erst zur fletschenden Kampfmaschine wird, wenn man ihn von jung an dazu drillt. So gesehen kommen die Lüneburger Richter mit ihrem Urteil auch Forderungen des Deutschen Tierschutzbundes entgegen, der schon seit langem für vorbeugende Zuchtkontrollen und Regelungen zur Ausbildung von Hunden plädiert.
Fragwürdig dagegen der von den Richtern verfügte Stopp der Tötung von Hunden, die den so genannten Wesenstest nicht bestanden haben. Dabei handelt es sich fast ausnahmslos um bissige Monster, die in der Gesellschaft von Menschen nichts zu suchen haben.
Hier Maulkorb und Leine als ausreichend zuzugestehen, greift viel zu kurz. Werden damit doch letztlich gerade die Kreise ermutigt, die ungeachtet der damit verbundenen Bedrohung die Züchtung und Haltung von Kampfhunden weiter betreiben wollen.
von Roland Haasis
redaktion@bzv.de
Bildet Euch das Urteil selbst
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