Am 20. Dezember hat - wie erwartet - der Bundesrat die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) mit besonderer Berücksichtigung der Gebühren im Notdienst geändert. Gestern, am Donnerstag, den 13. Februar 2020, wurden die Änderungen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und sind damit ab heute in Kraft. Sollten Sie mit ihrem Tier dieses Wochenende den Notdienst benötigen, gehören Sie zu den ersten Kunden, die von dieser Änderung betroffen sein werden.
Der Kern der Änderung in einem Satz: Nehmen Sie in Zukunft tiermedizinische Notdienstleistungen in Anspruch, werden Ihnen erstens eine Notdienstpauschale (sogenannte Türöffnungs- oder Handshake-Gebühr) von 50 Euro (plus Mehrwertsteuer!) und zweitens ein deutlich erhöhter Gebührenrahmen für die erbrachten Leistungen (plus Mehrwertsteuer!) berechnet.
BMEL passt Tierärztegebührenordnung an modernste Untersuchungsverfahren an
Erste umfassende Novellierung seit über 20 Jahren
Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung die vom Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, vorgelegte Neufassung der Tierärztegebührenordnung beschlossen...
Vielleicht schlagen ihr auch die Medikamente auf den Magen?
Inkontinenzbettlaken habe ich bei amazon eins bestellt gehabt für unseren Joe. Preislich sind die okay und ich haben damit seine Matratze komplett umwickelt und darauf ein Vetbed gelegt.
Die lassen sich ja gut waschen, trocknen...
Ich möchte mich Buroni ausdrücklich anschliessen.
Großtierärzte sind es gewohnt, zu ihren "Kunden" zu fahren - sachbedingt. Kleintierärzte tun dies eher im Ausnahme- als im Regelfall. Zumal sie gerade bei Notfällen wie Unfall, massive Verletzungen ja auch nur in der Praxis die optimalen...
Dann hast Du wirklich Glück - bzw. die Tiere. Aber der Regelfall ist das leider nicht, gar nicht.
Von daher steht Otto Normalmensch, der keine Tiere hat oder vielleicht nur jährlich zum Impfen mit seinem Tier zum Tierarzt muss (also z.B. selbst noch keine Notfallbetreuung brauchte) ganz...