Die neue Notdienst-Gebührenordnung für Tierärzte in Kraft

bxjunkie

Bordeauxdoggen Flüsterin®
15 Jahre Mitglied
Von Ralph Rückert, Tierarzt


Am 20. Dezember hat - wie erwartet - der Bundesrat die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) mit besonderer Berücksichtigung der Gebühren im Notdienst geändert. Gestern, am Donnerstag, den 13. Februar 2020, wurden die Änderungen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und sind damit ab heute in Kraft. Sollten Sie mit ihrem Tier dieses Wochenende den Notdienst benötigen, gehören Sie zu den ersten Kunden, die von dieser Änderung betroffen sein werden.


Der Kern der Änderung in einem Satz: Nehmen Sie in Zukunft tiermedizinische Notdienstleistungen in Anspruch, werden Ihnen erstens eine Notdienstpauschale (sogenannte Türöffnungs- oder Handshake-Gebühr) von 50 Euro (plus Mehrwertsteuer!) und zweitens ein deutlich erhöhter Gebührenrahmen für die erbrachten Leistungen (plus Mehrwertsteuer!) berechnet.


Etwas detaillierter: -->
 
  • 28. März 2024
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Hi bxjunkie ... hast du hier schon mal geguckt?
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BMEL passt Tierärztegebührenordnung an modernste Untersuchungsverfahren an

Erste umfassende Novellierung seit über 20 Jahren

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung die vom Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, vorgelegte Neufassung der Tierärztegebührenordnung beschlossen...



:dog:
 
Ja 60€ Pflicht steht ausdrücklich drauf oder 66 weiß grade nicht mehr grade erst bezahlt
 
Ach so, die Notdienstgebühr. War mir nicht klar, wovon du redest.
 
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