Ich sehe aber das Problem, dass es schwierig ist, entscheiden zu müssen, ob in so einem Fall Sterbehilfe die Lösung sein kann oder ob nicht doch eine Therapie helfen könnte.
Ja ich weiß, hatte sich überschnitten@Crabat Mein Post bezog sich nicht auf depressive Menschen, sondern auf Sterbehilfe im Allgemeinen bzw. im konkreten Fall auf Krebs.
Da bin ich wieder beim Punkt Akzeptanz der Entscheidung des Betroffenen.Und was ist mit Medikament B, C und D?
Prozessbegleitung bei einem Prozess wegen Sterbehilfe in Deutschland. Triggerwarnung: Suizid, Depressionen
Pauschal erlaubt ist Beihilfe zum Suizid in D grundsätzlich nicht, so wie ich das verstehe. Jeder einzelne Fall muss geprüft werden.Ich bin nicht dafür, etwas pauschal zu verbieten, und ebenso wenig scheint es sinnvoll, es in dem Fall pauschal zu erlauben.
Mit welchem Recht spricht man einer bestimmten Personengruppe pauschal ab, eine - grundsätzlich ja zulässige - Entscheidung über das eigene Leben zu treffen? Denn das ist es doch, was passiert: Depressive, psychisch Kranke, Demente sind grundsätzlich vom assistierten Suizid ausgeschlossen, weil man ihnen die Entscheidungsfähigkeit generell abspricht. Für mich ist das nicht okay.Und was ist mit Medikament B, C und D?
Gerade unter dem verlinkten Artikel steht ein Kommentar von wem, der sich immer noch krank fühlt und für „untherapierbar“ hält, weil er oder sie „ohne Medikamente“ nicht auskommt.
Was auf sehr viele Leute zutrifft, die nicht depressiv sind… ohne dass sie deswegen an Selbstmord denken; vielleicht, weil bei Diabetes eher akzeptiert wird, dass die Medikation die Therapie ist.
Alles zusammen zeigt für mich, dass man jeden einzelnen Fall wirklich sehr genau prüfen muss.
Pauschal erlaubt ist Beihilfe zum Suizid in D grundsätzlich nicht, so wie ich das verstehe. Jeder einzelne Fall muss geprüft werden.
Mit welchem Recht spricht man einer bestimmten Personengruppe pauschal ab, eine - grundsätzlich ja zulässige - Entscheidung über das eigene Leben zu treffen? Denn das ist es doch, was passiert: Depressive, psychisch Kranke, Demente sind grundsätzlich vom assistierten Suizid
ausgeschlossen, weil man ihnen die Entscheidungsfähigkeit generell abspricht. Für mich ist das nicht okay.
Jeder Mensch, steht da. Aber die Gerichte (und nicht nur die) sprechen dieses Recht bestimmten Personengruppen ab. Für mich ist das, wie schon weiter vorn geschrieben, inakzeptabel. Diskriminierung, Entrechtung, you name it.In Deutschland hat jeder Mensch das Recht, frei über seinen Tod zu entscheiden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit seinem Urteil 2020 klargestellt.
Wozu Mitglied in der DGHS werden und einen nicht ganz geringen Betrag zahlen, wenn die mir ggfs. meine freie Entscheidung absprechen und mich doch nicht unterstützen?Laut DGHS wurden 34 Anträge von Menschen mit psychiatrischer Vorgeschichte abgelehnt. Die Helfenden seien nur bei wenigen Personen überzeugt gewesen, dass es sich um eine frei verantwortliche Entscheidung gehandelt habe.
Als Laie würde ich es auch so sagen, aber die Psychologin im Podcast hat zB gesagt dass diese Ambivalenz normal ist und ziemlich jeder so fühlt, bevor er sich suizidiert. Das erscheint mir auch logisch, ich denke man bekommt es bei einem Sprung vom Hochhaus nur nicht mitBei jemandem, der nach einer Behandlung im Halbstundentakt zwischen: „Ich will nicht mehr“ und „Ich versuch es noch mal“ schwankt, ist die Haltung ja in dem Moment eben nicht unverbrüchlich und „gefestigt“.